Soziale Verantwortung: Märchen vs. Realität
Gespeichert von wh am/um 17 August, 2013 - 18:21
Es geht um die Verantwortung, die man als Firma auch gegenüber den
eigenen Mitarbeitern zu empfinden und in entsprechende Handlungen,
Beistand und Hilfe umzusetzen hat. In der folgenden Geschichte sollen
die Abläufe in einem solchen Fall – der leider nicht ideal verläuft –
beleuchtet und die Unterschiede zwischen „Dichtung und Wahrheit“
aufgezeigt werden. Dass hier ein „staatliches Unternehmen“ als Beispiel
dient ist Zufall. Es geht um ein Ereignis, von dem ein Mitarbeiter der
NBG, der Nürburgring Betriebsgesellschaft, betroffen ist, die eine
Nachfolgegesellschaft (oder sollte man „Tochter“ sagen?) der inzwischen
insolventen Nürburgring GmbH darstellt. - Motor-KRITIK berichtet von...
Soziale Verantwortung: Märchen vs. Realität
Zunächst das „Märchen“, wie man es heute noch auf den Internetseiten
der Gewerkschaft „v.erdi“ nachlesen kann. Da hat – angeblich – die
Belegschaft der „öffentlichen GmbH“ (deren Betriebssrat) einen
„öffentlichen Brief“ geschrieben, der mit den Sätzen beginnt:
Zitat„Seit jeher haben wir Mitarbeiter des Nürburgrings mit unserem Fleiß,
Können und Enthusiasmus bewiesen, dass wir - egal wem der „Ring“ gehört -
das „Herz“ des Nürburgrings sind. Ohne unser Know-How, unserem
unermüdlichen Einsatz und unsere überdimensionale Identifikation mit dem
Nürburgring würden die Veranstaltungen nicht stattfinden können.“
Und oberhalb dieser Zeilen hat man eine Aussage des Herrn Prof. Niefer (Mercedes) zitiert, der mal gesagt hat:
Zitat„Meine wichtigste Erfahrung als Manager ist die Erkenntnis, dass die
Mitarbeiter das wertvollste Gut eines Unternehmens sind und damit auch
das wichtigste Erfolgskapital. Es sind nie Computer, Roboter, technische
Einrichtungen, die zu einem Ziel führen, sondern immer Menschen, die
Konzepte zustande bringen.“
Professor Niefer ist schon lange tot und sowohl bei der insolventen
Nürburgring GmbH, als auch bei der „neuen Tochter“, der Nürburgring
Betriebsgesellschaft GmbH, die nun unter der Geschäftsführung eines
ehemaligen Hockenheim-Mitarbeiter, Dr. Karl-Josef Schmidt, arbeitet, der
wiederum vom Insolvenz-Geschäftsführer, Prof. Dr. Dr. Schmidt und
-Sachwalter Jens Lieser „beaufsichtigt“ wird, die alle im Sinne der
Landesregierung von Rheinland-Pfalz mit deren Herauslösung aus der
Verantwortung für diese Rennstrecke beschäftigt sind, haben diese Zeilen
sicherlich gelesen, aber wohl nicht begriffen.
Es bleibt offenbar wenig Zeit, sich um die Mitarbeiter zu kümmern, die dann in dem „öffentlichen Brief“ versprechen:
Zitat„Wir Mitarbeiter stehen zu 100% loyal zum Nürburgring und wollen
zusammen mit neuen Gesellschaftern den Ring in eine hoffentlich noch
sehr lange und gute Zukunft führen.“
Während die Insolvenz-Sachwalter mit dem Geld der insolventen GmbH
großzügig umgehen, wie man an den Anstrengungen erkennt, mit denen sie
z.B. den Formel 1-Grand-Prix realisiert haben oder mit entsprechenden
Aktionen versuchen, den Nürburgring und die Möglichkeiten mit ihm Profit
zu erzielen positiv aussehen zu lassen, ist die Bezahlung so mancher
Mitarbeiter auf der „untersten Ebene“ dann nicht gerade fürstlich.
Da arbeitet z.B. jemand, der in den jeweiligen „Industriewochen“ mit
sicherstellen muss, dass außer den mit einem Schild kenntlich gemachten
„Erlkönigen“ und „Werkswagen“ kein Fremder Zugang erlangt, für einen
Stundenlohn – brutto – von 7,00 €, was dann netto einem Betrag von 5 €
entspricht. Und das für eine GmbH, die man als „staatlich“ bezeichnen
kann, und in einer Zeit, in der in Berlin das Thema Mindestlohn schon
lange – allerdings auch kontrovers - diskutiert wird.
So ein „Geringverdiener“ der Nürburgring Betriebsgesellschaft mbH stand
dann am 24. April 2013 vor der Zufahrt zur Nürburgring-Nordschleife,
die direkt an der Tribüne 13...
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...von der Industrie für ihre Testfahrzeuge genutzt wird. Der Mann
hatte den klaren Auftrag, alle Fahrzeuge zurück- und abzuweisen, die
nicht an der Front- oder Seitenscheibe durch das Schild „Industriepool
2013“ ausgewiesen sind.
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Es war gegen Ende der Testfahrten an diesem Tag, einem Mittwoch, als
ein durch das Fahrzeugkennzeichen dem Zulassungsbezirk AW (Ahrweiler)
eindeutig zuzuordnendem Alfa Romeo, die Auffahrt in Richtung Rennstrecke
benutzen wollte.
