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Alle zwei Jahre müssen
unsere Bikes zum TÜV. Wer Hektik, Stress und unnötige Kosten
vermeiden will, sollte vor dem Termin die Maschinerie gründlich
putzen und sorgfältig checken. |
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Es soll Motorradfahrer geben, die den Weg zum TÜV
mehr fürchten als der Teufel das Weihwasser. Die Angst vorm
sogenannten "TÜV-Beamten" sitzt tief. Fast jeder Motorradfahrer hat
da schon seine einschlägigen Erfahrungen gemacht. Oftmals allerdings
auch kein Wunder. Wer nämlich mit seiner ölversifften und dreckigen
Kiste zur Prüfstelle fährt, kann sich von vornherein auf eine
strenge Kontrolle gefasst machen. Ist das Bike obendrein auch noch
technisch "mies drauf", ist die Chance, die TÜV-Plakette zu
bekommen, gleich Null. Um sich diesen Stress zu ersparen, empfiehlt
es sich, vorab das geliebte Gefährt nicht nur picobello zu putzen,
sondern es auch gründlich durchzuchecken. Letztendlich erspart man
sich damit Geld und Ärger.
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Auch
wenn es manche hassen, die große Putzaktion hat etliche Vorteile.
Das Bike steht nicht nur blitzblank da, beim Wienern lassen sich
kleine und große Defekte finden. Zum einfachen Check gehört die
Überprüfung des Lichts und der Hupe. Handelt es sich um ein älteres
Semester, sollte man die Reflektoren aller Beleuchtungseinrichtungen
genauer unter die Lupe nehmen. Mit der Zeit wird besonders der
Scheinwerfer "blind", und die Lichtausbeute verschlechtert sich.
Einen neuen Reflektor-Einsatz gibt es in jedem Motorradgeschäft oder
im Kfz-Zubehörhandel. Er kostet zwischen 20 bis 60 Euro. Hin und
wieder kann es passieren, dass in den Blinklampen Wasser steht.
Beschädigte Abdeckungen muss man selbstverständlich erneuern.
Hierbei ist darauf zu achten, dass nur Ersatz mit
Genehmigungszeichen verwendet werden und dass man die Einbaulage
beachtet!
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Die
Fahrgestellnummer, die Motornummer und das Typenschild müssen sich
gut lesen lassen. Bereifung, Laufräder, Fahrwerkslagerung und
Bremsen verlangen dagegen größere Beachtung. Die Reifengröße und
falls vorgeschrieben die Reifenmarke, muss mit den Angaben in den
Fahrzeugpapieren übereinstimmen. Auch die Laufrichtung und
Profiltiefe ist natürlich wichtig. Der TÜV beanstandet zwar nur eine
Profiltiefe unter 1,6 mm, doch für die Fahrsicherheit sind 2 mm
bedeutend besser. Beim Pneu-Check wird die Decke rundherum auf
äußere Beschädigung mituntersucht. Hat sie Risse oder ist porös,
muss man den Reifen, auch wenn er noch genügend Profil aufweist,
unbedingt erneuern!
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Drehen
sich Speichenräder im Bike, müssen die Speichen fest sein. Durch
Zusammendrücken zweier gegenüberliegender Speichen lässt sich
feststellen, ob sie fest sitzen oder nicht. Experten überprüfen den
Sitz der Speichen mit einem Schraubendreher, sie schlagen gegen eine
Speiche; klingt der Ton hoch ist sie fest, macht es nur dumpf
"Klack" ist die Speiche los.
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Die
Radlager dürfen kein Spiel haben. Steht die Maschine sicher auf dem
Hauptständer, lässt sich die Hinterradschwinge auf Spiel überprüfen.
Mit einer Hand wird das Fahrzeugheck festgehalten, mit der anderen
das Hinterrad hin und her bewegt. Auch hier sollte kein Lagerspiel
spürbar sein.
