Nürburgring soll verkauft werden

  • Wer zu den regelmäßigen Lesern von Motor-KRITIK gehört, den werden die folgenden Informationen nicht überraschen. In Kenntnis von Personen und deren Vorstellungen hatte ich in den letzten Wochen schon bestimmte Szenarien als möglich dargestellt. Dazu gehörte auch die vorzeitige Kündigung des eigentlich bis Ende 2015 laufenden VLN-Vertrages. Inzwischen wurde die Kündigung tatsächlich ausgesprochen. Warum diese Kündigung mit einer gerichtlichen Auseinandersetzung enden muss, deren Ende eigentlich allen Insidern klar ist, das wird in folgender Geschichte erklärt. Es gibt nur einen einzigen Grund, der ein Gericht zu einer anderen Beurteilung bringen könnte als hier vorausgesagt, und das wäre einer, mit der die Landesregierung von Rheinland-Pfalz sich selbst ins Aus befördern würde. - Das wird aber wohl kaum passieren. - Obwohl man in der jetzten Phase des Nürburgringverkaufs (Verkaufs?) auf alles eingestellt sein sollte. Die Realität im Umfeld des Nürburgring-Verkaufs stellt sich tatsächlich wie in einem schlechten Film dar. - Und die Hauptdarsteller haben das entsprechende Niveau. - Dazu gehört dann auch die Feststellung:


    Toll! - Endet VLN-Vertrag vorzeitig?


    Welche Bedeutung der VLN-Vertrag mit seinen zehn Langstreckenläufen für die jeweiligen Betreiber des Nürburgrings zu haben scheint, geht auch daraus hervor, dass der Vertrag mit der VLN im Kaufvertrag mit den aktuell etwas schwächlich wirkenden Bietern des Nürburgrings, der capricorn NÜRBURGRING Besitzgesellschaft mbH, erwähnt wird. - Ich schrieb bereits am 9. August zum Thema VLN-Vertrag in meiner Geschichte über den „geheimen“ Nürburgring-Kaufvertrag:


    „Falls der Käufer es verlangt“, so ist an einer Stelle zu lesen, wird die NBG den eigentlich noch bis Ende 2015 gültigen Vertrag mit der VLN zum 31.12.2014 kündigen, um im Sinne des Käufers, der CNG, einen Vertrag „zu besseren Konditonen“ für den Käufer des Nürburgrings möglich zu machen. Dabei gilt als vereinbart, dass der Verkäufer (die NBG) in diesem Falle mit 50 Prozent an dem erzielten Mehrwert partizipiert!


    Anders, kurz und „brutal“ formuliert: Man wird versuchen die VLN gemeinsam „über den Tisch zu ziehen“ und teilt sich dann den Reibach! - Achtung, Karl Mauer, aufgepasst! - Die möglichen neuen Vertragspartner versuchen es mit einer „konzertierten Aktion“, wobei wohl der „alte Vertrag“ in Verbindung mit der neu entstandenen Situation der VLN einen Ansatz bieten.


    Hier sind die gleichen feinen Leute im Spiel, wie beim „Nachjustieren“ (!) eines Nürburgring-Kaufvertrages, wo man den Termin für eine Fünf-Millionen-Zahlung ein wenig weiter weg verschiebt. Obwohl es sich bei dem Geld nicht um einen Kredit, sondern vorhandenes Eigenkapital handeln sollte. - Toll!


    Und das, obwohl lt. Vertrag dem Insolvenz-Sachwalter in einem solchen Fall – wie jetzt eingetreten - ein „Sonderkündigungsrecht“ eingeräumt wurde. Er hat davon keinen Gebrauch gemacht – und wird dadurch regresspflichtig. Zumal er bei seinem „Nachjustieren“ auf eine Einschaltung des Gläubigerausschusses verzichtet hat, der in einem solchen Fall eigentlich zu einer Sondersitzung zusammengerufen werden müsste.


    Ein wenig Risiko muss eben sein. Dass ist offensichtlich nicht nur beim Motorsport auf Rennstrecken so, sondern auch beim Verkauf von Rennstrecken. Selbst wenn der Verkauf des Nürburgrings z.B eigentlich für ein Taschengeld erfolgt.


    Und wenn der Eine nun einen Vertrag mit einer Veranstalter-Organisation früher kündigt, dann muss der Andere, der dann davon profitiert, auch etwas – sagen wir mal 50 Prozent – abgeben. Da arbeitet die gleiche Clique nach dem gleichen Schema zusammen, wie beim „Nachjustieren“ eines Kaufvertrages.


    Und man zeigt mit dem Finger in Richtung EU. Denn die hat den Kaufvertrag noch nicht genehmigt. Sagt man vorwurfsvoll! - Wie sollte man einen solchen Vertrag auch genehmigen können? - Jetzt – schon wieder mal! - müsste eigentlich die EU warnend den Finger heben um daran zu erinnern, dass man hier schon wieder (!) von einer verbotenen Beihilfe sprechen kann.


    Als Beobachter dieser Folge von abstrakten Szenen weiß man nicht, ob man es mit Dummen, Dreisten oder dumm-dreisten Unwissenden zu tun hat, oder mit Ich-Menschen mit einem abnormal entwickelten Selbstwertgefühl, das wohl mehr von der Höhe ihrer Honorare bestimmt ist, als von ihrem Können.


    Diese „Könner“ haben also jetzt eine vorzeitige Kündigung des VLN-Vertrages ausgesprochen. Mit dem Hinweis auf einen § 21 im laufenden Vertrag. Danach steht dem Vertragspartner ein Sonderkündigungsrecht zu, wenn sich z.B.


    „der Kreis der Gesellschafter ändert“,


    wie das gerade bei der VLN durch Ausscheiden der Nürburgring GmbH (Insolvenz in Eigenverwaltung) geschehen ist. Wodurch übrigens die VLN zu einer gesellschaftsrechtlich neuen Ausrichtung gezwungen wurde, da sie sonst handlungsunfähig geworden wäre.


    Da dumm-dreist, hat man einfach übersehen, dasss der § 21 mit dem Satz endet, dass dieses Sonderkündigungsrecht dann entfällt:


    „...sollte die NAG willentlich oder durch eigene Handlung die Veränderungen mit herbeiführen.“


    Wer sich jetzt über das Kürzel „NAG“ wundert, das für „Nürburgring Automotive GmbH“ steht, eine Gesellschaft, die mit den Eignern Lindern/Richter am Nürburgring eine kurze Zeit ihr Süppchen kochen durfte, so ist das darin begründet, dass diese Betreibergesellschaft mit der VLN einen langfristigen Vertrag abgeschlossen hatte, der aber dann von der Nürburgring GmbH mit allen Rechten und Pflichten übernommen wurde bzw. von der NBG, der „Tochter“ dem NG, weiter anerkannt war.


    Hatte man sich vorher schon mit der Argumentation ein wenig lächerlich gemacht, man müsse – natürlich der EU wegen – den Vertrag kündigen, weil eben von Brüssel eine „Diskontinuität“ verlangt würde, so versucht man es jetzt mit der o.g. dumm-dreisten Methode.


    Damit wird man spätestens vor Gericht scheitern. Denn schließlich hat der „Vertragsübernehmer“ selber - „willentlich und durch eigene Handlungen“ die Veränderung herbeigeführt. Das Sachwalter-Duo Lieser/Schmidt haben den Ausstieg der insolventen NG aus der VLN als 11. Mitglied mit eindrucksvollen Forderungen in Euro betrieben und dabei darauf verwiesen, dass man nicht auf den „Papierwert“, sondern auf den „Realwert“ einen Anspruch habe. - Man hat das „Nachjustieren“ also bereits trainiert. - Irgendwie.


    Wenn dieser (sechsstellige!) Betrag aktuell noch nicht gezahlt ist, so liegt das daran, dass dieses Traumpaar bisher der VLN keine Bank- und Konto-Nummer für das Treuhandkonto benannt hat, auf die die Überweisung erfolgen könnte.


    Genau dieses Treuhandkonto ist es, auf das jetzt die capricorn NÜRBURGRING Besitzgesellschaft mbH (ohne Besitz!) nicht die per 31. Juli 2014 fälligen 5.000.000 Euro eingezahlt hat, die – anders als z.B. der uninformiert wirkende öffentlich-rechtliche SWR es vermeldet – aus dem vorhandenen Eigenvermögen der Capricorn stammen und nicht einem Kredit einer Bank entnommen sein sollten.


    Offenbar kann man von einem öffentlich-rechtlichen Provinz-Sender auch nur ein angepasstes Verhalten gegenüber dem vorhandenen politischen Willen einer Provinz-Regierung erwarten. So würde man sicherlich auch für die vorzeitige Kündigung des aktuellen VLN-Vertrages mehr als nur Verständnis haben. Nicht weil man etwas davon versteht, sondern weil man die Fingerzeige aus Mainz zu deuten weiß.


    MK/Wilhelm Hahne


    Übrigens: Am folgenden Wochenende, 23. August 2014, findet auf der Nürburgring-Nordschleife der 7. VLN-Lauf dieses Jahres, das „Opel 6h ADAC Ruhr-Pokal-Rennen“ statt. - Für Samstag ist allerdings Regen vorhergesagt, was das Rennen noch spannender macht. Da kommt es auf die richtige Mischung von Power, Grip und Fahrkönnen an. Es werden nach Motor-KRITIK-Vorab-Infomationen um 190 Fahrzeuge am Start sein.


    Zeitplan Samstag:


    08:30 - 10:00 Uhr Zeittraining
    11:00 - 11:40 Uhr Startaufstellung
    12:00 - 18:00 Uhr Rennen (6 Stunden)
    19:00 - 20:00 Uhr Siegerehrung


    Und wenn Sie am Freitagabend (22.8. - 18:00 – 21:00 Uhr) Zeit für eine gute „Bochumer Currywurst“ haben: Kommen Sie ins Fahrerlager. Der Organisationsleiter der Veranstaltung, Ulrich Liebert, vom veranstaltenden „MSC Ruhr-Blitz-Bochum“ formuliert seine Einladung so:


    „Wir möchten uns bereits im Vorfeld bei den Teilnehmern unseres Rennens bedanken. - Und selbstverständlich sind auch Freunde der VLN Langstreckenmeisterschaft Nürburgring willkommen, mit uns gemeinsam den berühmten Benzintalk zu pflegen.“ -


    Und das alles garantiert ohne Pop- und Capricorn. - (Bitte Regenklamotten nicht vergessen!)

  • Laut Aussage des Sprechers der am Nürburgring agierenden Insolvenzverwalter hat die Capricorn Nürburgring GmbH die zweite Kaufpreisrate in Höhe von 5 Millionen bis heute nicht gezahlt. Laut Sachwalter Jens Lieser wäre der Kaufvertrag nachjustiert worden, so dass diese Rate nun erst nach der Entscheidung der EU-Kommission fließen soll.


    Ob die Projektfinanzierung der CNG wie in der Presse teilweise kommentiert ins Stocken geraten ist, entzieht sich unserer Kenntnis. Wichtig ist allein der Fakt, dass die Rate nicht gezahlt wurde.



    Transaktionssicherheit


    Gemäß Insolvenzrecht muss der Insolvenzverwalter, bzw. in diesem Fall der Insolvenz-Geschäftsführer unter Aufsicht des Sachwalters, die Sicherheit der Kaufpreiszahlungen überprüfen. Diese Transaktionssicherheit hat unkonditioniert zu sein, d.h. ohne Bedingung.


    Sollte es sich tatsächlich herausstellen, dass die CNG Schwierigkeiten mit der Finanzierung bereits der zweiten Kaufpreisrate hat, dann muss man von einem Fehlverhalten der Insolvenzverwalter zum Zeitpunkt des Zuschlags ausgehen, da die Transaktionssicherheit offensichtlich nicht gegeben war. Das wäre ein eklatanter Fehler, der Haftungsansprüche auslösen könnte.


    Die Transaktionssicherheit war aber ein ganz maßgebliches Kriterium für den Zuschlag. Als offenkundigen Beweis hierfür kann man den abgewiesenen Bieter Nexovation anführen, der nach Angabe der Insolvenzverwalter diese Sicherheit nicht zeitgerecht eingereicht hatte.


    Der Gläubigerausschuss musste seine Entscheidung unter großem Zeitdruck auf der Basis der Angaben des Insolvenzgeschäftsführers und des Sachwalters treffen. Dazu gehörte auch die Aussage zur Prüfung der Transaktionssicherheit.



    Informationsfluss


    Nach unseren Informationen hat der Sachwalter Jens Lieser den Gläubigerausschuss nicht über das Ausbleiben der zweiten Kaufpreisrate informiert, und das bis zum 20.8.2014, also volle drei Wochen. Anscheinend wurde der Gläubigerausschuss seit März überhaupt nicht offiziell über irgendetwas informiert. Insolvenzrechtlich ist das mehr als bedenklich, und dies sollte das Insolvenzgericht interessieren. Die Mitglieder des Gläubigerausschusses sollten schon aus eigenem wohlverstandenem Interesse auf die Barrikaden gehen.



    Nachjustieren des Kaufvertrags


    Wenn Sachwalter Lieser jetzt von „Nachjustieren des Kaufvertrags“ spricht, so geschieht das unserer Meinung nach aus der Überzeugung eigener Machtvollkommenheit heraus. Tatsächlich ist es aber so, dass der Kaufvertrag in seiner originalen Form vom Gläubigerausschuss genehmigt wurde und ohne diesen nicht so einfach abgeändert werden kann. Es ist also unsinnig, jetzt von einem Nachjustieren zu reden. Stattdessen müssten die Insolvenzverwalter umgehend die Reißleine ziehen, wenn der Käufer sich nicht an die Zahlungsverpflichtungen hält.



    Zahlung der zweiten Rate nach EU-Entscheidung?


    Es heißt, dass nunmehr die zweite Kaufpreisrate erst nach der EU-Entscheidung gezahlt werden soll. Das könnte auch bedeuten, dass die dritte Kaufpreisrate vor der zweiten zu zahlen sein könnte. Vor allem aber stellt es die Zahlungsmodalitäten des Kaufvertrags auf den Kopf, wie sie in der Presse kolportiert wurden.


    Der Käufer wird durch eine Rücktrittsklausel vor der EU-Entscheidung geschützt. Sollte diese negativ ausfallen, kann er zurücktreten und bekommt sein Geld zurück. Selbst wenn der Käufer jetzt schon absolut davon überzeugt wäre, dass die EU-Entscheidung für ihn negativ ausfällt, müsste er diese abwarten, um dann zurückzutreten.


    Kommt er vorher seinen Zahlungsverpflichtungen nicht nach, stellt das wohl ein Nichterfüllen der Vertragsbedingungen dar, der zu sofortigen Konsequenzen seitens der Insolvenzverwalter führen müsste.


    Darüber hinaus stellt ein Ausdehnen der Zahlungsfristen einen weiteren Vorteil für den Käufer darstellen, der wiederum als unzulässige Beihilfe gesehen werden kann.



    Zusammenfassung


    Das Statement des Sachwalters Lieser, verbreitet über seinen Sprecher Nuvoloni, ist schlicht und ergreifend unsinnig, und das gleich in mehrerlei Hinsicht. Alle Zeichen deuten auf mangelnde Transaktionssicherheit hin. Die Darstellung eines Einvernehmens zwischen Sachwalter und Käufer über eine Verschiebung der Zahlung mag in der Praxis wohl so stattgefunden haben, ist aber vor dem rechtlichen Hintergrund unhaltbar. Daran ändern auch die erneuten Äußerungen zu möglichen Vertragsabschlüssen mit der F1 nichts.


    Sollte der jetzige Käufer aus welchen Gründen auch immer ausfallen, steht der Verein „Ja zum Nürburgring“ nach wie vor zu konstruktiven Gesprächen mit konkreten Lösungsansätzen zur Verfügung.




    Pressekontakt:
    Verein "Ja zum Nürburgring", Kontakt: Dieter Weidenbrück, presse@ja-zum-nuerburgring.de

  • Am 31.08.2014 findet in Luxemburg Bevel die Roadshow 2014 statt. Unter anderem gibt es Demonstrationsfahrten mit einem Lotus F1 von Nicolas Prost (Sohn von F1-Weltmeister Alain Prost) und dem aktuellen Lotus Formel 1 Fahrer Romain Grosjean.


    Wir wurden eingeladen, dort unseren Ring°Racer 2.0, den F1-10sitzer zu präsentieren und gleichzeitig für "Wir sind Nürburgring" und den Verein "Ja zum Nürburgring", aber letztendlich für unseren NÜRBURGRING, Werbung zu machen.


    Nachdem die Offiziellen der Nürburgring Betriebs GmbH eingeladen wurden und diese positive Werbemöglichkeit nicht weiter beachtet wurde, sind wir gerne bereit, der Einladung zu folgen.


    Wir möchten damit ein Zeichen setzen! Wir reden nichts schlecht! Wir setzen uns für UNSEREN Nürburgring ein!


    Wir haben alle Hebel in Bewegung gesetzt und für den Transport des Ring°Racers 2.0 nach Luxemburg gesorgt. Weiterhin werden wir mit einer Delegation anreisen und für den Ring Werbung machen.


    Hier könnt Ihr uns unterstützen. Kommt am Sonntag, 31.08.2014 nach Luxemburg, bringt Plakate und Aufkleber mit. Zeigt den Besuchern, wie sehr wir unseren Nürburgring lieben. Letztes Jahr waren 12.000 Besucher vor Ort. Presse und Medien werden ausreichend vertreten sein.


    Gleichzeitig erwartet Euch ein heisses Motorsport-Rahmenprogramm. Informationen findet ihr unter www.roadshow.lu


    Und immer dran denken, die Luxemburger haben keinen Nürburgring, also kommen sie gerne zu uns in die Eifel.


    Wir freuen uns, Euch in Luxemburg zu sehen!


    WIR SIND NÜRBURGRING
    JA ZUM NÜRBURGRING


    /*rsr


    P.S.: Übrigens vielen Dank an den Lenz Abschleppdienst Plaidt, der den Ring°Racer 2.0 nach Luxemburg und anschließend wieder zurück an den Ring transportiert.

