Nürburgring soll verkauft werden

  • Motor-KRITIK hatte gestern einen Titel in russischer Sprache gewählt, um auf die Anfrage eines deutschen EU-Abgeordneten - in englischer Sprache veröffentlicht – aufmerksam zu machen. Weil das Thema der Nürburgring-Verkauf ist und weil wir – wie sicherlich auch unsere Leser – jedes Puzzlestück brauchen, um zu einer möglichst objektiven Einschätzung der aktuellen Situation hier in der Eifel zu kommen. Wir hatten hier auf den Motor-KRITIK-Seiten die deutsche Übersetzung in den Vordergrund gestellt. Nach dem was uns als Echo erreichte, müssen wir davon ausgehen, dass die Veröffentlichung in Brüssel mit einer gewissen Absicht mit dem – aus unserer Sicht - gewaltigen Zeitversatz von fast einem Monat und in englischer Sprache erreichte. - Aufgrund unserer Veröffentlichung erreichte Motor-KRITIK auch umgehend eine Nachricht, die auf eine Situation bei der EU in Brüssel aufmerksam machte, die wir – zugegeben – bisher übersehen hatten. - Aber nachdenklich wird man dann schon, wenn noch am gleichen Tag – am 24. November 2015 - dann eine weitere Anfrage zum Thema Nürburgring eines aufmerksamen EU-Abgeordneten ins Internet gestellt wird. In englischer Sprache. Auch schon „alt“, vor einigen Wochen gestellt und nun erst – und das in englischer Sprache – veröffentlicht. - Man begreift dann so langsam, dass das Thema Nürburgring-Verkauf inzwischen wohl auch in Brüssel als „heiß“ empfunden und inzwischen mit der gebotenen Vorsicht – unter Ausnutzung aller legalen Möglichkeiten behandelt wird. - Mit Verzögerung und – in englischer Sprache. - So, als wäre der Nürburgring kein deutsches Problem.
    EU: Wenn die Sprache wichtig wird


    Die Geschichte gestern, die mit einem Titel in russischer Sprache, die wurde sozusagen mit einem Lächeln eingestellt. Tatsächlich hatten wir nicht wirklich begriffen, dass wir es begriffen hatten. Eigentlich wurde das erst klar, als uns eine Nachricht aus Brüssel erreichte, die den Kernsatz enthielt:


    „... Ich reiche keine Anfragen in Englisch ein. Die deutsche Version ist die Originalfassung. Ich werde bei der EU-Kommission auch gegen diese Vernachlässigung der deutschen Sprache protestieren. ...“


    Absender war jener deutsche EU-Abgeordnete, Dr. Werner Langen (CDU), den wir auf den Internetseiten der „Europäischen Union“ als intelligenten Fragesteller ausgemacht hatten.


    Also haben wir uns einmal mit der - bisher auch von uns – vernachlässigten Frage beschäftigt, welche Sprachen denn eigentlich in Brüssel eine Rolle spielen. - Gibt es dort gewisse „Gesetzmäßigkeiten“, nach denen verfahren wird – und die so die Reaktion des deutschen EU-Abgeordneten auslösten?


    Wir sind dann u.a. auf folgende Darstellung gestoßen:


    „Amtssprache ist die offizielle Sprache eines Staates für Gesetzgebung, Verwaltung, Gerichte und Schulen. Die Festlegung einer Amtssprache vermittelt den Bürgern das Recht, dass der Staat mit ihnen in dieser Sprache kommuniziert. In manchen Staaten sind auch Nationalsprachen von Minderheiten gesetzlich als zusätzliche Amtssprachen garantiert.


    Amtssprachen der Europäischen Union sind diejenigen Sprachen, in denen sich ihre Organe nach außen, insb. also gegenüber den Unionsbürgern, äußern. Die EU besitzt derzeit 23 Amtssprachen; jeder Mitgliedstaat erklärt bei seinem Beitritt, welche Sprachen er zu Amtssprachen erklärt haben möchte. Von den Amtssprachen sind die authentischen Sprachen oder Vertragssprachen zu unterscheiden. Dies sind diejenigen Sprachen, in denen für die Gründungsverträge eine verbindliche Fassung existiert. Es handelt sich dabei nicht um Amtssprachen im eigentlichen Sinne, da das Primärrecht kein Handeln der Union durch ihre Organe sondern deren Handlungsgrundlage darstellt. Während etwa Irisch zunächst nur Vertragssprache war und erst später auch Amtssprache wurde, sind derzeit die Amts- und Vertragssprachen jedoch deckungsgleich.


    Zur Vereinfachung wird bei internen Vorgängen, also innerhalb der Organe sowie teilweise im Verkehr der Organe untereinander, oftmals nur ein Ausschnitt aus dem Kreis der Amtssprachen verwendet, insbesondere Französisch, Englisch und Deutsch. Diese im internen Ablauf tatsächlich verwendeten Sprachen werden als Arbeitssprachen bezeichnet.“


    Deutsch ist also in Brüssel eine „Arbeitssprache“. Und in Deutsch hatte der Abgeordnete auch seine Fragen gestellt. (Das Original-Formular mit seinen eingereichten Fragen finden Sie im Anhang als pdf-Datei.) In genauer Kenntnis der Zusammenhänge musste dieser Abgeordnete die Motor-KRITIK-Darstellung als etwas provokativ empfinden.


    Und Motor-KRITIK ist bei dieser Gelegenheit auf ein Problem gestoßen, das z.B. von Margareta Hauschild, Leiterin des Goethe-Instituts in Belgien, in einem Interview mit den Kollegen von „EurActic“ so gesehen wird:


    „Deutsche EU-Beamte haben sich aus historischen Gründen geweigert, die deutsche Sprache auf EU-Ebene durchzusetzen. Stattdessen wollten sie zeigen, dass sie auch andere Sprachen sprechen, meistens Englisch.“


    Und „EurAktic“ stellt fest:


    „Die deutsche Version von EU-Dokumenten und Protokollen sucht die deutschsprachige Öffentlichkeit häufig vergebens.“


    Nun, ganz so schlimm war es Fall unserer Berichterstattung vom 24. November nicht. Wir hatten die deutschsprachige Öffentlichkeit mit der deutschsprachigen Version der Fragen des EU-Abgeordneten Dr. Langen informieren können. Aber Dr. Langen hatte recht:


    Warum wurden diese Fragen in Englisch eingestellt, wenn sie im Ursprung in Deutsch gestellt wurden, wo doch Deutsch – wie wir jetzt wissen – zu einer der drei wichtigen „Arbeitssprachen“ bei der EU-Behörde in Brüssel gehört?


    Beim Versuch, Beispiele oder Gegenbeispiele zu entdecken, stoßen wir dann am Abend dieses 24. November darauf, dass an diesem Tag ein weiterer Fragenkomplex des Herrn Dr. Langen, schon am 30. Oktober in deutscher Sprache (!) eingereicht, wieder in der englischen Version – exakt an diesem 24. November 2015 – also gestern – veröffentlicht wurde.


    Das ist wieder ein Screenshot der veröffentlichten englischen Version, die nach unserer Einschätzung nach einem Abgleich mit der Art, mit der vorher zu diesem Thema Nürburgring verfahren wurde, dann den Eindruck hinterlässt, dass man bei der EU-Kommission wohl sehr daran interessiert ist, das Thema Nürburgring unauffällig – aber korrekt - abzuhandeln.


    Es ist gerade diese „unauffällige Auffälligkeit“, die jetzt durch die Motor-KRITIK-Veröffentlichungen gestern und heute entsteht. Hier die deutsche Übersetzung der oben gezeigten Einstellung in englischer Sprache:


    „Anfrage zur schriftlichen Beantwortung E-014380/2015
    an die Kommission
    Artikel 130 der Geschäftsordnung
    Werner Langen (PPE)


    Betrifft: Europarechtliche Prüfung des Verkaufs des Nürburgrings


    Im Rahmen der Klagen einiger unterlegener Bieter gegen den Verkauf des Nürburgrings will die Kommission die europarechtliche Zulässigkeit des Verkaufs erneut prüfen, insbesondere vor dem Hintergrund des Weiterverkaufs des Nürburgrings an einen russischen Investor.


    Kann die Kommission dazu folgende Fragen beantworten:


    1. Ist es zutreffend, dass die Kommission ihre bisherige Einstufung des Verkaufsprozesses als europarechtskonform beibehalten will?


    2. Welche Dokumente zum Verkaufsprozess liegen der Kommission vor, und erachtet sie diese für eine sorgfältige und unabhängige Prüfung als ausreichend?


    3. Ist die Kommission bereit, alle vorliegenden Dokumente öffentlich zugänglich zu machen?“


    Während man hier in der Eifelregion den Eindruck haben muss, dass die eigentlich unverständlichen Abläufe und Geschehnisse im Umfeld des Nürburgringsverkaufs eigentlich akzeptiert wurden – vor allen Dingen von Mainzer Politikern (!) - wird an diesen Fragen – intern bei der EU-Behörde in Brüssel gestellt – deutlich, dass es auch Menschen gibt, denen unerklärlich ist, was uns als deutschen Bürgern, Wählern und Steuerzahlern im Land Rheinland-Pfalz zugemutet wird, wenn uns der Verkauf des Nürburgrings in der Gesamtheit seiner Abwicklung als „normal“ geschildert wird.


    Motor-KRITIK möchte hier zum Abschluss dieser Geschichte noch einmal an den Beschluss der EU-Kommission vom 1. Oktober 2014 erinnern, auf dem übrigens auf Seite 1 zu lesen ist:


    „Nur der deutsche Text ist verbindlich“


    und in dem man auf Seite 37, unter „3.8. Veräußerung der Vermögenswerte“ zu Beginn des Absatzes 92 lesen kann:


    „Bezüglich des Bruchs der wirtschaftlichen Kontinuität weist Deutschland auf Folgendes hin:


    a) Die Veräußerung erfolgt im Rahmen eines offenen, transparenten, diskriminierungs- und bedingungsfreien Bietverfahrens. Den Zuschlag erhält der Bieter, der das höchste Angebot eingereicht sowie einen Nachweis seiner Finanzierungsfähigkeit erbracht hat.“


    Und nun, liebe Leser, werfen Sie noch einmal einen Blick auf die gestern veröffentlichen Fragen an die EU-Kommission und lassen die realen Abläufe des Verkaufsverfahrens – wie sie auch auf diesen Internetseiten jeweils detailreich geschildert wurden – Revue passieren.


    An verantwortlicher Stelle in Mainz wird man darüber sicherlich anders denken als an anderen Stellen in deutschen Landen.


    Und man erhält eine Ahnung davon, was in Sachen Nürburgring in Zukunft noch passieren kann – und wird!


    MK/Wilhelm Hahne

  • Auch wir bei Motor-KRITIK finden es toll und erfreulich, wenn nach einer verfahrenen Situation wieder Klarheit geschaffen wird. Ganz gleich zu welcher Zeit und wo. Gleich auch, ob wir privat oder geschäftlich betroffen sind oder es vielleicht eine Freizeit-Situation – z.B. im Sport - betrifft. Wir finden es aber nicht gut, wenn uns in einer unübersichtlichen, unklaren Situation eine Klarheit vorgegaukelt wird, die nicht vorhanden ist, wenn Situationen geschönt werden, die sich eigentlich unschön darstellen. Im aktuellen Fall Nürburgring wurde uns praktisch über ein Jahrzehnt eine Situation vorgegaukelt, die es so niemals gegeben hat. - Und die dann in einer unschönen Insolvenz endete. Dort ging - und geht - es dann unschön weiter. Gerichtliche Auseinandersetzungen stehen noch bevor, aber die neu Verantwortlichen versuchen den Eindruck von „Alles wird gut“ auch dadurch zu vermitteln, dass sie (scheinbare?) Erfolgsmeldungen an Erfolgsmeldungen reihen. Da wird z.B. aktuell ein Vertragsabschluss vermeldet. Der ADAC hat gleich für drei Jahre – und das für ein Bündel von Veranstaltern und einem Bündel von Veranstaltungen – einen Vertrag abgeschlossen. Aber niemand sagt mit wem. - Offiziell: Mit dem Nürburgring. - Ein toller Vertragspartner! - Da spricht man bei der VLN von Reglementanpassungen für 2016 und widmet z.B. einen ganzen Absatz der zukünftigen Nenngeldgestaltung für die GT3, die natürlich auch beim 24-Stunden-Rennen des ADAC eine große Gesamtsieger-Rolle spielen sollen. - Wie sieht es denn da wirklich aus? - Motor-KRITIK hat die schöne Termin- und Reglement-Fassade einmal ernsthaft abgeklopft.


    http://www.motor-kritik.de/node/1136

  • Das Kalenderjahr 2016 ist ein Schaltjahr. Da die neue Geschäftsführung von Vielem Ahnung hat – aber nicht von Allem – hat sie das wohl falsch verstanden und „hochgeschaltet“. Zum Beispiel beim Preis für die Jahreskarten zum Befahren des Nürburgrings. Normalerweise sprechen Motorsportler vom „Überdrehen“, wenn man zu spät hochschaltet. Der Geschäftsführer der CNG (capricorn NÜRBURBURGRING GmbH), der diese Pächterfirma (!) des Nürburgrings leitet, schafft es aber, noch in 2015 hochzuschalten und trotzdem zu überdrehen. 1900 € kostet eine Jahreskarte zum Befahren des Nürburgrings im Jahre 2016. Das sind 15 Prozent mehr als im Jahr zuvor. Insgesamt zahlt man jetzt – wenn man es so umrechnet, und wie das uns gerne vorgerechnet wird – dann 3.800 DM, wenn es diese Währung noch geben würde. Und das Bundesfinanzministerium sagt noch jetzt im Jahre 2015: „Der Euro erleichtert die Mobilität“. Ergänzt wird eine solche Feststellung durch die der Landesregierung von Rheinland-Pfalz, die eigens mit einem Gesetz den freien Zugang zum Nürburgring garantierte, um dem Bürger den Schrecken vor einem „Verkauf an Privat“ zu nehmen. Allerdings hatte die EU-Kommission damals – 2013 - schon verlauten lassen, dass die Landesregierung von Rheinland-Pfalz „kein ungerechtfertigt niedriges Zugangsentgeld vorschreiben“ dürfe. - Daran hat sich wohl der CNG-Geschäftsführer orientiert und erwartet sicherlich Beifall aus Brüssel, wenn er nun heute, am 3. Dezember 2015, verkünden lässt:


    NEU: Nürburgring-Zugang für 1900 € p.a.


