Oldtimer - Zulassung 07 bei ausländischen Mopeds

  • hallo,

    ich würde gerne eine spanische Vespa anmelden . ( 07 Kennzeichen (Paragraf 23)

    Das Problem ist selbst die TÜV Ingenieure kennen sich damit nicht so richtig aus .

    1. die Stadt verlangt ein Oldtimer Gutachten nach Paragraf 23 St VZO.

    2 . ich brauche keine Einzelabnahme ( Aussage Sta

    3. es kann natürlich sein das die Vespa erstmal eine HU braucht um ein Oldtimer Gutachten nach Paragraf 23 zu bekommen . ( die letzte spanische ITV ist noch gültig wird aber nicht anerkannt )

    oder reicht es nicht aus und es muß erst eine Vollabnahme gemacht werden , damit ein Oldtimer Gutachten ( Paragraf 23 )ausgestellt werden kann ?

    4 . Der TÜV Ingenieur braucht ein Datenblatt ( Schlüsselnummer usw habe ich )

    5- die Vespa gab es aber auch in Deutschland, dementsprechend auch eine hinterlegte Bundes ABE.

    Mein Problem ist halt das der TÜV Ingenieur sich damit nicht so richtig auskennt .

    Wer kann Mir da helfen ??

    Danke

    Grüße

    Cosa

  • Das Gutachten nach Paragraf 23 StVZO für das rote 07er Kennzeichen beinhaltet eine Untersuchung "im Umfang" einer HU, bei einem zulassungsfähigen (mit ABE oder vorhandenem Paragraf 21 StVZO Gutachten) Fahrzeug kann bzw. wird es natürlich eine HU sein.


    Eine gültige Betriebserlaubnis ist für das rote 07er Kennzeichen nicht nötig, allerdings sollte ein gültiges Datenblatt vorliegen. Die Schlüsselnr. eines Vergleichsfahrzeugs mit Betriebserlaubnis sind zwar u. U. sehr hilfreich, ersetzen das Datenblatt aber wohl in den allermeisten Fällen nicht. Mit dem Datenblatt hat der Sachverständige alle für das Para. 23 StVZO notwendigen Daten zur Hand. Das weitere Vorgehen bestimmt das Strassenverkehrs- bzw. Landratsamt.........!!


    Da dieses 07er Konstrukt ein ziemlicher Schnellschuss eines, inzwischen für die Automobilindustrie tätigen, ehemaligen Bundesverkehrsministers ist, bei dem die Randbedingungen mehr oder weniger offen gelassen wurden, können die weiteren Umstände zur Erlangung des 07er Kennzeichens, gelinde gesagt, sehr unterschiedlich ausfallen!


    Viel Glück dabei



    GT Karl

  • Servus,

    die Rahmenbedingungen sind seit April 2007 sehr präzise und klar geregelt, anders als die vielen Jahre davor.

    Wenn Du bereits eine 07er Nummer besitzt, dann brauchst nur einen gültigen 23er und sonst absolut nichts!


    Da Du den 23er nur erhältst wenn die notwendigen Kriterien erfüllt sind, ist der Zulassungsstelle der Rest wurscht.

    Ich habe erst am vergangen Donnerstag ein weiteres Fahrzeug auf meine 07er eintragen lassen, Dauer ca. 3 Minuten, Kosten, 10,80 Euro, Fertig

  • Eine sogenannte "Vollabnahme" braucht es nicht für die 07er Nr. , eben auch nicht wenn das Fzg. keine gültige Betriebserlaubnis in Form einer ABE oder EG Betriebserlaubnis hat. Wenn keine für das Erstellen des Paragraf 23 StVZO Gutachten ausreichenden Daten vorliegen dürfte ein Datenblatt notwendig sein.


    Hast du denn schon ein rotes 07er Kennzeichen?


    Natürlich kann die Liste der auf das einmal erteilte 07er Kennzeichen eingetragenen Fahrzeuge problemlos erweitert werden, ein 23er Gutachten ist aber, nach meinem Wissensstand, für jedes weitere Fzg. nötig.


    Und zum Thema Vereinfachung, googelt einfach mal "rotes Oldtimerkennzeichen" und lest mal die dort auftauchenden Angaben der einzelnen Zulassungsbehörden der Kreise.

    Es ist richtig, dass mit Erlass der FZV (Fahrzeugzulassungsverordnung) das Verfahren vereinheitlicht wurde,.......aber wie das eben halt so ist!


    Gruß


    Karl

  • Guten Morgen ,

    das Problem ist ganz einfach bin mir nicht sicher bzw. der TÜV : OB ZUM ERLANGEN DES GUTACHTENS Paragraf 23 , erstmal eine VOLLABNAHME Voraussetzung ist weil die noch nie in Deutschland zugelassen wurde ?

    ja ein 07 Kennzeichen habe ich

  • hier ist als Beispiel ein Gutachten 23 Abnahme

    aber da steht auf der linken Seite ( Punkt 4 ) Letzte HU , und weil das ein spanische Moped ist bin ich mir nicht sicher ob es nicht Voraussetzung ist erstmal eine Hauptuntersuchung nach Paragraf 29 STVZO durchzuführen?

    Um dann das Gutachten zubekommen ?

    Oder reicht da jetzt ein Datenblatt aus ?


    Bei meinen anderen Mopeds wurde einfach (siehe Foto) die letzte HU eingetragen ob abgelaufen oder nicht , die waren allerdings alle in Deutschland zugelassen und hatten Papiere und auch alte TÜV - Berichte die allerdings zum Teil schon abgelaufen waren .

    Jetzt habe ich wie gesagt spanische Vespa ( die es allerdings auch in Italien & Deutschland gab ) bzw gibt es dafür dann auch eine hinterlegte Bundes-ABE.

