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Erste Hilfe "Idyllisches Gruselkabinett" |
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Unfälle
in der Schrauberbude kommen leider immer wieder vor. Unachtsamkeit,
Gedankenlosigkeit, aber auch purer Leichtsinn sind vielfach die Verursacher. Das
Personal in den Fachbetrieben muss sich an die Vorschriften der
Berufsgenossenschaft halten. Hobbybastler sollten sich eine Scheibe davon
abschneiden. Biker Szene stöberte im Paragraphendschungel und gibt praktische
Tipps. Die
Berufsgenossenschaften sorgen für Ordnung Für das Personal
in den Fachbetrieben gelten die Vorschriften der Berufsgenossenschaften. In
einem pfundschweren Wälzer ist neben den Richtlinien zur Unfallverhütung auch
die Gestaltung des Arbeitsplatzes haargenau festgelegt. In diesem
Paragraphendschungel ist vorgeschrieben: wie die Werkzeug- und Arbeitsmaschinen
fachgerecht zu bedienen sind; wo und welche Schützausrüstung benutzt werden muss
und an welche Plätze Warn- und Hinweisschilder, Notrufnummern, Feuerlöscher
und Erste-Hilfe-Sets gehören. Werkstattinhaber, Meister und Vorgesetzte sind aber nicht nur für das
Einhalten der Auflagen verantwortlich, sie tragen für die Mitarbeiter auch die
Aufsichtspflicht. Sollte es dennoch zu einer Gesundheitsgefährdung oder gar zu
einem Unfall kommen, verhindern oder mindern Schutzkleidung, Schutzschuhe,
Schutzhandschuhe, Atemschutz, Augen- und Gesichtsschutz oder Gehörschützer die
Verletzungen. Das
Outfit muss stimmen
Man
trägt wieder Hut Bei etlichen
Oldtimerfans ist "der Zopf" immer noch nicht ab. Will heißen, frei
herabhängende lange Haare haben beim Schrauben nichts zu suchen. Ob
hochgesteckt, mit einem Gummiband zusammengebunden oder unter einer Mütze
versteckt ist eigentlich egal. Wichtig ist nur, sie baumeln nicht luftig durch
die Gegend. Diese Maskierung schützt die Lockenpracht vor unnötiger
Verschmutzung und verhindert, dass sich Haarspitzen im Bohrmaschinenfutter, an
der Drehmaschine oder sonstwo verheddern. Der Wert eines "skalpierten
Mechanikers" sinkt auf dem Kriegspfad erheblich.
Der
Sound muss stimmen
Beim Kauf dieser
Flüssigkeiten sind die Geschäfte auf Verlangen verpflichtet, das dazugehörige
Datenblatt mit auszuhändigen. Auf diesem Merkblatt ist der genaue
Anwendungsbereich, die Gefahrenstoffbezeichnung, Hinweise auf die Gefahr für
Mensch und Umwelt, Schutzmaßnahmen und Verhaltensregeln, Verhalten bei Störungen
und im Gefahrenfall, Erste Hilfe bei Unfällen und Instandhaltung sowie
Entsorgung detailliert aufgeführt. Werden diese Merkblätter aufmerksam gelesen
und die Anweisungen beachtet, ist zweifellos ein guter Beitrag zum Unfallschutz
geleistet. Schützen,
Bergen und Retten Alle Vorsichtsmaßnahmen
nutzen allerdings wenig, wenns passieren soll, passiert es doch. In diesem
Augenblick ist schnelles und richtiges Handeln entscheidend. Die Platzierung des
Feuerlöschers und des Verbandskastens müssen bekannt sein. Gibt es ein
Telefon, sollte man die Notrufnummern wissen. Fluchtwege, sei es die Tür, um
ins Haus zu kommen oder der Zugang zum Garagentor für den Weg nach draußen, dürfen
nie verstellt sein. Ist das Malheur passiert, ist die Erste Hilfe wichtig. Bei Prellungen,
zum Beispiel einem Plumps von der Leiter, hilft Kühlen. Hier genügt kaltes
Leitungswasser oder ein Eisbeutel. Wird die Schwellung größer und es zeigen
sich Blutergüsse, können bei Vernachlässigung der Verletzung Entzündungen
entstehen. Auf jeden Fall sollte man den Arzt aufsuchen. Bei kleinen, offenen Verletzungen muss die Wunde sofort gesäubert
werden. Es genügt Leitungswasser. Ist sie gereinigt, wird eine Kompresse
