Moto-GL-Kaleidoskop
Beobachtungen und Notizen aus dem Fahrerlager und von der Strecke

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Unerfreuliches vom DMSB

Metz
Endlich  ist ein Zweitakter angesprungen und hüllt alles in Nebel - Nebel auch über dem Agieren des DMSB...

Ende des vergangenen Jahres befasste sich Peter Frohnmeyer an dieser Stelle mit dem Problem „Vom richtigen Zeitpunkt aufzuhören – oder wie weitermachen?“. Im Mittelpunkt seiner Ausführungen stand die Überlegung, dass es wünschenswert wäre, wenn Fahrer, die sich vom aktiven Sport aus Alters- oder Gesundheitsgründen zurückziehen, ihre Maschinen jüngeren Fahrern überlassen. Er verwies auf einige konkrete Fälle aus der VFV-Szene und insbesondere darauf, dass ein solches Vorgehen in England und den USA seit Jahren bereits seit langem gang und gäbe wäre. Und weiter: “Vielleicht sollte auch bei uns ein Gesinnungswandel (in diesem Sinne) eingeleitet werden. Dafür wäre es sehr hilfreich, wenn für die Überlassung der Maschinen gesonderte Anreize geschaffen würden.“

Nachfolgend will ich in Bezug darauf meine Erfahrungen darlegen, die ich im Zuge der Beantragung einer Bewerber-Lizenz mit dem DMSB machen musste. Unser Dachverband sieht für derartige Konzepte – wie ich darlegen werde - nicht nur keine Anreize vor, sondern stellt diesen ganz im Gegenteil bürokratische Hürden in den Weg, die einem die Lust an unserem Sport gründlich verleiden können.

Zum Hintergrund: Die Lizenzbestimmungen des DMSB sehen folgendes vor unter Punkt 3.1. Club- bzw. Team-Bewerberlizenz:

Eine nationale (…) Club-Bewerber-Lizenz kann nur ein eingetragener Verein (e.V.) beantragen. Ist diese Voraussetzung nicht gegeben, so muss eine Team-Bewerber-/Sponsor-Lizenz beantragt werden.“


Erläuterung:
Die Club-Bewerber-Lizenz kostet 161 Euro, die Team-Bewerber-Lizenz 291 Euro. Die Leistung des DMSB besteht in dem einen wie dem anderen Fall lediglich darin, dass er *die lokalen Veranstalter* (!) verpflichtet, dem Bewerber eine Eintrittskarte auszuhändigen und ihn in Programm und Ergebnis-Listen aufzuführen.

Im Hinblick darauf habe ich die „Scuderia tedesca M.A.“ gegründet, diese beim VFV formell angemeldet und die dafür erforderlichen Gebühren entrichtet. Die Scuderia soll als Bewerber auftreten, für die dann ein Fahrer genannt wird.

.Aber: Punkt 3.1.1. Antragstellung der Lizenzbestimmungen des DMSB sieht vor:

(…) Bei Erstausstellung ist dem Antrag ein Auszug aus dem Vereins- bzw. Handelsregister (…) beizufügen.“

Dieser Erfordernis hoffte ich Genüge tun zu können, indem ich meinem Antrag eine Bescheinigung des VFV-Sekretariats nachreichte, auf der der Scuderia formell der Club-Status bescheinigt wird. Darauf hin – das war Mitte Februar – erhielt ich vom DSMB die Nachricht, der Fall sei angesichts dieses Sachverhaltes an die Rechtsabteilung überwiesen worden, weil man unbedingt (Zitat) „auf der sicheren Seite“ sein wolle. Nachdem wochenlang nichts passierte, habe ich schriftlich vorgetragen, dass auf den anstehenden Fall die Bestimmungen des DMSB nicht genau passen würden. Denn ein „Sponsor“ im herkömmlichen Sinne sei ich schon deshalb nicht, weil im Sponsoren-Betrieb richtig Geld fließt und vor allem: für ein bestimmtes Produkt geworben würde; davon könne hier keine Rede sein, weshalb es doch möglich sein müsste, mir die (etwas kostengünstigere) Club-Bewerber-Lizenz auszustellen, dieses vor allem auch deshalb, weil die Saison mit Anfahrten, Vorbereitung und Instandhaltung der Maschine, den Betriebsmitteln und nicht zuletzt den Nenngeldern schon genug Geld kosten würde. Auch ist dem Sport natürlich gedient, wenn eine Maschine mehr im Feld gehalten würde, darüber hinaus dem Nachwuchs und nicht zuletzt dem Verband, weil diesem durch das jeweils fällige Nenngeld damit geholfen wird, die Strecken-Mieten zu bestreiten.

All das hat nichts gefruchtet – es gibt seit vielen Wochen überhaupt keine Antwort mehr vom DSMB. Es ist lächerlich, einem weismachen zu wollen, dass die rechtliche Prüfung einer solchen Lappalie mehr als zwei Monate in Anspruch nehmen soll. Man lässt einen schlicht ins Leere laufen; keine Antwort zu geben, bedeutet schließlich, dass man gegen die vorgebrachten Gründe juristisch auch nicht angehen könnte. Resigniert habe ich deshalb zuletzt um die Rücküberweisung der bereits am 1.Februar überwiesenen 161 Euro gebeten (denn ohne eine solche Überweisung wäre schon gar nichts gegangen), inzwischen (Stand: 15. April) zum zweiten Mal – bislang vergeblich. Um die Mittel zurückzuerhalten, muss wohl ein Rechtsbeistand hinzugezogen werden.

Insgesamt ein sehr deprimierender Vorgang. Bei einem Minimum an gutem Willem auf Seiten des DMSB und einer positiven Grundeinstellung wäre das Problem mit einem Federstrich zu beheben gewesen. Wer, so muss doch gefragt werden, würde denn Klage einreichen, wenn der DMSB, der freilich „rechtlich auf der sicheren Seite“ sein wollte, in diesem Fall eine Clublizenz ausgestellt hätte?

Offen bleibt, ob hinter alledem die Haltung des DMSB als Verband erkennbar wird oder nur diejenige jener den DMSB repräsentierenden Person, mit der ich es ausschließlich zu tun hatte.

Förderung von Sport? Nein, das sieht eher aus wie der Versuch von Abzocke.

Jetzt muss ich gar befürchten, mangels einer Eintrittskarte nicht ins Fahrerlager rein gelassen zu werden, obwohl ich doch eine Maschine anliefere. Das ist doch widersinnig und nicht eben hilfreich für unseren Sport. Nachdem sich der DMSB verweigert hat, muss ich auf die lokalen Veranstalter hoffen, dass sie mich reinlassen


Text und Fotos: Manfred Amelang