  • Heute war auf Seite 3 der „Rhein-Zeitung“ eine Geschichte zu lesen, deren Titel und Inhalt darzustellen versuchte, dass es „keine Krise am Ring“ geben würde. Die Geschichte war von der mir sehr geschätzten Redakteurin, Ursula Samary, eingestellt, die die Geschichte nach meiner Einschätzung wie auf „auf Bestellung“ geschrieben hatte. Die Dame, auf Presseterminen durch ihr Auftreten und ihre Kleidung, stets eine positive Visitenkarte ihrer Redaktion, hat dann wohl am Ende ihrer Geschichte noch eine (positive) Darstellung des Nürburgring-Käufers Capricorn in einem „Kasten“ unterbringen müssen (?) und den auf elegante Art mit „Unternehmen Capricorn“ getitelt, obwohl z.B. für ein „Das“ durchaus Platz gewesen wäre . Ich habe mich sofort – wie wahrscheinlich die Redakteurin auch – an den amerikanischen Science-Fiction-Film von 1978 erinnert gefühlt. Journalisten unterscheiden sich in vielerlei Art voneinander, auch dadurch, wie sie in der Lage sind, Verknüpfungen herzustellen. Ich habe lächeln müssen, weil es der RZ-Redakteurin so wohl unauffällig gelungen war, der ganzen davor stehenden Geschichte den richtigen Touch zu geben. - Denn wie unterscheidet sich das Unternehmen Capricorn von dem Unternehmen Capricorn aus dem 78er Film? - Durch eine ähnliche Handlung, die aber am Nürburgring spielt. Nachstehend will ich das – neben anderen Dingen – gerne noch mal erklären. - Für die jungen Leute.


    Marsflug? - „Unternehmen Capricorn“


    Im Film möchte ein Team von Astronauten zum Mars fliegen. Aber das Scheitern ist absehbar. Daraus ergeben sich eine Reihe von kriminellen Handlungen, mit denen man der Öffentlichkeit eine erfolgreiche Mission vorgaukeln möchte.


    Nicht alle spielen da mit. So kommt es zu Komplikationen. Und nach 123 Minuten dann zu einem Happy End, das aber keins in üblichem Sinne ist, da hier am Ende eine Verschwörung aufgedeckt wird. Natürlich spielt dabei ein Journalist eine wesentliche Rolle.


    Ähnlich spannend verläuft gerade das Aufdecken einer „Verschwörung“ im Fall „Unternehmen Capricorn“, bei dem der Besitz einer kompletten Rennstrecke erreicht werden soll. Aber es gibt Komplikationen. Es geht um viel Geld. Exakt 5 Millionen Euro ist die Lücke, die man kurzfristig nicht schließen kann. Dass man so einen vertraglich vereinbarten Zahlungstermin platzen lassen muss wird in der Art kaschiert, dass ein Sachwalter den wesentlichen Teil des von einem Gläubigerauschuss verabschiedeten, unterschriftlich bestätigten Inhalt des Vertragswerks selbstherrlich „nachjustiert“.


    Nun waren die 5 Millionen Euro nicht am 31. Juli 2014 fällig, sondern sind erst von Capricorn in Abhängigkeit von einer Genehmigung des Kaufvertrages durch die EU-Wettbewerbskommission in Brüssel zu zahlen. - Vielleicht im Spätherbst. - Vielleicht auch niemals. Weil die EU-Kommission von ihrer juristischen Abteilung inzwischen gewarnt ist, dass man wohl versucht, sie „über den Tisch zu ziehen“.


    Für den Insolvenz-Sachwalter der Nürburgring GmbH, vom Insolvenz-Gericht Ahrweiler in der Sache „Insolvenz der Nürburgring GmbH“ eingesetzt, ist das „ein ganz normaler Vorgang“. „Von einem ganz normalen Prozess“ spricht auch Capricorn-Chef Robertino Wild. Grund für die Herren ist die noch ausstehende Entscheidung der EU, ob der Kaufvertrag überhaupt rechtmäßig ist. - Dabei war diese Situation schon vor offiziellem Abschluss des Kaufvertrages bekannt, kann kein Argument für ein „Nachjustieren“ sein.


    Robertino Wild gegenüber dem SWR:


    „Nicht gezahlt hört sich so an, als wenn wir im Verzug wären. Sind wir nicht. Wir haben uns einvernehmlich mit dem Verkäufer geeinigt, die Zahlungsmodalitäten anzupassen. Das ist ein ganz normaler Vorgang in solchen komplexen Verkaufsprozessen, dass der Prozess der Realität angepasst werden muss.“


    Insolvenz-Sachwalter Jens Lieser gegenüber einer Nachrichten-Agentur:


    „Wir haben die Fälligkeit für die Rate 'rausgeschoben, weil wir das Verständnis hatten, dass es jetzt unsinnig ist, dass fünf Millionen Euro auf das Treuhandkonto gezahlt werden, mit dem dort weder der Käufer noch der Verkäufer etwas anfangen können.“ Und er ergänzt: Dass Verträge geändert würden, „ist ein total normaler Vorgang, der in meiner beruflichen Praxis an der Tagesordnung ist.“


    Das ist das Statement eines Rechtsanwalts, der von einem Insolvenzgericht als Sachwalter eingesetzt wurde! - Da stellen sich einem Journalisten dann folgende Fragen:


    Kennt Herr Lieser als Rechtsanwalt und kenntnisreicher Sachwalter in Insolvenzabwicklungen den § 160 InsO nicht? Danach ist die Zustimmung des Gläubigerausschusses bei Rechtshandlungen von besonderer Bedeutung einzuholen. - In jedem Fall. - Auch in diesem Fall!
    Dass hier tatsächlich ein Rechtsverstoß vorliegt, nachdem der von beiden Seiten rechtsgültig unterschriebene Kaufvertrag bisher nur in dieser Fassung genehmigt wurde und der Gläubigerausschuss erst durch Dritte (Motor-KRITIK) von einer stillschweigend vorgenommenen Änderung der für den Vertrag bedeutenden Zahlungsmodalitäten erfahren hat, kann sicherlich nicht angezweifelt werden.


    Erst nach Aufdeckung der Sachlage durch Motor-KRITIK haben sich die Herren an passenden Erklärungen versucht.


    Sicherlich wird sich das Insolvenzgericht Ahrweiler im Rahmen seiner Aufsicht nach § 58 InsO über alle in dieser Sache relevanten Vorgänge informieren und diese in dem gesetzlich vorgesehenen Umfang einer kritischen Prüfung unterziehen.


    Auf das Ergebnis darf die Öffentlichkeit, der Steuerzahler, der Wähler und Bürger gespannt sein.


    Interessant auch die Feststellung des Insolvenz-Sachwalters gegenüber den Medien – wie z.B. auch in der „Rhein-Zeitung“ zu lesen - „dass es an der Kreditwürdigkeit von Capricorn keine Zweifel gibt.“


    Handwerker in der Eifel haben da andere Erfahrungen machen müssen. - Nicht nur einer. - Und da ging es nicht um fünf Millionen. Und wenn man weiß, wie die Herren aus Düsseldorf vor dem Zahlungstermin von Haustür zu Haustür getingelt sind, um vielleicht doch noch... - Auch dieses Rechercheergebnis, dass ich auch in Details konkretisieren könnte, kann bei Motor-KRITIK nicht in einer solchen Situation aus falscher Rücksichtnahme unter den Teppich gekehrt werden. Anders formuliert: Es gibt bei Motor-KRITIK keinen Teppich!


    Interessant ist auch, dass bis vor wenigen Tagen von den Insolvenz-Sachwaltern und ihrem Pressesprecher, Pietro Nuvoloni, jede Information zum Kaufvertrag und seinen Inhalten abgelehnt wurde, da der Inhalt absolut vertraulich wäre und es sich im Übrigen um ein schwebendes Verfahren handeln würde. - Wie einige Kollegen bestätigen können.


    Inzwischen plaudert man locker über „geheime“ Details, wenn sie denn dazu genutzt werden können, um nachfragende Journalisten zu beruhigen und abzulenken. So ist es inzwischen auch kein Geheimnis mehr – was zuvor schon bei Motor-KRITIK zu lesen war – dass der Nürburgring ab 1. Januar 2015 in jedem Fall an die Capricorn-Firma übergehen soll. Entweder als Käufer oder als Pächter. - Selbst Sachwalter Lieser, der bisher dazu jeden Kommentar ablehnte, verweist jetzt darauf, dass die Pachtzahlungen dann mit dem Kaufpreis verrechnet würden. Das sei schon im ursprünglichen Kaufvertrag so vereinbart worden.


    Es handelt sich da nicht – und Motor-KRITIK kann das in Kenntnis des Inhalts des Kaufvertrages bestätigen - um eine „Nachjustierung“.


    Motor-KRITIK möchte hier noch einmal zwei gerade aktuelle Punkte nennen, warum der Kaufvertrag mit Capricorn im Herbst 2014 – oder auch später – von der EU nicht genehmigt werden kann:


    Der vorgesehene Nachlass von 6 Millionen Euro, der als Gewinn für 2014 angenommen wird, stellt nach meiner Auffassung schon die erste „verbotene Beihilfe“ dar.
    Die Verschiebung des Zahlungstermins – unabhängig davon, dass sie einen Rechtsbruch darstellt – ist in der Realität einer weiteren „verbotenen Beihilfe“ gleichzusetzen.


    Das Insolvenzgericht Ahrweiler würde gut daran tun, vor der Entscheidung in Brüssel über diesen Kaufvertrag, schon aufgrund der gerade aufgedeckten Unregelmäßigkeiten, das grausame Spiel um den Nürburgringverkauf an Capricorn zu beenden.


    Der Film „Unternehmen Capricorn“ war spannend bis zum Schluss, der dann die Zuschauer erleichtert zurück ließ. Das „Unternehmen Capricorn“ in Sachen Nürburgring dagegen wirkt in vielen Details abstoßend, weil man einen Eindruck davon gewinnt, wie deprimierend „Verschwörungen“ sein können, wenn sie in der Realität stattfinden und durch die Auswirkungen ihrer „Zusammenarbeit“ die Stimmung einer ganzen Region belasten.


    MK/Wilhelm Hahne


    PS: Einer der Motor-KRITIK-Leser schlägt gerade vor, den Begriff „Nachjustieren“ zum „Unwort des Jahres 2014“ vorzuschlagen.

  • Die Story von WH hat ordentlich Wellen geschlagen. Er wurde sogar in der RZ zitiert, das will was heissen.


    Capricorn hat die zweite Rate für den Nürburgring-Kaufpreis nicht gezahlt, und normalerweise würde das eine Reihe von Konsequenzen nach sich ziehen: wenn ich das recht in Erinnerung habe 25 Mio Euro Strafe, 8% Verzugszinsen und Sonderkündigungsrecht.


    Doch wir wissen ja, wie liebevoll die Landesregierung ihr mittelständisches Unternehmer-Pflänzchen gegen die bösen amerikanischen Heuschrecken verteidigt und so hat der Herr Lieser kurzerhand den Vertrag nachjustiert. Gläubigerausschuss? Drauf geschissen, so was braucht ein Sachwalter von Format nicht, um den Kaufvertrag zu ändern und die Fälligkeit der Rate nach hinten zu schieben. “Ein ganz normaler Vorgang.”


    Was die Zeitungen dazu schreiben könnt Ihr direkt vergessen, das hat denen Propagandachef Nuvoloni in die Feder diktiert. Haltet Euch lieber an Ja zum Nürburgring (DW) oder WH, da seid ihr besser aufgehoben, wenn es um die Wahrheit geht.


    Und natürlich biete ich Euch auch meine Deutung der Ereignisse an:


    Was wir von Anfang an befürchtet haben ist eingetroffen, Capricorn geht schon auf dem Weg in die Startaufstellung die Luft aus. Die Ausrede, dass man auf die Entscheidung der EU warte, ist total lächerlich, denn zum einen hat Capricorn ein Rücktrittsrecht, falls die Entscheidung negativ ausfällt und zum anderen gab es bei der ersten Rate auch noch keine EU Entscheidung.


    Das ist ja der Sinn eines Treuhandkontos, dass das Geld nicht weg ist, sondern die Zahlungsfähigkeit unter Beweis gestellt wird. Wir reden hier übrigens über lächerliche 5 Mio Euro im Kaufprozess für den kompletten Nürburgring.


    Das wissen Wild und Nuvoloni natürlich auch und freiwillig würden sie so einen Kommunikations-Super-GAU nicht eingehen. Da muss schon richtig was in die Hose gegangen sein, z.B. dass sie ihre Finanzierung von 45 Mio Euro über die Deutsche Bank doch nicht bekommen haben.


    Es wird höchste Zeit, dass Capricorn die Hosen runterlässt und die Finanzierung offenlegt! Es geht hier um den Verkauf von Volkseigentum und wer weiss, ob durch die Hintertür nicht längst die befürchtete Heuschrecke Zugriff auf den Nürburgring hat? Das geht uns sehr wohl etwas an und wir haben ein Recht darauf zu erfahren was Sache ist.


    Mike Frison 20832.com

  • Aktuell hat sich auch die „Wirtschaftswoche noch einmal mit den Problemen um den Verkauf des Nürburgrings beschäftigt, denen vorher gerade durch ein „Nachjustieren“ eines Zahlungstermins durch den Insolvenz-Sachwalter Jens Lieser „die Krone aufgesetzt wurde“. In der „wiwo“-Geschichte werden auch Beschwerden erwähnt, die inzwischen der EU-Kommission unter Leitung des Herrn Joaquin Almunia vorliegen. Es kann sein, dass die „Wirtschaftswoche“ anders gewichtet als Motor-KRITIK, aber uns sind mehr als vier Einsprüche (Beschwerden?) bekannt. Motor-KRITIK möchte sich hier einmal mit dem letzten hier bekannt gewordenen Einspruch eines von der KPMG im Bietverfahren um den Nürburgring zugelassenen Bieters beispielhaft beschäftigen und nennt nachstehend Details aus dessen Argumentation und belegt sie - auch beispielhaft - mit Fotos aus den Originaldokumenten. Der Leser kann sich so selbst ein Urteil bilden, was aufgrund der „Geheimniskrämerei“ von KPMG, Insolvenz-Sachwalter und Landesregierung (als 90-Prozent-Besitzer) leider sonst nicht möglich ist.


    Die ganze Story findet ihr hier:


    http://www.motor-kritik.de/node/881

  • Als Insolvenz-Sachwalter Jens Lieser beim Landgericht Koblenz eine Einstweilige Verfügung beantragte, um in den Besitz des Werktitel „Rock am Ring“ zu kommen und die Nutzung dem „Gegner“ Marek Lieberberg im Interesse des Nürburgrings verbieten zu lassen, da geschah das zu dem wohlfeilen Streitwert von 25.000 Euro. Im gerade vor dem Oberlandesgericht am 26. August 2014 abgelaufenen „Prüfverfahren“, bei dem auch neue Beweismittel zugelassen waren, erschien dem Vorsitzenden Richter das deutlich zu wenig und er hat den Streitwert verfünffacht, was die anwesenden Rechtsanwälte beider Seiten sicherlich mit Interesse positiv vermerkt haben. Es verbessert ihr Honorar. Für ein mögliches Hauptverfahren hat er den Streitwert dann gleich verzehnfacht – und mit 250.000 Euro – festgesetzt, was die Hürden für eine Klageerhebung erhöht, zumal eine solche Klage nach dem im „Prüfverfahren“ gehörten Argumentation, die sich sicherlich im schriftlichen Urteil widerspiegeln wird, nur mit einer Niederlage des Insolvenz-Sachwalters enden kann. - Außer Spesen nichts gewesen? - Eigentlich ist alles noch schlimmer: Die Capricorn Entscheidung gegen eine Zusammenarbeit mit Marek Lieberberg im 29. Jahr nach „Rock am Ring“, für die 30. Veranstaltung im Jahr 2015, wird per Saldo – nicht nur der Gerichts- und Anwaltskosten wegen – richtig Geld kosten. Capricorn erweist sich – um eine Zuordnungen der Frau Malu Dreyer auf Robertino Wild bezogen zu verwenden - „als verlässlicher Partner“ (!) im Minimieren von Werten, Verschieben von Zahlungen und Drücken des Kaufpreises. Das Letztere natürlich auf der Basis des geschlossenen Kaufvertrages und seinem Anhang (!!!), in dem der Preis auch für die einzelnen „immateriellen Werte“ festgelegt sind.


    Die ganze Geschichte gibts hier zu lesen:


    http://www.motor-kritik.de/node/882

  • Eigentlich wollten wir bei Motor-KRITIK nur die Übersicht nicht verlieren. Über die Bauschäden im Fall „Nürburgring 2009“ zum Beispiel. Also haben wir beim Landgericht Koblenz mal angefragt. Und eine intelligente Absage erhalten. (In Motor-KRITIK war dazu zu lesen.) Dann habe ich mich der Bauschild-Fotos erinnert, die ich über die Jahre zu Nürburgring-Neubauten gemacht habe. Dort habe ich einen Firmennamen entnommen, der für einen Bauschäden-Prozess nach meiner Einschätzung (und Beobachtungen „vor Ort“) gut war und habe meinerseits eine intelligente Anfrage an das Landgericht Koblenz gerichtet. - Und habe lächelnd auf Antwort gewartet. - Die war anders als ich erwartet hatte, noch intelligenter als meine Anfrage. - Weil... - ich hatte einen Tippfehler gemacht, den dann ein Richter des LG Koblenz gnadenlos genutzt hat. - Warum eigentlich? - Wäre eine wahrheitsgemäße Antwort problematisch geworden? - Bis ich darauf stieß, dass der Dienstherr des LG Koblenz, der Landes-Justizminister Jochen Hartloff, schon mal – exakt mit der von mir angefragten Firma – in einen schnöden Verdacht geraten war. Das hat mich neugierig gemacht. Das Rechercheergebnis finden Sie nachstehend. - Es ist nicht aufregend. - Eben ganz im „Stil der neuen Zeit“. Man weist z.B. 200.000 Euro „von meinem BlackBerry“ an. Alles ist so, wie wir das gerne im Kino erleben würden. - Dieses Mal in Motor-KRITIK.


    IGM & Jochen Hartloff: Alte Kameraden?


    Am Anfang unserer Recherchen stand die Antwort des Landgerichts Koblenz, in der zu lesen war:


    „...meine Geschäftstelle teilt mir mit, eine Überprüfung habe ergeben, dass betreffend der von Ihnen vorgegebenen Suchkriterien in hiesiger EDV kein Treffer erzielt werden konnte.“


    Ich habe schon etwas Zeit gebraucht, um die gewählte Formulierung – obwohl sie auffallend war – zu verstehen; und habe dann so geantwortet:


    „...Sie haben meinen Beifall! - Sehr gut gemacht!


