"Mit Schal und Bommelmütze"
"Eine Eierschale aus Pappmache" Das gewöhnliche Volk auf der Landstraße war erheblich anspruchsloser. Entweder fuhr man "oben ohne", oder man stülpte sich eine Wollmütze oder Schirmkappe über. Wollte man die Maschine mal voll ausfahren, wurde die Mütze mit der Schirmseite einfach nach hinten gedreht. So war die Kopfbedeckung spielend "100-mph-fest"! Bessergestellte Kraftradfahrer trugen weiße Leinen- oder schicke Lederhauben. Ernsthafte Konkurrenz bekamen die elastischen Kopfbedeckungen erst Mitte der 30er Jahre. Alois Drax aus München brachte einen für jedermann käuflichen Schutzhelm mit Hartschale auf den Markt. Gut 20 Jahre war für die sportbegeisterten Motorradfahrer die "Drax-Halbschale" das Maß der Dinge. Tauchte irgendwo ein Sportsfreund mit solch einem "Sturzhelm" auf dem Kopf auf, wurde er von seinen Artgenossen jedoch mitleidig belächelt und sogar als Spinner oder Angeber links liegen gelassen. Mit diesen "Rennfahrern" wollten die erfahrenen Windgesichter nichts zu tun haben.
"Cromwell", die Helmlegende Trotz
des immensen Sicherheitsgewinnes teilte sich die Zweiradzunft auch
weiterhin in zwei Lager. Die einen lehnten kategorisch das Tragen eines
Schutzhelms ab. Andere hatten Rennfahrer als Vorbilder. Genau wie Mike
Hailwood, Giacomo Agostini oder Phil Read, um hier nur drei mehrfache
Weltmeister zu nennen, steckten sie ihre Birne in den englischen Hut.
Als Augenschutz bevorzugte man Brillen von Fospaic, Monza oder Climax und als Zeichen der
Kameradschaft trug man den "gelben Schal". Ob im Rennsport oder
Straßenverkehr, der Cromwell war bald nicht mehr wegzudenken. Manche
Motorradfahrer bevorzugen noch heute die klassische Schüssel... Eine entscheidende Helmweiterentwicklung gelang der Firma Schuberth. Im Juni 1954 ließ Schuberth eine "Elastische Innenauskleidung, insbesondere für einen Motorrad-Schutzhelm" patentieren. Zwischen der Helminnenwandung und der Tragekonstruktion hatten die Vordenker von Schuberth eine Kalotte aus 15 bis 20 Millimeter starken, stoßdämpfenden Kunststoff eingearbeitet. Bei Schlägen oder Stößen auf die Außenschale wurde ein Großteil der Energie von der Styropor-Kalotte aufgenommen und somit die Kreuzbänder weniger belastet. Eine Verletzungsgefahr des Kopfes ließ sich durch diese Erfindung deutlich reduzieren. Im Rennsport war das Tragen eines Schutzhelmes von der FIM und OMK inzwischen zwingend vorgeschrieben, im öffentlichen Verkehr brauchten die Kradler dagegen keinen aufsetzen. Auch eine Normung, aus der die Hut-Qualität ersichtlich war, gab es nicht. Neben der bekannten Halbschale kam in den 60er Jahren der Jet-Helm auf den Markt. Dieser Helm stammte ursprünglich von Düsenjäger-Piloten, hatte sich aber bereits im Autorennsport etabliert. Anders als bei der "Schüssel" reichte bei diesem Hut die Außenschale bis über die Ohren und bot somit erheblich mehr Sicherheit. Je nach Ausführung war ein kleines Windschild oder sogar ein Visier am Helm befestigt.
"Integralhelm", das Maß
der Dinge
Rückblickend darf aber sicherlich gesagt werden, dass bereits in dieser Zeit mit der Halbschale kein Blumentopf mehr zu gewinnen war, der technische Stand von Jet- und Integralhelmen aber noch in den Kinderschuhen steckte. Nichtsdestotrotz wurde im Februar 1970 in Deutschland die "Kraftfahrer-Schutzhelm Normung nach DIN 4848" eingeführt. Die Ausführung sowie das Prüfverfahren gebräuchlicher Halbschalenhelme war vom Expertenausschuss in dieser Normung genau festgelegt worden. Die gestellten Sicherheitsaspekte ließen sich in folgende Kriterien unterteilen: durchdringungsfeste Schutzschale, stoßdämpfende Bauteile wie Polsterung und Tragebänder und die Trageeinrichtungen bestehend aus Wiege, Kopfband, Nackenschutz und Kinnriemen sowie eine Innenpolsterung zur Erhöhung des Tragekomforts.
