wird bei einer 07 Oldtimer Zulassung der alte Fahrzeugschein einbehalten

  • Üblicherweise nicht, es wird darauf ja die Abmeldung vermerkt und man benötigt ihn , also die Zulassungsbescheinigung Teil1 und Teil 2 falls man das Fahrzeug wieder "normal" anmelden möchte! Dies gilt entsprechend für den "alten" Fahrzeugschein und Fahrzeugbrief , falls das Fahrzeug noch vor der Neueinführung der aktuellen Fahrzeugpapiere angemeldet wurde und bis zur Erteilung der 07er Nummer im normalen Verfahren zum Verkehr zugelassen war!


    Also auf jeden Fall aushändigen lassen, auch wenn die Papiere im Zuge der Abmeldung ungültig gestempelt wurden!


    Gruß


    Karl

  • Kann nur unterstreichen was Karl schon ausgeführt hat. Auf jeden Fall Fahrzeugschein bzw. die Zulassungsbescheinigung Teil 1 aushändigen lassen und gut aufbewahren. Ansonsten gibt es bei einer späteren Wiederzulassung ganz erhebliche Probleme und je nach Zulassungsstelle einen immensen Aufwand mit eidesstattlichen Erklärungen usw.. Habe das selber bei der Zulassung einer Yamaha RD 250 erlebt und musste erfahren, dass das was ich mal gelernt hatte, nämlich dass der Kraftfahrzeugbrief oder die Zulassungsbescheinigung Teil 2 als Besitznachweis reicht, heute offensichtlich keinen Bestand mehr hat.