    Mit solch großen Zahlen kann man normal rechnen, muss nicht die Bruchrechnung bemühen. Da der Nürburgring keine „Ganzjahresdestination“ ist, wie das lt. den Plänen der Landesregierung (SPD) angestrebt war, dann kann man den Nürburgring in 2016 sicherlich vom 1. April bis 31. Oktober befahren. Das wäre also an 214 Tagen möglich, so dass eine Jahreskarte – ganz gleich ob man fährt oder nicht – dann 8,88 Euro pro Tag (!) kosten würde.


    Aber nun kauft man eine solche Jahrekarte ja nicht, um auf der Nürburgring-Nordschleife nicht zu fahren.


    Wenn man als Käufer einer Jahreskarte also nun gerne fährt und man wohnt im mittleren Einzugsbereich dieser Rennstrecke, dann wird man für die An- und Abfahrt um 3 – 4 Stunden rechnen müssen. Da bleiben – wenn man will – noch 1,5 Stunden zum Rundendrehen.


    Nach meiner eigenen Erfahrung kann nur ein sehr trainierter Fahrer mehr als acht Runden am Stück fahren, ohne durch Konzentrationsverlust in Fehler zu verfallen. Man kann also davon ausgehen, dass rd. 30 Minuten für eine Erholungspause abzuziehen sind. In dieser Stunde der reinen Fahrzeit kann man 7 – 8 Runden mit einem schnellen Automobil oder Motorrad also dann in zwei Etappen fahren.


    Macht man eine solche Tour in jedem Monat einmal, bezieht das auf die sieben möglichen „Fahr-Monate“ und kauft sich dafür jedes Mal zwei Vierer-Karten á 105 Euro, so würde man in 2016 dann 1.470 Euro ausgeben. Aber welcher Touristenfahrer fährt schon im Jahr sieben Mal an den Nürburgring um insgesamt 54 Runden zu fahren?


    Warum also 1.900 Euro zahlen? - Wobei man die Gesamtkosten bedenken sollte, die für An- und Abfahrt und Materialverschleiß beim Befahren des Rings (Reifen, Bremsen, Radlager usw) plus Benzin dann – einschl. Jahreskarte bei 5.000 Euro liegen können.


    Carsten Schumacher als Geschäftsführer am Nürburgring wird sicherlich für die Umrundung der Nordschleife keine Gebühr bezahlen, trotzdem wird er in den Jahren seiner Tätigkeit am Nürburgring bisher insgesamt noch nicht 54 Mal diesen Kurs umrundet haben.


    Ich selbst habe die Nordschleife im Laufe meines bisherigen Lebens ein paar tausend Mal umrundet, war auch über viele Jahre nicht nur der Besitzer, sondern auch der Käufer einer Jahreskarte zum Befahren des Nürburgrings, deren Preis sich zwar damals zwar auch schon mal leicht erhöhte, aber von mir dann nicht mehr gekauft wurde, als er die Summe von 500 DM (!) überstieg.


    An den damaligen Preisen – und dem uns immer wieder von politischer Seite vorgehaltenen Umrechnungskurs – dürfte eine Jahreskarte heute 250 Euro kosten. Hinzu kommen dann die Preiserhöhungen, die allgemein dazu geführt haben, dass die Preise für Konsumgüter sich heute auf gleichem Niveau bewegen, wie damals in der DM-Zeit.


    Es gibt auch „Güter“, dazu gehören Automobile, deren Preise von „damals“ sich nicht mehr mit den heutigen Preisen vergleichen lassen, weil es auf diesem Sektor ein so genanntes „qualitatives Wachstum“ gegeben hat. Es wurde zwar von niemandem gefordert, aber der Industrie war es so möglich, die Renditen deutlich und relativ unauffällig zu verbessern.


    Warum das notwendig war? - Mit Sicherheit wird das von Seiten der Automobilindustrie mit der gestiegenen Sicherheit argumentiert werden. - Man muss daran glauben. - Aber solche Argumente treffen für den Nürburgring nicht zu. Da muss einem dann klar werden, dass irgendwo etwas nicht stimmt.


    Trotzdem wird es Leute geben die die Meinung vertreten, dass 1.900 Euro für eine Jahreskarte zum Befahren des Nürburgrings eigentlich „ein Schnäppchen“ ist. Wenn man einmal überlegt, wie viel hundert Millionen Euro die Landesregierung von Rheinland-Pfalz unter Leitung von visionären SPD-Politikern hier „in den Sand gesetzt“ hat, haben sie recht: Es ist das tatsächlich wenig. - Aber es ist zu viel!


    Aber soll man das jetzt alles vergessen und – nach vorne schauen? – So wird einem jedenfalls geraten.


    Und der Nürburgring-Pächter ist wohl der Meinung, dass es eigentlich einem Gefühl der Dankbarkeit entsprechen sollte, nun als Nürburgring-Fan mit einem „Scherflein“ von 1.900 Euro zum weiteren Erhalt des Nürburgrings beizutragen.


    Zu diesem Zeitpunkt, da diese Geschichte geschrieben wird, ist – zumindest Motor-KRITIK – noch unbekannt, was die für 2016 von der CNG – zusammen mit einem Partner – geplanten fünf Trackdays über jeweils 7 Stunden an Freitagen vor den VLN-Läufen die Teilnehmer kosten werden. - Auch hier wird man sicherlich gerne abkassieren wollen. - Dass man zum Zeitpunkt, da die „Essener Motor-Show“ läuft, auch dort noch keine Kosten nennen kann, macht misstrauisch.


    Man kann also erwarten, dass sich die Inflation der Preise zum Befahren des Nürburgrings hier fortsetzt.


    Und die Landesregierung rührt sich nicht. Es beginnt der Wahlkampf und man möchte aus diesem Grund das Thema Nürburgring auf jeden Fall vermeiden. - Weil das Wählerstimmen kostet!


    Schließlich möchte man „an der Macht bleiben“, wie man so schön sagt. Und Macht ist ein Argument, das noch bedeutender ist als Geld. Denn wer Macht hat, hat auch Geld. Auch Geld zum Wegwerfen, wie die SPD-Landesregierung – damals – als sie noch alleine regierte, mit bewundernswertem Geschick bewiesen hat.


    Heute helfen die Koalitionspartner beim Verniedlichen, beim Vergessen. Sie verschwenden auch keinen Gedanken mehr an die bleibenden Schäden, die angerichtet wurden. - Und klammern sich heute schon an ihren Stuhl.


    Es wird diese Damen und Herren wenig interessieren, was heute für eine Jahreskarte zum Befahren des Nürburgrings verlangt wird. Der Nürburgring ist – sagt man – nicht mehr im Landesbesitz. Dass das im Grundbuch noch anders aussieht, liegt an den besonderen Umständen. - Sagt man.


    Zum Beispiel an den Umständen, mit denen man den Nürburgring in den Konkurs geführt hat, den man vorher durch geschicktes Ausnutzen aller gesetzlichen Möglichkeiten vermieden hatte, wie man in den Bilanzen nachlesen kann. - Bis nach einer Wahl! - Damals.


    Und wenn es Leute gibt, die heute 1.900 Euro im Jahr dafür zahlen, dass der Nürburgring zu einem großen Teil der nutzbaren Tage nicht zu befahren ist, dann sind die es doch selber schuld. - So wird die Erklärung der Politiker lauten.


    Sie haben recht! - Diese Käufer von Jahreskarten für 2016 sind auch wahrscheinlich schuld, dass diese Politiker in die Regierungsverantwortung gekommen sind.


    Die nächsten Landtagswahlen, die 17. in Rheinland-Pfalz finden am 13. März 2016 statt. Die Wahl fällt also in eine Zeit, in der die Jahreskarten noch nicht zu nutzen sind und man Zeit hat – zur Wahl zu gehen.


    MK/Wilhelm Hahne

  • Der deutsche EU-Abgeordnete in Brüssel, Dr. Werner Langen (CDU), hat der EU-Kommission, die den Nürburgring-Verkauf „abgenickt hat“, die Fragen gestellt, deren Beantwortung auch die deutsche Öffentlichkeit interessiert. Motor-KRITIK hatte darüber berichtet. Wie immer – und durchaus im bei der EU-Behörde üblichen Zeitrahmen, hat die – seit November 2014 neue – Leiterin der entscheidenden EU-Kommission nun gleichzeitig drei seiner Anfragen zum Thema „Nürburgring-Verkauf“ beantwortet. Motor-KRITIK veröffentlich nachfolgend alle drei Anfragen in ihrer textlichen Originalversion ohne weiteren Kommentar. Die Antworten auf berechtigte Fragen sprechen für sich. - Damit ist klar: Der Nürburgring geht in eine ungewisse Zukunft. - Für Jahre! - Jemand der sich mit Überzeugung als Besitzer bezeichnen könnte, den wird es nicht geben. Welche Bedeutung kommt da einem Pächter zu, dessen der Öffentlichkeit unbekannter Pachtvertrag – mit wem eigentlich? - genauso ungeklärt ist, wie das bisher noch nicht abgeschlossene Insolvenzverfahren in Eigenverwaltung(!) einer landeseigenen GmbH, mit einem von der Landesregierung bestellten Geschäftsführer, der monatlich für seine Arbeit in dieser Firma – die operativ nicht mehr tätig ist – ein fünfstelliges Gehalt pro Monat erhält?


    Heute, Freitag, den 15. Januar 2015, hat Frau Margarethe Vestager, die in Dänemark der sozialliberalen Partei „Det Radikale Venstre“ angehört, dem EU-Abgeordneten Dr. Werner Langen dann sehr passend – eben „radikal“ - eine politische Antwort erteilt.


    Eigentlich waren es drei Anfragen, die Sie, liebe Leser, alle nachstehend zusammen mit den Antworten finden, die alle drei nicht nur das heutige Datum tragen, sondern auch alle ähnlich „gestrickt sind“. - Ob es sich da um „Luftmaschen“ handelt, mögen die Leser selbst entscheiden.


    Hier die Anfrage Nr. 1 und die Antwort, die Frau Vestager dazu einfiel:


    Anfrage zur schriftlichen Beantwortung E-014313/2015
    an die Kommission
    Artikel 130 der Geschäftsordnung


    Werner Langen (PPE)


    Betrifft: Beschwerden gegen den Weiterverkauf des Nürburgrings


    Im Beihilfefall Nürburgring hat die Kommission den Verkauf an Capricorn am 1. Oktober 2014 für rechtmäßig erklärt. Anschließend wurde die Rennstrecke allerdings an ein russisches Konsortium weiterveräußert. Gegen diesen Verkauf legten die unterlegenen Bieter „Ja zum Nürburgring e.V.“, Nexovation und Meyrick Cox, Ende des Jahres 2014 schriftliche Beschwerden bei der Kommission ein.


    Kann die Kommission vor diesem Hintergrund folgende Fragen beantworten:


    1. Wie ist der Bearbeitungsstand der Beschwerden gegen den Verkauf, und wann ist mit einem Bescheid der Kommission zu rechnen?
    2. Wie erklärt sich die außerordentlich lange Bearbeitungsdauer der Beschwerden?
    3. Wie bewertet die Kommission die Beschwerden vor dem Hintergrund der vor dem EuGH eingereichten Klagen?


    Antwort der EU-Kommissarin von heute:


    E‑014313/2015
    Antwort von Frau Vestager
    im Namen der Kommission


    (15.1.2016)


    Die Kommission teilt dem Herrn Abgeordneten mit, dass sie nach ihrem Beschluss vom 1. Oktober 2014 in der Nürburgring-Angelegenheit keine relevante Beschwerde gemäß Artikel 24 Absatz 2 der Verordnung (EU) Nr. 2015/1589 erhalten hat.


    Die Kommission verteidigt diesen Beschluss in von den Klägern angestrengten Gerichtsverfahren. Ihren rechtlichen Verpflichtungen entsprechend 1 wird die Kommission darauf achten, dass die Gerichtsverfahren in aller Ruhe und unter Beachtung des allgemeinen Grundsatzes der geordneten Rechtspflege ablaufen können.


    Es folgt Anfrage Nr. 2 des Abgeordneten Langen (CDU) mit der dazu erteilten Antwort:


    Anfrage zur schriftlichen Beantwortung E-014380/2015
    an die Kommission
    Artikel 130 der Geschäftsordnung


    Werner Langen (PPE)


    Betrifft: Europarechtliche Prüfung des Verkaufs des Nürburgrings


    Im Rahmen der Klagen einiger unterlegener Bieter gegen den Verkauf des Nürburgrings will die Kommission die europarechtliche Zulässigkeit des Verkaufs erneut prüfen, insbesondere vor dem Hintergrund des Weiterverkaufs des Nürburgrings an einen russischen Investor.


    Kann die Kommission dazu folgende Fragen beantworten:


    1. Ist es zutreffend, dass die Kommission ihre bisherige Einstufung des Verkaufsprozesses als europarechtskonform beibehalten will?
    2. Welche Dokumente zum Verkaufsprozess liegen der Kommission vor, und erachtet sie diese für eine sorgfältige und unabhängige Prüfung als ausreichend?
    3. Ist die Kommission bereit, alle vorliegenden Dokumente öffentlich zugänglich zu machen?