Zur Fertigung der Außenschale verwenden die Helmhersteller zwei verschiedene Grundmaterialien. Die duroplastischen Kunststoffe, Helme aus GfK oder Glasfiber, wurden bereits erwähnt. Ist die Herstellung im Handauflegeverfahren - Laminieren - recht zeitaufwendig und teuer, lassen sich die Helmschalen heute in modernen Produktionsverfahren maschinell herstellen. Hierbei spielt es überhaupt keine Rolle, ob es sich um eine Außenschale für einen Halbschalen-, Jet- oder Integral-Helm handelt. Motorradhelme aus duroplastischem Kunststoff lassen sich in allen möglichen Farben lackieren, sind äußerst widerstandsfähig und halten bei guter Pflege zehn Jahre und länger. Wesentlich schneller und preisgünstiger erfolgt die Herstellung von Helmschalen aus thermoplastischem Kunststoff. Unter hohem Druck und mit großer Temperatur wird die Hartschale in einer Spritzmaschine gefertigt. Als vor etwa 35 Jahren diese Fertigungstechnologie noch am Anfang stand, war es mit der Qualität dieser Helme nicht weit her. Besonders empfindlich reagierte der bereits eingefärbte Kunststoff auf UV-Strahlung und Lösungsmittel. Lacke und Aufkleber konnte das Material auf den Tod nicht leiden. Je nach Gebrauch konnte man die Hüte nach zwei oder drei Jahren auf den Müll werfen. An eine umweltverträgliche Entsorgung dachte damals noch niemand. Inzwischen hat sich auch bei den thermoplastischen Helmen vieles getan. Längst sind sie nicht mehr so empfindlich. Auch die Lebensdauer beträgt mittlerweile gut fünf Jahre. Im Vergleich zu den Kopfschützern aus Duroplast sind thermoplastische Halbschalen-, Jet- oder Integral-Helme in der Regel immer preisgünstiger. Was allerdings nicht bedeuten muss, dass sie minderwertiger oder schlechter sind. Nur durch ihre günstigere Herstellung lassen sie sich anders kalkulieren. Den eigentlichen Schutzfaktor eines Helms bestimmt nämlich nicht das Material der Außenschale, sondern zunächst einmal, um welchen Typ es sich überhaupt handelt und natürlich was drinnen ist. Umfangreiche Untersuchungen haben eindeutig belegt, dass nur ein Integral-Helm den größtmöglichen Schutz bieten kann. Weder die Halbschale noch der Jet-Helm genügen den aktuellen Sicherheitsanforderungen. Bis zum heutigen Standard der Innenausstattung und des Visierkomforts musste der Helm allerdings etliche Entwicklungsstufen durchlaufen. Begnügte man sich früher mit Kork, Filz oder Ledereinlagen in Verbindung mit dem Kreuzband als stoßdämmende Elemente, übernahmen im Laufe der Zeit fast alle Helmhersteller die von Schuberth entwickelte Styropor-Innenpolsterung als wirkungsvolle Stoßdämpfung. Sie verhindert bei einem Sturz, dass die auf die Außenschale wirkende Stoßenergie ungedämpft an den Kopf weitergegeben wird. Für guten Tragekomfort sorgen Innenpolsterung und das Innenfutter. Bei den ersten Integral-Helmen wurde das Visier zum Verschließen mit zwei Druckknöpfen unten am Helm arretiert. Im Fahrbetrieb eine sehr unpraktische Bedienung. Wieder waren es die Helmspezialisten von Schuberth in Braunschweig, die sich des Problems annahmen und die "Einhand-Betätigung" erfanden. Heute lassen sich bei allen Integralhelmen die Visiere teilweise stufig oder stufenlos öffnen.
"Recht
& Pflicht"
Ob, oder ob nicht, und für welchen Helm sich der Motorradfahrer Mitte der siebziger Jahre entschied, wurde ihm selbst überlassen. Wer die Freiheit pur genießen wollte, fuhr sowieso "oben ohne". Mit dieser Freiheit war es allerdings am 1. Januar 1976 vorbei. Für Benutzer von Kleinkrafträdern, Krafträdern und Rollern wurde die Helmtragepflicht eingeführt. Etwas über zwei Jahre später, ab Mitte 1978, mussten auch die Mokick- und Mopedfahrer einen Schutzhelm tragen. Verstöße gegen diese Auflage wurden aber - noch - nicht bestraft, erst ab dem 1. August 1980. Wer ohne Helm auf dem Kopf erwischt wurde, bezahlte 30 Mark (ab 1.1.2002 15 Euro) Bußgeld. An diesem Betrag hat sich bis heute nichts geändert. Damit alle motorisierten
Zweiradfahrer vor dem Gesetz gleich sind, erweiterte man am 1.10.1985
die Helmtragepflicht auch auf die Mofafahrer.
Damit
wäre das Thema eigentlich erledigt. Bleibt zum Schluss nur noch die
Frage: was passiert nach einem Crash? Und hier steht ein großes
Fragezeichen. Wenn's an "Zahlemann & Söhne" geht, können
Assekuranzen gewaltig kleinlich werden. Lässt sich dem Geschädigten
nämlich nachweisen, dass seine Kopfverletzungen auf das Tragen eines
alten Halbschalenhelms oder eines unzureichenden oder nicht zeitgemäßen
Helms zurückzuführen sind, kann man ihm eine Mitschuld anrechnen. Bei
Schmerzensgeldforderungen oder Ersatzansprüchen kann es ähnlich
aussehen. Und weil es keine genauen Vorschriften gibt, enden solche
Streitereien vielfach vor Gericht. Eine Mitverschuldungshaftung ist
juristisch möglich und auch zulässig. Hätte das Unfallopfer nämlich
einen modernen Integralhelm getragen, so vielfach die Auffassung der
Richter, wäre längst nicht so viel passiert. | ||||||||||||||||||||||
| Text&Fotos: Winni Scheibe |
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