    Ich habe vier Jahrzehnte lang Motorsport betrieben und weiß wie wichtig es ist, eigene Fehler anzunehmen, zu analysieren, um daraus zu lernen.


    Nachdem ich gestern Ihre Antwort erhalten hatte, habe ich zunächst gar nichts begriffen. Erst gestern Abend - bei einem guten Glas Wein - ist mir aufgegangen, welchen Fehler von mir Sie elegant genutzt haben. - Bravo!


    Ich nehme das durchaus sportlich und werde versuchen in Zukunft solche Fehler zu vermeiden. - Danke, für Ihre Hilfestellung!


    Mit freundlichen Grüßen


    Wilhelm Hahne“


    Ich hatte in meiner Anfrage an das Landgericht Koblenz u.a. danach gefragt, ob gegen die Firma


    „IMG GmbH, Hinter Inghell, Medard/Glan“


    beim Landgericht Koblenz irgendwelche Gerichtsverfahren anhängig wären. Man hat meinen Tippfehler – IMG statt IGM – gnadenlos für obige Antwort genutzt.


    Natürlich hat das mich zu Recherchen angeregt und ich bin z.B. auf eine alte Meldung im SPIEGEL vom 6. September 2011 gestoßen, nach der sich Jochen Hartloff, 2008 als SPD-Fraktionschef im Mainzer Landtag tätig, damals bei seinem Minister und Parteikollegen Prof. Deubel für eine Firma in seinem Wahlkreis (Kusel) verwendet hat, die sich auch in einem Ausschreibungsverfahren um einen Auftrag zu „Nürburgring 2009“ beworben hatte. Das war am 15. Januar 2008. Am nächsten Tag hat Hartloff dann noch mal seinen Wunsch in einem Schreiben an Herrn Deubel, der auch Aufsichtsratsvorsitzender bei der Nürburgring GmbH war, schriftlich fixiert und (lt. SPIEGEL) u.a. geschrieben:


    „Hier wäre die Bitte, dass die Firma IGM, sofern sie konkurrenzfähig ist, Berücksichtigung finden kann – zumindest in die Verhandlungen einbezogen werden könnte.“


    Nun hat die IGM in einem späteren – neuen – Vergabeverfahren den Zuschlag für Aufträge erhalten, die sich lt. SPIEGEL „auf mehr als 7 Millionen Euro summierten“.


    Die Firma IGM ist eine Firma, die sich auf Fenster & Fassaden spezialisiert hat und eigentlich – soweit das die Motor-KRITIK-Recherchen ergaben – auch keine Konkurrenz am Nürburgring zu fürchten brauchte: Sie machte das beste Angebot.


    Das war nach Motor-KRITIK-Feststellungen aber lt. einer uns vorliegenden Unterlage summenmäßig bei der „Endabbuchung“ deutlich höher als 7 Millionen Euro.


    Wie schon der SPIEGEL feststellte, hatte die Nürburgring GmbH im Fall IGM „besonders weitreichende Bürgschaften“ übernommen. Die IGM hatte so nach Motor-KRITIK-Feststellungen für das „Los 022 Fassadenarbeiten“ bis Ende März 2010


    „auf Anforderung die Bürgschaften zur Bauhandwerkerversicherung nach § 648a BGB insgesamt 8.677.460,24 Euro“


    auszahlen lassen.


    Die Nürburgring GmbH beanstandet in einem Schreiben vom 1. April 2010, dass die IGM


    „einschließlich Nachlass, den Abzügen für Baustrom, Bauwasser und Bauwesensversicherung, sowie dem Abzug für Müllbeseitigungskosten lediglich 7.160.658,78 EUR...“


    zu erhalten hatte. Dabei hatte da die Nürburgring GmbH vorgesehene „Einbehalte“ zur Beseitigung von Mängeln in Höhe von 120.000 – 150.000 Euro noch nicht berücksichtigt. - Sie verlangte Rückzahlung und hat auch ihren Anwalt in Kenntnis gesetzt.


    Außerdem scheint die Firma IGM Subunternehmer bei den Arbeiten am Nürburgring eingesetzt zu haben, die sich – unter Hinweis auf vertragliche Vereinbarungen mit ihrem Auftraggeber – nicht in der Lage sahen, irgendwelche von der Nürburgring GmbH gewünschten Umbauten oder Anpassungen vorzunehmen. Die Nürburgring-Mitarbeiter Alexander Schnobel und Andreas Stickel könnten sicherlich dazu exakte Darstellungen liefern.


    Vorher wurde nach Motor-KRITIK-Recherchen auch von Seiten der Nürburgring GmbH sozusagen „lässig“ mit Geld umgegangen. Da gibt es z.B. im Juli 2009 eine kurze schriftliche Anweisung eines Nürburgring-Mitarbeiters an die Abteilung Buchhaltung:


    „Bitte überweisen Sie 200.000,00 Euro an die IGM. Die Schlussrechnung wird gemacht, sobald Tilke mit der Prüfung fertig ist.“


    Am Ende findet sich – nach einer weiteren kurzen Erklärung der Satz:


    „Gesendet von meinem mobilen BlackBerry“


    Schon aus den recherchierten Details ergibt sich, dass sich IGM und Nürburgring GmbH nicht unbedingt in allen Fragen einig waren. Da hilft es auch nicht, dass der Justizminister des Landes Rheinland-Pfalz, Jochen Hartloff, die Firma als in seinem Wahlkreis Kusel liegend bezeichnet.


    Der Herr Minister verwahrte sich übrigens gegenüber dem SPIEGEL gegen den Verdacht, „er habe auf unzulässige Weise Einfluss nehmen wollen“, während der Geschäftsführer der IGM sich nicht erinnern konnte.


    Vor dem Landgericht in Koblenz ist - wie gedacht - aktuell eine Klage gegen die Firma IGM GmbH, Fenster & Fassaden, Hinter Inghell, Medard/Glan, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Kaiserslautern unter HRB 21654, anhängig, die nach Motor-KRITIK-Recherchen das...


    Aktenzeichen 9 O 310/13 trägt.


    Dieser Hinweis nur, um dem Landgericht in Koblenz weitere Sucharbeit zu ersparen.


    Und ich möchte diesen Hinweis auch noch durch einen Tipp als kleines Dankeschön an das Landgericht Koblenz ergänzen:


    Der o.g. Akte liegt auch ein Gutachten bei. Wie sich bei der Motor-KRITIK-Recherche ergab, ist/sind der/die Gutachter in Rheinland-Pfalz weitgehend unbekannt. Da wäre dem Richter beim Landgericht Koblenz zu empfehlen in einer der kommenden Verhandlungen doch einmal zu hinterfragen, wer eigentlich diesen/diese Gutachter wem empfohlen hat.


    Und noch ein Tipp: Fassadenschäden an modernen (isolierten!) Fassaden können z.B. auch durch Spechte entstehen, die beim „Anklopfen“ feststellen, dass es dahinter hohl klingt. (Der Isolierung wegen.) Und die dann den Verputz aufklopfen. - Sie finden zwar nicht was sie suchen, aber die Löcher bleiben.


    Ja, - Motor-KRITIK konnte seinen Horizont bei der Recherche zum Thema IGM deutlich erweitern. - Danke, nach Koblenz!


    Und was die Verbindung Hartloff/IGM betrifft: Sie sind sich wohl nur kameradschaftlich über die gemeinschaftliche Suche nach Erfolg verbunden.


    MK/Wilhelm Hahne

  • ...mit Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung wegen der Bezeichnung "Rock am Ring". Möglicher Werktitel steht der Marek Lieberberg Konzertagentur GmbH & Co. KG zu. Rechtsinhaber eines möglicherweise entstandenen Werktitelrechts hinsichtlich der Bezeichnung „Rock am Ring“ ist die Marek Lieberberg Konzertagentur GmbH & Co. KG. Der Nürburgring GmbH in Eigenverwaltung (i.E.) steht daher kein Anspruch gegen Marek Lieberberg und die Marek Lieberberg Konzertagentur GmbH & Co. KG auf Unterlassung der Ankündigung, Bewerbung oder Veranstaltung eines Konzertfestivals unter dem Titel „Rock am Ring“ zu. Mit dieser Entscheidung hat der 6. Zivilsenat des Oberlandesgerichts Koblenz (Urteil vom 29. August 2014 – 6 U 850/14) den Antrag auf Erlass einer entsprechenden einstweiligen Verfügung unter Abänderung der erstinstanzlichen Entscheidung des Landgericht Koblenz zurückgewiesen.
    - Es folgt der Originaltext der Pressemitteilung des OLG Koblenz zum Urteil vom 29. August 2014, verkündet um 10:00 Uhr. -
    OLG-Urteil heute: „NG i.E.“ scheitert!


    Seit dem Pfingstwochenende 1985 führten die Parteien – mit Ausnahme der Jahre 1989/1990 – am Nürburgring ein jährliches Musikfestival unter der Bezeichnung „Rock am Ring“ durch. Die erste Veranstaltung 1985 war das Ergebnis einer Kooperation der Nürburgring GmbH, der MaMa Concerts Konzertagentur GmbH, deren Mitgesellschafter und Mitgeschäftsführer Marek Lieberberg war, und der Firma Hoffmann Konzerte.


    Nach der Trennung von Marek Lieberberg und MaMa Concerts organisierte die Marek Lieberberg Konzertagentur GmbH & Co. KG das Festival. Im Jahr 1993 erfolgte beim Deutschen Patent- und Markenamt die Eintragung der Wortmarke „Rock am Ring“ für Konzertereignisse zu Gunsten der Marek Lieberberg Konzertagentur GmbH & Co. KG.


    In den Jahren 2003 und 2007 schlossen die Nürburgring GmbH und die Marek Lieberberg Konzertagentur Kooperationsverträge mit mehrjähriger Laufzeit ab. Die letzte Kooperationsvereinbarung wurde von der Nürburgring GmbH i.E. mit Wirkung zum 31. Dezember 2014 gekündigt. Die künftige Betreiberin des Nürburgrings, die Capricorn Nürburgring GmbH, verlautbarte im Frühjahr 2014, ab 2015 seien jährliche Rockfestivals am Nürburgring in Kooperation mit anderen Konzertveranstaltern unter der Bezeichnung „Grüne Hölle – Rockfestival am Nürburgring“ geplant.


    Mit dem Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung hat die Nürburgring GmbH i.E. geltend gemacht, bereits vor der Markeneintragung zu Gunsten der Marek Lieberberg Konzertagentur GmbH & Co. KG im Jahr 1993 sei ein Werktitelrecht für das Konzertfestival „Rock am Ring“ entstanden. Dieses stehe einer aus beiden Parteien bestehenden Gesellschaft bürgerlichen Rechts zu und könne daher nicht allein von der Marek Lieberberg Konzertagentur genutzt werden. Das Landgericht Koblenz hat dem Verfügungsbegehren der Nürburgring GmbH i.E. weitgehend stattgegeben. Erst nach dem für die erstinstanzliche Entscheidung maßgeblichen Verhandlungstermin vor dem Landgericht Koblenz haben die Verfügungsbeklagten unter Bezugnahme auf eidesstattliche Versicherungen eines früheren Geschäftsführers der Nürburgring GmbH und des dritten Mitveranstalters des ersten Festivals eingewandt, bereits im Jahr 1985 sei in Gesprächen zur Vorbereitung des Festivals vereinbart worden, dass die Bezeichnung „Rock am Ring“ allein der MaMa Concerts GmbH zustehen müsse.


    Diese Vereinbarung begründet nach der Entscheidung des 6. Zivilsenats ein alleiniges Recht der Marek Lieberberg Konzertagentur zur Benutzung der Bezeichnung „Rock am Ring“. Die im Berufungsverfahren erstmals zu berücksichtigende Einigung der Parteien sei wirksam, da auch Werktitelrechte als immaterielles Wirtschaftsgut übertragen werden könnten. Es könne daher offen bleiben, ob die Konzertreihe als titelfähiges Werk anzusehen sei. Die Berechtigung aus der Vereinbarung sei später von der MaMa Concerts GmbH auf die Marek Lieberberg Konzertagentur übergegangen. Marek Lieberberg habe sich nach den vorgelegten eidesstattlichen Versicherungen anlässlich der Trennung von MaMa Concerts mit seinem früheren Mitgesellschafter dahingehend verständigt, dass jeder Gesellschafter „seine“ Künstler und Veranstaltungen weiter betreue. Eine solche einvernehmliche Auseinandersetzung impliziere, dass etwaige Rechte aus Verträgen des zuvor gemeinsam geführten Unternehmens auf die sich trennenden Teilhaber übergingen, um diesen eine rechtlich abgesicherte Fortführung der „eigenen“ Veranstaltungen zu ermöglichen.


    Die im Jahr 1985 zur Berechtigung an dem Werktitel „Rock am Ring“ getroffene Abrede sei später auch nicht abgeändert worden. Den in den Jahren 2003 und 2007 getroffenen Kooperationsvereinbarungen sei keine Erweiterung der Rechte der Nürburgring GmbH zu entnehmen, da diese ausschließlich die Aufrechterhaltung des gegebenen Rechtsstandes unter Absicherung der weiteren Zusammenarbeit während der Vertragslaufzeit bezweckt hätten.


    Das Urteil des Senats ist rechtskräftig. Ein Rechtsmittel zum Bundesgerichtshof ist in einstweiligen Verfügungsverfahren nicht eröffnet. Die Nürburgring GmbH i.E. kann ihr Begehren im Wege einer Hauptsacheklage verfolgen.


    Zum Hintergrund:


    In einem einstweiligen Verfügungsverfahren wird grundsätzlich zunächst nur eine vorläufige Entscheidung zur Sache getroffen. Die in dem beschleunigt zu betreibenden Eilverfahren zu treffende Entscheidung beruht auf einer summarischen Prüfung des von den Parteien vorgetragenen Sachverhalts einschließlich der vorgelegten Unterlagen. Die Pflicht des Gerichts zur Beweiserhebung ist eingeschränkt. Abweichend von dem in einem Hauptsacheverfahren geltenden Beweismaß der vollen Überzeugung von der Wahrheit einer Tatsache genügt in einem einstweiligen Verfügungsverfahren die überwiegende Wahrscheinlichkeit der Richtigkeit der Tatsache. Zur entsprechenden Glaubhaftmachung können sich die Parteien insbesondere einer sog. Versicherung an Eides statt bedienen.


    Datum: 29.08.2014
    Herausgeber: Oberlandesgericht Koblenz


    Für die Richtigkeit der Kopie: MK/Wilhelm Hahne
    (Mit Ausnahme des Titels)

  • Wir sind Nürburgring braucht Hilfe


    Wir suchen für die Wintermonate eine Halle oder große Garage,der 10 Sitzer braucht dringend eine Generalüberholung.


    Am besten im Raum Nürburgring.........


    Aufgrund der Länge des Fahrzeugs benötigen wir schon etwas mehr Platz.


    Wer kann uns einen Stellplatz zur Verfügung stellen ??? Wer kann bei der Restauration des Fahrzeugs helfen ???


    Infos bitte an Werner Lenhard unter 0152 53936433

  • Meine erste Geschichte zu obigem Thema - „IGM & Jochen Hartloff: Alte Kameraden?“ - ist ein schönes Beispiel dafür, wie auch trotz durchaus geschicktem Verhalten „ein Schuss nach hinten losgehen kann“. Es gibt derzeit noch einen weiteren Fall, der sich ähnlich zu entwickeln scheint. Da schiebt die Kreisverwaltung Ahrweiler für ein Nichtreagieren auf MK-Anfragen ein evtl. „schutzwürdiges Interesse Dritter“ vor. (Man lässt das prüfen!) Soweit ich das jetzt beurteilen kann, gibt es die durchaus: Es sind die Interessen des Landrats Dr. Pföhler, der möglichst ohne Komplikationen den neuen Wahltermin in 2015 erreichen möchte. - Das wird ihm – so wie ich das derzeit absehen kann - nicht gelingen! - Und was das geschickte Verhalten des Landgerichts Koblenz betrifft: Da haben meine Recherche-Anstöße eine Eigendynamik entwickelt, die ich nicht absehen konnte. Nach der Veröffentlichung meiner ersten Geschichte zu dem Thema, erreichten Motor-KRITIK eine Reihe von weiteren Informationen zu dem Thema. Wahrscheinlich ist das Landgericht Koblenz dankbar, ein paar Informationen von Motor-KRITIK zu dem Thema zu erhalten, weil das die Prozessführung sicherlich erleichtern könnte. - Habe ich gedacht! - Und notiere nachstehend einmal das neue Wissen für die Herren Richter des LG Koblenz. - Und – natürlich - für meine Leser!


    Die ganze Story gibts hier:


    http://www.motor-kritik.de/node/885

  • Bei Motor-KRITIK haben wir uns nichts dabei gedacht, als wir unseren Lesern empfahlen, doch mal in alten Plenarprotokollen im Mainzer Archiv des Landtages zu stöbern. Da kann man wunderbare Sachen finden. Wir waren vor Tagen ein paar Stunden per Internet beim Lesen alter Dokumente und Aussagen durchaus fasziniert. Vor allen Dingen, wenn man so manche Aussage von „damals“ mit aktuellen Äußerungen vergleicht. Bei Motor-KRITIK war ein solches Beispiel auch zu lesen und als Empfehlung bekamen die Leser mit auf den Weg, das doch auch mal selbst zu tun. Schon, weil das in einem Foto gezeigte Beispiel ein eigentlich unglaubliches Beispiel war. Aber, so unsere Feststellung: „ Das ist für jeden Leser – auch für Politiker – nachprüfbar!“ - Aber wir hatten nicht die Internet-Adresse exakt benannt, mit der man schnell ins Archiv der Landesregierung in Mainz kommt. Schließlich wollten wir nicht, dass nun Jeder „mal eben“ dort vorbei schaut. Wenn ein Leser interessiert war, sollte er sich auch ernsthaft mit den Möglichkeiten - die sich eigentlich Jedem bieten – und intensiv beschäftigen. - Aber: Es gab mal wieder eine Überraschung! Politiker sind für so etwas immer gut. Und so konnte man beim Einstieg mit der richtigen Adresse am 1. September – nach Erscheinen der entsprechenden Geschichte bei Motor-KRITIK - zufällig erstmals lesen:


    http://www.motor-kritik.de/node/887

  • Die Herrschaften in der Mainzer Staatskanzlei sollten einmal in einen durchschnittlichen Kindergarten, in ein Krankenhaus oder eine Schule gehen oder einmal mit ihren Dienst-Limousinen über die Landesstraßen in der Eifel-Mosel-Region fahren. Dann wüssten sie schon in der ersten Sekunde, wozu die reichlich sprudelnden Steuergelder nicht verwendet worden sind. Erinnern Sie sich? Kurt Beck hat vor seinem Abschied in den Vorruhestand die ca. 600 Millionen-Investition am Nürburgring als große Chance für die Region angepriesen. Über 1.000 neue Jobs wurden in Aussicht gestellt.
    Und dann rollte die Maschinerie, die öffentliche Gelder in Beck’s völlig sinnloses Prestige-Objekt „Nürburgring 2009“ vorantreiben sollte. Jeder einzelne Steuer-Cent, der für diese Aufwallung des politischen Größenwahns der damaligen SPD-Regierung ausgegeben wurde, war eine Steuerverschwendung erster Güte.