    Die aussagekräftige Antwort:


    E‑014380/2015
    Antwort von Frau Vestager
    im Namen der Kommission


    (15.1.2016)


    Die Kommission überprüft die Rechtmäßigkeit ihres Beschlusses vom 1. Oktober 2014 nicht erneut. Derzeit verteidigt die Kommission diesen Beschluss in den von den Klägern angestrengten laufenden Gerichtsverfahren. Wie bereits in einer früheren Antwort auf eine schriftliche Anfrage des Herrn Abgeordneten1 festgehalten, muss die Kommission dafür sorgen, dass die Gerichtsverfahren in Ruhe und unter Beachtung des allgemeinen Grundsatzes der geordneten Rechtspflege ablaufen können.


    Was die Frage des Herrn Abgeordneten über den öffentlichen Zugang zu allen der Kommission zur Verfügung stehenden Dokumenten angeht, so muss die Kommission jeden Antrag auf Zugang gemäß der Verordnung Nr. 1049/2001 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 30. Mai 2001 über den Zugang der Öffentlichkeit zu Dokumenten des Europäischen Parlaments, des Rates und der Kommission2 behandeln; sie muss eine individuelle Bewertung des Antrags vornehmen und dabei die rechtlichen und objektiven Umstände zum Zeitpunkt der Antragstellung berücksichtigen.


    Die Anfrage Nr. 3:


    Anfrage zur schriftlichen Beantwortung P-014460/2015
    an die Kommission
    Artikel 130 der Geschäftsordnung


    Werner Langen (PPE)


    Betrifft: Klage des "Ja zum Nürburgring e.V." vor dem EuG


    Der Verein „Ja zum Nürburgring e.V.“ hat vor dem Gericht der Europäischen Gemeinschaften gegen den Verkaufsentscheid der Rennstrecke „Nürburgring“ geklagt. Die Kommission hat für ihre Stellungnahme eine Fristverlängerung beantragt. Dies wird damit begründet, dass die Kommission erst durch eine weitere Klage von NeXovation von der Tatsache erfahren habe, dass der Nürburgring an einen russischen Investor weiterverkauft wurde. Diese Tatsache war der Kommission aber nachweislich schon vorher bekannt, wie Kommissionsmitglied Vestager in einem Schreiben vom 05. April 2015 bestätigte.


    1. Warum hat die Kommission bzw. der beauftragte Anwalt behauptet, erst durch die Klage von NeXovation vom Einstieg des russischen Investors erfahren zu haben?
    2. Wie die Kommission in ihren Fristverlängerungsantrag selbst schreibt, ist es erforderlich den Weiterverkauf „in der gebotenen Tiefe und Sorgfalt“ zu prüfen. Warum ist diese Prüfung nicht bereits erfolgt, obwohl die Kommission spätestens seit Anfang des Jahres Kenntnis vom Weiterverkauf hatte?
    3. Welche konkreten Nachforschungen hat die Kommission in der Zwischenzeit angestellt, und zu welchen Ergebnissen ist sie gekommen, die für die Beurteilung der Klagen von Bedeutung sein könnten?


    Die Antwort:


    P-014460/2015
    Antwort von Frau Vestager
    im Namen der Kommission


    (15.1.2016)


    Die Kommission möchte daran erinnern, dass sie zu laufenden Gerichtsverfahren grundsätzlich nicht Stellung nimmt. Andernfalls bestünde die Gefahr eines Verstoßes gegen den allgemeinen Grundsatz einer geordneten Rechtspflege, da möglicherweise nicht sichergestellt wäre, dass die Erörterungen zwischen den Parteien sowie die Beratungen des Gerichts über die anhängige Rechtssache während des gesamten Gerichtsverfahrens in aller Ruhe ablaufen1.


    Nach der Rechtsprechung der Unionsgerichte folgt aus dem allgemeinen Grundsatz einer geordneten Rechtspflege, dass die Parteien das Recht haben, ihre Interessen unabhängig von jeder äußeren Beeinflussung, insbesondere durch die Öffentlichkeit, zu vertreten. Daher darf eine Partei, die Zugang zu den Verfahrensstücken der anderen Parteien hat, von diesen Stücken nur für die Vertretung ihrer eigenen Interessen Gebrauch machen und zu keinem anderen Zweck wie etwa dem, die Öffentlichkeit zur Kritik am Vorbringen der anderen Verfahrensbeteiligten zu bewegen.2


    Dieser allgemeine Grundsatz gilt auch für die Organe.3


    Schließlich stellt die Kommission fest, dass ihr bisher keine Beschwerde nach Artikel 24 Absatz 2 der Verordnung (EU) 2015/1589 zugegangen ist. Deshalb hat sie keine förmlichen Untersuchungsschritte eingeleitet.


    Das sind klare Aussagen, so unmissverständlich, wie wir sie von Politikern aus aller Welt kennen. Aber es sind keineswegs „Allerwelts-Aussagen“, den sie kommen von einer dänischen Politikerin.


    Und wir lernen: Nicht nur der Käse aus Dänemark ist weltberühmt!


    MK/Wilhelm Hahne

  • „Selbstverständlich wird in diesem Beitrag auch keine Kommentierung des der Öffentlichkeit nicht zugänglich gemachten Urteils des Landgerichts Koblenz im sogenannten 'Nürburgring-Prozess' vom 16.04.2014 vorgenommen“, schreibt Prof. Ingolf Deubel in einem Beitrag, auf den Motor-KRITIK dank des Hinweises durch einen Leser gestoßen ist. Er wurde bereits 2015 veröffentlicht. - Motor-KRITIK hat sich die Zeitschrift, in dem der Deubel-Beitrag mehr als 40 Druckseiten einnimmt gekauft und gleichzeitig die Staatsanwaltschaft Koblenz um die Anklageschrift zum damaligen Prozess gebeten um evtl. der Deubel'schen Darstellung die Ermittlungsergebnisse der Staatsanwaltschaft gegenüber stellen zu können. Über diesen Versuch, den Inhalt der Deubel-Geschichte – nach Ende des Prozesses verfasst – und seine Art der Darstellung – auch die seines Angriffs auf die „polemische Art“ des Landesrechnungshofes von Rheinland-Pfalz, der – wie auch die Medien – nach Auffassung von Prof. Deubel „oberflächlich“ und „sachlich unzutreffend“ gearbeitet hat, davon soll dann in nachfolgender Geschichte zu lesen sein.


    Des Deubel's General-Abrechnung!


    Diese Geschichte beginnt mit dem Tipp eines Lesers. - Danke! - Der einfachste Weg schien uns, Herrn Prof. Deubel direkt anzuschreiben und ihn zu fragen, ob er uns den Text seines Beitrages zur Verfügung stellen könne.


    Prof. Deubel antwortete umgehend:


    „Leider ist es mir aufgrund der Urheber- und Verlagsrechte verwehrt, Ihnen eine elektronische Fassung des Anfang Juni 2015 erschienenen Aufsatzes zuzusenden.“


    Aber er nannte uns den Titel der Zeitschrift, das Erscheinungsdatum und den Verlag.


    Nicht nur mit dem haben wir uns sofort in Verbindung gesetzt, sondern auch mit der Staatsanwaltschaft Koblenz. Wir hätten gerne die Anklageschrift erhalten, die aufgrund der staatsanwaltlichen Ermittlungen erstellt wurde und die Basis für das Strafverfahren gegen den Ex-Finanzminister des Landes Rheinland-Pfalz war. Aber nicht nur das. In der Bauphase von „Nürburgring 20092 war er auch Aufsichtsratsvorsitzender bei der landeseigenen Firma „Nürburgring GmbH“ und galt als enger Vertrauter des Ministerpräsidenten Kurt Beck.


    Der Leitende Oberstaatsanwalt in Koblenz, Harald Kruse, antwortete nett und um Verständnis bittend:


    "...ich fürchte Ihrem Anliegen auch weiterhin nicht entsprechen zu können. Zwar ist das Verfahren erstinstanzlich abgeschlossen. Allerdings hat der Bundesgerichtshof bisher über die verschiedenen eingelegten Revisionen noch nicht entschieden, so dass das hier ergangenen Urteil nicht rechtskräftig ist. Dessen ungeachtet wäre Ihre Bitte m.E. jedoch auch als Akteneinsichtsgesuch zu betrachten. Über dieses darf ich nicht entscheiden, weil das Verfahren formal bei Gericht anhängig ist, so dass dieses über die Herausgabe zu entscheiden hätte.“ - Um nach weiteren Erklärungen zu enden:


    „Es tut mir Leid, Ihnen angesichts dieser Umstände nicht weiterhelfen zu können. Hierfür bitte ich um Ihr Verständnis.“


    So haben sicherlich auch meine Leser dafür Verständnis, dass hier nur eine Darstellung von „Deubel's General-Abrechnung“ folgen kann. Die komplette Geschichte des Herrn Deubel können Sie leider erst nach Kauf der Zeitschrift zum Preise von 48,03 Euro lesen. Das Heft erreichte Motor-KRITIK mit dem Hinweis auf der Rechnung:


    „Aus dem Beitrag dürfen Sie bis zu zwei Druckseiten zitieren.“


    (Genaue Daten der Zeitschrift für mögliche Kaufinteressenten des Heftes finden Sie am Ende dieser Geschichte.)


    Schon die Einleitung zu der Geschichte, die den Titel trägt:


    „Das Nürburgring-Desaster – aus der Sicht eines Mitverantwortlichen“


    ...lässt ahnen, dass der Herr Professor Deubel hier ordentliche Arbeit geleistet hat:


    „Eklatante Kostensteigerungen, drastische Bauzeitenverlängerungen, langwierige und kostenträchtige Rechtsstreite um Bau und Planungsmängel sowie eine unzureichende Wirtschaftlichkeit im späteren Betrieb stellen sich bei öffentlichen Investitionsvorhaben in Deutschland (einschließlich militärischer Beschaffungen) nicht mehr als seltene Ausnahmen dar, sondern scheinen zunehmend zum Regelfall zu werden.“


    Um dann auch festzustellen:


    „Insofern stellt das im Zeitraum von Ende 2007 bis Mitte 2009 realisierte, aber – aus heutiger Sicht – gründlich misslungene Projekt „Nürburgring 2009“ und die nachfolgende Serie von Pleiten, Pech und Pannen, die sich trotz des Verkaufs der Nürburgring GmbH im Jahre 2014 auch noch im laufenden Jahr 2015 fortzusetzen scheint, eher eine Ausnahme dar. Denn seit nunmehr über sechs Jahren prägt und lähmt zugleich die Diskussion um die Vorgänge und die Zukunft dieser Rennstrecke in ganz maßgeblicher Weise die Landespolitik in Rheinland-Pfalz.“


    Im weiteren Text findet sich dann die interessante Vermutung von Professor Deubel, der als enger Vertrauter des seinerzeitigen Ministerpräsidenten Kurt Beck galt:


    „Nicht auszuschließen ist zudem, dass der Rücktritt von Kurt Beck als Ministerpräsident von Rheinland-Pfalz im Januar 2013 (nach einer Amtszeit von über 18 Jahren) nicht nur auf den kommunizierten gesundheitlichen Gründen beruhte, sondern auch auf das seit Juli 2012 feststehende Scheitern des Nürburgring-Projekts zurückzuführen war.“


    Prof. Deubel vergisst nicht darauf hinzuweisen, dass er von der 1. Wirtschaftsstrafkammer des Landgerichts Koblenz...


    „...in 14 Fällen der Untreue und in einem Fall der uneidlichen Falschaussage vor einem Untersuchungsausschuss des Landtags...“


    ...insgesamt zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von 42 Monaten verurteilt wurde, um diese Feststellung mit dem Hinweis zu ergänzen:


    „Hiergegen läuft – mit dem Ziel einer Aufhebung des gesamten Urteils – die Revision beim Bundesgerichtsshof.“


    Der darum noch nicht rechtskräftig verurteilte Prof. Deubel beginnt dann mit der Schilderung der Bedeutung des Nürburgrings für Region und Land, widmet ein Kapitel den Entscheidungsprozessen von 2002 bis zur Umsetzung der Pläne mit den Startschuss im November 2007, um dann in einem weiteren Kapitel zur Detailschilderung – aus seiner Sicht – von der Umsetzung der Pläne zu „Nürburgring 2009“ und der angedachten Finanzierung zu kommen.


    Er nennt in der Folge nicht nur die Zielvorgaben, sondern erinnert auch an das „Grobkonzept“:


    „Das anfängliche Grobkonzept umfasste unmittelbar am Nürburgring die Bereiche Boulevard, Fahrsicherheitstraining, Attraktionen, Nordschleife, Gewerbepark und Touren. Im Village Bereich wurden ein Village-Hotel, ein Themen-Hotel, eine Sport- und Eventhalle sowie ein Reiterhof vorgesehen. Im Resort Bereich umfasste die Planung einen Golfplatz mit einem Golfhotel, einen Bungalow Park, einen Campingplatz, ein Wellness Center und verschiedene Natur-Erlebnisbereiche (Tennis, Wandern, Klettern, Reiten, Mountain-Biking, Bogenschießen und Wintersport). Diskutiert wurde auch schon sehr frühzeitig über die Einrichtung einer Zweigstelle der Spielbank Bad Neuenahr.“


    Interessant ist, dass sich Prof. Deubel auch an dieses Faktum erinnert:


    „Der Aufsichtsrat stimmte in seiner Sitzung am 04.09.2007 der Abgabe einer Erklärung der Nürburgring GmbH zu, dass das vorgesehene Hotel und das geplante Motorsportdorf zu 100% privat finanziert werden und das Gesamtprojekt im Bedarfsfall mit mx. 50% öffentlich finanziert wird.“


    So kommt er dann auch – sozusagen automatisch – irgendwann auf das Thema Mediinvest und Kai Richter, den Prof Deubel beim Ersten Spatenstich – Motor-KRITIK war vor Ort – als den „Privatinvestor“ vorstellte. Auch in der Motor-KRITIK vorliegenden Darstellung des lt. Titel der Geschichte „Mitverantwortlichen“ wird – zumindest Motor-KRITIK – nicht so recht klar, wie es dazu kommen konnte.