Diese Auffahrt ist an diesen Tagen durch aufgestellte Gitter verengt und eine Ampel zeigt eindeutig ROT:
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Der diensttuende Nürburgring-Mitarbeiter hat diesen Alfa pflichtgemäßig
– entsprechend den klaren Vorgaben seiner Firma – angehalten und den
Fahrer darauf aufmerksam gemacht, dass er leider nicht passieren könne,
da er nicht zum „Industriepool“ gehöre.
Der Fahrer gab vor, zu einem Filmteam (stereoscreen) zu gehören, das
nach Ende der Testfahrten im „Industriepool“ für einen australischen
Hersteller (Holden) Filmaufnahmen machen solle und die aufsichtführende
Person, die ihn hier stoppte, habe immerhin schon die Kameraleute der
Filmfirma einfahren lassen.
Das war zwar richtig, aber dem Nürburgring-Mitarbeiter war auch
bekannt, dass dieses Filmteam direkt nach Abschluss der Testfahrten der
„Industriepool“-Testfahrzeuge mit den Dreharbeiten zu einem PR- und
Marketing-Film, in dessen Mittelpunkt ein australisches Pick-up-Fahrzeug
stehen sollte, beginnen würde. Er war darüber informiert, dass zu
diesem Zweck die Rennstrecke angemietet worden war. Aber ein Alfa mit
AW-Kennzeichen war ihm nicht als dem Filmteam zugehörig gemeldet worden.
Auf das Ende der Testfahrten warteten zu diesem Zeitpunkt vor der
Zufahrt drei Fahrzeuge einer einheimischen Firma, die dringend
Reparaturarbeiten an Leitplanken und Sicherheitseinrichtungen vornehmen
sollte. Einer der Fahrer dieser Fahrzeuge, sowie Testfahrer der
Industrie, die auch auf die Freigabe der durch den AW-Alfa versperrten
Zufahrt warteten, wurden so Zeugen, wie sich der Fahrer des AW-Alfa die
Zufahrt erzwingen wollte.
Dem diensttuenden Nürburgring-Mitarbeiter wurde dabei über den linken
Fuß gefahren. Da eine solche „Überfahrt“ schmerzhaft ist und außerdem
der überfahrene Fuß eine entsprechende Karosseriebewegung auslöst, hat
der Fahrer dann doch angehalten, sein Fahrzeug auf einen Parkplatz
abgestellt und sich auch entschuldigt.
Was nicht die Fußverletzung ungeschehen machte, um die sich dann ein an
der Strecke anwesender Notarzt sofort kümmerte und nach kurzer
Untersuchung den Mitarbeiter ins Krankenhaus Adenau einwies, wo
Verstauchungen und Blutergüsse festgestellt wurden. Die Dauer der
Behandlung wurde vom diensttuenden Arzt der Chirugischen Ambulanz auf
etwa 2 – 3 Wochen geschätzt.
Ein Mitarbeiter der Nürburgring-Streckensicherung hat ebenfalls
Kenntnis von dem Vorfall genommen, der dann durch eine Anzeige bei der
Polizei in Adenau durch den körperlich Verletzten seine scheinbar
logische Fortsetzung fand. (Vorgangsnummer 056012/24042013/2131)
Die Staatsanwaltschaft Koblenz hat dann auch ein Strafverfahren gegen
des Fahrer des Alfa (Az. 2030 Js 29946/13) eingeleitet, das dann
überraschend „mangels öffentlichem Interesse“ am 19. Juni 2013
eingestellt wurde.
Der Nürburgring-Mitarbeiter leidet heute – Mitte August - noch unter
den erlittenen Fußverletzungen, erhält Spritzen, wobei er sich auch um
die Hilfe seiner Firma bei diesem Berufsunfall bemüht hat. Dort gibt man
allerdings vor, „von nichts zu wissen“, stellt sich dumm.
So wird dann der Nürburgring-Mitarbeiter z.B. seine Rechtsanwaltskosten
in der Sache selber tragen müssen. Niemand hat auch den von ihm
benannten Zeugen jemals befragt. Weder Polizei noch Staatsanwaltschaft.
Es entsteht der Eindruck, dass „seiner Firma“, der Nürburgring
Betriebsgesellschaft mbH der eigentlich nicht zu leugnende Unfall (?) –
mit Personenschaden! - nicht in aktuell gerne dargestellte Bild von
„Alles wird gut“ passt. - Man möchte keinen öffentlichen Ärger. Zufällig
(?) ist das Verhalten aller „öffentlichen Stellen“ angepasst.
Wie der Schreiber dieser Zeilen in Kenntnis der gerne benutzen
staatsanwaltlichen Einstellungs-Formulierungen weiß, ist ein Einspruch
gegen so eine Einstellungsverfügung nach § 170 Abs. 2 chancenlos.
Jedenfalls wurde das mir im Jahre 2009 wo von meinem Anwalt für
Strafrecht in Wiesbaden so erklärt, als das Ermittlungsverfahren gegen
mich, einen Journalisten, das mit einer Hausdurchsuchung eingeleitet
worden war (= Verstoß gegen das Grundgesetz) mit zu „geringem
öffentlichen Interesse“ eingestellt wurde.
In dem oben geschilderten Fall wird eine „staatliche GmbH durch ihr
Verhalten hier auch nicht der sozialen Verantwortung gerecht, die sie
auch gegenüber ihren Mitarbeitern hat. - Meine ich.
Ein Motor-KRITIK-Leser erinnert in diesem Zusammenhang (Leserbrief der Mitarbeiter) an den alten Spruch:
Zitat„Wenn dein Pferd tot ist: Steig ab.“
Leider kann man niemanden zwingen, sich korrekt zu verhalten. - Man
kann nur daraus die Konsequenzen ziehen. - Wenn sonst niemand hilft.
MK/Wilhelm Hahne