Von wegen Verkehrssicherheit...

  • ABZOCKE behördlich bestätigt!!!;(


    GOSLAR. Eine neue Geschwindigkeitsmessanlage soll der Stadt Goslar
    helfen, die vom Land avisierte Bedarfszuweisung in Höhe von 2,05
    Millionen Euro gegenzufinanzieren. Allein von dem „Blitzer“ verspricht
    sich das Rathaus jährliche Mehreinnahmen von bis zu 400.000 Euro.


    Das
    stationäre Gerät soll im Herbst auf der Bundesstraße 6 Richtung
    Jerstedt in Höhe der Baumschule Knorr in Betrieb genommen werden,
    bestätigte am Mittwoch Fachbereichsleiter Burkhard Siebert. Bis dahin
    dauerten Ausschreibungen und Installation.


    Anschaffung und Bau kosteten etwa 125.000 Euro. Noch 2010 sollen
    150.000 Euro in die Stadtkassen fließen, im Folgejahr 400.000 Euro,
    anschließend 300.000 Euro per anno.


    Die Anlage ist nur ein Bestandteil jenes Pakets, das der
    Verwaltungsausschuss am Dienstag in nicht öffentlicher Sitzung als
    Grundlage für die notwendige Zielvereinbarung mit dem Land beschlossen
    hat.:thumbdown:

  • Wiso wurde eingentlich noch kein Gesetzesvorschlag eingereicht, dass die Automobilhersteller verpflichtet,


    einen kleinen Sender mit entsprechendem Sensor einzubauen, der jedesmal, wenn die vorgeschriebene


    Geschwindigkeit überschritten wird, eine Selbstanzeige per Funk an das Kraftfahrbundesamt


    generiert.......


    Dadurch könnten doch eigentlich viele Millionen an Blitzer - Anlagen verschrottet werden..... :cursing: :rolleyes:

  • Und womit finanzieren die Gemeinden dann die "Sozialhilfe"?



    Wie recht Du hast :!:


    bei uns in Köln sind allein auf der Zoobrücke insgesamt 10 oder 12 Starenkästen auf einer Länge von 3 km verteilt,auf einer 3 spurigen Bahn Tempo 60 - 80,ein absoluter Witz.


    Aber wir benötigen natürlich einen Haufen Geld für die Sozial..... anstatt die Kohle in unsere maroden Straßen zu investieren.


    Armes Deutschland :!:


    Gruß


    Classic Race Museum


    :cursing:

  • Was sagt man denn dazu??????




    Schluß mit lustig!
    Die deutsche Polizei hat...





    ...kein Recht auf Videoüberwachung!




    03.12.2009




    Die Überwachung durch festinstallierte Videokameras ist nach Auffassung
    des Oberlandesgericht Oldenburg verfassungswidrig. Die Kontrolle stelle
    einen Eingriff in das allgemeine Persönlichkeitsrecht dar. Somit seien
    die gemachten Aufnahmen nicht als Beweismittel zulässig.




    Oldenburg - Das Oberlandesgericht (OLG) Oldenburg sieht in der
    Verkehrsüberwachung durch Videokameras eine Verletzung des
    Persönlichkeitsrechts nach Artikel 1 und 2 des Grundgesetzes. Das
    stellte das OLG in einem am Donnerstag veröffentlichten Beschluss fest.




    Die Entscheidung des Oldenburger Gerichts hat eigenen Angaben zufolge
    Grundsatzcharakter, weil es das erste OLG-Urteil in einem solchen Fall
    sei. Zwar hatte bereits im August das Bundesverfassungsgericht
    festgestellt, dass es keine gesetzliche Grundlage für videogestützte
    Geschwindigkeitskontrollen gebe. Es habe aber ausdrücklich offen
    gelassen, ob Beweise aus der Videoüberwachung verwertet werden dürften
    oder nicht, teilte eine Sprecherin des OLG mit. Dies gelte aber nur für
    Dauervideoanlagen und zum Beispiel nicht für Blitzkästen.




    Bundesweit hätten Amtsgerichte in dieser Frage seitdem unterschiedlich
    entschieden. Sollte ein anderes OLG einen gleich gelagerten Fall anders
    bewerten, müsse der Bundesgerichtshof entscheiden. Rechtsmittel gegen
    den Oldenburger OLG-Beschluss gibt es nicht.




    Illegales Beweismittel




    Mit dem Urteil beendeten die niedersächsischen Richter einen
    Rechtsstreit zwischen einem Autofahrer und dem Landkreis Osnabrück.
    Durch die Aufzeichnung einer festinstallierten Kamera auf der A1 war dem
    Mann den Angaben zufolge ein zu geringer Sicherheitsabstand zum
    vorausfahrenden Fahrzeug nachgewiesen worden. Das Beweismittel sei
    illegal erlangt worden und damit nicht verwertbar, stellten die Richter
    fest. Die Videoüberwachung verstoße auch gegen die Grundrechte von
    Autofahrern, die sich auf den Straßen korrekt verhalten, argumentierte
    der Senat für Bußgeldsachen.




    In dem konkreten Streitfall hatte bereits das Amtsgericht Osnabrück den
    Autofahrer von dem Bußgeld freigesprochen. Dagegen hatte die
    Staatsanwaltschaft Osnabrück Rechtsbeschwerde beim OLG eingelegt und
    verloren.


    Aktenzeichen: Ss Bs 186/09 rom/dpa-AFX/AFP