    Wer hat eigentlich die Liquidität dieses „Privatinvestors“ und seiner Firma Mediinvest überprüft?


    Man erfährt zwar, dass Mediinvest am 18.08.2007 der Nürburgring GmbH mitgeteilt hat, dass man mit weiteren Geschäftspartnern inzwischen eine Projektgesellschaft, Motorsportresort Nürburgring GmbH (MSR) gegründet habe, die über ausreichend Kapital zur Umsetzung des geplanten Projekts in der Lage sei. Und Prof. Deubel schreibt weiter:


    „Die Bank für Tirol und Vorarlberg bestätigte zudem in einem unmittelbar an die Nürburgring GmbH gerichteten Schreiben, 'dass die Firma Geisler & Trimmel als Gesellschafter der Motorsport Resort Nürburgring GmbH in planerischer, technischer und finanzieller Hinsicht in der Lage ist, die geplanten Teilprojekte mit einem Gesamtvolumen von 70 Mio. Euro abzuwickeln'.“


    Im Mai 2008, schreibt Prof. Deubel später, hat sich dann Kai Richter beim ihm als Aufsichtsratsvorsitzenden/Finanzminister gemeldet um mitzuteilen, das die österreiche Bank nun eine Bankbürgschaft von 6 Millionen Euro verlange und ihn um den Ratschlag bat, an welche rheinland-pfälzische Bank er sich nun wenden solle.


    Prof. Deubel hat ihn an die ISB, die Investitions- und Strukturbank des Landes verwiesen. Dort hat man die Strategie entwickelt, mit einer „stillen Einlage“ bei der RIM (Tochergesellschaft der ISB) bei Mediinvest einzusteigen. Und es hat nach Schilderung des Herrn Prof. Deubel sogar eine...


    „bankmäßige Überprüfung des Businessplans der MSR“


    ...gegeben. Aber dann kam – so Prof. Deubel – die „Finanzkrise“, die von Lehman Brothers ausgelöst wurde. Und so finanzierte die österreichische Bank nicht mehr. - Deubel aber auch!


    Man erhält beim Lesen der Geschichte auch einen Eindruck davon, mit wie viel Gutachten sich die Politiker in Mainz absicherten und welche Klimmzüge dann gemacht werden mussten um eine Finanzierung darzustellen, die der eingangs gemachten Zusage entsprach. Zumindest in der öffentlichen Darstellung. Aber Prof. Deubel muss auch zugeben, dass die geplante – und sozusagen „verbriefte“ Privatfinanzierung gescheitert war.


    Prof. Deubel versucht sich dann in einer Erklärung seines Finanzierungsmodells in dem „gebrauchte (Risiko-) US-Lebensversicherungen“ eine Rolle spielen und schreibt in diesem Zusammenhang:


    „Seither gehört es zu den 'gesicherten Erkenntnissen' der Medien und sogar des Landesrechnungshofs von Rheinland-Pfalz, dass es sich bei dem dahinter stehenden SLS-Modell um ein hochspekulatives, ökonomisch unsinniges und für das Land äußerst risikoreiches Modell gehandelt hätte.“


    Und er zitiert den Landesrechnungshof um zu dem Urteil – seiner Beurteilung – zu kommen:


    „Bemerkenswert an dieser 'Würdigung' des Landesrechnungshofs ist vor allem, dass sich eine angesehene und normalerweise korrekt arbeitende Institution ohne nähere Analyse zu dieser in jeder Beziehung oberflächlichen, polemischen und sachlich unzutreffenden 'Würdigung' hat hinreißen lassen.


    Und der Autor und „Mitverantwortliche“ am Nürburgring-Desaster versucht sich dann an einer Erklärung, die – wenn wir uns bei Motor-KRITIK richtig erinnern – schon „damals“ nur von einem verstanden wurde: Kurt Beck.


    Wir erfahren später auch, dass die landeseigene Nürburgring GmbH zusammen mit der RIM für nur einen Euro die restlichen Anteile von 90% an der MSR übernahm. Motor-KRITIK kommentierte damals: „So teuer kann ein Euro sein.“ Denn das eigentlich simple Ergebnis, dass sich das Land Rheinland-Pfalz für diesen 1 Euro dann Schulden von 80 Millionen Euro einhandelte, ist in der Darstellung des Herrn Deubel nirgendwo so klar zu lesen.


    Bei allem guten Willen, der Darstellung des Prof. Deubel eine gewisse Einsicht zu entnehmen, kann die nur am Ende seiner mehr als 40-seitigen Schilderung des von ihm mitverantworteten „Desasters“ entnommen werden, wo er feststellt:


    „Die dadurch zu erwartenden gravierenden wirtschaftlichen Folgen (er bezieht sich auf die F1) für die Region um den Nürburgring waren schon im Jahr 2002 der Hauptgrund, das Projekt 'Nürburgring 2009' zu entwickeln. Wie heute unschwer festgestellt werden kann, ist der damals eingeschlagene Weg in desaströser Weise gescheitert. Mit dem Wissen von heute wäre es sinnvoll gewesen, wenn diesen Versuch erst gar nicht erst unternommen, sondern bereits damals ein Verkaufsprozess für den Nürburgring in Gang gesetzt worden wäre.“


    Aber Prof. Deubel bezweifelt, dass das damals schon politisch durchsetzbar gewesen wäre. Und er schließt mit den Sätzen:


    „Von daher wäre zum damaligen Zeitpunkt wohl nur die Variante 'langsames Siechtum' infrage gekommen. Es darf allerdings bezweifelt werden, dass die Landespolitik diese Variante auf Dauer durchgehalten hätte.“


    Die Landespolitik – jetzt unter neuer Leitung – versucht sich inzwischen im Verdrängen des selbst geschaffenen Problems. Nach dem Motto: Was nicht erwähnt und diskutiert wird, kann auch nicht existent sein.


    Darum – jetzt im einsetzenden Wahlkampf – die Erinnerung von Motor-KRITIK. - Nicht nur an die SPD gerichtet.


    MK/Wilhelm Hahne


    PS: Die Zitate stammen aus „ZSE – Zeitschrift für Staats- und Europawissenschaften“, Heft 1/2015, ISSN 1610-7780, erschienen bei Nomos Verlagsgesellschaft mbH & Co. KG, Waldseestraße 3 – 5, 76530 Baden-Baden. - Bestellungen im Buchhandel oder www.nomos-shop.de (link is external). - Motor-KRITIK zahlt € 48,03.

  • Das ist das neueste „Ding vom Ring“. Motor-KRITIK hat es in der Dorfkneipe beim „Heringsessen“ erreicht. Am Aschermittwoch. - Da hätte nach dem, was an diesem Tag in der Eifel kolportiert wurde, der Geschäftsführer der capricorn NÜRBURGRING GmbH, inzwischen Pächter des Nürburgrings (mit unbekanntem Vertrag!) auch singen können: „Am Aschermittwoch ist alles vorbei.“ - Die ersten Informationen zu einer überraschenden „außerordentlichen Kündigung“ des verantwortlichen Geschäftsführers, Carsten Schumacher haben sich inzwischen bestätigt .- Natürlich hat Motor-KRITIK, heute Abend noch, auch Carsten Schumacher direkt per E-mail angeschrieben. - Die Antwort wird wahrscheinlich – dann eben aus „Urlaubsgründen“, wie man nachstehend lesen kann - auf sich warten lassen. Wie gesagt: Die letzte wahrnehmbare Äußerung zu dem Top-Thema von heute ist:


    GF Carsten Schumacher: „Alles bestens!“


    Eigentlich ist die „russische Lösung“, die heute Abend dem uninteressiert wegschauenden, Hering kauenden und Kölsch trinkenden Karnevalsjecken präsentiert wird, keine Überraschung. Zumindest nicht für Motor-KRITIK. Ich habe noch in den letzten Tagen einigen Freunden und Lesern – manchmal ist das eben gleich – das Ausscheiden eines Carsten Schumacher aus der Geschäftsführung der CNG noch für spätestens Ende 2016 vorhergesagt.


    Nun soll es – aus welchen Gründen auch immer – noch am Ende des rheinischen Karneval zu einer „außerordentlichen Kündigung“ gekommen sein, die dem Herrn Schumacher noch rd. 3 Monate Zeit gibt, seinen Schreibtisch aufzuräumen. - Eine Entwicklung, für die es inzwischen bei Motor-KRITIK auch eine zuverlässige Bestätigung gibt!


    Eigentlich war in 2015 vereinbart worden, dass Carsten Schumacher einen unbefristeten Vertrag mit einer 6-monatigen Kündigungsfrist erhält. Die Kündigung heute – wie aus heiterem Himmel – erreichte Carsten Schumacher nach einem Kurzurlaub über Karneval, den er mit seiner Frau in den Bergen verbrachte. Auch Carsten Schumacher, der sich im Besitz eines „Fußballtrainer-Vertrages“ (seine Einschätzung) relativ sicher fühlte, wurde davon genauso überrascht wie sein direktes Umfeld.


    Diese Entwicklung ist sicherlich auch darauf zurück zu führen, dass nun Dr. Heinemann - über GetSpeed - nur noch eine Mini-Minderheitsbeteiligung an der capricorn Besitzgesellschaft mbH hält, die gerade noch ausreicht, den Firmennamen unverändert zu lassen. Er hat keinen Einfluss mehr auf die vorgenommene „russische Entscheidung“.


    Denn die aktuelle Entwicklung bringt auch die EU-Kommission mehr und mehr „in Teufels Küche“. Denn eigentlich war der Verkauf an eine russische AG ein Zweitverkauf, über dessen Rechtmäßigkeit man sicherlich auch unterschiedlich urteilen könnte.


    Carsten Schumacher wird in den nächsten Wochen sicherlich nicht die Fragen einer (nun wieder?) interessierten Öffentlichkeit beantworten wollen und hat sich – wie zu vernehmen – kurzfristig entschlossen, seinen Sohn in Amerika zu besuchen, um Abseits vom Trubel der Ereignisse hier in der Eifel mal wieder etwas Kraft zu tanken.


    Um das aktuelle Geschehen am Nürburgring noch einmal kurz und schmerzhaft in einem Satz zusammen zu fassen:


    Der Geschäftsführer der capricorn NÜRBURGRING GmbH, derzeit Pächter des Nürburgrings, hat heute, am Aschermittwoch, dem Tag seiner Rückkehr aus einem Kurzurlaub eine „außerordentliche Kündigung“ erhalten, die eine Kündigungszeit (= noch mögliche Verweildauer in dieser Position) von drei Monaten vorsieht.


    So erklärt sich z.B. auch die Auskunft, die ein Partner des Nürburgrings heute „so nebenbei“ erhielt:


    „Es wird sich einiges ändern!“


    Davon ist auszugehen, da derzeit noch nicht einmal der Nachfolger für Herrn Schumacher bekannt ist.


    Der immer wieder als „eine Möglichkeit“ genannte Viktor Martin, ein Freund des in der Öffentlichkeit weitgehend unbekannten „Stippenziehers“ in Sachen Nürburgring, Viktor Kharitonin, wird nach Motor-KRITIK-Informationen auch weiterhin „der Mann im Hintergrund bleiben“, der die Anweisungen seines Chef und Freundes (!) konsequent und kurzfristig umsetzt. Man wird ihn auch in Zukunft nicht als Leiter des operativen Geschäfts am Nürburgring finden.


    Motor-KRITIK konnte inzwischen schon erste Gespräche mit „Betroffenen“ führen, die im Extrakt eigentlich alle lauten:


    „Es geht nun alles wieder von vorne los!“ - Und mit einem Stöhnen enden!


    Dem ist eigentlich nichts hinzuzufügen.


    Der rheinland-pfälzischen Landesregierung wird diese Aufsehen erregende Entwicklung am Nürburgring so kurz vor der am 13. März stattfindenden Landtagswahl nicht passen.


    Nun kochen sicherlich alle gemachten Fehler der verantwortlichen Politiker wieder hoch. Auch die Wähler tun gut daran, sich noch einmal zu erinnern. Die Nürburgring-Affäre war eine Einzelleistung der SPD-Regierung. Die „Grünen“, inzwischen durch ein Koalitionsvertrag in die Regierung eingebunden, hatten in der Zeit, in der sie für aktuelle Entscheidungen am Nürburgring auch Verantwortung mit tragen, nun zusammen mit der SPD an neuen Kulissen für das ehemalige „Leuchtturmprojekt“ der Landesregierung gebaut.


    Auch Jens Lieser, der vom Amtsgericht Ahrweiler eingesetzte Insolvenz-Sachwalter wird über die neue Entwicklung nicht glücklich sein.


    Vorhersage von Motor-KRITIK:


    Nun wird alles schlimmer und die nächsten Entwicklungen werden weitere Kulissen einstürzen lassen!


    MK/Wilhelm Hahne

  • Wenn der oben Genannte am 17. Februar 2016 im Internet einen „Abschiedsbrief“ veröffentlicht, mit dem er sich – als Mitveranstalter von „Rad am Ring“ und Veranstalter des gleichzeitig ausgetragenen „Nürburgringlaufs“ von seiner bisherigen „Laufkundschaft“ verabschiedet, so geschieht das sicherlich so „smart“, wie er auch 2003 eine Zeitschrift der Nürburgring GmbH verantwortete. Denn Hanns-Martin Fraas war dort „der Mann für alle Fälle“. Er war im Impressum der Zeitschrift als Leiter Marketing/Vertrieb ausgewiesen, Motor-KRITIK hat ihn auch als Geschäftsführer des „Kompetenzzentrum“ BikeWorld Nürburgring erlebt. Das war der erste Verlustbringer einer Reihe von Landesbeteiligungen über die Nürburgring GmbH, deren Verluste per Saldo nicht mehr so ganz erfasst werden können. - Motor-KRITIK möchte aber noch einmal daran erinnern, zumal die „politische Elite“ des Landes den von ihr verschuldeten „tiefen Fall“ des Nürburgrings wohl inzwischen vergessen hat. Der Nürburgring spielt auch in der Wahlwerbung der Parteien – da sind sich alle einig – keine Rolle. - Schließlich weiß man nicht, was zum 13. März 2016 wirklich geschieht. Und wenn da nun... - Genauso würde Hanns-Martin Fraas reagieren, der damals die Nürburgring GmbH verließ, um dann hier mit seiner Event-Agentur als Veranstalter wieder aufzutauchen. - Und nun gibt es den „Abschiedsbrief“, zu dem Motor-KRITIK aber noch ein paar Worte verlieren möchte.