Nur ein tadelloses Lenkkopflager,
es darf weder zu fest noch zu los sein, garantiert Fahrsicherheit.
Zur Kontrolle nimmt man die beiden Gabelenden in die Hände und
bewegt das Vorderrad vor und zurück und schlägt die Lenkung von
Anschlag zu Anschlag. Für diese Überprüfung ist allerdings Erfahrung
erforderlich. Wer sich eine entsprechende Beurteilung nicht zutraut,
sollte einen bewanderten Motorradfreund um Hilfe bitten. Auf jeden
Fall muss das Steuerkopflager spielfrei sein und darf keinen
Rastpunkt haben.
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 Kontrolle des
Schwingenlagers...
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 ...und ist das Steuerkopflager
spielfrei?
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Scheibenbremsbeläge haben in den meisten Fällen
Verschleißmarkierungen. Mit einem Blick an der Bremsscheibe entlang
lässt sich in den meisten Fällen die aktuelle Belagstärke erkennen.
Die Bremsscheibe darf keine tiefen umlaufenden Riefen aufweisen.
Aber auch der Bremsflüssigkeitsstand im Vorratsbehälter gibt
Aufschluss über den Zustand der Bremsanlage. Befindet sich nur noch
wenig dieser lebenswichtigen Brühe im Bottich, ist das ein sicheres
Zeichen dafür, dass die Beläge verschlissen, abgewetzt, sind. Werden
neue Klötze montiert, steigt der Pegel wieder.
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 ...hat die Bremsscheibe
vielleicht Riefen...
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 ... und sind die Bremsbeläge
noch in Ordnung?
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Welche
Qualität die Bremsflüssigkeit hat, lässt sich mit bloßem Auge nicht
erkennen, und sie wird vom TÜV auch nicht geprüft. Wer hier auf
"Nummer sicher" gehen will, wechselt prinzipiell jedes Jahr,
spätesten aber alle zwei Jahre den lebenswichtigen Saft. Welche
Bremsflüssigkeit mit welcher DOT-Kennung zu verwenden ist, schreibt
jeder Fahrzeughersteller genau vor. Der Verschleiß von Bremsbelägen
in Trommelbremsen lässt sich teilweise an den Verschleißmarkierungen
auf der Ankerplatte erkennen. Mit gleicher Aufmerksamkeit werden die
Bremsleitungen, Bowdenzüge und die Funktion des Bremsgestänges
geprüft. Sämtliche Wartungsarbeiten an der Bremsanlage aber bitte
nur in der Fachwerkstatt ausführen lassen!
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Wann
die "Hauptuntersuchung" fällig ist, zeigt der TÜV-Stempel auf dem
Nummernschild und das Datum in den Kfz-Papieren. Hat man diesen
Termin überzogen und wird von der Polizei erwischt, hagelt es
Bußgeld, und es gibt Punkte in Flensburg.
Vollkommen falsch ist die
weitverbreitete Meinung, dass ein frischer TÜV-Stempel der Beweis
für ein technisch 100%iges Fahrzeug ist. Bei Motorradangeboten wird
gern der Hinweis gegeben: zwei Jahre TÜV. Eine Garantie, wie zum
Beispiel Gebrauchthändler sie bieten, ist es nämlich längst
nicht.
Bei der Hauptuntersuchung wird vom
Sachverständigen lediglich der technische Zustand, in dem das
Fahrzeug momentan ist, geprüft. Befinden sich zum Beispiel die
Reifen oder Bremsbeläge kurz vor ihrer Verschleißgrenze, muss der
TÜV-Fachmann den Fahrzeugführer zwar auf diesen Umstand hinweisen,
darf, sofern das Fahrzeug sonst in Ordnung ist, die Plakette aber
nicht verweigern. Für den betriebs- und fahrsicheren Zustand des
Gefährts ist ausschließlich nur der Fahrzeughalter und der Fahrer
verantwortlich! Stellt eine Polizeistreife in einer
Verkehrskontrolle defekte Bremsen, abgefahrene Reifen, eine zu laute
Auspuffanlage oder kaputte Lampen fest, hilft die Ausrede "komme
gerade vom TÜV" überhaupt nichts.