    Die Beton- und Kirmesbauten brachten der traditionsreichen Rennstrecke in der Eifel nichts. Oft genug gewarnt, blind vor Größenwahn, wurde gebaut. Der Nürburgring wurde zur Kulisse für einen globalen VIP-Tross regelrecht degradiert. Geschäfte haben nur die gemacht, die von der „SPD-Lobby“ dazu ermächtigt wurden, kurioserweise oft Österreicher und Herrschaften, deren Eignung scheinbar vollkommen unwichtig war.


    Kurz Beck, eigentlich auf den ersten Blick ein sympathischer Zeitgenosse und durchaus charmanter und geselliger Politiker – hat offenkundig aus seinem Versagen nichts gelernt. Der Finanzskandal am Nürburgring war nicht der einzige Finanzskandal unter Kurt Beck. Der Nürburgring ist in Fehlplanungen, Korruption und immer neue Verschwendungs-Orgien versunken. Viele beteiligte Politiker, die direkt oder indirekt an diesem Desaster beteiligt waren, sind noch immer in politischen Ämtern, manch einer sogar als Minister oder noch mehr.


    Ein Blick auf die vor fünf Jahren neu errichteten Gebäude am Nürburgring macht deutlich, welchen Schaden die Landesregierung auf internationaler Ebene den Steuerzahlern unseres Landes zugefügt hat. Immer wieder wurde das Monster-Projekt am Nürburgring von Beck’s „Polit-Gladiatoren“ als wunderbare Faktoren der Wirtschaftsbelebung für die Eifel präsentiert.


    In der Regel folgen solche politisch motivierten Gigantismus-Bauten seit jeher dem Geschäftsmodell „Bail-out“. Der Begriff Bail-out (englisch aus der Klemme helfen) bzw. Rettungsschirm bezeichnet in den Wirtschaftswissenschaften den Vorgang der Schuldenübernahme und Tilgung oder Haftungsübernahme durch Dritte, insbesondere durch den Staat oder staatliche Institutionen, im Fall einer Unternehmenskrise. Nichts anderes ist auch am Nürburgring passiert.


    Es ist daher kein Wunder, dass nun auch die Landesregierung den Nürburgring wie nach einer Heuschrecken-Plage hinterlassen hat. Gigantische Betonbauten als Ruinen der Neuzeit, bankrotte Pächter und Mieter und wahrscheinlich ein Schuldenberg, der die 1-Milliarden Euro-Grenze übersteigen wird. Gebracht haben die Beton- und Kirmesbauten dem Rennsport und den Menschen rund um den Nürburgring nichts. Kassiert haben etliche merkwürdige Typen und zweifellos auch korrupte Funktionäre. Erst vor fünf Jahren war der „Neue Nürburgring“ eröffnet worden. Schauen sie sich diese Bauten mal an. Der Zerfall ist seit Jahren deutlich sichtbar.


    Über die Gastronomiebauten macht sich der Schimmel her. Das Bild von heute: leere Betonhallen, abblätternde Farben und Putze, gesperrte Eingänge. Der Großteil der „Neubauten“ blieb seit 2009 weitgehend ungenutzt und verrottet, weil die Wartungs- und Heizkosten zu hoch sind. Die Geschwindigkeit des Verfalls und der Verwahrlosung machen die Tragödie auch im Bereich des Motorsports deutlich.


    In dem Glauben die Beton- und Kirmesbauten könnten das Wachstum der Eifel ankurbeln und ihr ein modernes Image im Ausland verleihen, griff die damalige SPD-Alleinregierung unter Kurt Beck tief in die Taschen der Steuerzahler. Über 600 Millionen Euro wurden regelrecht versenkt – mehr als doppelt so viel als zuvor veranschlagt. In einem Zweijährigen Gewaltakt wurde der Bau ohne Rücksicht auf die Wetterkariolen der Eifel errichtet. Folgeschäden wurden ohne Regressansprüche hingenommen. Doch nach der Eröffnung im Juli 2009 war der Glamour vorbei. „Wie Himmel und Hölle“, sagte einmal eine bekannte Persönlichkeit der Rennsportszene. Nachbesserungen und Reparaturen im zweistelligen Millionenbereich wurden notwendig.


    Der Nürburgring ist nun auch für die Nachfolgerin von Kurt Beck zum Bumerang geworden – die gigantischen Kosten belasten die Haushalte bis heute. Und der Verkauf des Nürburgrings ist noch lange nicht in trockenen Tüchern. Offensichtliche Chancen, die Rennstrecke in eine sichere Zukunft zu führen, wurde nicht genutzt. Der Verkaufsprozess ist bis heute nicht transparent. Die handelnden Personen verschleiern die wahren Fakten.


    Versuche, die Einrichtungen zu vermieten, waren gescheitert. Die gesamte Immobilie Nürburgring mit allen Bauten und Grundstücken etc. befindet sich seit Jahren in einer Art Schwebezustand. Auch dem Tourismus brachte der „neue“ Nürburgring keinen Aufschwung ein. Auf den versprochenen Zuwachs der jährlichen Einnahmen warten die Hoteliers rund um den Nürburgring bis heute. Gewonnen hat die Region also nichts – daran verdient haben nur Funktionäre, die traditionell korrupte Bauwirtschaft und die Pächter, die sich zuvor als solvente Investoren vorgestellt hatten.


    EAZ-Kommentar
    Kurt Beck (SPD) hat aus seinen Fehlern nichts gelernt. Trotzig schwadroniert er immer mal wieder vom „Mut der Politik“, auch mal eine Niederlage bei einer Fehlentscheidung zu riskieren. Aber muss jede lokale Dummheit anderswo wiederholt werden? Kurt Beck hat es sich zum Schluss in jeder Hinsicht besonders einfach gemacht: Er entzog sich der politischen Verantwortung durch Flucht aufs vom Steuerzahler finanzierte Altenteil und kassiert in Beraterfunktion eines rheinland-pfälzischen Arzneimittelhersteller zusätzlich weiter. Für sein Wirken müssen Generationen von Rheinland-Pfälzern darben. Die Politik, für die Kurt Beck steht, ist dreist und richtet sich gegen die Bürger. Wie die jüngsten Entwicklungen in Berlin zeigen, gibt es gewisse Parallelen bei seinem Parteifreund Klaus Wowereit zu beobachten. Erst wird ein Flurschaden im dreistelligen Millionenbereich oder wie in Berlin in Milliardenhöhe verursacht, dann verkündet man seinen Rücktritt und zieht sich schnell aus der Verantwortung zurück. So einfach ist das in der Politik – ob auf Landes- oder Kreisebene spielt da keine Rolle. Das Schnittmuster ist immer das Gleiche.


    eifelzeitung.de

  • Man kennt diesen Satz als Redensart. Jeder versteht ihn. Niemals ist mit dem „du“ ein Anderer gemeint. Man gibt mit einem solchen Ausruf zu verstehen, dass man es nicht fassen kann. Auch wir bei Motor-KRITIK sind ein wenig überrascht, was unsere Recherchen zum Thema Fassadenbau durch die Firma IGM alles so losgebrochen haben. Dabei ist dann aber mal wirklich – und ganz sachlich festzustellen: „Du kriegst die Tür nicht zu!“ - Im Falle der Neubauten im Auftrag einer landeseigenen GmbH am Nürburgring, scheint es wirklich u.a. Probleme bei den Türen zu geben. Auch die müssten in den Akten festgehalten sein, die beim Landgericht Koblenz irgendwann zu einem Urteil führen sollen. Nachdem die Akten zunächst auch mit Bewertungen und gutachtenähnlichen Feststellungen gefüllt worden sind. Ist ein Gutachten von 40 Seiten bedeutender als eins von 20 Seiten? - Vielleicht wird auch noch vom Gericht ein Gutachten in Auftrag gegeben. - Damit man wirklich rufen kann, was zum Titel der Geschichte wurde. - Aber es ist alles noch viel, viel schlimmer. - Darum passt der Titel besser, als Sie lieber Leser, es zu diesem Zeitpunkt ahnen!
    Nbgrg: „Du kriegst die Tür nicht zu!“


    Zunächst ist festzustellen, dass nach der Fertigstellung aller Bauten durch die Kreisverwaltung Ahrweiler eine befristete Betriebsgenehmigung, für alles was unter dem Titel „Nürburgring 2009“ entstanden war, erteilt wurde. Also können doch eigentlich die vorliegenden Probleme nicht so schlimm gewesen sein. Und die Kreisverwaltung müsste diese Betriebsgenehmigung längst verlängert haben.


    Nun setzt jeder Neubau über die Jahre eine gewisse Pflege voraus. Der Erhalt von Eigentum kostet Geld. Das weiß jeder Besitzer eines Eigenheims. Nur ist am Nürburgring das Bauvolumen um einiges größer. Und da gibt es schon gewisse Vorschriften, die auch von einer Baubehörde überwacht werden müssten, die „Pflegearbeiten“ nicht nur voraussetzen, sondern auch einen Nachweis verlangen. So müsste z.B. ein Baubuch geführt werden, in dem alle Wartungs-, Erhaltungs- und Pflegearbeiten protokolliert sind.


    Nun gibt es sogar die Möglichkeit, den notwendigen Aufwand über die Jahre nach der Fertigstellung zu berechnen. Vorher! Der Baufachmann kennt das als „Peterssche Formel“. Damit kann man schon im Voraus bestimmen, welche ungefähren Kosten – abhängig von der Größe des Bauwerks – auf einen zukommen. Und das sind im Fall von „Nürburgring 2009“ erhebliche Kosten. Weil auch irre Summen verbaut wurden!


    Über die „Peterssche Formel“ soll hier in Motor-KRITIK nur deshalb gesprochen werden, weil sie sonst nirgendwo Erwähnung findet. Wahrscheinlich ist bisher am Nürburgring auch wohl kaum das erfolgt, was man als „Wartungsarbeiten“ bezeichnen könnte. Bisher wurde die Anlage – wie so manche Wohnung – nur „verwohnt“. Von „Mietnomaden“, wie man sie als Wohnungsmieter über die Jahre kennengelernt hat. - Nur am Nürburgring ist das dann etwas teurer.


    Wir dürfen nicht vergessen, dass „Nürburgring 2009“ auch 2009 – zur Jahresmitte – mit einer eindrucksvollen Rede vom damaligen SPD-Polit-Star, Kurt Beck, zur Nutzung freigegeben wurde. Ab 2010 war sie dann schon – bis zur Insolvenz des Besitzers, der Nürburgring GmbH – verpachtet. Wer hat sich in diesen Jahren um die Wartungsarbeiten gekümmert? - Und wer hat sie überwacht? - Wurden sie überhaupt – pflichtgemäß – protokolliert?


    Nun, die Baubehörde der Kreisverwaltung Ahrweiler könnte sicherlich dazu Auskunft geben. Auch darüber, ob sie als zuständige untere Bauaufsichtsbehörde des Landkreises Ahrweiler die vorzeitige (!) Inbetriebnahme gemäß § 79 Abs. 1 S. 3 LbauO überhaupt verlängert hat. Denn die war nach Kenntnis von Motor-KRITIK nur bis zum 31. Dezember 2012 befristet erteilt. Da war dann die Genehmigung zum Betrieb des „ring°racer“, der Achterbahn, die als „schnellste der Welt“ angekündigt war, ausdrücklich ausgenommen.


    Über die Umstände, mit denen es gelang, die dann für drei Tage in Betrieb zu setzen, wird dann zu sprechen sein, wenn sich der verantwortliche Landrat der Kreisverwaltung Ahrweiler, Dr. Jürgen Pföhler, dazu erklärt hat. Er lässt zur Zeit – immer noch (!) - die „schützenswerten Interessen Dritter“ prüfen. - Und das dauert!


    Aber zurück zu den notwendigen Wartungsarbeiten am Gesamtkomplex „Nürburgring 2009“, deren Gesamtsumme man inzwischen für fünf Jahre hochrechnen müsste, wenn man die „Peterssche Formel“ zugrunde legt. Die Rechnung von Motor-KRITIK kann natürlich nur grob überschlägig erfolgen, weil uns nicht alle notwendigen Informationen vorliegen und alle Details bekannt sind. So müssen wir sie – auf die zurückliegenden fünf Jahre bezogen – hier einmal mit.... -


    Aber „zäumen wir das Pferd mal von hinten auf“:


    Wenn Sie ein kleines – oder nennen wir es - „mittelprächtiges“ Eigenheim besitzen, dann „verwarten“ Sie im Monat ungefähr 200 Euro, um den Wert Ihres Anwesens zu erhalten. Jeder Hausbesitzer weiß, dass man auch ein Eigenheim mit dem Kauf oder nach Zahlung der Baukosten nicht kostenlos bis an sein Lebensende hat. So ist das auch mit „Nürburgring 2009“.


    Da sind – wie bis heute bekannt wurde – so um 500 Millionen Euro verbaut worden. Nehmen wir nun – wie oben beim Eigenheim – die „Peterssche Formel“ zur Berechnung, so wären das dann ca. 9,375 Mio Euro pro Jahr an Instandhaltungskosten. Ausgehend vom Fertigstellungsdatum in 2009 müssten also bisher...


    Aufträge von rd. 47.000.000 Euro (inWorten: Siebenundvierzig Millionen Euro) für Instandhaltungsarbeiten


    erteilt worden sein. Und die Bauabteilung des Kreisbehörde Ahrweiler hat das sicherlich überwacht. Wozu sie verpflichtet ist. Weil sie ja auch eine Betriebsgenehmigung erteilt hat.


    An dieser Rechnung – noch niemals von irgendwem, irgendwann öffentlich aufgemacht – kann man den ganzen Wahnsinn ermessen, der von den Politikern ein Mainz abgenickt wurde. - Natürlich – wie man argumentieren wird - auf der Basis von Gutachten bedeutender Wirtschaftsberater!


    Da wird dann auch verständlich, dass die neuen Käufer (auf dem Papier!), die capricorn NÜRBURGRING GmbH (oder die capricorn NÜRBURGRING Besitzgesellschaft mbH?) eigentlich glücklich sein müssen, wenn die EU in den nächsten Wochen den Kaufvertrag schon deshalb nicht abnicken kann, weil der neue EU-Chef, Jean-Claude Junker, gerade die EU-Behörde drastisch umorganisiert. Da wird die EU-Entscheidung erst frühestens Anfang 2015 fallen können.


    Und „Capricorn“ wird ab 1. Januar 2015 glücklicher Pächter! - Und wer zahlt die Arbeiten zur Werterhaltung des irrsinnig gewachsenen Besitzes am Nürburgring?


    Und wer hat überhaupt einen Pachtvertrag genehmigt? - Und warum gibt es einen Geschäftsführer, der sowohl die Interessen der (ehemals) Nürburgring GmbH und einer Firma mit anderen Interessen, der capricorn NÜRBURGRING GmbH, gleichzeitig (!) wahrnimmt?


    Wer eine solche Situation als normal hin nimmt, den sollten auch die kleinen Ungenauigkeiten an mehr als 150 Türen der Neubauten kaum stören. Nun ja, da ist die Mehrheit der Türen nicht richtig im Lot, da stimmt es mal hier und mal da nicht. Aber was würde eine Korrektur dieser „Bauschäden“ schon kosten? - 400- oder 500.000 Euro? - Die Deutsche Bank würde von „Peanuts“ sprechen.


    Und die Politiker in Mainz verstehen das sowieso alles nicht. Die halten sich ans Drehbuch. - Und danach wird alles gut. Und die Regierungschefin ist voller Hoffnung.


    Wer stellt sich eigentlich noch der Realität?


    MK/Wilhelm Hahne

  • "Ja zum Nürburgring" und "Wir sind Nürburgring" laden nach dem 46. ADAC Barbarossapreis zum STRaßenfest in Nürburg ein.


    Bringt Hunger, Durst und gute Laune mit.


    Für den Rest sorgen wir.


    Samstag 13.9.2014 ab 17,00 Uhr in 53520 Nürburg


    :thumbsup: :thumbsup: :thumbsup: :thumbsup: :thumbsup: :thumbsup: :thumbsup: :thumbsup: :thumbsup: :thumbsup: :thumbsup: :thumbsup: :


    Man darf gespannt sein,wer von den geladenen Politikern und Insovenzlern erscheinen werden. ?(

  • Einer der unterlegenen Bieter, das US-Konsortium Nexovation, kündigte an, sich möglicherweise erneut zu wehren, falls die EU-Kommission seine Wettbewerbsbeschwerde zurückweist. Möglich wäre dies mit einer Nichtigkeitsklage beim Europäischen Gerichtshof, teilten die Anwälte von Nexovation in Mainz mit. Ziel sei es, eine erneute Ausschreibung der legendären Rennstrecke in der Eifel zu erreichen, um selbst zum Zuge zu kommen. Nexovation argumentiert, eine verbindliche Finanzierungszusage für sein Angebot von 150 Millionen Euro noch fristgerecht am 26. März vorgelegt zu haben. Der Ring war allerdings schon am 11. März für nur 77 Millionen Euro an den Düsseldorfer Autozulieferer Capricorn gegangen. „Ja, wir fühlen uns diskriminiert“, sagte der Anwalt Alexander von Bergwelt am Montagabend.