    Unverwechselbar: Hanns-Martin Fraas


    Am 15. Dezember 2015 verkündete Uwe Baldes, Leiter der Unternehmens-Kommunikation bei der capricorn NÜRBURGRING GmbH in einer Presse-Information:


    „Erstmals seit 1978: Profi-Radrennen auf dem Nürburgring


    Organisationsleiter Hanns-Martin Fraas, der 'Rad am Ring' gemeinsam mit seiner Eventwerkstatt und dem Rad-Club Herschbroich durchführt, konnte diesen historischen Schritt vor allem dank des neuen Dreijahresvertrages mit der capricorn NÜRBURGRING GmbH und des neuen Partners 'Grofa – House of Brands' mit den Marken Giro, Bell-Helme und GoPro-Action-Cams realisieren.


    'Das wird ein spannender neuer Weg. Ich bin glücklich, dass durch das Grofa-Engagement 'Rad am Ring' unerwartete Zukunftsperspektiven bekommt', freut sich Hanns-Martin Fraas“.


    Einen Tag später, am 16. Dezember 2015, verkündet Hanns-Martin Fraas auf den Internetseiten www.nuerburgringlauf.de: (link is external)


    „Im nächsten Jahr geht für den Nürburgringlauf eine Ära zu Ende.“


    Es wurde von „Konzept herauslösen“ gesprochen und von einem „alternativen Termin im Sommer 2016“ gefaselt. Man würde ihn „schnellst möglich kommunizieren“.


    Am 17. Februar 2016 gibt es dann den „Abschiedsbrief“, in dem man u.a. lesen kann:


    „Wir haben ab 2004 den Nürburgringlauf in unserem Veranstaltungskonzept mit Radfahren zu „Rad&Run am Ring“ kombiniert. Während sich die Rad-Komponente stetig entwickelt hat, stagnierten die Laufzahlen oder waren teilweise sogar rückläufig. Durch die Einbettung in Rad am Ring waren wir aber in der Lage, das organisatorische Niveau und das Ambiente einer Großveranstaltung zu halten.


    Und genau das werden wir bei der Organisation des Nürburgringlaufs als Einzel-Veranstaltung nicht mehr schaffen. Der Nürburgringlauf hat mit der Tradition und mit der Bedeutung im ausgehenden letzten Jahrtausend ein besseres Ende verdient, als dass er als schlechtes Abbild seiner Vergangenheit irgendwann zu Ende dümpelt.


    Den 35. Lauf 2015 haben wir noch mit großem Anstand über die Eifler Bühne gebracht. Und das ist nach augenblicklichem Stand der Dinge auch der richtige Zeitpunkt für einen Schnitt.“


    Schon der Einstieg zu diesem „Abschiedsbrief“ ist nicht falsch, aber auch nicht richtig:


    „...wir haben in den letzten Monaten versucht, eine neue Grundlage für den traditionsreichen Nürburgringlauf zu finden.“


    Wir erfahren, dass die „Laufzahlen stagnierten“, teilweise sogar rückläufig“ waren. So hat Motor-KRITIK mal die Starterzahlen der letzten vergleichbaren Jahre ermittelt:


    2015: 1.739
    2014: 1.723
    2013: 1.637
    2012: 1.956
    2011: 1.979
    2010: 2.140
    2009: 1.704
    2008: 1.597


    Die durchschnittliche Starterzahl in acht Jahren betrug 1.809 Läufer über die ausgeschriebenen Lauf-Distanzen. Daran gemessen war das Jahr 2008 das schlechteste. Aber elegant zu verdeutlichen, dass man etwas für den Laufsport getan habe, indem man z.B. den „Nürburgringlauf“ 2015 „noch mit großem Anstand über die Eifler Bühne gebracht“ habe, ist einfach eine Verfälschung der Realität.


    Vielleicht muss man das so sehen: Radfahrer sind die bessere Ausgangsbasis für ein Geschäft. Hanns-Martin Fraas ist bemüht, das mit Unterstützung der capricorn NÜRBURGRING GmbH auszubauen. - Das Rad muss sich drehen! - Der Rubel muss rollen!


    Hanns-Martin Fraas war bei „Radfahrern“ immer großzügig. Als der „Radfahrer“ Dr. Kafitz (damals Geschäftsführer der Nürburgring GmbH) zwar als Teilnehmer gemeldet war, aber nicht mitfuhr (warum auch immer), da hat man einen Ersatzfahrer unter dessen Namen mit der Kafitz-Startnummer starten lassen. - Geht doch! - Wer soll's auch merken?


    Und wenn im letzten Jahr die CDU-Landesvorsitzende Julia Klöckner für das 24-Stunden-Rennen in einem Team gemeldet war, dass für einen Erfolg gut war, so war das sicherlich – aus der Sicht eines Hanns-Martin Fraas – nicht ungeschickt gemacht. Wenn dann die CDU-Dame – die übrigens gut und routiniert in die Pedale treten kann – nicht am Start war: Nun, dann lag das am Wetter und der so notwendigen Zeitverschiebung, die dann Julia Klöckner einen Start beim 24-Stunden-Rennen (für Radfahrer!) verunmöglichte.


    Aber sie taucht in der Sieger-Urkunde der Mannschaft auf. - Politisch geschickt gemacht? - Hat das der Veranstalter nicht mit bekommen? - Aber es passt zur Linie eines Hanns-Martin Fraas. - Frau Klöckner wird diesen „Fehler“ auch nicht reklamiert haben. - Aus Zeitgründen natürlich. - Sie hat es vielleicht auch gar nicht registriert.


    Im Oktober 2007 habe ich – es ist in meinem Nürburgring-Buch nachzulesen – Hanns-Martin Fraas „globalen Charme“ bescheinigt und den Verdacht gehegt, dass er sich schon 2003 den „Weltverbesserern“ zurechnete. Er, der einmal Leiter Marketing/Vertrieb bei der Nürburgring GmbH war und auch Geschäftsführer der BikeWorld Nürburgring GmbH, von der später einmal Dr. Walter Kafitz im Januar 2007 sagte:


    "BikeWorld ist so ein Thema. Es läuft nicht so, wie wir es uns erhoffen, da muss man reagieren, insbesondere, wenn interne Fehler gemacht werden. Wenn wir die Leute noch belohnen, die Mist machen, dann wären wir wirklich völlig falsch am Platz."


    Da war Hanns-Martin Fraas – warum auch immer – schon nicht mehr bei der Nürburgring GmbH.


    Nun betreibt er die „eventwerkstatt GmbH“ in Vaihingen an der Enz. Eventwerkstätten gibt es viele. Hanns-Martin Fraas nur einmal.


    Und den Nürburgringlauf nun keinmal mehr.


    MK/Wilhelm Hahne


    PS: Anfang 2008 schrieb der der Landesrechnungshof in Speyer in seinem Jahresbericht zum Thema BikeWorld: „"Die Veräußerung der Beteiligung der Nürburgring GmbH an der BikeWorld Nürburgring GmbH führte zu Aufwendungen von 4,8 Mio €. Hiervon hätten mehr als 1 Mio € bei einer früheren Aufgabe der Beteiligung vermieden werden können." - Die BikeWorld Nürburgring – das sei zur Entlastung von Hanns-Martin Fraas gesagt – hatte deutlich mehr als nur einen Geschäftführer.

  • Gespeichert von wh am/um 9 März, 2016 - 12:17


    Nicht nur am Nürburgring ist es zur Zeit ruhig. Es ist Vorwahlzeit. Und welche der Parteien hätte wohl Grund, dieses Thema im Wahlkampf richtig anzupacken? - Aber es ist auch noch Winter in der Eifel. Die „capricorn NÜRBURGRING GmbH“, kurz CNG genannt, hofft zwar, noch vor den ersten „Einstellfahrten“ (19. März) die ersten vollen Kassen mit Touristenfahrten zu erleben, aber das Wetter ist den russischen Pächtern (Besitzern) nicht gnädig. Zwar sind auch noch nicht alle FIA-Zäune fertig, aber: Wer braucht die schon? - Die Touristen benötigen ja auch kein „DMSB Nordschleifen-Permit“. Sicherheit für Rennfahrer: Ganz, gaaanz wichtig! - Die können schließlich auch fahren, besitzen Erfahrung im Grenzbereich. Da wäre es um Jeden der Schaden nimmt schade. - Aber Touristen? - Die sollen zahlen, fahren, Schäden verursachen und - wieder zahlen. Für Leitplankenschäden plus Einrichten der Baustelle. - Usw., usw. - Und wenn wirklich mal jemand „ausfällt“. - Es gibt genug neue „Touristen“, die wild auf's Fahren auf der Nordschleife sind. Auch sonst wird es schon in den nächsten Wochen lustig werden. Schließlich dürfen wir die Vorstellung eines neuen Geschäftsführers der CNG erwarten. Motor-KRITIK wirft schon mal einen Blick voraus. Aber vorher gibt es noch einiges zur Situation am Nürburgring zu sagen. - Nicht nur weil die Sportfunktionäre es nicht tun. Auch weil es die Parteien nicht tun. Weil die angeblich nichts wissen, keinen Kontakt und keinen Einfluss haben. - Wer hat die aktuellen „Wegducker“ eigentlich gewählt? - Wer der BILD sonst nichts glaubt, der glaubt – wenn er Erfahrung hat – sicherlich dieser „Volkszeitung“, wenn die in der letzten Woche schrieb, dass dem“Völkchen“ der Berufsgruppe der Politiker von den Bürgern das wenigste, geringste Vertrauen entgegen gebracht wird. Die Politiker selbst rechnen sich den „Visionären“ zu. Kann es sein, dass „Märchenerzähler“ auch Visionäre sind? - Wir möchten nicht zu „grimm-ig“ werden. Darum wird jetzt durch Motor-KRITIK „eingekuppelt“: Achtung! - Fertig! - Loo.o..o..o..os!


    http://www.motor-kritik.de/node/1181

  • Keine Frage: Es gibt zu dem Thema viele Fragen, auf die bisher noch niermand eine Antwort gegeben oder gefunden hat. Durch aktuelle Ereignisse abgelenkt, vergisst man schon mal Fragen zu stellen, deren Antwort eigentlich so eine Art Basis sein könnten. Wer sind eigentlich die aktuellen Besitzer (Pächter) des Nürburgrings? - Wer verbirgt sich hinter dem „nachgeschobenen“ Käufer, der NR Holding AG? - Was ist das bisherige Ergebnis im Ermittlungsverfahren der Koblenzer Staatsanwaltschaft gegen Robertino Wild? - Warum ist „GetSpeed“ (Dr. Heinemann) bei der „capricorn NÜRBURGRING Besitzgesellschaft mbH“ immer noch mit 1 Prozent beteiligt? - Warum wurde Carsten Schumacher bei der „capricorn NÜRBURGRING GmbH“ durch Mirco Markfort als Geschäftsführer ersetzt? - Wer verhandelte mit dem Vorzeige-Investor, Viktor Kharotinin über den Einstieg in eine Firma, die offensichtlich von der Landesregierung Rheinland-Pfalz als Käufer des Nürburgrings ausersehen war? - Warum akzeptiert die Staatsanwaltschaft Koblenz das Verhalten von Insolvenz-Sachwalter und Insolvenz-Gericht im Fall des weitgehend undurchsichtigen Nürburgringverkaufs? - Warum bleibt die Frage nach der angeblich vorhandenen Finanzierungszusage der Deutschen Bank, die den Ausschlag bei der Zustimmung des Gläubigerausschusses zum Verkauf an eine gemeinsame Firma von Robertino Wild/Dr. Heinemann führte, bis heute unbeantwortet? - Warum nimmt die Öffentlichkeit die gebetsmühlenartig von verantwortlichen Politikern immer wieder wiederholte Aussage als richtig hin, dass man durch die eingetretene Insolvenz der Nürburgring GmbH (in Eigenverwaltung!) ohne jeden Einfluss auf die folgenden Abläufe war? - War Robertino Wild bei der entscheidenden Sitzung von Nürburgring-Verantwortlichen mit dabei, als man dem „Rock am Ring“-Veranstalter, Marek Lieberberg den Laufpass gab? - So könnte man unbeantwortete Fragen an unbeantwortete Fragen reihen. - Gegen Ende Februar tauchte bei mir die Frage auf, wie sich denn eigentlich die DEAG (Berlin) verhalten würde, nachdem nun eigentlich der „Jahrestag“ zu einem bestimmten Vorkommnis erreicht war. So stellte dann Motor-KRITIK (aus „Sicherheitsgründen“) gleich zwei Staatsanwaltschaften die gleiche Frage, die das gegenwärtige Verhältnis der Vertragspartner CNG/DEAG betrifft und meint – nachdem deren Schweigen zu neuen, weiteren Recherchen ermunterte: Am Nürburgring gibt es...


