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Mito

"Renntner"

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1

Wednesday, March 10th 2010, 9:35pm

Von wegen Verkehrssicherheit...

ABZOCKE behördlich bestätigt!!!;(

GOSLAR. Eine neue Geschwindigkeitsmessanlage soll der Stadt Goslar
helfen, die vom Land avisierte Bedarfszuweisung in Höhe von 2,05
Millionen Euro gegenzufinanzieren. Allein von dem „Blitzer“ verspricht
sich das Rathaus jährliche Mehreinnahmen von bis zu 400.000 Euro.

Das
stationäre Gerät soll im Herbst auf der Bundesstraße 6 Richtung
Jerstedt in Höhe der Baumschule Knorr in Betrieb genommen werden,
bestätigte am Mittwoch Fachbereichsleiter Burkhard Siebert. Bis dahin
dauerten Ausschreibungen und Installation.

Anschaffung und Bau kosteten etwa 125.000 Euro. Noch 2010 sollen
150.000 Euro in die Stadtkassen fließen, im Folgejahr 400.000 Euro,
anschließend 300.000 Euro per anno.

Die Anlage ist nur ein Bestandteil jenes Pakets, das der
Verwaltungsausschuss am Dienstag in nicht öffentlicher Sitzung als
Grundlage für die notwendige Zielvereinbarung mit dem Land beschlossen
hat.:thumbdown:
H(a)rzliche Grüße
Peter

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2

Thursday, March 11th 2010, 12:26pm

Wiso wurde eingentlich noch kein Gesetzesvorschlag eingereicht, dass die Automobilhersteller verpflichtet,

einen kleinen Sender mit entsprechendem Sensor einzubauen, der jedesmal, wenn die vorgeschriebene

Geschwindigkeit überschritten wird, eine Selbstanzeige per Funk an das Kraftfahrbundesamt

generiert.......

Dadurch könnten doch eigentlich viele Millionen an Blitzer - Anlagen verschrottet werden..... :cursing: :rolleyes:

Mito

"Renntner"

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3

Thursday, March 11th 2010, 12:38pm

Und womit finanzieren die Gemeinden dann die "Sozialhilfe"? :?: ?(
H(a)rzliche Grüße
Peter

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4

Thursday, March 11th 2010, 1:36pm

Ganz einfach aus den Selbstanzeigen der einzelnen Geschwindigkeits - Sünder...das wird die Blitzer Einnahmen sicher drastisch erhöhen...

Und es wird mehr Arbeitsplätze schaffen, weil ja alles ausgewertet werden muss. :rolleyes:

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5

Thursday, March 11th 2010, 1:39pm

Und womit finanzieren die Gemeinden dann die "Sozialhilfe"?



Wie recht Du hast :!:

bei uns in Köln sind allein auf der Zoobrücke insgesamt 10 oder 12 Starenkästen auf einer Länge von 3 km verteilt,auf einer 3 spurigen Bahn Tempo 60 - 80,ein absoluter Witz.

Aber wir benötigen natürlich einen Haufen Geld für die Sozial..... anstatt die Kohle in unsere maroden Straßen zu investieren.

Armes Deutschland :!:

Gruß

Classic Race Museum

:cursing:

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6

Monday, April 12th 2010, 5:53pm

Was sagt man denn dazu??????



Schluß mit lustig!
Die deutsche Polizei hat...




...kein Recht auf Videoüberwachung!



03.12.2009



Die Überwachung durch festinstallierte Videokameras ist nach Auffassung
des Oberlandesgericht Oldenburg verfassungswidrig. Die Kontrolle stelle
einen Eingriff in das allgemeine Persönlichkeitsrecht dar. Somit seien
die gemachten Aufnahmen nicht als Beweismittel zulässig.



Oldenburg - Das Oberlandesgericht (OLG) Oldenburg sieht in der
Verkehrsüberwachung durch Videokameras eine Verletzung des
Persönlichkeitsrechts nach Artikel 1 und 2 des Grundgesetzes. Das
stellte das OLG in einem am Donnerstag veröffentlichten Beschluss fest.



Die Entscheidung des Oldenburger Gerichts hat eigenen Angaben zufolge
Grundsatzcharakter, weil es das erste OLG-Urteil in einem solchen Fall
sei. Zwar hatte bereits im August das Bundesverfassungsgericht
festgestellt, dass es keine gesetzliche Grundlage für videogestützte
Geschwindigkeitskontrollen gebe. Es habe aber ausdrücklich offen
gelassen, ob Beweise aus der Videoüberwachung verwertet werden dürften
oder nicht, teilte eine Sprecherin des OLG mit. Dies gelte aber nur für
Dauervideoanlagen und zum Beispiel nicht für Blitzkästen.



Bundesweit hätten Amtsgerichte in dieser Frage seitdem unterschiedlich
entschieden. Sollte ein anderes OLG einen gleich gelagerten Fall anders
bewerten, müsse der Bundesgerichtshof entscheiden. Rechtsmittel gegen
den Oldenburger OLG-Beschluss gibt es nicht.



Illegales Beweismittel



Mit dem Urteil beendeten die niedersächsischen Richter einen
Rechtsstreit zwischen einem Autofahrer und dem Landkreis Osnabrück.
Durch die Aufzeichnung einer festinstallierten Kamera auf der A1 war dem
Mann den Angaben zufolge ein zu geringer Sicherheitsabstand zum
vorausfahrenden Fahrzeug nachgewiesen worden. Das Beweismittel sei
illegal erlangt worden und damit nicht verwertbar, stellten die Richter
fest. Die Videoüberwachung verstoße auch gegen die Grundrechte von
Autofahrern, die sich auf den Straßen korrekt verhalten, argumentierte
der Senat für Bußgeldsachen.



In dem konkreten Streitfall hatte bereits das Amtsgericht Osnabrück den
Autofahrer von dem Bußgeld freigesprochen. Dagegen hatte die
Staatsanwaltschaft Osnabrück Rechtsbeschwerde beim OLG eingelegt und
verloren.

Aktenzeichen: Ss Bs 186/09 rom/dpa-AFX/AFP

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