    Nexovation-Chef Robert Sexton kritisierte auch, dass das rheinland-pfälzische Finanzministerium auf eine Mail seines Unternehmens, das 25 Mitarbeiter beschäftige, nie geantwortet habe. Bei der EU-Kommission gab es hingegen laut den Anwälten ein zweieinhalbstündiges Gespräch. Sexton betonte, sein Unternehmen würde die Zukunft des zu groß ausgebauten Nürburgrings sichern - auch im Sinne der Beschäftigten und Steuerzahler. Einzelheiten eines Geschäftsmodells nannte er nicht.


    Der Sprecher der Insolvenzverwalter und auch von Capricorn, Pietro Nuvoloni, wies am Dienstag die Vorwürfe zurück. „Wir sehen einer Klage gelassen entgegen. Wir sind überzeugt, dass der Investorenprozess EU-konform stattgefunden hat.“ Die Insolvenzverwalter hätten nie von einer Angebotsfrist bis Ende März gesprochen, sondern nur von dem Ziel, bis dahin einen schon unterschriebenen Kaufvertrag zu präsentieren - nach Sichtung der Angebote und der Auswahl.


    Details nannte Nuvoloni mit Verweis auf die Vertraulichkeit des Verfahrens nicht. Eine Klage wäre nach seinen Worten das gute Recht von Nexovation, schüfe aber auch Rechtsunsicherheit. „Das ist nicht im Interesse des Nürburgrings.“


    Für die Entscheidung der EU-Kommission über mögliche unrechtmäßige Staatsbeihilfen für den Ring und seinen Verkauf an Capricorn gibt es nach Einschätzung der Nexovation-Anwälte immer noch keinen endgültigen Termin. Sie war schon mehrmals verschoben worden. Auch andere unterlegene Bieter hatten in Brüssel Beschwerde einlegt.


    Der rheinland-pfälzische FDP-Chef Volker Wissing warnte vor endlosen Rechtsstreitigkeiten und möglichen Schadensersatzforderungen. „Sollte die Landesregierung beim Verkauf des Nürburgrings auf Millionen verzichtet haben, wäre das keine Großzügigkeit, sondern ein Schlag ins Gesicht aller Steuerzahlerinnen und Steuerzahler.“

  • Wer hätte das gedacht. Mit guter Kindergarten-Erziehung und auf Erfahrung beruhendem Bauchgefühl kommt man der Realität näher als mit lexikalischer Semantik. Diesen Eindruck musste ich gewinnen, nach dem dann gestern noch ein ausgebildeter Jurist, ein Rechtsanwalt mit Erfahrung, zu dem Thema eine andere Deutung der Begriffe „Besitz & Eigentum“ vornahm und sich dabei eng am Gesetz orientierte. - Wie man annehmen darf. - Danach ist alles anders. Aber man wird wahrscheinlich den Fall – in diesem Fall – auch mehr juristisch betrachten müssen.- Oder doch nicht? - Da kann ich Ihnen dann heute den folgenden „Lehrgang“ nicht ersparen. - Und der SWR hat der Hörerin wahrscheinlich deshalb nicht geantwortet, weil derenHaus-Juristen wohl auch den Redakteuren der Mainzer Anstalt einen Vortrag gehalten hatten, der den Titel trug:


    Besitz & Eigentum juristisch betrachtet


    Wir beginnen mal – um irgendwo verständlich einen Anfang zu finden– bei einem Beispiel, das sich – juristisch betrachtet – an dem Eigentumsverhältnis von Mieter und Vermieter orientiert. Der erklärende Jurist hat das auch gemacht und so ähnlich begonnen:


    Ein Jurist wird rein sachrechtlich zwischen Eigentum und Besitz unterscheiden. Insofern gibt es wohl keine Differenz zu der Auffassung, die aus der lexikalischen Semantik kommt. - Dann wird es schwierig.


    Der Jurist unterscheidet beim Thema „Besitz“


    a) zwischen dem „unmittelbaren Eigenbesitz“ (Eigentümer und Besitzer sind identisch) und
    b) dem „unmittelbaren Fremdbesitz“ (Eigentümer und Besitzer sind nicht identisch)


    Dazu der typische Fall: Eigentümer und Mieter einer Wohnung.
    Der Mieter ist „unmittelbarer Besitzer“, er bewohnt die Wohnung. Damit ist er juristisch „unmittelbarer Fremdbesitzer“, nämlich Besitzer für jemanden anders, nämlich den Eigentümer. Dieser Eigentümer wird dann als „mittelbarer Eigenbesitzer“ bezeichnet, weil unmittelbar der Fremdbesitzer in der Wohnung sitzt.


    Man braucht schon etwas Zeit, um das gedanklich so zu begreifen, wie es juristisch gemeint ist.


    Zur „Erleichterung“ (?) jetzt dazu ein Beispiel aus dem Automobilbereich:
    Eigentümer A verleiht sein Auto an seinen Freund B. Der macht sich ein paar Tage später mit dem Auto „aus dem Staub“, will das Auto nicht zurückgeben, was er ursprünglich mal vorhatte.


    Da ist dann – juristisch betrachtet – folgendes passiert:


    Vor dem Rechtsakt des Verleihens ist A Eigentümer und „unmittelbarer Eigenbesitzer“.
    Nachdem B das Auto geliehen hat – mit dem Willen es wieder zurückzugeben - ist A weiterhin Eigentümer und B „unmittelbarer Fremdbesitzer“.
    In dem Moment, wo sich B zur Unterschlagung des Autos entscheidet (wird strafrechtlich verfolgt) wird B „unmittelbarer Eigenbesitzer“, weil er (B) nicht mehr für A das Auto besitzen will, Damit wird aber die eigentliche Eigentümerstellung des A juristisch nicht tangiert, weil man anderen nicht – ohne oder gegen ihren Willen – ihre Sachen wegnehmen darf.


    Das Problem ist nun, dass nach allgemeinem (nicht juristischen) Verständnis zwischen den beiden sachenrechtlichen Begriffen Eigentum und Besitz überhaupt nicht unterschieden wird. Wenn man von „Hausbesitzer“ oder „Autobesiter“ spricht, ist immer das Eigentum gemeint und niemals der Besitz im juristischen Sinne.


    Darum war - auch nach Ansicht des Rechtsanwalts – meine bisherige Auffassung (nach Bauchgefühl!) schon richtig, dass man in der öffentlichen Darstellung irgendwo bei Zeitungen, Zeitschriften, Rundfunk- und Fernseh-Sendern nicht den Begriff „Besitzer“ in Verbindung mit Capricorn und Nürburgring nutzen solle, weil das – unabhängig von der juristischen Definition – auf Dauer zu Missverständnissen in der Öffentlichkeit führen kann.


    Capricorn als (neuen) Besitzer des Nürburgrings zu bezeichnen ist aus dieser Sicht eine „fehlerhafte“ Ausdrucksweise, wie auch – per Saldo – der Rechtsanwalt findet.


    Aber er meint abschließend auch, dass er der Meinung ist, dass der Capricorn NÜBBURGRING Besitzgesellschaft m.b.H. - juristisch betrachtet - „die tatsächliche Sachherrschaft“, der „unmittelbaren Fremdbesitz“ von der NBG (Nürburgring Betriebsgesellschaft m.b.H.) noch nicht eingeräumt wurde. Man hat – um bei der juristischen Definition zu bleiben – im Kaufvertrag mit Capricorn schuldrechtlich vereinbart, dass man sie als vorgesehener Käufer (mit ausstehender Genehmigung der EU) bei entscheidenden Maßmahmen innerhalb der (vielleicht) zukünftigen Firma mit hinzuziehen und die zu treffende Entscheidung gutheißen muss.


    Aber das hat wiederum – juristisch betrachtet – nichts mit dem Besitz zu tun.


    Damit wäre nun dieser Fall – so hoffen wir bei Motor-KRITIK – ein für alle Mal geklärt. Und zumindest Motor-KRITIK bleibt bei dem, was schon immer in den letzten Monaten klar zum Ausdruck kam:


    Die Düsseldorfer Kombination Wild/Heinemann ist trotz vorliegendem unterschriebenen Kaufvertrag so lange nicht als Besitzer zu bezeichnen, wie:


    a) die EU-Kommission über diesen Vertrag nocht nicht positiv entschieden hat, und
    b) die Vertragsbedingungen, wie ursprünglich unterschriftlich bestätigt, nicht erfüllt werden.


    Dazu wäre dann noch zu klären:


    1) Ob ein Pachtvertrag mit den Partnern im Kaufvertrag (Capricorn/GetSpeed in einer gemeinsam für den Kauf des Nürburgrings mit einem Eigenkapital von 25.000 Euro gegründeten Firma) im Hinblick auf die EU-Auflagen überhaupt zulässig war?
    2) Ob nicht auch die „übliche Neujustierung“ (Zitat) eines vertraglich fest vereinbarten Zahlungstermins der Zustimmung des Gläubigerausschusses bedurft hätte und in der vorgenommenen Art eigentlich den Kaufvertrag als solchen entwertet?


    Es bleiben viele – zu viele! - Fragen offen. Die Nürburgring-Affäre – ein Skandal! - geht in die nächste Runde. Und wie wir den Meldungen der Kollegen der LPK in Mainz entnehmen können, die ihr Treffen mit den Verantwortlichen Vertretern von Auch-Bieter NeXovation pünktlich – wie von Motor-KRITIK vorab vermeldet – vorgenommen haben, könnten noch eine Reihe von weiteren (Prozess-)Runden folgen.


    Es ist ein Skandal, der die Wahlmüdigkeit der Bürger in dieser Region leider anwachsen lässt. Denn der Nürburgring-Skandal ist in erster Linie ein politischer Skandal. Und schafft nicht Vertrauen in die Arbeit der Politiker, die sich als gewählte Volksvertreter offenbar im Mainzer Tümpel der Macht suhlen.


    MK/Wilhelm Hahne

  • Die Entwicklung beim Verkauf des Nürburgrings zeigt, dass die Politik hier gegen den Willen der Bürger handelt. Politiker sind in einer Demokratie vom Volk gewählt und sollten sich als Volksvertreter begreifen. In der Praxis erweisen sie sich oft als Handlanger der Mächtigen bei Banken, Industrie und Handel. Es wirkt irgendwie lächerlich, wenn heute in einer Tageszeitung zu lesen ist, dass in Sachen Nürburgring-Verkauf der Juristische Dienst der EU wohl derzeit versucht die Entscheidung für einen bestimmten Käufer klagefest zu machen. - Der Riss in der Wanne, in der Bürger und Politiker gemeinsam sitzen, kann nicht mit juristischen Mitteln wasserdicht gemacht werden. Hier müssen erfahrene – lebenserfahrene – Praktiker ran. Im Auftrag des Landes, der Politik. Denn:


    Achtung! - Eigentum verpflichtet!


    Wenn man die Entwicklung des Nürburgrings über die bisherige Entwicklungszeit – vom Bau 1927 bis heute – über 87 Jahre verfolgt, so hat es bisher eine Konstante gegeben: Der Nürburgring befand sich stets in „Öffentlicher Hand“, ganz gleich welcher Art.


    Kaiser Wilhelm II. war der Erste, der sich schon vor 1907 mit den Plänen für eine Renn- und Prüfstrecke in Deutschland beschäftigte. Die Eifel erschien schon damals aus wirtschaftlichen, aber auch topographischen Gründen ideal.


    1924 wurden die Pläne wieder aufgegriffen, in 1925 die Arbeiten aufgenommen und 1927 wurde die Rennstrecke eröffnet. Besitzer: Die Öffentliche Hand. - Es wechselten über die Zeit die Staatsformen, so dass in der ersten Phase nach dem II. Weltkrieg die Bundesrepublik Deutschland der Besitzer des Nürburgrings war.


    Natürlich schien eine Übertragung des Besitzes an eine lokal besser angebundene politische Einheit, das Land Rheinland-Pfalz, praxisnäher. Der Bund wollte sich auch nicht mehr mit der problembelasteten Rennstrecke befassen. Man tat einen Batzen Geld dazu und das Land Rheinland-Pfalz übernahm den Besitz. Mit allen Rechten und Pflichten.


    Und nutzte sie auf ihre Art. Um z.B. auffällig gewordene Mitarbeiter unauffällig so lange am Nürburgring – z.B: als Geschäftsführer – unterzubringen, bis über ihre Verfehlungen, Entgleisungen, ihre Vorleben, in der Provinz „Gras darüber gewachsen“ war.


    Das hat der Renn- und Prüfstrecke Nürburgring nicht unbedingt gut getan, denn alle diese Herren waren eigentlich „Lehrlinge“ und müssen darum als ungeeignet und überbezahlt bezeichnet werden. Da fand sich sogar für einen ehemaligen NS-Schnellrichter ein Plätzchen am Nürburgring.


    Sachverstand ist am Nürburgring in der Vergangenheit kaum gefragt gewesen. Sie wurde höchstens von den „kleinen“ Mitarbeitern verlangt, die z.T. Mitglieder von Familien sind, die schon seit Generationen dem Nürburgring dienen und denen der Nürburgring als Einkommensquelle dient.


    Wobei – abgeglichen mit den Notwendigkeiten – heute eine dreistellige Anzahl von Mitarbeitern zum Betrieb der Rennstrecke nicht gebraucht wird. Die zu große Anzahl insgesamt erklärt sich aus den Beschäftigtenzahlen, die die Politiker für notwendig hielten, um ihre „Beihilfen“ für die Öffentlichkeit erklärbar zu machen.


    Alle mit dem Nürburgring gerne und schnell offiziell verbreiteten Zahlen erweisen sich bei näherem Hinschauen als „getürkt“. Das betrifft sowohl Zuschauer- als auch Beschäftigtenzahlen. So ist auch der Noch-Besitzer des Nürburgrings, das Land Rheinland-Pfalz auf eine enge Zusammenarbeit mit einem künftigen privaten (?) Besitzer des Nürburgrings angewiesen, wobei denn da – wie man bereits an Details im Kauf- und Pachtvertrag erkennen kann - „eine Hand die andere wäscht“.


    Es ist unvorstellbar, was hinter den Kulissen geschehen sein muss, um ein Konstrukt zu entwickeln, das über eine Insolvenz zu einem Verkauf führte, der im Endeffekt nur verschleiern soll, was der Politik bei diesem Geschäft auf Kosten der Steuerzahler wirklich wichtig ist: Die Trennung vom Besitz und damit von Verantwortung.


    Und die Verantwortlichkeit wurde geschickt auf die fünf Schultern der Herren im Gläubigerausschuss verteilt. Alle Politiker, sogar die Insolvenz-Sachwalter sprechen sich in der Sache von jeder Verantwortung frei. Dabei hat es sie schon gestört, dass es im Gläubigerausschuss einen „Ausreißer“ gab, der nicht auf die Parolen der „Verkauf-Anstifter“ hereingefallen ist: Reinhold Schüssler, der Bürgermeister von Nürburg, hat gegen einen Verkauf, und gegen den Verkauf an Capricorn mit NEIN gestimmt.


    Leider fühlt er sich immer noch an die Fesseln von „Vertraulichkeit“ und „Geheimhaltung“ gebunden, den die Insolvenz-Akteure ihm auferlegt haben. Aber auch ohne seine Klarstellungen kommt es zur Offenlegung der finanziellen Situation eines von allen Offiziellen akzeptierten Käufers, dessen Solvenz – auch lt. Innenminister – genauestens überprüft worden war.


    Der gleiche, von allen Regierungskräften in Mainz hochgelobte mittelständische Unternehmer, hat gerade einen weiteren Kaufpreis-Fälligkeitstermin verstreichen. In Düsseldorf. Das heißt, auch hier hatte man ihm eine kleine Terminverschiebung zugestanden. Als nun auch dieser Termin verstrich, ohne dass er seiner Zahlungsverpflichtung nachgekommen wäre, ist die Stadt Düsseldorf vom Vertrag zurückgetreten. So berichtet heute die „Rheinische Post“ auf ihren Internetseiten.


    Sie zitiert auch Robertino Wild, den Chef der Capricorn-Gruppe, der den Vorgang bestätigte und gleichzeitig die Situation bedauerte:


    „Ich sehe mich als Düsseldorfer Unternehmer, will hier investieren.“


    Wer denkt dabei nicht an einen amerikanischen Präsidenten in Berlin? - Hier in der Eifel sieht sich Robertino Wild auch als einheimischer Unternehmer, will auch hier investieren. Und man hat nun aber gerade zunächst mit Hilfe eines Rechtsanwalts (der eigentlich wissen sollte was er tut) eine „übliche Neujustierung“ des Zahlungstermins vorgenommen. (Die zweite Rate von 5 Millionen Euro wäre fällig gewesen.) - Hätte man nicht besser den Kaufvertrag anulieren sollen?


    So geht das Leiden in der Region weiter. Die Leute die man inzwischen mit aus dem „Nürburgring-Brunnen“ trinken lässt, scheinen sich aber auch schon untereinander uneins zu sein. Als Motor-KRITIK in diesen Tagen von der Werbeaktion des Capricorn-Teilhabers beim Nürburgring-Geschäft, GetSpeed, auf den Toiletten an der Einfahrt zu Nordschleife berichtete, da war der Capricorn-Eigner schon aufgebracht, weil er diese Aktion nicht kannte. - ??? -


    Per heute sind dann die Toiletten wieder werbefrei. - Aber es kann doch nicht sein, dass überall in persönlichem, eigenem Geschäftsinteresse an den Stellschrauben des Geschäfts gedreht wird, dass der Eine den Anderen zu übervorteilen versucht, nur weil sich inzwischen eigentlich niemand mehr wirklich für den Nürburgring verantwortlich fühlt. Entweder schon nicht mehr - oder noch nicht.


    Die Insolvenz-Sachwalter nicht. Die möglichen Käufer nicht. Die derzeitigen Betreiber nicht. Weil sich offiziell immer Einer auf den Anderen verlässt, bzw. das so gegenüber der Öffentlichkeit darzustellen versucht. - Und wenn es drauf ankommt, dann ist eben die EU der Schuldige.