    http://www.motor-kritik.de/node/1186

  • Ja! - Das ist eigentlich bei jedem Schauspiel so. Es gibt nur wenige Zwei-Personen-Stücke. Am Nürburgring fand eigentlich kein „Schauspiel“ statt. Das Besondere: Die eigentliche Handlung lief „hinter den Kulissen“ ab. Vorne auf der Bühne, da fand man vielfach Statisten, die sich allerdings oft in ihrer Rolle vor dem Publikum sehr wohl fühlten. Wenn die Hauptdarsteller sich nicht verausgaben und dem Stück durch eine Überlänge besondere Bedeutung geben wollen, geht das auch nicht anders. Da erhält dann auch schon mal der Drehbuch-Autor rechtzeitig die entsprechende Anweisung von den Hauptdarstellern. Die Handlung wird sozusagen vor- und fortgeschrieben. Wie bei einer Fernsehserie. Was man dort „häppchenweise“ vorgesetzt bekommt, gibt es im Fall des Nürburgring-Dramas am Stück. Und es verläuft alles wie geplant: Überlänge, Hauptdarsteller werden ausgetauscht, viele Statisten, das Publikum verliert die Übersicht. - Um speziell auf das Schauspiel am Nürburgring zurück zu kommen: Das Publikum verliert auch das Interesse! - Kürzer wäre das Stück dramatischer, spannender gewesen; durch seine Länge – und immer wieder neu hinzu kommende Statisten – hat das Publikum auch die Übersicht verloren. Und die professionellen Kritiker (Theater-) haben längst den Zuschauerraum verlassen. In anderen Ländern (Bundes-) gibt es auch „viel Theater“. - Und schließlich braucht das Publikum auch mal Abwechselung. - Die Regisseure am Nürburgring (inzwischen mehrere, weil einer das alleine nicht durchsteht) hoffen jetzt auf ein Ende. - Aber ob es da noch Beifall gibt? - Höchsten von den Statisten. - Obwohl die eigentlich auch nichts begriffen haben. - So muss man als „Dauergast“ zu der Feststellung kommen:............


    http://www.motor-kritik.de/node/1187

  • Was hier folgt, ist die Schilderung von realen Situationen und Abläufen. Es sind keine konstruierten Geschichten, mit denen wir Motor-KRITIK-Leser in den April schicken wollen. Eine nun deutlich werdende Situation war z.B. auch schon in eine der letzten hier erschienenen Geschichten angedeutet worden. - Aber das hat wohl vor Tagen – noch – niemand verstanden. Die Erklärung findet man in folgender Geschichte. - Oder wer glaubt, dass das aktuelle Nennungsergebnis beim 1. VLN-Lauf am 2. April ein Anlass zu Freudenschreien ist, der sollte mal ins Starterfeld hinein hören. - Welches Team kann sich denn noch den Start bei 10 VLN-Läufen erlauben? - Und dann gibt es noch eine Überraschung, die den Namengeber des Dorfes und damit der Rennstrecke in der Eifel betrifft: Die Nürburg. - Lassen Sie sich überraschen. Und seien Sie versichert: Diese Geschichte erscheint nicht zum 1. April. - Was hier steht, passiert so, ist so passiert und wird die Geschehnisse im Nürburgringumfeld des Jahres 2016 entscheidend mit beeinflussen:


    http://www.motor-kritik.de/node/1189

  • Es war keine Lüge, wenn man sagte und schrieb: Es gab einen Unfall. Nicht die Wahrheit war, wenn man dann von „leicht verletzt“ spricht, was dann alle Unfallbeteiligten betreffen soll. Solche „Unwahrheiten“ sind heute normal geworden. Auch in anderen Fällen, wo es nicht um einen Unfall geht, sondern vielleicht um die Anzahl von Besuchern. Dr. Kafitz sprach dann – weil ihm Motor-KRITIK auf die Spur gekommen war – von „Besuchen, nicht Besuchern“. Das war zwar nicht die Wahrheit, aber auch keine Lüge. Aus solchen „Unwahrheiten“ erwuchs „Nürburgring 2009“. Auch Kurt Beck wird nicht gelogen haben, wenn er sagte, dass der Steuerzahler dadurch nicht belastet wird. - Sagen wir mal so: Der hat's nicht gemerkt. Und Kurt Beck hat weg geschaut, die Realität nicht gesehen. Schließlich war es ihm zuviel, immer wieder mit dem gleichen Thema konfrontiert zu werden. - Er hat es doch nur gut gemeint! - So kam es zu den Neubauten an der B 258 am Nürburgring, die nur als Bauruinen wirklich einen Sinn machen. Aber sie wurden nicht als Bauruinen geplant. - Das ist die Wahrheit! - So geht das nun schon seit vielen Jahren. Ganz gleich wie der jeweilige Betreiber des Nürburgrings hieß oder heißt: Es wurde selten die Wahrheit verbreitet. - Kurt Beck hatte eine Bauchspeicheldrüsen-Erkrankung? - Jawohl! - Er ist zuckerkrank! - Natürlich hat man nicht gelogen. Es war – und ist - oft jeweils:
    Keine Lüge – aber nicht die Wahrheit!


    Nehmen wir doch einmal ein – beinahe – aktuelles Beispiel:


    Da versucht die CNG, die „capricorn NÜRBURGRING GmbH“ umzusetzen, was sie als den „Stein der Weisen“ empfindet, nämlich nicht einfach die Rennstrecke, deren Eigentümer man noch nicht ist, an irgendeinen Veranstalter zu vermieten, sondern selber als Veranstalter aufzutreten.


    Man hat das in 2015 z.B. schon mal bei wenigen Trackdays und einem Rennen – der WEC im Herbst – versucht und wollte dieses Rezept in 2016 weiter ausbauen.


    Diese Linie war von einem Geschäftsführer vorgegeben, der vom Rennstrecken-Geschäft keine Ahnung hatte, aber daraus für die von ihm vertretene Pächter-Firma in jedem Fall ein Geschäft machen wollte. Bei diesem Unterfangen wurde er von scheinbaren „Kennern“ unterstützt, die aber wohl lediglich bemüht waren, ihre eigenen Interessen umzusetzen:


    Geld verdienen und das Risiko anderen überlassen.


    Intimkenner der Szene sprechen da von „bolzen“.


    So hat dann die CNG schon in 2015 versuchsweise auch wenige – sogenannte – Trackdays veranstaltet. Als Veranstalter. Aber mit „fremder Hilfe“.


    Das wollte – und will man – auch nach Ausscheiden des bisherigen Geschäftsführers in 2016 weiter ausbauen. Der hat die Weichen gestellt und der Zug läuft nun weiter, weiter und weiter – und niemand sagt STOPP!


    So gab es dann in dieser Saison schon am 19. März 2016 einen Trackday, bei dem die CNG als Veranstalter auftrat und von dem dann in der offiziellen Presse-Erklärung durch jemanden, der sich auch als Journalist empfindet, geschrieben wurde:


    „Nürburg. Verheißungsvolles Warm-up auf der legendären Nordschleife: 115 Touren- und GT-Sportwagen sorgten beim Probe- und Einstelltag des Nürburgrings für reichlich Betrieb in der „Grünen Hölle“. Damit wächst die Vorfreude auf den offiziellen Saisonstart der VLN Langstreckenmeisterschaft Nürburgring am 02. April.“


    Und irgendwo später gibt es dann auch die Passage in seiner Presseinformation:


    „Für eine längere Unterbrechung des Trainingstages, der in Zusammenarbeit mit dem Dortmunder Motorsportclub durchgeführt wurde, sorgte ein Unfall in der Mittagszeit. Im Streckenabschnitt Fuchsröhre kollidierte ein BMW mit einem Fahrzeug der Streckensicherung. Dabei wurden der BMW-Fahrer und die drei Insassen des Sicherungsfahrzeuges leicht verletzt und vorsorglich ins Krankenhaus nach Adenau gebracht, ein Streckenposten erlitt einen Schock.“


    Ich habe mir den Unfall auf „youtube“ angeschaut. Da ich nicht an Wunder glaube, habe ich mir nicht vorstellen können, dass so ein Unfall mit leichten Verletzungen abgeht. Ich kenne den Unfallort aus hunderten Vorbeifahrten, weiß, dass man bei einem Rennen - oder auch Trackday - niemals unten in der Kompression der „Fuchsröhre“ beim Durchfahren den Streckenposten 96 wahrnimmt, der sich am linken Streckenrand befindet.


    Exakt dort hatte es „geknallt“. Und der Streckenposten dort „erlitt einen Schock“. - Warum? - Wenn es doch nur Leichtverletzte gab. Nur „vorsorglich“ wurden die Unfall-Beteiligten ins Krankenhaus gebracht.


    Was hatte z.B. der Streckenposten Nr. 95 gemacht, der am rechten Fahrbahnrand – des Sichtkontakts wegen zu 96 – postiert ist?


    Nun weiß man, dass es in Deutschland nicht nur ein Bankgeheimnis gibt. Man denke nur an die bisher ungeklärten Umstände, die zum Kauf der Nürburgring-Rennstrecke durch Robertino Wild ("capricorn") führten. - Es gibt auch die ärztliche Schweigepflicht.


    So brauchte es halt etwas länger, um der Wahrheit näher zu kommen. Der BMW-Fahrer, der in diesem Fall auf ein „Intervention-Car“ (mit drei Personen besetzt!) aufgefahren war, hatte schon Verletzungen erlitten, die ich als „schwerwiegender“ bezeichnen würde. Und ich habe mich gefragt, ob sich irgendwer wohl um die Hintergründe, die schließlich zum Unfall führten, bemühen würde.ht


    Bei „Freunde des Nürburgrings“ hat sich z.B. Klaus Ridder, der die Pressearbeit für diesen Verein mit dem leicht irreführenden Titel macht (die Gründung wurde durch den damaligen RLP-Wirtschaftsminister Hendrik Hering "angeregt"), mit diesem Trackday der CNG beschäftigt. Und er schreibt zum Unfall:


    „Für eine längere Unterbrechung des Trainingstages, der in Zusammenarbeit mit dem Dortmunder Motorsportclub durchgeführt wurde, sorgte ein Unfall in der Mittagszeit. Im Streckenabschnitt Fuchsröhre kollidierte ein BMW mit einem Fahrzeug der Streckensicherung. Dabei wurden der BMW-Fahrer und die drei Insassen des Sicherungsfahrzeuges leicht verletzt und vorsorglich ins Krankenhaus nach Adenau gebracht, ein Streckenposten erlitt einen Schock.“


    Das kannte ich irgendwoher und brachte mich also der Aufklärung des Unfalls und der Beantwortung der Frage, ob es einen körperlich Verletzten gegeben hat, auch nicht näher.


    Also habe ich mich weiter im Internet umgeschaut und bin nur auf Variationen der Aussage der offiziellen Pressemitteilung (bzw. der von Klaus Ridder) gestoßen. Eine „Überhöhung“ habe ich in einem „Racingblog" eines Felix Töllich gefunden, wo zu lesen war:


    "...alle Unfallbeteiligten kamen ohne Verletzungen und mit dem Schrecken davon."


    Oh holder Friede, süße Eintracht!


    Aufgrund meiner Recherchen war ich zu der Auffassung gekommen, dass „körperliche Verletzungen“ bei dem Unfall aufgetreten waren. Eigentlich hätte das die Staatsanwaltschaft Koblenz auf den Plan rufen müssen, die in diesem Fall dann eigentlich im Interesse der Öffentlichkeit tätig werden müsste. - Und so habe ich die dann auch angeschrieben.


    Ich habe nach angemessener Frist – deshalb erst heute die Geschichte in Motor-KRITIK – folgende Antwort erhalten:


    Betreff AW: Unfall 19.3.2016, Nürburgring-Nordschleife, Posten 96, Veranstalter: capricorn NÜRBURGRING GmbH


    Sehr geehrter Herr Hahne,


    wegen des Rennunfalls am 19.03.2016 hat die Polizeiinspektion Adenau ein Ermittlungsverfahren wegen fahrlässiger Körperverletzung eingeleitet, welches dort noch in Bearbeitung ist.


    Die Beteiligten werden zunächst durch die Polizei vernommen bzw. im vereinfachten Verfahren angehört.


    Im Anschluss daran wird die Abgabe an die Staatsanwaltschaft Koblenz erfolgen.


    Mit freundlichen Grüßen


    XXX XXXX


    Oberstaatsanwalt
    Mediensprecher
    STAATSANWALTSCHAFT KOBLENZ
    Deinhardpassage 1
    56068 Koblenz


    Bei dieser Gelegenheit wird dann die CNG erfahren (müssen!), dass das Veranstalterspielen zwei Seiten hat:


    Geld verdienen
    Verantwortung übernehmen


    Natürlich wird Motor-KRITIK den weiteren Verlauf dieser Geschichte beobachten, der von meinen Kollegen längst als „erledigt“ abgehakt war.


    Journalist sein bedeutet eigentlich: Mehr als nur Abschreiben können!
    MK/Wilhelm Hahne


    PS: Ganz aktuell! - Gestern gab es am Nürburgring das traditionelle „Anlassen“, mit dem sozusagen offiziell die Motorradsaison 2016 eröffnet wird. Der SWR vermeldete dazu gestern Abend 10.000 Motorradfahrer, die daran teilgenommen hätten. Heute morgen, in der „Rhein-Zeitung“ sind es 15.000. Pastor Klaus Kohnz hatte nach dieser Zeitungsmeldung auch eine kurze Anreise: Er kam aus Adenau. - Unter uns: Sein Wohnort ist Müllenbach. Und Nürburg gehört zu den von ihm betreuten Seelsorgegebieten.