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Ist das Motorrad gut vorbereitet, kann man beim TÜV
dennoch sein blaues Wunder erleben. "Viele Motorradfahrer finden es
besonders schick, wenn sie die hintere Radabdeckung (inklusive des
Rückstrahlers) absägen oder abmontieren", erzählt TÜV-Fachmann Peter
Köhler vom TÜV Rheinland/ Berlin-Brandenburg in Berlin. "Legt man in
Fahrzeuglängsrichtung eine waagrechte Linie durch die
Hinterradachse, darf der Abstand zwischen dieser Linie und dem
Schutzblechende, aber nicht dem Kennzeichen, das zählt nicht, bei
unbelastetem Fahrzeug, nicht mehr als 150 mm betragen. Diese
Vorschrift hat sicherlich ihre Berechtigung. Hochgeschleuderte
Steine können zum Beispiel Windschutzscheiben von PKWs beschädigen,
die wiederum der Teilkasko-Versicherung gemeldet werden und so
indirekt zur Erhöhung der Tarife beitragen."
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Zum
Thema Seitenständer gibt es auch einiges zu berichten.
"Nachdem es vor einiger Zeit noch TÜV-Stellen gab, die dem
Seitenständer keine Beachtung geschenkt haben, gibt es jetzt
eine eindeutige Absprache", plaudert der Sachverständige aus
dem Nähkästchen. "Wird die Maschine aufgerichtet, muss der
Seitenständer, zum Beispiel von zwei Federn gezogen,
selbständig einklappen. Ist die Seitenständerkonstruktion so
ausgelegt, dass er ausgeklappt bleibt, muss eine elektrische
oder mechanische Sicherungsvorrichtung dafür sorgen, dass man
mit der Maschine nicht losfahren kann."
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Nach
den Routinekontrollen absolviert der Inspekteur in aller Regel eine
Probefahrt. Hierbei beobachtet er die Geräuschentwicklung des
Triebwerkes, das Ansprechverhalten der Federelemente, das
Fahrverhalten, die Wirkungsweise der Bremsanlage und den
Geschwindigkeitsmesser.
Wer Zubehör montiert, sollte
darauf achten, dass eine ABE, ein Technischer Bericht, ein
Teilegutachten nach §19 StVZO, oder bei Reifen eine Freigabe des
Fahrzeugherstellers oder einer TÜV-Prüfstelle, mitgeliefert wird.
"Zubehörfederbeine, aber auch ein nachträglich anmontierter
Lenkungsdämpfer oder Gabelstabilisator sind eintragungspflichtig",
betont TÜV-Experte Peter Köhler ausdrücklich. "Das gilt auch für
Auspuffanlagen, Umrüstreifen, Verkleidungen, Lenker,
Fußrastenanlagen und vieles mehr, sogenannte `Sonder-Bauteile´, die
nicht serienmäßig zum Fahrzeug gehören."
Nicht zum "TÜV" muss man mit
Teilen, die eine ABE (Allgemeine Betriebserlaubnis) haben und daher
nicht von einer Anbauabnahme abhängig sind. Die ABE muss aber
mitgeführt werden um auf Verlangen der Polizei vorgezeigt werden zu
können.