    Der einzig wirkliche Verantwortliche, das Land Rheinland-Pfalz, schmiedet aber wieder – unter dem Siegel der Verschwiegenheit natürlich – mit dem künftigen Besitzer (wie er meint) geheime Pläne. So gibt es nicht nur, wie Motor-KRITIK schon berichtete, einen Kaufvertrag für den Nürburgring, für dessen derzeitigen „Unwert“ die Politiker mit dem Finger gegen Brüssel auf die EU zeigen, sondern man hat schon einen Pachtvertrag „in Reserve“, dessen Details auch schon festgeschrieben und z.T. auch auf diesen Internetseiten schon genannt wurden.


    So wurde hier auch geschrieben, dass lt. diesem Pachtvertrag (der ab 1. Januar 2015 gelten soll), der künftige Pächter neben seiner Pacht auch jährlich Instandhaltungskosten von 3,5 Millionen Euro aufzubringen hat. Nicht veröffentlicht hatte Motor-KRITIK bisher, dass es in diesen (geheimen!) Verträgen einen Passus gibt,


    ...nach dem der Pächter aus der Schatulle der Gesellschafter (!) dazu jährlich einen Zuschuss von 1 Million Euro erhält.


    Und wer sind die Gesellschafter? - Schöne Gesellschaft!


    Richtig wäre es, aufgrund der sich abzeichnenden Situation – zur Entlastung des Beinahe-Käufers – die Kauf- und Pachtverträge aufzulösen, wie es auch die Stadt Düsseldorf mit ihren Verträgen mit Capricorn macht, und mit einer optimierten Mannschaft das Rennstreckengeschäft wieder mit einer landeseigenen Firma aufzunehmen, weil das eigentlich auch der Verpflichtung gegenüber dem Bürger, Steuerzahler und Wähler entsprechen würde.


    Natürlich wäre dazu auch ein enger Kontakt mit der EU-Wettbewerbskommission in Brüssel notwendig, wo gerade erst gestern die neue Wettbewerbs-Kommissarin ernannt wurde, die dann am 1. November 2014 ihre Arbeit aufnimmt.


    Vorher sind normalerweise auch keine bedeutsamen Entscheidungen in Sachen Nürburgring-Kaufvertrag mehr aus Brüssel zu erwarten. In Mainz wird man das wissen und versucht nun aktuell für die nicht funktionierende Kaufabwicklung am Nürburgring den Schuldigen in Brüssel auszumachen. - Und die Zeitungen berichten entsprechend! - Wer spricht da noch von Geld?


    Dass auch noch die amerikanische Firma Nexovation eine Rolle spielen kann, haben die Medien nach einer entsprechenden Kopfwäsche in Mainz in diesen Tagen berichtet. Sie hätten besser einmal in amerikanische Lokalzeitungen schauen sollen, um sich ein Bild von „Ross und Reiter“ zu machen.


    Irgendwie scheint der Nürburgring – so und so – Amateure anzuziehen.


    Dabei sollten sich die Mainzer Politiker nur an eines erinnern, um einmal richtige Entscheidungen treffen zu können: Eigentum verpflichtet!


    MK/Wilhelm Hahne

  • Es sind alles nur Kleinigkeiten, die erst dann ein Bild ergeben, wenn man sie zusammenfügt. Da ist derzeit Eveline Lemke in China unterwegs. Dort kann sie weitgehend sicher sein, nicht auf einen Bürger aus der Region Hocheifel zu treffen. - Malu Dreyer hat gleichzeitig die Crème der Politik-Journalisten auf einer „Sommerreise“ fest unter Kontrolle. Entweder können die nicht entkommen, weil sie bei ihr im Bus sitzen oder sie lauschen der Selbstdarstellung nicht nur von ihr, sondern auch der der Firmenchefs von gemeinsam besuchten Firmen. Die Journalisten sind immer „bei Fuß“, ein paar Tage abgeschirmt von den aktuellen Alltags-Problemen mit der Frau Ministerpräsidentin unterwegs. Sie werden konstant mit dem „berieselt“, was Partei und Staatskanzlei aktuell für wichtig und taktisch richtig halten. Und so wird dann auch geschrieben und gesendet. Wenn es sein muß: Aus dem fahrenden Bus und im Stehen – also unter erschwerten Bedingungen. - Im Ergebnis wird Malu Dreyer als selbstkritische Ministerpräsidentin geschildert, die sich in politischen Kämpfen aufreibt.


    Dabei wird übersehen:



    „Dreyers größtes Kapital ist ihr Ruf, eine ehrliche, authentische Politikerin zu sein.“ Ein Satz aus der „Rhein-Zeitung“, der ergänzt wird durch die Feststellung:


    „Ehrlichkeit ist generell eine knappe Ressource in der Politik.“


    Wie recht da Dietmar Brück, der mitreisende Redakteur, hat. Wäre Malu Dreyer so ehrlich, wie sie dieser Journalist empfindet, müsste man das in ihrem politischen Umfeld geradezu als „naiv“ empfinden. Naivität verkauft sich eventuell gut. Aber nicht in der Politik. - Darum wirkt es schon ein wenig eigenartig, wenn Malu Dreyer zwar Kurt Beck immer wieder schützt und ihr Dilemma in der Landespolitik auf ein...


    „Warten auf Brüssel“


    ...reduziert. Wenn es nach ihren Vorstellungen in Mainz laufen würde, so scheint sie den Journalisten vermittelt zu haben, dann – und dabei hat sie wohl den heute erscheinenden Rechnungshofbericht gemeint – würde nicht der Fehler gemacht, den z.B. „ohne ernsthafte Debatten durch die parlamentarischen Gremien zu peitschen“. - Schreibt die „Rhein-Zeitung“.


    Da fragt man sich dann als Leser: Wer ist eigentlich der Chef in Mainz? - Ist Malu Dreyer nicht zufällig (wegen der Bauchspeicheldrüsenerkankung von „König Kurt“) die Ministerpräsidentin des Landes Rheinland-Pfalz? Warum beklagt sie eine Situation, die sie selbst zu verantworten hat?


    Aber lt. „Rhein-Zeitung“ verspricht sie:


    „Das werden Sie so nicht mehr erleben.“


    Während die „designierten Käufer“ des Nürburgrings mit anderen Worten versuchen den Nürburgring-Fans beizubringen: Alles wird gut. - Man muss nur nach vorne schauen. Das was hinter einem liegt, sei sowieso nicht mehr zu ändern.


    Das mag zum großen Teil stimmen, aber: Man kann aus den Fehlern der Vergangenheit lernen. Dazu ist man scheinbar weder in Mainz noch in Düsseldorf bereit.


    Zu den Fehlern der Düsseldorfer Investoren in den Nürburgring (da gibt’s schon ein Beispiel!) zählt sicherlich – nicht nur aus Sicht von Nürburgring-Fans – dass sie die vertraglich vereinbarte zweite Rate von 5 Millionen Euro als Teil der vereinbarten Kaufsumme nicht Ende Juli gezahlt haben.


    Robertino Wild, der Eigner von Capricorn, hat das am letzten Wochenende so zu erklären versucht:


    „15 Millionen Euro sind's, die wir zu bezahlen haben und nach den 'closing' weitere 45 Millionen. Davon haben wir bereits 5 Millionen gezahlt und wir haben uns mit dem Verkäufer einvernehmlich geeinigt, die zweite Rate nach der EU-Entscheidung – wir glauben: positive EU-Entscheidung – zu leisten.“


    Gleichzeitig flötet Frau Dreyer den Journalisten auf ihrer „Sommerreise“ ins Ohr: Sie rechnet bis Ende Oktober mit einer Entscheidung im Beihilfeverfahren in Brüssel. Und sagt – lt. „dpa“ weiter:


    „Es gebe klare Signale, dass eine Entscheidung noch in der Amtseit des scheidenden Wettbewerbskommissars Joaquín Almunia falle.“


    Ausgesprochen ehrlich. - Wenn nicht: Dann doch niedlich und naiv und passend zu einer Information des Insolvenz-Sachwalters, dass eine „Neujustierung“ des Zahlungstermin für „Capricorn“ auf Ende Oktober vorgenommen worden sei.“ - Einfach so.


    Und nun weiß Frau Dreyer, dass die EU in Sachen Kaufvertrag mit Capricorn Ende Oktober entscheidet. Sie hat klare Signale? - Woher? - Sie müsste doch spätestens bei ihrem letzten Besuch im Juli in Brüssel begriffen haben, dass es Dinge gibt, die man von einem Herrn Almunia nicht mehr erwarten darf. - Warum sollte der mit einer letzten Entscheidung – und dann noch „pro Capricorn“ - seinen bisher guten Ruf gefährden und die EU prozessual angreifbar machen?


    Motor-KRITIK scheint, dass Frau Dreyer hier taktisch klug die Weichen dafür stellt, dass Capricorn auch den nächsten vereinbarten Zahlungstermin nicht zu halten braucht. (s.o. die Erläuterungen des Herrn Wild.) Auch der Dezember-Termin (20.12.) wird dann auch einer „Neujustierung“ unterzogen werden müssen. - Und was sagen der Gläubigerausschuss und das Insolvenz-Gericht dazu?


    Und die 45 Millionen Euro sind ja erst nach einem „closing“ fällig. Da das „closing“ vor dem 31. Dezember nicht erfolgt... - Übrigens: Motor-KRITIK kennt niemanden, der die Zahlungsfähigkeit von Capricorn im Fall der 45 Millionen Euro bestätigen könnte. Das liegt angeblich daran, dass alles vertraulich und geheim ist. (Wahrscheinlich auch die Solvenz des „designierten Käufers“.)


    Die Nachfolgerin von Herrn Almunia ist übrigens gerade erst vorgestellt worden und wird ihre Arbeit am 1. November aufnehmen. Wer kann da denn eine Entscheidung der EU-Wettbewerbskommission noch im Oktober erwarten? - Da muss man schon besonders „ehrlich“ sein. - Oder naiv.


    Und wenn nun heute Abend das Verschieben, Verschleiern und Vertuschen von Details aus dem Prüfbericht des Landesrechnungshofs zur Insolvenz der landeseigenen Nürburgring GmbH beginnt, dann hat doch Frau Dreyer schon vorher klar gesagt – und es steht heute in der „Rhein-Zeitung“ auf Seite 3:


    „Das werden Sie so nicht mehr erleben.“


    Es ist zwar „ihre Partei“, die SPD, deren Spitzenpolitiker von dem Skandal, der Affäre um den Nürburgring betroffen sind. Aber Malu Dreyer, natürlich auch mit SPD-Parteibuch, „will die Fessel Ring endlich abstreifen“. - Ehrlich!


    Schön, in der „Rhein-Zeitung“ zu lesen, dass Frau Dreyer „breiige Debatten ohne Erkenntnisgewinn“ nicht toleriert.


    „Da kann ich streng sein“, sagt sie. (Steht in der „Rhein-Zeitung)


    Da sollte sie nun mal streng zu sich selbst sein. Denn wer in den letzen Jahren so viele Debatten um den Nürburgring erlebt und selbst geführt hat, der sollte schon zu einem „Erkenntnisgewinn“ gekommen sein.


    Oder aber: Frau Dreyer wäre als Ministerpräsidentin des Landes Rheinland-Pfalz eine Fehlbesetzung. - Eine neue Fehlbesetzung!


    Über die alte Fehlbesetzung – Kurt Beck – und dessen millionenschwere Rechtsverstöße (als verantwortlicher Ministerpräsident!) wird ab heute Abend in dem offiziellen Rechnungshofbericht zu lesen sein.


    Der Landesrechnungshof blickt zurück! - Und wir schauen nach vorne?


    MK/Wilhelm Hahne

  • Mainz (dpa/lrs) - Die Staatsanwaltschaft Koblenz nimmt den Prüfbericht des Rechnungshofs Rheinland-Pfalz zur Rettung des Nürburgrings 2010 unter die Lupe. Ob das Gutachten auch strafrechtlich relevante Vorwürfe enthalte, lasse sich noch gar nicht sagen, teilte die Behörde am Donnerstag mit. Laut Staatsanwaltschaft wird die Prüfung wegen der komplexen Thematik einige Zeit in Anspruch nehmen.


    Der Rechnungshof hatte das Gutachten am Mittwoch vorgelegt. Er wirft der früheren SPD-Alleinregierung darin schwere Versäumnisse vor. Es geht vor allem um einen 330-Millionen-Euro-Kredit für den später insolventen Ring. Eine dreistellige Millionensumme gilt als verloren. SPD-Fraktionschef Hendrik Hering hatte gesagt, auf den ersten Blick enthalte der Bericht seiner Ansicht nach weder Ausführungen von strafrechtlicher Bedeutung noch Hinweise auf ein Regressrisiko.


    CDU-Fraktionsvize Adolf Weiland forderte, Staatskanzlei und Regierungschefin Malu Dreyer (SPD) müssten öffentlich Stellung beziehen. «Einen solchen Bericht, ein solch vernichtendes Urteil hat es noch nie in diesem Land gegen das Handeln einer Landesregierung gegeben», urteilte er. Die CDU-Fraktion kündigte an, sich bei ihrer Klausurtagung in Maria Laach in der Osteifel an diesem Donnerstag und Freitag damit zu beschäftigen - wie auch am Mittwoch nächster Woche im Landtag.

  • Straßenfest in Nürburg....


    Auf Einwände aus dem Publikum,während der Gesprächsrunde, reagierte Robertino Wild wie folgt :


    Es gab dann erregte Zwischenrufe aus dem Publikum, die Robertino Wild zu der Bemerkung anregten:


    „Wenn Sie kein Mindestmaß an Erziehung haben, weiß ich nicht, warum ich hier stehe!“



    Wenn er es schon nicht weiß,wir wissen es eh nicht......aber Düsseldorf ist ja zum Glück nicht weit.


    Stellt sich die Frage,wer hat Ihn gebeten in die Eifel zu kommen ???

  • „Auf Antrag der SPD-Fraktion wurde das Thema „Verkauf des Nürburgrings“ in einer Aktuellen Stunde im Landtag diskutiert. Nach langen Verhandlungen wurde der Nürburgring am 11. März 2014 für 77 Millionen Euro an den Automobilzulieferer Capricorn verkauft. Der Käufer soll die Rennstrecke zum 1. Januar 2015 übernehmen. - Neben dem Kaufpreis hat der Investor weitere 25 Millionen angekündigt, die in das Projekt fließen werden und mithelfen sollen, Arbeitsplätze zu erhalten. Der Käufer hat bis 2018 Zeit, die Gesamtsumme zu tilgen. Capricorn-Chef Robertino Wild und seine Partner wollen 45 Millionen Euro über die Deutsche Bank finanzieren, 15 Millionen kommen in drei Tranchen aus Eigenmitteln. Für die restliche Kaufsumme wurden weitere Modalitäten festgesetzt. Bisher steht noch nicht fest, wie viele der Landeskredite damit letztendlich zurückgezahlt werden können.“


    Finanzierungskonzept CNG: Ungeprüft?


    Den Einstieg zu dieser Geschichte – im Vorspann, oben – habe ich von den Internetseiten des Mainzer Landtages kopiert und ist dort Teil einer Information, die insgesamt unter dem Titel,


    „Aktuelles, 68. Plenarsitzung, Mittwoch, 26. März 2014“


    dargestellt wird, ist also ein offizielles Dokument.


    Wenn man diese Information liest, dann wären da inzwischen schon einige Korrekturen anzubringen. Zwar wurde von Seiten der Politik immer wieder bekräftigt, dass sich alle Verantwortlichen (die sich lt. deren Darstellung aber als „nicht verantwortlich“ empfinden) sehr mit der Prüfung der Solvenz der Bieter beschäftigt haben. So konnte man wohl auch die Mehrheit des Gläubigerausschusses am 11. März 2014 davon überzeugen, dass alleine Capricorn – also die CNG – der „Ableger“ eines „mittelständischen Automobilzulieferers“ - der einzige in Frage kommende Käufer für den Nürburgring in seiner Gesamtheit sein würde.


    Der Kaufpreis von 77 Millionen wurde der Optik halber mal um 25 Millionen „angekündigter Investitionen“ den Entscheidern (dem Gläubigerausschuss) sympathischer zu machen versucht. Auf der Pressekonferenz in Koblenz danach wurde auch von „über 100 Millionen“ gesprochen. Dieser Versuch wurde dann aber schon direkt danach, am späten Nachmittag des 11. März in Koblenz, durch die Aussage des Robertino Wild relativiert, der erläuterte, dass diese 25 Millionen von den Firmen aufgebracht werden müssten, die seiner Vorstellung von einem „Industrie-Cluster“ am Nürburgring entsprechen würden.


    Da war auch noch nicht bekannt, dass sich die 77 Millionen des immer wieder genannten Bieter-Gebots im Kaufvertrag um 6 Millionen reduzierten, weil man den Jahresgewinn 2014 schon dem „designierten Käufer“ (eine Formulierung des „Mit-Investors“ Dr. Axel Heinemann) zukommen lassen will, da der „de jure“ vertraglich ab 1.1.2014 zum Käufer werden soll. Die sechs Millionen sind fest, verbindlich – obwohl diese Gewinn-Größenordnung eigentlich nur eine optimistische Annahme sein kann. Sie stellen so eine „stille“ Minderung des offiziell vermeldeten Kaufpreises dar. - Also keine 102, keine 77, sondern 71 Millionen Euro!


    Von den in der „Landtags-Information“ genannten drei „Tranchen“ wären bis heute schon zwei zahlbar gewesen. Der Eingang der ersten Zahlung konnte pünktlich registriert werden. Dem Herrn Insolvenz-Sachwalter Jens Lieser hat es in seiner unendlichen Güte gefallen, in einem weiteren Fall – dem Zahlungstermin für die zweite „Tranche“ - eine „Neujustierung“ vorzunehmen. Es wird nun von Oktober 2014 als neuem Zahlungstermin gesprochen.


    Robertino Wild hat z.B. am 13. September 2014 in der Nürburger „Graf Ulrich-Halle“ sehr schön erklärt, warum eine Fünf-Millionen-Zahlung überhaupt keinen Sinn gemacht hätte: Niemand hätte damit etwas anfangen können, weil die Zahlung auf einem „Ander-Konto“ gelandet wäre. - Ohne jeden Nutzen für niemand. - Außer für den, der sie nicht hat – um eine Vertragsklausel zu erfüllen.


    Zum gleichen Zeitpunkt erfüllte übrigens Capricorn auch eine andere Zahlungsverpflichtung gegenüber der Stadt Düsseldorf in einem Grundstückgeschäft nicht. - Zufall?