  • Wenn der Titel verwirrt: Es handelt sich natürlich um den Hubschrauberlandeplatz auf dem Hoteldach des „Congress und Motorsport Hotels“, das die Düsseldorfer Hotelgruppe „Lindner“ mit einem Managementvertrag der CNG („capricorn NÜRBURGRING GmbH“) betreibt. Der Vertrag, dessen Details natürlich „geheim“ sind und den jeweiligen Betreiber jeweils Millionen (Euro) pro Jahr kosten dürfte, bindet ungefähr 100 der insgesamt um 235 Mitarbeiter am Nürburgring. Dieser Vertrag betrifft natürlich auch das Management für das Hotel der „Grüne Hölle“, sowie u.a. das Feriendorf in Drees. Auf dem Dach des Vier-Sterne-Hotels an der B 258 gibt es – unsinnigerweise (meint Motor-KRITIK) einen Hubschrauberlandeplatz, der nun seit Ende September 2015 ohne Start- und Landegenehmigung ist, nachdem er bei einer Landung beschädigt wurde. - Was nicht nur zum Nachdenken zwang, sondern ihn nun auch zu einem „Muster ohne Wert“ machte. Motor-KRITIK hat seine Meinung zu diesem Detail-Unsinn, verbrochen durch die SPD-Landesregierung des Landes Rheinland-Pfalz, immer wieder kund getan. Wenn es meine Leser interessiert: HIER findet man mit einem Klick Zugang zu einer Geschichte aus dem Jahr 2014 („U-Bahnhof am Nürburgring: Sinnvoll?“) und HIER zu einer Geschichte aus September 2015 („Jedes 'LOS' ein Volltreffer?“), der vom „Unfall“ erzählt, der zum Genehmigungsentzug führte. - Ein gutes halbes Jahr nach dem Unfall interessierte Motor-KRITIK nun, wie es auf dem Dach des „Lindner-Hotels“ (das nicht der Lindner-Hotelgruppe gehört) weiter geht. Und hat u.a. versucht, Details von einem – in diesem Jahr – neuen Hotel-Direktor des Hauses zu erfahren. - Davon – und noch von mehr – handelt die folgende Geschichte.


    Lindner-Hotel: Startbahn Nürburgring


    http://motor-kritik.de/node/1195

  • Was ist Satire? - Wie weit kann sie gehen? Kann man durch eine Satire auch einen ausländischen Staatsmann beleidigen, wenn der sich nicht in unserem Land aufhält? - Es gibt viele Fragen, die im Moment viele Publizisten zu beantworten versuchen und dazu das Gesetz zitieren und/oder die Rechtsprechung. - Frau Merkel will jetzt eine Untersuchung des Falles durch die Justiz genehmigen. Und will gleichzeitig die Paragraphen, die die Beleidigung ausländischer Staatschefs bestraft wissen wollen, abschaffen. - Da lehnt sich der Journalist Wilhelm Hahne lächelnd zurück. Er ist wahrscheinlich der einzige Journalist in Deutschland, der schon vor Jahren wegen einer Satire vom Oberlandgericht Koblenz rechtskräftig verurteilt wurde und die darunter Leidenden, zwei leitende Persönlichkeiten eines Automobilherstellers in Deutschland, mit einer Geldzahlung entschädigen musste. – Sie hatten sich in der Satire erkannt gefühlt und darunter sehr gelitten. - Ich leide heute noch mit ihnen, weil ich nicht in die Revision gegangen bin, weil mir das Prozesskostenrisiko – bis zum Bundesgerichtshof 60 – 80.000 DM - damals zu hoch war. Und die Rechtsprechung – aus Erfahrung - zu unsicher. - Wenn ich meine Satire mit der eines Jan Böhmermann vergleiche... - Eigentlich unvergleichlich! - Aber ich wurde bestraft! - Und als ich als einer der Wenigen die politisch gewollte Entwicklung am Nürburgring, die einer Satire gleichkommt, kritisierte, da gab es eine Hausdurchsuchung bei mir. - Gegen alle bestehenden Gesetze! - Weil politisch gewollt? - Und was will Frau Merkel nun im Fall Böhmermann mit ihrem Entscheidungs-Doppel? - Man weiß es nicht. - Weil es eine Satire ist? - Dabei ist die politische Karriere einer Frau Merkel so wirr, dass auch sie fast einer Satire gleich kommt. - Der Ex-Vorstandsvorsitzende eines großen Konzerns, der Salzgitter AG, der in unserem Wirtschaftswunderland „gefeuert“ wurde, weil er sich weigerte eine gefälschte Bilanz zu unterschreiben, der hat für Motor-KRITIK einmal aus einem anderen Grund notiert, was ihm so bei Merkels politischer Entwicklung aufgefallen war. - Im November 2015 hat er die Geschichte geschrieben und dokumentiert. - Ich habe sie mal aktuell aus der Schublade geholt, weil man so vielleicht aus dem Diskussionskreisel Böhmermann/Erdogan heraus kommen kann. - Während sich – das sollten wir nicht übersehen – fast unbeachtet eine andere Satire, die um den Nürburgring, immer weiter entwickelt. - Sein „Schwalbenschanz“ reicht offensichtlich nicht zu einer Satire, die öffentlich wahrgenommen wird. - Also:


    Satire: Böhmermann? - Nürburgring?


    http://motor-kritik.de/node/1196

  • Das betrifft den Kaufvertrag. Auf einen deutschen Mittelständler ohne Mittel ausgestellt, vom Insolvenz-Sachwalter empfohlen, vom Gläubigerausschuss akzeptiert, von einem Russen – bzw. dessen NR Holding AG – „geclosed“. Im politischen Mainz wird man strahlen. - Geschafft! - Man hat Millionen Steuergelder mit Hilfe einer landeseigenen Firma in der Eifel versenkt, Baudenkmäler ohne jeden Sinn erstellt, angeblich Arbeitsplätze geschaffen die nicht zu halten sind – und hat nun am 25. April erfolgreich unter eine – eigentlich verschleppte - Insolvenz (in Eigenverwaltung!) durch das Verschenken einer Rennstrecke im Realwert von insgesamt um 1 Milliarde Euro (das sind tausend Millonen!) für gut 70 Millionen Euro, einen Schlussstrich gezogen. - Die Wähler hatten diese Affäre, diesen Skandal längst aus den Augen verloren. Die Politiker hatten erfolgreich auf Zeit gespielt. Nun können die Visionäre zurück auf die große politische Bühne. Es gibt schließlich mehr Themen als den Nürburgring. - Man muss europäisch denken, nach vorne sehen, darf vor neuem Handeln nicht zurück schrecken. - Alles wird gut! - Die nächste Generation von Wählern wird diese Episode schon als Märchen empfinden, mit dem man dann Kinder in den Schlaf liest. - Ein grimmiges Märchen. - Geschrieben von Kurt Beck und seiner Polit-Band. - Mit mildem Lächeln von Malu Dreyer „schön illustriert“. Nicht nur Kinder werden darüber ruhig – später mal, in Jahren – einschlafen. Auch aktuell träumen die müden Wähler von einem „häppigen“ Ende. Das ist genau so „Fachjargon“, wie „geclosed“ für den Redakteur der „Rhein-Zeitung“ beim „Closing“ eines Kaufvertrages. - In diesem Fall also:


    http://motor-kritik.de/node/1201

  • In der Eifel wird gerade ein Milliarden-Vermögen – vorher in Landesbesitz – zu einem „wohlfeilen“ Preis verkauft. -Verschenkt? - An einen russischen Investor? - Nein, an einen deutschen Firmenmantel! - Um das „Gesicht zu wahren“ gegenüber der EU? - Denn die EU möchte auch gerne diese „dumme Kuh“ - irgendwie - „vom Eis haben“. Wenn es denn sein muss, wird es vielleicht Sprach- und damit Verständigungsschwierigkeiten geben. - Müssen? - Aber alle politischen Kräfte wollen immer nur das Beste. - Für Alle! - Wenn das nicht geht: Für sich selbst! - Bei der EU in Brüssel, bei der Bundesregierung in Berlin, bei der Landesregierung in Mainz. - Dort hat man so lange „die Weichen gestellt“, handelnde Figuren auf Positionen – auch hinaus- und hin und her - geschoben, dass alles Verwunderliche sich damit erklären lässt. So ist ist man als normaler Beobachter nicht in der Lage, Zusammenhänge herzustellen, weil... - Das ist nicht nur in der Politik so. Das betrifft auch Wähler. Oder Journalisten. - Denn wer beschäftigt sich „über die Zeit“ - die Probleme und ihre Lösungen nun einmal brauchen – schon konstant mit deren Details? - Darum ist auch das „Auf-Zeit-Spielen“ bei Politikern so beliebt. - Und bewährt! - Motor-KRITIK möchte seine Leser mit der folgenden Geschichte nur anregen, mal selber etwas nachzudenken, weil hier wirklich nicht alles zusammengefügt werden kann, was eigentlich zusammen gehört. - Denn einiges von dem, was „hinter den Kulissen abläuft“, gehört eigentlich zusammen. Mögliche Zusammenhänge sollen eigentlich unbeobachtet bleiben. Wozu oft einfache Ablenkungsmanöver – oder weil Dinge auf unterschiedlichen Ebenen ablaufen – reichen.



    http://www.motor-kritik.de/node/1202

  • Dieter Weidenbrück
    Gestern um 18:41 ·


    Nach dem Closing


    Das ADAC Zurich 24h-Rennen 2016 steht vor der Tür, das bedeutendste Rennen des Jahres auf dem Nürburgring und besonders auf der Nordschleife. Eine gute Gelegenheit für eine Betrachtung, wie es mit dem Nürburgring nun weitergeht.


    Die Capricorn Nürburgring Besitzgesellschaft (CNBG) hatte ja am 25.4.2016 den Teil des Kaufpreises an die Verkäufer des Nürburgrings gezahlt, der zum sogenannten Closing geführt hat. Damit ist die Verfügungsmacht über die Rennstrecken des Nürburgrings und die dazugehörenden Anlagen auf die Käufer übergegangen. Die Presseagentur der Insolvenzverwalter verkündete auch gleich „Rechts- und Planungssicherheit“. Es fragt sich nur, für wen.


    Nach wie vor sind beim Europäischen Gericht (EuG) zwei Klagen gegen die Entscheidung der Europäischen Kommission (KOM) anhängig, den Verkaufsprozess als EU-konform einzustufen.
    Betrachten wir also die jetzige Situation nach dem Closing etwas näher.


    In Kürze:
    • Eigentümer des Nürburgrings ist die CNBG über eine Tochtergesellschaft, die NBR Holding GmbH & Co KG.
    • Die Käufer haben auf ihr Rücktrittsrecht für den Fall des Erfolges der Klagen verzichtet, wenn der Kaufvertrag nicht noch abgeändert wurde.
    • Die Klage der NeXovation Inc läuft nach unserem Kenntnisstand unverändert weiter.
    • Die Klage des Vereins „Ja zum Nürburgring“ läuft definitiv unverändert weiter.
    • Das Risiko, falls die Klagen Erfolg haben, trägt jetzt die Käufergesellschaft. Sie muss dann unter Umständen knapp 500 Millionen € an unrechtmäßig erhaltenen Beihilfen zurückzahlen.


    Wem gehört jetzt der Nürburgring?


    Das Eigentum am Nürburgring liegt schon seit einiger Zeit bei einer NBR Holding GmbH & Co KG. Stark vereinfacht gesagt, besaß die CNBG schon vor dem Closing rund 95% an dieser Firma. Die restlichen 4,9% lagen bei einem Treuhänder. Der Treuhänder hatte das Verfügungsrecht.


    Nach Zahlung der 45 Millionen (zusammengesetzt aus 39 Mio in bar und 6 Mio angerechneter Pacht für 2015) wurden dann die restlichen 4,9% ebenfalls auf die CNBG übertragen, zusammen mit voller Handlungsfreiheit. Da nur Unternehmensanteile übertragen werden, fällt die Grunderwerbsteuer nicht noch einmal an, die beim Übertrag in die Treuhandgesellschaft gezahlt werden musste.


    Nun hat die CNBG also mindestens zwei Tochterfirmen, nämlich die NBR Holding GmbH & Co KG mit dem Eigentum, und die CNG mit dem Pachtvertrag. Der wird natürlich jetzt überflüssig. Es ist zu erwarten, dass jetzt schnell Vereinfachungen der Strukturen vorgenommen werden, z.B. durch Verschmelzen von Gesellschaften.


    Die CNBG hat damit jetzt volle Handlungsfreiheit und kann jederzeit einen Teil oder auch die gesamte Anlage weiterverkaufen, verschenken, umbauen usw. Ob die Namensrechte an der Marke „Nürburgring“ oder sogar das gesamte Eigentum in ein paar Monaten noch bei einem in Deutschland ansässigen Unternehmen liegen wird, ist damit nicht vorhersehbar.


    Der Kaufvertrag ist gültig und vollzogen, da gibt es nun keinen Weg zurück mehr. Die russischen Investoren haben offensichtlich auf ihr Rücktrittsrecht verzichtet, dass sie bis zum Closing im Falle eines Erfolges der Klagen besaßen.


    Zum Stand der Klagen


    Hier schießen aktuell die Spekulationen ins Kraut. Die Fakten sind aber recht simpel.


    NeXovation Inc. hat erst Mitte April nochmals einen umfangreichen Schriftsatz beim EuG eingereicht. Es ist anzunehmen, dass die russischen Investoren nun auf NeXovation zugehen werden, um über eine Rücknahme zu verhandeln. Konkrete Anzeichen für eine Rücknahme der Klage gibt es allerdings bisher nicht.


    Auch die Klage des Vereins „Ja zum Nürburgring“ geht unverändert ihren Gang. Wie bereits berichtet, befinden wir uns noch im schriftlichen Verfahren. Eine mündliche Verhandlung könnte noch in diesem Jahr kommen, spätestens in 2017. Überlegungen zu einer Rücknahme dieser Klage sind noch nicht einmal ansatzweise diskutiert worden, weder innerhalb des Vereins, noch mit den Mitgliederorganisationen.


    Welchen Einfluss hat das Closing auf die Klagen?