    Das Moped ist eine VESPA PX 125 / T5

  • Also da ist man sich offensichtlich einig, eine Paragraf 21 StVZO Abnahme brauchst du nicht, da die rote 07er Nummer nicht Teil des normalen Zulassungsverfahren ist!!


    Das Datum der letzten HU kann bei einem Oldie u.U. nicht bekannt oder eben gar nicht vorhanden sein, somit sicherlich keine Mussangabe.


    Beim Paragraf 23 StVZO Gutachten für das H-Kennzeichen(!) ist eine in direktem Zusammenhang mit dem Gutachten durchgeführte neue HU seit einigen Monaten Pflicht (vom selben Sachverständigen übrigens), egal ob die letzte HU einen Tag oder ein Jahrzehnt her ist. Ich gehe fest davon aus, dass es für das rote 07er Kennzeichen genauso gilt. Ich werde mir die VO noch mal genau durchlesen.....ich sollte es eigentlich wissen:/!


    Insofern maximal Datenblatt (weil der Prüfer die Daten für das korrekte Ausfüllen des Prüfberichts/Gutachtens unbedingt braucht), manche Zulassungspapiere aus anderen EU- Ländern und der Schweiz geben die notwendigen Daten, nach meiner Meinung, schon brauchbar her, aber auch dazu kann ich keine definitive Aussage machen! Wenn man sich mit der entspechenden Prüfstelle einig geworden ist, dann kann man mit dem 23er Gutachten zur Zulassungsstelle und das Fahrzeug in die Liste des vorhandenen roten 07er Kennzeichens eintragen lassen.


    Berichte mal wie es dir ergangen, bzw. wie es letztlich bei dir abgelaufen ist!


    Gruß


    Karl

  • Ja mach ich , aber der Ingenieur von der Dekra meinte :

    1. Hauptuntersuchung nach Paragraf 29 STVZO , um überhaupt um ein Oldtimer Gutachten 23 zubekommen.

    Aber ich fahre da Morgen Mittag mal hin ...

    Erstmals Vielen Dank :thumbup:

  • Dann ist der Kollege der gleichen Ansicht, eine HU bzw. eine Untersuchung im Umfang einer HU ist erforderlich! Stellt sich nur noch die Frage nach dem Datenblatt, nimm alles an Unterlagen mit welche du für den Roller hast, vielleicht reichen die Angaben ja aus für den notwendigen Datensatz.

  • kurzer Bericht hatte heute Termin bei der Dekra : da waren zwei Jungspunde die hatten davon überhaupt keine Ahnung .

    Da mußte ich leider wieder nach Hause fahren . Ich habe jetzt aber einen Termin am Donnerstag bekommen da kommt wohl Jemand der die Vespa abnehmen

    kann . ( Bloß blöd war ich hatte extra letzten Samstag gefragt ) Der meinte nur ich sollte Montag kommen um die Mittagszeit !!:cursing:

    Der Ingenieur der jetzt am Donnerstag Zeit hat , sagte nur Man brauch erst normal TÜV um ein Gutachten zubekommen :diablo:.

    Also wird das ganze ca. 150 ,- Euro kosten ( weil die Vespa ist ja Baujahr 1989 wegen der AU .

  • Dass eine HU oder eine Untersuchung im Umfang einer HU notwendig ist war ja anzunehmen, hast du danach gefragt ob deine Unterlagen ausreichend sind, also evtl. auch noch ein Datenblatt erforderlich wird?


    Da man die Begutachtung für den Paragrafen 23 StVZO seit letztem Jahr deutlich höher aufgehängt hat, es müssen auch aussagekräftige Fotos des Fzg. gemacht werden, ist nicht mehr automatisch jeder Sachverständige zum Erstellen des Gutachtens befugt, die jungen Kollegen hatten also offensichtlich noch nicht die entsprechende Ausbildung. Allerdings hätte man dir sagen müssen, dass am Montag kein entsprechender Prüfer anwesend ist:(!


    Gruß


    Karl

  • In meinem Fall reichte allerdings für eine in Deutschland bereits zugelassene Laverda 1000 SFC nur das Par. 23 Gutachten ohne Fotos und mit ca. 6 Monate alter HU.

    Der Gutachter war sich diesbezüglich zwar etwas unsicher, aber die Stadt Kassel hat es akzeptiert. Mir schien es aber so, als sei das mit der HU Ermessenssache der Zulassungsstelle.

  • also das mit den Gutachten ist eine Katastrophe das ist typisch Deutschland.

    Zu den jungen Prüfern ja wir fangen alle mal klein an aber wenn Man extra vorher fragt dann habe ich für die DEKRA wenig Verständnis .

    Morgen geht's mal zur GTÜ ( Tankste

  • also habe das jetzt endlich durch :

    23 Abnahme nur mit in Verbindung mit Hauptuntersuchung kostet bei der Dekra ohne HU 131,- Euro mit HU 154,- Euro

    Alles andere ging sehr schnell einmal Licht Hupe , Bremse Probefahrt Fertig ( Überprüfung keine 5 Minuten für (23 & 29 )

    Schreibkram : 10 Minuten aber nur weil ich alles dabei hatte Gutachten usw...

    Es kann sein das es in anderen Bundesländern anders ist aber hier in Niedersachsen ist es so um ein Oldtimer Gutachten zubekommen ist eine Hauptuntersuchung ( 29 ) Pflicht . Neu ist auch das von den Fahrzeugen 6 Fotos gemacht werden .

    Schade eigentlich aber die Sache oder das Hobby Oldtimer Zulassung wird immer teurer .

    Vielen Dank

    Cosa

    Ende