    Die Haftpflichtversicherung des Insolvenz-Sachwalter wird – so wie Motor-KRITIK die „Neujustierung“ eines Zahlungstermins im Fall des Nürburgringvertrages einschätzt – dann in nächster Zeit zu entscheiden haben, ob sie für diesen „Fehlgriff“ ihres Versicherungsnehmers Jens Lieser gerade steht, oder ob sie das als einen bewusst gemachten Fehler im Interesse einer gewissen Gruppierung enpfindet.


    Dabei wird sicherlich auch die Bewertung durch den Spruch des Insolvenzrichters eine Rolle spielen, der bis heute noch aussteht, aber durch das Aufsicht führende Amtsgericht (Insolvenzgericht Ahrweiler) nicht vermieden werden kann.


    Durch die Namens-Nennung der Deutsche Bank (Vorstands-Zentrale in Frankfurt) im Mainzer Landtag (s. Vorspann oben) hat man die Herren des Vorstandes dieser Bank noch einer weiteren „Druckerhöhung“ ausgesetzt, der durch andere Geschehnisse im Markt, an dem diesen Herren auch eine Beteiligung angelastet wird, eigentlich schon hoch genug ist.


    Eine Anfrage vor Wochen von Motor-KRITIK haben die Herren mit einer telefonisch ausgesprochenen, bankenüblichen Aussageverweigerungs-Klausel beantworten lassen. Die Vorstände können aber so auf keinen Fall behaupten, sie hätten von einer solchen „Peanuts“-Finanzierung von 45 Millionen Euro, sonst vielleicht eine von hunderten, die man nicht kennen muss, keine Ahnung gehabt. - Sie werden sich erklären müssen, wenn sie nicht als schlechtes Beispiel in die Skandale und Affären um das Projekt „Nürburgring 2009“ (und die folgende Insolvenz der landeseigenen GmbH) eingehen wollen .


    Diese Deutsche Bank-Finanzierung wird – glaubt man der offiziellen Landtags-Info – am 1. Januar 2015 fällig. Die Vorstandsriege der Deutschen Bank wird das kaum bestätigen können, da es sicherlich bankübliche Vorbehalte vor Auszahlung des Kredits gibt – wenn er denn überhaupt zum Zeitpunkt 11. März 2014 genehmigt war. - Wer weiß das schon?


    Entsprechend der EU-Gesetzgebung sollte eigentlich alles „offen, transparent und diskriminierungsfrei“ ablaufen. - Reine Theorie! - Es wird hinter den Kulissen geschachert, alle Details um das Bieterverfahren werden als geheim und vertraulich behandelt. Die EU-Richtlinie scheint eine Formalie, die man noch nicht einmal in Brüssel ernst nimmt.


    Eine neue, gerade erst ernannte Wettbewerbs-Kommissarin nimmt ab 1. November 2014 ihre Arbeit auf. Der ausscheidende bisherige Verantwortliche bei der EU-Behörde – sollte er jetzt noch eine Entscheidung vornehmen, die im Sinne seiner sozialistischen Genossen in Deutschland ist – dann wird die bei entsprechendem Inhalt, wie er gerade von einigen Medien aktuell vermeldet wird, dann sicherlich noch einige Zeit die Gerichte beschäftigen. – Auch mit hoher Wahrscheinlichkeit ein europäisches.


    Motor-KRITIK möchte aber darauf hinweisen, dass es sich bei der derzeit aktuell benannten Grundlage für eine baldige positive Entscheidung in Brüssel, nur um eine Beschlussvorlage, nicht um einen Beschluss handelt. - Könnte es vielleicht sein, dass diese Vorlage noch die so genannte „Juristische Abteilung“ zu passieren hat?


    Da nutzen dann auch die volkstümlichen Erklärungen eines Robertino Wild wenig, dass er den Darstellungen der Insolvenzverwalter vertraut, die all ihre in Sachen Nürburgring unternommenen Aktionen im Detail mit der EU abgestimmt haben sollen. - Das haben die sicherlich nicht, sonst würde die „Juristische Abteilung“ der EU-Kommission durch ihre immer wieder gegenüber dem bisherigen Wettbewerbs-Kommissar Joaquín Almunia vorgebrachten Einwände, nicht dessen dann für die CNG segensreiche Anerkennung des Kaufvertrages seit Juni dieses Jahres immer wieder (alle 14 Tage) verhindert haben.


    Oder will man in Brüssel mit deiner jetzt in den Medien angekündigten „Kurzschlussentscheidung“ vermeiden, dass man auch noch zu einem (auch noch!) abgeschlossenen Pachtvertrag Stellung nehmen muss?


    Dass bisher – seit Juni – kein Beschluss in Brüssel erfolgt ist, liegt nicht (nur) an den Beschwerden, die in der Sache Nürburgringverkauf von den verschiedensten Firmen und Gruppierungen in Brüssel eingegangen sind, sondern auch an Details, die sich aus dem Ablauf des Bieterverfahrens – das, wie bekannt, nach EU-Richtlinien erfolgen musste – selbst ergeben.


    So muss heute – auch von Motor-KRITIK z.B. - in Frage gestellt werden, ob zum Zeitpunkt der Unterzeichnung des Kaufvertrages überhaupt ein schlüssiges Finanzierungskonzept den verantwortlichen Entscheidern zum 11. März 2014 vorgelegen hat, wie es als Faktum von der Landesregierung (s.o.) im Falle Capricorn verbreitet wurde.


    Nach dem 11. März 2014 war man von Seiten des „Bieters“ CNG jedenfalls nach Recherchen von Motor-KRITIK noch intensiv bemüht, Investorengelder aufzutreiben, die den Einsatz von eigenem (?) Geld (wenn denn vorhanden) wenn nicht minimieren, dann überhaupt erst möglich machen sollte. Nach Kenntnis von Motor-KRITIK gibt es wohl inzwischen (nach einer Reihe von vergeblichen Versuchen!) auch zwei Zusagen, die aber ihren „Zuschuss“ wohl von der Genehmigung der EU-Behörde abhängig machen. - Können mögliche gerichtliche Klagen evtl. auch eine solche Zahlung verzögern?


    Auch bei der angeblich vorhandenen 45 Millionen-Zusage der Deutschen Bank ist kaum davon auszugehen, dass sie sozusagen bedingungslos erfolgt. Woraus sich eigentlich ergibt:


    Keinesfalls kann man von einem am 11. März 2014 in sich stimmigen Finanzierungskonzept sprechen. Besonders dann nicht, wenn ein als Grundlage der Kaufzusagen dienender, unterschriftlich vollzogener Vertrag nach Monaten in einer wesentlichen Passage (der Zahlung des vereinbarten Kaufpreises nämlich) durch die „Neujustierung“ eines Insolvenz-Sachwalters (ohne entsprechende Befugnis!), und nicht durch den eigentlich allein verantwortlichen Gläubigerausschuss abgeändert wurde. - Der hatte diesem Vertrag nur in seiner ursprünglichen Form zugestimmt!


    Ein definitives Finanzierungskonzept musste aber entsprechend den EU-Richtlinien am 11. März 2014 den Verantwortlichen, die über den Verkauf zu entscheiden hatten, vorliegen. Eigentlich müsste ein Protokoll über die entscheidende Sitzung des Gläubigerausschusses darüber Auskunft geben können, wenn es nicht in der Art geführt wurde, wie das gerade vom Landesrechnungshof, die Protokolle von Aufsichtsratssitzungen der Nürburgring GmbH betreffend, beanstandet wurde.


    Die Verantwortlichen lehnen aber eine Einsicht durch Interessierte (die im Interesse der Öffentlichkeit, der Steuerzahler, Bürger und Wähler arbeiten) in eine solche Unterlage ab, weil alle an der Aktion Beteiligten zur Vertraulichkeit verpflichtet wurden. - Eine „offene, transparente und diskriminierungsfreie“ Vertraulichkeit und Geheimhaltung! - Gibt's die?


    Man verhält sich so, wie sich in vergleichbaren Situationen auch Zusammenschlüsse von Akteuren verhalten, die von juristisch empfindenden Personen sonst schon mal als „kriminelle Vereinigung“ empfunden werden.


    Wenn man den gerade erst erschienenen Prüfungsbericht des Landesrechnungshofes in Speyer zum „Zukunftskonzept Nürburgring“ der Landesregierung gelesen hat, weiß man, dass solche Vereinigungen – manchmal eben auch solche „im Geiste – nicht so selten sind, wie Einwohner in der „tiefsten Provinz“ das anzunehmen scheinen.


    Gab es zum 11. März 2014 wirklich ein schlüssiges und tragfähiges Finanzierungskonzept der CNG, bzw. deren Eigner, Wild/Heinemann oder Capricorn/GetSpeed? - Diese Frage sei gerade zu einem Zeitpunkt erlaubt, an dem eine Reihe von Medien ankündigen, dass der Nürburgring-Kaufvertrag durch den aktuell noch verantwortlichen Wettbewerbskommissar in den nächsten Wochen abgenickt, genehmigt wird.


    Wie z.B. SWR Rheinland-Pfalz heute um 19:45 Uhr vermeldete, erhielt man diese Information „aus den Kreisen der Landesregierung“. - Ein in Sachen Nürburgring glaubwürdiger Informant? (Man lese sich für eine Antwort in den aktuellen Rechnungshof-Prüfbericht zum „Zukunftskonzept Nürburgring“ ein.)


    Stand also das Finanzierungskonzept der „designierten Käufer“ zum 11. März 2014 wirklich?


    Es wäre tragisch, würde die Antwort „Nada de nada“ lauten. - Weil dann die aktuelle Entwicklung nicht nur Motor-KRITIK spanisch vorkommen müsste.


    MK/Wilhelm Hahne

  • Von Markus Lachmann


    BRÜSSEL/ MAINZ - Heftige Kritik am scheidenden Wettbewerbshüter: Der EU-Abgeordnete Werner Langen hat EU-Kommissar Joaquin Almunia bei der sich anbahnenden Entscheidung zum Nürburgring parteipolitische Motivation unterstellt. „Am Ende seiner Amtszeit entpuppt sich Herr Almunia als Genosse“, sagte Langen am Dienstag dieser Zeitung.


    Almunia gehört den spanischen Sozialisten an. Bei seinen bisherigen Entscheidungen wurde die politische Herkunft bislang eher nicht deutlich, heißt es in Brüssel.

    EU-Kommission will Beschwerden abweisen


    Wie diese Zeitung berichtet hatte, will die EU-Kommission in der kommenden Woche beschließen, dass zwischen 2002 und 2012 bis zu 486 Millionen Euro illegale staatliche Beihilfen an den Ring geflossen sind.


    Einer internen Entscheidungsgrundlage zufolge will die EU-Kommission zudem die Beschwerden von vier unterlegenen Mitbewerbern beim Nürburgring-Verkauf abweisen. Darunter das US-Unternehmen Nexovation, der ADAC, das Konsortium HIG und der Verein „Ja zum Nürburgring“.


    Langen: "schwerwiegende Bedenken weggewischt"


    Langen sprach von einem „abgekarteten Spiel“ und warf die Frage auf, inwiefern Ministerpräsidentin Dreyer oder Innenminister Lewentz „Anweisungen“ an Sanierungsgeschäftsführer Thomas Schmidt gegeben hätten. Wie der Abgeordnete sagte, seien von der Kommission einige schwerwiegende Bedenken gegen die Rechtmäßigkeit des Verkaufs weggewischt worden. Die Kommission folge ausschließlich der Auffassung der Nürburgring-Insolvenzverwalter, so die Kritik.


    Almunias Amtszeit endet im Oktober. Wie es heißt, will der EU-Kommissar alle noch anstehenden Entscheidungen zu den rheinland-pfälzischen Beihilfeverfahren am 1. Oktober entscheiden.


    http://www.allgemeine-zeitung.…rtetes-spiel_14623495.htm

  • Der aus seinem Dienst – und der Verantwortung – in diesem Herbst scheidende EU-Kommissar, Joaquín Almunia, möchte in Brüssel einen „reinen Tisch“ hinterlassen, alles hinwegfegen, was in langen Jahren so liegen geblieben ist. Da nimmt der Nürburgring – und die dort erhaltenen verbotenen Beihilfen – schon eine besondere Stellung ein. Die Öffentlichkeit achtet auf Details, ist irgendwie eingebunden, findet zu einer Meinung. Die unterscheidet sich – leider, findet der Herr EU-Kommissar – deutlich von der, die man gerne äußern möchte. Als EU-Kommissar. Schließlich ist man der Bundesrepublik eng verbunden. Denn die zahlt. In vielen Fällen. Eigentlich weiß man nicht warum. Aber man schätzt die Zahlungen. Da sollte man sich schon – irgendwie – erkenntlich zeigen. Zumal sich Lösungen anbieten, die scheinbar unauffällig sind und eigentlich niemandem einen Schaden durchfügen. Einen zusätzlichen Schaden. Denn der Millionen-Schaden wurde von der Landesregierung von Rheinland-Pfalz wie im Vorbeigehen geschaffen. - Einfach so. - „Wir machen's einfach!“ - Der Slogan, der nicht nur Kurt Beck, sondern auch seinem Duz-Freund Dr. Walter Kaiftz gefiel. Und die Nürburgring-Affäre zum Skandal machte. - Auch bedeutend in politischen Kreisen gewertet wird. Und Almunia ist Spanier – und Sozialist. Und bedeutend in der EU. - Aber nicht mehr lange. - Da kann doch so manches Manchem Spanisch erscheinen? - Oder nicht? - Oder doch?


    EU: Schmutzflecken auf reinem Tisch?


    Die rheinland-pfälzischen Politiker machen Politik. Sie stellen die Weichen, denn sie kennen ihre Aufgaben. Es gilt, die besten Voraussetzungen für die nächsten Wahlen zu schaffen. Und das dauert. - Manchen zu lange. - Aber jetzt wird es Zeit.


    Soll die Öffentlichkeit die skandalöse Entwicklung in Sachen „Nürburgring 2009“ vergessen, muss man einen Strich ziehen? - Das geht am besten, indem man den Nürburgring verkauft, sich als Politiker, als politische Partei, ganz von diesem Objekt löst, das seit 1927 – spätestens – in öffentlicher Hand ist. - Ein Projekt, dass der Region dienen, helfen sollte, sie weiter zu entwickeln.


    Der Besitz des Nürburgrings ist von der Bundesrepublik an die Landespolitiker von Rheinland-Pfalz übergegangen. Und die wollten schon etwas aus diesem Nürburgring machen. - Aber Politiker machen niemals etwas nur um der Sache zu dienen. In erster Linie gilt es politische – oder besser – Partei-Interessen zu verfolgen.


    So auch am Nürburgring. Schade nur, dass das alles in einer Zeit erfolgte, als nicht nur das Objekt Nürburgring wichtig war, sondern Politiker glaubten, mit einer Festigung der Position des Nürburgrings auch an Profil gewinnen zu können. Und das in jeder Phase mit Blick auf die nächsten Wahlen.


    Der Versuch kann als gescheitert gelten, geht voll zu Lasten der Allgemeinheit, der Steuerzahler. Und die Europäische Union versucht ein Stück Gerechtigkeit herzustellen. Mit ihrem Urteil. - Das sachlich erfolgen, eine Basis in den realen Abläufen haben sollte.


    Inzwischen gibt es nicht nur die Information, dass der noch (für eine gewisse Anzahl von Tagen) wichtige EU-Wettbewerbs-Kommissar, Joaquín Almunia, das Land Rheinland-Pfalz hart darauf hinweisen will, dass im Fall „Nürburgring 2009“ wiederholt – also immer wieder und immer wieder – gegen europäisches Recht verstoßen hat. Was dann eigentlich zu einer Rückzahlung der Beträge führen müsste.


    Aber da hatten sich Kurt Beck und Roger Lewentz „damals“ gut beraten lassen. Eigentlich hatten diese beiden Politiker die Insolvenz der Landes-GmbH vermeiden wollen, aber sie haben sich in langen Gesprächen davon überzeugen lassen, dass das die einzige Möglichkeit war, aus der ganzen Affäre mit nur „einem blauen Auge“ herauszukommen. Und Frau Dreyer versucht nun „blauäugig“ (mit einem leichten Grünschimmer), scheinbar naiv, der Öffentlichkeit klarzumachen, dass nun alles gut wird. - Und wir müssen nach vorne schauen!


    Darum wurde auch regierungsgläubigen Journalisten schon vorab gesteckt, welche gemeinsame Taktik in der EU vereinte sozialistische Politiker in den nächsten Wochen zu fahren gedenken, damit der erste Sturm der Öffentlichkeit bis dahin verebbt, aus dem stürmischem Wellental in der öffentlichen Diskussion wieder ein „stiller See“ geworden ist.


    Da hilft natürlich auch der Sprachwirrwarr bei der EU, obwohl der – wie wir wissen – schon mal den Turmbau zu Babel verhinderte. Die EU scheint da schon weiter. - Schauen wir mal genau hin:


    Joaquín Almunia ist Spanier. Der spricht – und denkt – spanisch. Er spricht – aber denkt nicht – auch englisch. Zu seinen direkten Ansprechpartner auf der Bündnisebene gehört z.B. Sigmar Gabriel. Der denkt deutsch, spricht Deutsch – aber auch Englisch. Wichtiger ist: Er ist Wirtschaftsminister der Bundesrepublik Deutschland, Vizekanzler und – Parteivorsitzender der SPD.


    Da hat er einiges mit Joaquín Almunia gemeinsam, selbst wenn sie im Gespräch die „Sprachkrücke“ Englisch benutzen müssen: Der EU-Wettbewerbskommissar war zufällig auch mal Chef der Spanischen Sozialistischen Arbeiterpartei (PSOE) und kennt sich auch in Wahlschlappen aus. Das verbindet insgesamt mehr, als das gemeinsam genutzte Englisch.


    Es ist sicherlich kein Zufall, dass die EU-Entscheidungsvorlage, die hier in Deutschland vorab (Von wem wohl?) bei „wichtigen“ Journalisten in Umlauf gebracht wurde, in englischer Sprache ausgeführt ist. Da stört sich bisher auch niemand daran, wenn er statt – wie den durchnummerierten Seiten zu entnehmen – 95 Seiten, nur 89 Seiten erhalten hat. Die ersten 6 Seiten waren offensichtlich unwichtig.