Bei den "Eintragungen" überprüft
der TÜV, ein freier Sachverständiger oder die DEKRA ob das Bauteil
ordnungsgemäß angebracht ist und begutachtet gegebenenfalls die
Wirkungsweise. Seit 1.1.1994 gibt es das sogenannte
Teilegutachten nach § 19.3 StVZO. Viele Dinge brauchen nicht mehr
sofort im Kfz-Brief eingetragen werden. Der Sachverständige
überprüft lediglich den ordnungsgemäßen Anbau und bestätigt auf der
mitgelieferten Anbaubestätigung die Kontrolle. Der Vorteil ist
weiterhin, dass man anschließend nicht mehr zur Zulassungsstelle
rennen muss, um den Kfz-Schein ändern zu lassen. Man kann das zum
Beispiel bei Ab- oder Ummeldung (Halterwechsel) erledigen. Wie bei
der ABE ist die Anbaubestätigung jedoch immer mitzuführen und auf
Anordnung "befugter" Personen vorzuzeigen. Auf Wunsch kann der
Sachverständige aber auch weiterhin alles im Brief
eintragen.
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TÜV-Richtlinien
in Zahlen und Fakten |
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Die TÜV-Prüfungen lassen sich in
drei Gruppen einteilen:
1. Die regelmäßige
Hauptuntersuchung nach § 29 StVZO.
2. Die technischen
Änderungen nach §19 StVZO bzw. § 21 StVZO.
3. Die Voll- oder
Einzelabnahme nach § 21 StZVO von Importfahrzeugen, Eigenbauten oder
Motorrädern, die länger als ein Jahr abgemeldet oder noch nie (in
Deutschland) zugelassen waren.
* Alle zwei Jahre müssen
Leichtkrafträder, Roller und Motorräder zur Hauptuntersuchung.
Kosten derzeit 32 Euro.
* Motorräder, die nach dem
1.1.1962 erstmalig in Betrieb genommen wurden, brauchen eine
Blinklichtanlage. Ab dem 1.1.1988 ist für Neufahrzeuge ein
Bremslicht und seit dem 1.1.1990 ein linker und rechter Rückspiegel
vorgeschrieben.
* Ab dem 1.1.1989 werden
nur noch Motorräder mit einem Abgasgutachten zugelassen. Das ist
auch bei Nachrüst- Auspuffanlagen zu beachten, die auch
diesbezüglich geprüft sein müssen. Hier sei auch noch mal darauf
hingewiesen, dass bei Nachrüstanlagen der Fahrgeräuschwert gemäß ABE
des Fahrzeuges nicht überschritten werden darf.
* Entstörte Kerzenstecker
und Zündkerzen sind grundsätzlich erforderlich.
* Eintragungen, nach
Paragraph 19. Abs.2 der StVZO, sind für fast alle nicht
serienmäßigen Fahrzeugbauteile erforderlich. Ohne ABE oder Gutachten
werden normalerweise keine Umbau-, Nachrüst-Bauteile oder andere
Reifen vom TÜV abgenommen.
Kosten 25 bis 50 Euro.
Allerdings sei erwähnt, dass der
Sachverständige im Prinzip fast alles prüfen und eintragen kann.
Hier empfiehlt sich die Suche nach einem "Spezialisten", der auf dem
gewünschten Terrain besonderen Sachverstand hat.
* In Voll- oder
Einzelabnahme werden Neufahrzeuge ohne ABE, neue und gebrauchte
Importfahrzeuge, Eigenbauten und alle Fahrzeuge, die länger als ein
Jahr (Kosten ca. 100 Euro) abgemeldet waren, begutachtet.
Wer ein Motorrad selbst
importieren will, sollte sich vorher mit der TÜV- Stelle in
Verbindung setzen und abklären, welche Dinge zu beachten sind und
wie teuer der Spaß wird. Das Gleiche gilt auch für Eigenbauten,
Oldtimer oder Fahrzeuge ohne Papiere.
Grundsätzlich sollte man
berücksichtigen, dass nicht jeder Sachverständige jeden Fahrzeugtyp
gleich intensiv kennen kann! Es leuchtet wohl jedem ein, dass der
TÜV-Experte, der selbst Motorradfahrer ist, zu diesem Thema größere
Ambitionen hat.
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Text + Fotos: Winni Scheibe
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