aufgelegt und mit Heftpflaster oder einem Verband befestigt. Sind trockene
Chemikalien mit im Spiel, werden diese zunächst abgebürstet und danach die
Wunde mit einer hautverträglichen Flüssigkeit, zum Beispiel Milch oder Wasser,
gesäubert. Ist die Wunde mit Säuren oder Laugen in Berührung gekommen, wird
sie auch sofort mit Wasser gespült. Den Weg zum Arzt sollte man sich nicht
ersparen. Hierbei ist es wichtig, dass man etwas von der giftigen Substanz
mitnimmt, damit der Arzt herausbekommt, um welchen Stoff es sich überhaupt
handelt und um den PH-Wert zu bestimmen. Bei Augenverletzungen ist sofortiges Handeln erforderlich. Ist ein
Spritzer giftige Flüssigkeit ins Auge gekommen, muss man es unverzüglich mit
Leitungswasser spülen. Ebenso verhält es sich mit Laugenverätzungen. Hier
wird sogar ein sehr langes Ausspülen bis zu acht Stunden geraten. Bei pulvrigen
Substanzen wird mittlerweile empfohlen, die Partikel soweit möglich trocken zu
entfernen und dann gegebenenfalls mit Wasser nachzuspülen. In beiden Fällen
etwas von dem Stoff für die Analyse und PH-Wert Bestimmung einpacken und
umgehend einen Facharzt aufsuchen. Sind Holz-, Metall- oder Glassplitter ins Auge geflogen, auf keinen Fall
lange am Auge herumpropeln. Man sollte versuchen, das Lid möglichst still zu
halten und sich sofort zum Augenarzt bringen lassen! Werden aus Versehen Säuren, Laugen oder andere giftige Flüssigkeiten
getrunken, besteht fast immer größte Lebensgefahr. Man sollte auf keinen Fall
versuchen, das Verschluckte wieder zu erbrechen. Das Nachtrinken von verträglichen
Flüssigkeiten wird unterschiedlich beurteilt und kann nur vom Arzt entschieden
werden.
Verkehrtes Handeln erhöht die Verletzungsgefahr. Sofort den Arzt aufsuchen und
die getrunkene Flüssigkeit für ihre Artbestimmung sicherstellen. Bei Verbrennungen kommt es auf die Größe und den Grad der Verbrennung
an. Fürs erste hilft Kühlen mit kaltem Leitungswasser. Diese Maßnahme sollte
aber nicht länger als 20 Minuten dauern, ansonsten besteht Unterkühlungsgefahr.
Das Auftragen von Öl, Puder oder Salben ist allerdings verboten. Anschließend
die Brandwunde keimfrei mit einem Verbandpäckchen oder Brandwundenverbandpäckchen
bedecken. Bei über handflächengroßen Verbrennungen oder Verbrühungen immer
den Arzt aufsuchen. Kippt der Akteur nach einem Unfall bewusstlos um, sollte man ihn immer
in die stabile Seitenlage bringen. Diese Maßnahme hat jeder, der einen Führerschein
gemacht hat, im Erste Hilfe Kurs gelernt. Bis der sofort zu Hilfe gerufene
Notarzt kommt, wird Atmung und Puls überwacht. Ist die Atmung normal kräftig, lässt sich im Stress aber kein Puls
tasten, ist davon auszugehen, dass ein Minimal-Kreislauf noch besteht, der durch
geübte Hände auch zu tasten wäre. Wenn der Atem aussetzt, spitzt sich die
ohnehin bedrohliche Situation zu. Sofort muss eine Mund-zu-Mund Beatmung und bei
Pulslosigkeit auch eine gleichzeitige Herzmassage erfolgen. Elektrischer Strom kann zu Verbrennungen, aber auch zu Herzrhythmusstörungen,
Herzstillstand, Bewusstlosigkeit, Muskelkrämpfen und sogar zu Knochenbrüchen führen.
Erste Maßnahmen am Unfallort sind: Strom abschalten, sich sofort um den
Verletzten kümmern und Notarzt rufen. Hat man nur einen "gewischt"
bekommen, auch den Arzt aufsuchen. Verletzungen sind meist schmerzhaft und unangenehm. In Deutschland
passieren zwei Drittel aller Unfälle in der Freizeit und im Verkehr. Mit etwas
mehr Ruhe, Umsicht und Aufmerksamkeit ließe sich so manches Missgeschick
vermeiden. Quellen: Unfallverhütungsvorschriften der Berufsgenossenschaft Medizinische Beratung: Text und Fotos: Winni Scheibe |
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