    Unwichtig ist aber nicht, wie die Mehrzahl der mit der vertraulichen Unterlage versorgten Medienvertreter damit umgegangen sind, wo sie hineingeschaut, was sie hervorgehoben, was sie übersehen haben. Und auf „Facebook“ läuft dann aktuell eine Diskussion über Details, die man eigentlich nicht übersehen sollte.


    Was einem auf Seite 7 (wie schon gesagt: Die ersten 6 Seiten fehlen) ins Auge springt ist die Feststellung:


    „Only the German version is authentic“


    Darum kennt die wahrscheinlich auch niemand. - Aber interessant ist z.B. was sich auf Seite 26 der EU-Beschlussvorlage (= Blatt 20 der verteilten Vorlage) zu einem wichtigen Teil des Finanzierungskonzepts von Capricorn geschrieben steht:


    „...Capricorn submitted to the sellers a binding letter by Deutsche Bank AG dated 10 March 2014, addressed to Capricorn, informing the latter that Deutsche Bank AG was willing to underwrite a loan of EUR 45 million to Capricorn for the purpose of the acquisition of the assets in question. ...“


    Und man erinnert sich lächelnd an die ersten Unterrichtsstunden in Englisch, wo man z.B. erfuhr, dass es im Englischen eine „Umschreibung mit to do“ gibt. Nun liegt die deutsche Fassung der Brüsseler Beschlussvorlage zwar nicht vor, aber es ist kaum vorstellbar, dass dort die oben dargestellte englische Fassung anders als mit „Absichtserklärung“ o.ä. beschrieben sein kann. - Ohne „to do“. - Eine definitive Kreditzusage würde anders dargestellt sein. - Meint jemand der Deutsch spricht. -


    Eigentlich müsste man das Originalschreiben der Deutschen Bank kennen, das sicherlich in Deutsch vorliegt, oder von den verantwortlichen Herrn dieser Bank erfahren (denen übrigens gerade durch die Münchner Staatsanwaltschaft vorgeworfen wird, nicht unbedingt immer die Wahrheit gesagt zu haben, wenn es ihnen zum Vorteil gereichte), was sie sich bei dem oben erwähnten Schreiben gedacht haben. - Aber das wird dann wahrscheinlich als Bank-Geheimnis empfunden und entsprechend behandelt werden.


    Wie wurde dieses Schreiben wohl von den Insolvenz-Sachwaltern und dem Vertreter der KPMG z.B. - und die Solvenz von Capricorn/GetSpeed eigentlich überhaupt - bei der Beratung des Gläubigerausschusses am 11. März 2014 in Koblenz dargestellt? - Da müsste eigentlich ein Blick in das vorgeschriebene Protokoll Aufschluss geben.


    Leider liegt das Protokoll Motor-KRITIK aktuell nicht vor. Aber aus einem Abgleich von Gesprächen mit den unterschiedlichsten Protagonisten in dieser Sache über die letzten Monate, ist bereits ein Eindruck entstanden, der in eine bestimmte Richtung zeigt. - Wir (Motor-KRITIK und ein bestimmter Kreis der Betroffenen) werden der Sache weiter nachgehen.


    Interessant ist auch eine Fußnote, mit der Zahl 73 markiert, die sich auf Seite 28 der Beschlussvorlage (= Seite 22 der u.a. an Mitglieder der LPK verteilten Vorlage) findet:


    „73 The insolvency administrators and the buyer agreed on 13 August 2014 that the second instalment of the purchase price is to be paid on 31 October 2014 instead of 31 July 2014, with interest of 8% and pledges (replacing the cash collateral of EUR 5 million) on: a) shares in Capricorn of Mr Robertino Wild, shareholder of Capricorn; b) all claims between companies of the Capricorn group; c) claims resulting from a sales contract regarding the "Campus" project (to be concluded); and d) the art collection of Mr Robertino Wild. The Land was not involved in the decision-making process for the above agreement.“


    Danach hat der Insolvenz-Sachwalter mit dem Käufer (bis heute ohne Zusage der EU) am 13. August die Vereinbarung getroffen, den Zahlungstermin für die 2. Tranche von 5 Millionen Euro vom ursprünglich im Vertrag vereinbarten Termin 31. Juli 2014 auf den 31. Oktober 2014 zu verlegen.


    Die „Neujustierung“ (Lieser-“speech“) wurde also vorgenommen, nachdem Capricorn zum 31. Juli 2014 nicht gezahlt hatte. Und es wurde ein (Straf-)Zins (!) vereinbart. Und Sicherheitsleistungen. Macht man das, wenn die Bonität des Käufers beim Kaufabschluss geprüft und für gut befunden hatte? - Damit ist eigentlich auch klar: Capricorn konnte zum Termin 31. Juli 2014 nicht zahlen. - Und der für den Kaufabschluss verantwortliche Gläubigerausschuss blieb bei all diesen Veränderungen der Vertragsgrundlagen uninformiert! - Stellt man sich so einen Käufer vor, der am 1. Januar 2015 mit einer neu gegründeten Firma mit 25.000 Euro Eigenkapital eine insolventen Betrieb übernimmt, dessen Weiterführung in den ersten Noch-Wintermonaten des Jahres 2015 schon ein Betriebskapital von einigen Millionen Euro voraussetzt?


    Motor-KRITIK versteht – obwohl durch die Sprache verbunden – jene Journalisten-Kollegen nicht, die eine Information aus Brüssel als „Frohe Botschaft“ auch „für die Menschen in der Eifel“ empfinden, nach der man bei der EU-Behörde in Brüssel „aller Voraussicht nach dem Verkauf des Nürburgrings an den Autozulieferer Capricorn zustimmen“ wird.


    Motor-KRITIK würde sich da eher einer aktuell auf „Facebook“ geäußerten Meinung anschließen, die da lautet:


    „...Viel interessanter ist, daß nach Wilhelm Hahne´s Infos der Sachwalter erst am 20.8.14 (!) den Gläubigerausschuß informiert hat. Die Info erfolgte wohl aufgrund des öffentlichs Drucks, weil bekannt wurde, daß die Rate nicht gezahlt worden ist. Der Herr Insolvenzsachwalter ist also auch schon wach geworden! Daß Herr Wild private Sicherheiten in nicht unerheblicher Größenordnung stellen muss, legt den Schluß nahe, daß sich die Verkaufsbeauftragten samt Landesregierung der Solvenz des Bieters gar nicht mehr sicher sind. Eines ist aber sicher: wir bekommen ein Lindner/Richter 2.0 plus Upgrade. Wünsche fröhliches Eintreiben der zweiten Rate. ...“


    So wie sich die Situation um den Verkauf des Nürburgrings aktuell darstellt, kann ein „Wisch und weg“ in Brüssel beim „reinen Tisch“ machen nur „große Schmutzflecken“ zurück lassen.


    Und wer waren die „Schmutzfinken“ die sie geschaffen haben?


    Meine Leser können diese Frage in Deutsch, Englisch und Spanisch beantworten. Die Namen werden immer die gleichen sein. Das haben Namen mit Zahlen in allen Sprachen gemeinsam: Sie sind für alle lesbar.


    Leider haben in unserem Land die Verantwortlichen zwar richtige Zahlen gesehen und lesen können – aber wohl in ihrer Wertigkeit – und Auswirkungen - nicht begriffen. -


    Damals nicht! - Und heute auch nicht!


    MK/Wilhelm Hahne

  • Der Vorgang ist denkwürdig: Eine unabhängige Institution mit großer Reputation, der Rechnungshof, liefert der CDU-Opposition eine Traumvorlage.
    Die Speyrer Prüfbehörde belegt nach einer gründlichen Untersuchung, dass die alte SPD-Landesregierung das Desaster am Nürburgring hätte kommen sehen müssen.
    Zwischen den Zeilen schwingt auf unzähligen Seiten das Wort "Wählertäuschung" mit.


    http://www.rhein-zeitung.de/re…1212889.html#.VCkqUaM0-1s

  • Erinnern wir uns an 2012, wo uns der Landesvater Kurt Beck klar machen wollte, dass die EU die Pleite der Nürburgring GmbH dadurch verschuldete, dass sie eine aktuell notwendige „kleine Hilfe“ nicht gewährte. Nun Kurt Beck hatte die Enscheidung in Brüssel gar nicht abgewartet. So konnte er dann mit dem Finger in Richtung Brüssel zeigen. - Eigentlich hatte er die Insolvenz der landeseigenen GmbH auch gar nicht gewollt. Aber er war gut beraten, die Insolvenz zu beantragen. Die größenwahnsinnigen Pläne einer Gruppe von Visionären hatte der GmbH den Todesstoß versetzt. Wobei eigentlich die Nürburgring GmbH schon vorher klar konkursfähig gewesen wäre, wenn das die Landesregierung zugelassen hätte. Man arbeitete mit allen Tricks, um eine für die Landesregierung eigentlich blamable Insolvenz zu verhindern. Schon Jahre vor 2012. - Erst später hat man eingesehen, dass man schon einige Jahre mit falscher Weichenstellung unterwegs war.


    Nürburgring-Pleite: Jahre überfällig?


    Natürlich war einer der Anschieber zu großen Plänen ein Geschäftsführer, der es allen mal zeigen wollte. Was ihm vorher nicht so recht gelungen war. Da fügte es sich gut, dass dessen Pläne auch gut dem Vorstellungsvermögen eines weiteren Visionärs entsprachen: Kurt Beck, Ministerpräsident von Rheinland-Pfalz. - Rudolf Scharping hatte mit seiner Entscheidung für Dr. Kafitz gute Vorarbeit geleistet.


    Ein paar weitere Profilierungs-Süchtige fanden sich leicht. Lesen Sie doch noch einmal, was der Geschäftsführer am 16. Juli 2008 in einem Interview mit „Motorsport Total.com“ zum Besten gab:


    „Wir wollen im Jahr 2019 einen zusätzlichen Umsatz in Höhe von 20 Millionen Euro erzielen und wir möchten bis Frühjahr kommenden Jahres auf rund 200 Mitarbeiter wachsen. Das ist allein die Nürburgring GmbH, ohne die anderen Gesellschaften. Wir begannen bei 60 Mitarbeitern, haben also ein stürmisches Wachstum. Die Region wird mehrere hundert zusätzliche Arbeitsplätze schaffen. Seit 1994 sind direkt am Ring gut 400 Arbeitsplätze entstanden und es kommen jetzt noch einmal deutlich über 500 dazu, so dass wir über 1.000 Arbeitsplätze seit Mitte der 1990er-Jahre geschaffen haben. Das ist eine sehr positive Entwicklung.“


    Am 8. April 2008 – drei Monate vorher - war die Bilanz der Nürburgring GmbH des Jahres 2006 veröffentlicht worden, die mit folgenden Sätzen eingeleitet wurde:


    „Der Nürburgring, Europas traditions- und erfolgreichste Rennstrecke mit über zwei Millionen Besuchern pro Jahr, hat auch im Jahr der Fussball-Weltmeisterschaft seine Stellung als eine der attraktivsten Rennstrecken und Veranstaltungsorte behaupten können. Für die Nürburgring GmbH war das abgelaufene Geschäftsjahr 2006 trotz eines Jahresfehlbetrages von -40.202 T€ insgesamt erfolgreich.“


    Der so etwas abgezeichnet hat, war exakt jener Dr. Kafitz, der rd. drei Monate später das oben dargestellte Interview gab. Er musste also die Situation seiner GmbH kennen. Die stellte sich 2006 – wie man heute noch im „Bundesanzeiger“ nachlesen kann – so dar:


    „Obwohl die Nürburgring GmbH zum 31. Dezember 2006 eine bilanzielle Unterdeckung von 12.599 T€ (Anmerkung der Redaktion: 12,599 Millionen Euro!) ausweist, wird aufgrund einer positiven Fortführungsprognose das Unternehmensfortführungs-Prinzip zugrunde gelegt. Die rechtliche Überschuldung wird im Überschuldungsstatus, der auf Basis der Unternehmensfortführung erstellt wurde, durch die Verpflichtungserklärung der Hauptgesellschafterin, des Landes Rheinland-Pfalz, vermieden. Zur Beseitigung der Überschuldung im Rechtssinne hat das Land Rheinland-Pfalz eine Verpflichtungserklärung abgegeben, wonach von dem im Landeshaushaltsplan 2007/2008 vorgesehenen Gesellschafterdarlehen, die beiden ersten Tranchen über jeweils 6.670 T€ als nachrangige Darlehen gewährt werden. In Höhe der ausgezahlten Darlehensbeträge werden gleichzeitig Rangrücktrittserklärungen abgegeben.“


    Wir lernen auch beim Lesen des Jahresabschlusses 2006, dass nach Auffassung der Nürburgring GmbH die Formel nicht zum Kerngeschäft der Gesellschaft gehört. - ??? - Aber Motor-KRITIK möchte hier nicht klären, was zum Kerngeschäft einer Rennstrecke gehört, sondern weiter aus der Bilanz zitieren:


    Das Gesamtergebnis der Nürburgring GmbH von - 40.202 T€ wurde durch folgende Sondereffekte negativ beeinflusst:


    Die Formel 1-Veranstaltung 2006 schloss mit einem operativen Verlust von - 9.894 T€ ab. Zusätzlich wurden Drohverlustrückstellungen für die Veranstaltungen in den Jahren 2007, 2009 und 2011 von insgesamt -23.788 T€ gebildet. Damit beläuft sich der Gesamtverlust im Berichtsjahr auf - 33.682 T€.
    Es wurden Abschreibungen auf die gewährten Gesellschafterdarlehen der Nürburgring GmbH an die Erlebnispark Nürburgring GmbH & Co. KG von - 3.920 T€ sowie ein Forderungsverzicht in Höhe von -1.348 T€ berücksichtigt.
    Der Verkauf sämtlicher Geschäftsanteile der Nürburgring GmbH an der BikeWorld Nürburgring GmbH bedingte u. a., dass die seit Gründung der Gesellschaft gewährte Gesellschafterdarlehen vollständig abgeschrieben wurden. Der Gesamteffekt aus dem Verkauf beläuft sich in 2006 auf - 3.345 T€.
    Für das Zukunftsprojekt „Nürburgring 2009“ fielen Aufwendungen im Wesentlichen für Projektentwicklung von - 3.264 T€ an.


    Ohne diese Sondereffekte hätte die Gesellschaft im Geschäftsjahr ein positives Ergebnis ausgewiesen. Im Kerngeschäft konnte die Nürburgring GmbH mit einem bereinigten Ergebnis (ohne Sondereffekte) von 4.008 T€ das Vorjahresergebnis nochmals um 734 T€ steigern (+ 22,4 %).


    Übersehen Sie bitte des „T“ jeweils vor dem „€“ nicht. Dass heißt, dass man den dargestellten Zahlen immer drei Nullen anhängen muss. Aber man wollte wohl mit diesen Zahlen nicht unbedingt beeindrucken.


    Diese Bilanz wurde übrigens von der KPMG geprüft, die am Ende feststellt:


    „Nach unserer Beurteilung auf Grund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse entspricht der Jahresabschluss den gesetzlichen Vorschriften und den ergänzenden Bestimmungen des Gesellschaftsvertrags und vermittelt unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Nürburgring GmbH. Der Lagebericht steht in Einklang mit dem Jahresabschluss, vermittelt insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar.“


    Vergleichen Sie bitte diese im Bundesanzeiger nachlesbare Realität mit den Träumen eines Dr. Kafitz aus dem Jahre 2008, dem Veröffentlichungsjahr dieser Bilanz.


    Und dann kam mit aller Wucht das Projekt „Nürburgring 2009“, das mit seiner „gradlinigen Finanzierung“ – über einem „Neuanfang“ – direkt in die Insolvenz führte. Weil es eigentlich auch keinen Ausweg mehr gab.


    Nun stehen wir wieder vor einem Neuanfang, "Neustart". - Schon ab 1. Oktober? - Wir können wieder im Bundesanzeiger in Bilanzen einer bestimmten Firmengruppe einsteigen, uns einlesen und evtl. wundern.


    Warum Motor-KRITIK heute mal beispielhaft in „alte Zeiten-Unterlagen“ schaut? - Weil man bei einem Neustart immer die „Trainingsergebnisse“ aus den Zeiten davor mal anschauen sollte.


    Es könnte sein, dass auch der nächste „Neustart“ mit einer ähnlichen Überraschung endet, wie am letzten Wochenende der DTM-Lauf in Zandvoort:


    Es gab jemand der schneller war und vorweg fuhr. Schon im Qualifying. Aber ein anderer hat gewonnen. Weil dieser schnelle Jemand war auf falschen Gummis unterwegs, weil er zwar wechseln musste, aber lt. Reglement nicht durfte. Da nutzte es wenig, dass er vor dem „Sieger“ ins Ziel kam. Er wurde – entsprechend dem Reglement – bestraft und zurück versetzt. - So ist das heute im Motorsport, dem sich die DTM zurechnet.


    So ist das auch in der politischen Landschaft. - Wer das Reglement macht, bestimmt den Sieger!


    MK/Wilhelm Hahne


    PS: Übrigens versucht nicht nur der Ex-Verbandsbürgermeister von Adenau, Herman-Josef Romes (CDU), aktuell in die erste Startreihe zu kommen, sondern auch sein Nachfolger, Guido Nisius (CDU), empfindet es als richtig, sich im „richtigen Moment“ vorne zu positionieren: Sie haben beide aktuell ihre Mitgliedschaft bei „JA zum Nürburgring“ gekündigt. - Weil morgen der 1. Oktober ist? - Nun ja – was die SPD zu spät war (s.o.), ist die CDU nun zu früh. Man schaue bitte mal nach Mainz und bewerte deren Reaktionen auf SPD-Leistungen entsprechend. - Denn die „Große Koalititon“ ist erst 2016 möglich. - Wenn der Nicht-Wähler mitspielt!


    PPS: Vorschlag zur Ergänzung des DTM-Reglements 2015: Das Rennergebnis wird jeweils durch die KPMG am Montag nach dem Rennen überprüft und im Laufe der Woche bestätigt. - Die Siegerehrung wird dann vor der nächsten Veranstaltung (kostensparend) ohne Sekt (Alkohol) vorgenommen. Die Mehrzahl der Zuschauer (Werksangehörige) werden nach diesem aktuellen Rennen dann schriftlich über das Ergebnis der KPMG-Untersuchungen zum DTM-Lauf vor Wochen zuverlässig informiert – wenn nicht laufende Sportgerichtsverfahren daran hindern.