    Keinen. Es hat nur eine Verlagerung des Risikos stattgefunden.
    Die Klagen richten sich gegen einen Teil der Entscheidung der Europäischen Kommission, in dem sie den Verkaufsprozess trotz aller Beschwerden als EU-konform eingestuft hat. Das Ergebnis dieses Verfahrens kann nur eine von zwei Entscheidungsmöglichkeiten sein:
    • die Entscheidung der KOM bleibt gültig
    • die Entscheidung der KOM wird für nichtig erklärt oder abgeändert
    Wer dann zu diesem Zeitpunkt gerade das Eigentum an der Nürburgring-Anlage hält, spielt dabei für die Klage keine Rolle.


    Das Risiko der Klagen


    Gewinnt eine oder beide Klagen, dann war also der Verkauf nicht EU-konform. Damit lebt sofort die Rückzahlungsforderung in Höhe von knapp 500 Millionen € wieder auf. Die russischen Investoren, oder wer immer dann Eigentümer ist, sehen sich dann mit dieser Rückzahlungsforderung konfrontiert.


    In der Presse wurde berichtet, dass die neuen Eigentümer damit rechnen, dass sich die Klagen von selbst erledigen oder aber so lange dauern, dass das Ergebnis keine Rolle mehr spielt. Wir halten das für eine überaus optimistische Einschätzung, die wir nicht teilen.


    Parteien in den beiden Verfahren sind ja die JzN vs. KOM einerseits, bzw. NeXovation vs. KOM andererseits. Sonst ist niemand beteiligt. Auch die insolventen Gesellschaften am Nürburgring, die noch vor wenigen Monaten als Streithelfer für die KOM in das Verfahren eingetreten waren, haben sich mittlerweile komplett aus dem Verfahren zurückgezogen. Damit ist die Liste der Parteien, die konkret juristischen Einfluss auf die Verfahren nehmen können, sehr kurz. Die neuen Eigentümer gehören nicht dazu.


    Es wäre verfehlt, über die Erfolgschancen einzelner Klagen zu spekulieren. Aber ein Beispiel zeigt, dass das Verfahren sich nicht über ein Jahrzehnt erstrecken muss:


    Sollte das EuG im Sinne der Kläger, also JzN oder NeXovation entscheiden, dann stellt sich die Frage, wer überhaupt noch ein großes Interesse an einem Rechtsmittel vor dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) haben könnte. Unterlegen wäre dann die KOM, für die aber die Einstufung des Verkaufsprozesses nur eine völlig untergeordnete Bedeutung haben dürfte in ihrem Beschluss. Viel wichtiger war die Feststellung der unrechtmäßigen Beihilfen, und daran rüttelt niemand.
    Fällt das Urteil sehr deutlich im Sinne der Kläger aus, ist es durchaus möglich, dass die KOM keine Rechtsmittel anstrebt. Und außer ihr ist niemand sonst da, der dieses Rechtsmittel antreiben könnte. Käme das Rechtsmittel zum EuGH nicht, dann wäre nach dem EuG Schluss, und das wäre möglicherweise schon in 2017.
    Und das wäre dann tatsächliche Rechtssicherheit, mit der der dann aktuelle Eigentümer umzugehen hätte.


    Wie gesagt, nur ein Beispiel für einen der vielen Wege, die die Verfahren nehmen können. Die Erfahrung hat gezeigt, dass sich die Verhältnisse am Nürburgring alle paar Monate ändern, daher empfiehlt sich Abwarten. Währenddessen wird der Betrieb mit Rennen und Touristenfahrten sicher in irgendeiner Form weitergehen, aber es deuten viele Anzeichen auf Veränderungen hin.


    Der Nürburgring steht aktuell aufgrund jahrzehntelanger Politikverfehlungen der schlimmsten Sorte nicht mehr dem Wohle der Region zur Verfügung. Wir werden unseren Weg weiter verfolgen, der sich ausschließlich am Wohle des Nürburgrings, einer der Geburtsstätten des Motorsports und eines der Zentren automobilen Kulturguts, orientieren.

  • Heute kommt diese Pressemeldung:


    Grüne Hölle jetzt fest in russischer Hand




    Von Hans-Robert Richarz


    21. Mai 2016. Wenn in der Eifel der Ruf ertönt „Die Russen kommen“, bedeutet das nichts Militärisches, sondern bezieht sich auf die Besitzverhältnisse am Nürburgring. Nach der spektakulären Pleite der geschichtsträchtigen Rennstrecke vor fünf Jahren und dem darauf folgenden politischen Erdbeben in der rheinland-pfälzischen Landesregierung übernahm im Oktober 2014 Wiktor Wladimirowitsch Charitonin zwei Drittel der Anteile. Jetzt stockte der irgendwo in Sibirien geborene und inzwischen in Saint Tropez und London wohnhafte Oldtimer-begeisterte Multimillionär oder Milliardär – so genau weiß das niemand – sein Eigentum zu Füßen der Nürburg bis auf ein Prozent um den kompletten Rest auf.


    Im Allgemeinen pflegen russische Oligarchen beträchtliche Summen für Fußballvereine oder Hochseeyachten auszugeben. Gutes Beispiel dafür ist Roman Abramowitsch, der den 210 Millionen Euro für den Kauf des englischen Fußballklub FC Chelsea im Lauf der Zeit weitere 764 Millionen für Ablösesummen und Spielergehälter hinterher warf. Parallel dazu behielt er mit seinem Superkreuzer „Eclipse“ (163 Meter Länge, geschätzte Kosten 850 Millionen Euro) gegenüber seinen Kollegen Alischer Usmanow mit der Dilbar (156 Meter) und Wiktor Raschnikow mit der „Ocean Victory“ (140 Meter) im maritimen Größenwahn die Oberhand beim Wettbewerb „Wer hat die Längsten?“.


    Im Vergleich dazu ist Wiktor Wladimirowitsch Charitonin, der seine Schäfchen mit der Herstellung von Arzneimitteln ins Trockene brachte, ein Ausbund an Sparsamkeit. Rund vier Milliarden Rubel, Ende vergangenen Jahres umgerechnet 77 Millionen Euro, legte er in mehreren Schritten insgesamt für die grüne Hölle wie der einstige Formel-1-Weltmeister Jackie Stewart die 1927 zu Füßen der Nürburg eröffnete Rennstrecke nannte, auf den Tisch. Ein wahrhaft glänzendes Geschäft. Denn Schätzungen zufolge beträgt der Gesamtwert von Rennkurs und den dazu gehörenden Einrichtungen mehr als eine Milliarde Euro. Wie das Magazin „Forbes Russia“ berichtet, hält Charitonin mit seiner NR Holding jetzt 99 Prozent am Nürburgring, ein Prozent bleibt bei der Motorsportgruppe Get Speed Performance Center Nürburgring.


    Zuvor hatte der mittelständische Autozulieferers Capricorn zusammen mit Get Speed versucht, sich seinerseits das Projekt unter den Nagel zu reißen, was sich jedoch als mehrere Nummern zu groß für beide herausstellte. Sie hatten gemeinsam 77 Millionen Euro geboten, von denen zunächst 15 Millionen Eigenkapitalanteil bis Ende 2014 in drei Raten zu je fünf Millionen Euro zu zahlen waren. 45 Millionen Euro sollten als Fremdkapital von der Deutschen Bank kommen. Doch schon bei der zweiten Rate blieb Capricorn die Überweisung schuldig. Daraufhin trat im Oktober 2014 eine Holding Charitonins auf den Plan und übernahm zwei Drittel des insolventen Nürburgrings, Get Speed behielt ein Drittel – bis jetzt. Dass nun der Russe das nahezu komplette Heft in der Hand hat, könnte sich für die Rennstrecke und seine wahrhaft nicht auf goldenen wirtschaftlichen Füßen stehende Umgebung als Glücksfall erweisen, denn der Mann hat Benzin im Blut.


    Stimmen die über den Russen erzählten Gerüchte, dann nennt er zwischen 80 und 100 Autos sein Eigen, darunter eine beträchtliche Zahl wertvoller Oldtimer. Mit einem davon, einem Mercedes 500 K aus dem Baujahr 1935 nahm der normalerweise äußerst öffentlichkeitsscheue Charitonin vor zwei Jahren an der Mille Miglia in Italien teil. Den Traumwagen mit der Startnummer 101 und dem deutschen Kennzeichen „MKK“ (Main-Kinzig-Kreis) lenkte er höchstpersönlich von Brescia nach Rom und wieder zurück. Doch ebenso stark wie für alte Autos schlägt sein Herz für die Formel 1.


    In einem Interview mit „Forbes Russia“ versprach er, dass auch unter seiner Herrschaft der Nürburgring für alle möglichen Motorsportveranstaltungen, Testfahrten von Automobilunternehmen und an veranstaltungsfreien Tagen weiterhin für Touristen zur Verfügung stehen wird. Gleichzeitig bekräftigte er seinen Wunsch, demnächst auch die Formel 1 wieder in der Eifel als Gastgeber begrüßen zu dürfen: „Wir führen mit Ecclestone Gespräche, um wieder in den Formel-1-Kalender aufgenommen zu werden. Bisher haben wir allerdings im finanziellen Bereich keinen gemeinsamen Nenner gefunden.“ Dieses Hindernis könnte er freilich leicht aus dem Weg räumen. Wenn nicht alleine, dann zusammen mit einem seiner besten Freunde, dem Oligarchen-Kollegen Abramowitsch. Die in Koblenz erscheinende „Rhein-Zeitung“ berichtete von Gerüchten, dass Abramowitsch seinen Freund schon einmal bei einem Besuch am Nürburgring begleitet habe und er außerdem an Charitonins NR Holding beteiligt sei.


    Sollte es gelingen, die Formel 1 erneut für die Rennstrecke vor den Toren Adenaus zu begeistern, wäre das zum ersten Mal seit 2013. (ampnet/hrr)

  • Heute, am 24. Mai 2016, erscheint eine Sonderveröffentlichung der „Rhein-Zeitung“. Die Redaktion hat sich auf eine „Zeitreise“ begeben und „einen Bogen geschlagen von der Vergangenheit, von 1946 zu unserer Gegenwart. „Wir machen deutlich, wie es damals war und wie es heute ist – in vielen verschiedenen Themenwelten“. - Das schreibt der Verleger, Walterpeter Twer, im „Editorial“. Über 96 großformatige Zeitungsseiten geht die „Zeitreise“, in der auch Malu Dreyer, die „Königin der neuen Ampelregierung“ feststellt, wie wichtig die „Rhein-Zeitung“ für die Region ist: „Denn sie stellt die Lebenswelt der Menschen in der Region in den Mittelpunkt.“ - Nach einem Durchblättern stelle ich fest: Der Nürburgring gehört nicht zur „Lebenswelt der Menschen in der Region“. - In der „Rhein-Zeitung“, der Sonderausgabe, einer „Zeitreise“ über 70 Jahre findet der Nürburgring und die politischen Affären und Skandale, die gerichtlichen Auseinandersetzungen, die politischen Gewitter um die politischen Fehlleistungen in Verbindung mit der wohl bekanntesten und anspruchsvollsten Rennstrecke der Welt keine Erwähnung. - Gehört der Nürburgring nicht zur „Lebenswelt der Menschen in der Region“? - Oder anders:


    http://motor-kritik.de/node/1211

  • Wir haben lange nichts mehr vom Nürburgring-Skandal gehört und dem Verkauf dieser deutschen Traditionsrennstrecke an einen mittelständischen Unternehmer (von dem heute niemand mehr spricht), der auch eine überzeugte – und überzeugende – Fürsprecherin hatte: Malu Dreyer. - Er hatte aber wohl zu wenig eigenes Geld. - Malu Dreyer war auch „vor Ort“, als der Kauf beinahe an so lächerlichen Dingen wie eine nicht überzeugende Finanzierung in Koblenz am 14. März 2014 gescheitert wäre. Aber Jens Lieser, der Insolvenz-Sachwalter, hat das hin bekommen. Schließlich sind alle Mitglieder des Gläubiger-Ausschusses zur Geheimhaltung auch der Details verpflichtet und die Staatsanwaltschaft Koblenz hat das alles nicht interessiert. Nur sie hätte z.B. von der Deutsche Bank in Frankfurt eine Auskunft erhalten können, ob denn... - Wenn eine Staatsanwaltsschaft fragt, hilft auch nicht das sonst gerne gebrauchte Zauberwort „Bankgeheimnis“. - Da würde Motor-KRITIK z.B. interessieren, ob hier auch schon eine Kunstsammlung im Spiel war. - Andere Geheimnisse konnten im Laufe der Zeit schon gelüftet werden, wenn man – wie Motor-KRITIK – sicher sein will, ob man mit der damaligen Einschätzung des Käufers (Entschuldigung, es waren ja eigentlich zwei Personen in einer gemeinsamen Firma!) richtig lag. - Schließlich war diese Einschätzung anders als die einer Malu Dreyer z.B. - oder dem Präsidenten der Handelskammer Koblenz, der auch – als Vorsitzender der „Freunde des Nürburgrings“ - über beste Beziehungen zur Landesregierung in Mainz verfügte und sicherlich noch verfügt. - Die Ereignisse der letzten Monate haben durch das Geschehen um den Flughafen Hahn ein wenig abgelenkt. Aber Motor-KRITIK ist beim Thema Nürburgring mal dran geblieben. Auch an den „alten Akteuren“ - und schreibt so heute eine...


    „Wild“(e) Story über Scheitern & mehr


    Auch 2014 habe ich mich nicht auf Einflüsterungen und Erzählungen verlassen, sondern habe mir mit direkten Gesprächen und zeitaufwändigen Nachrecherchen ein wirkliches, reales Bild zu machen versucht. - Ich bin eben kein Politiker. - Das ist damals gelungen, wie die weitere Entwicklung zeigte. - Und die Staatsanwaltschaft hat alle Ermittlungen eingestellt. - Aber Motor-KRITIK ist „am Ball geblieben“.


    Eigentlich haben die Ereignisse um den Verkauf des Flughafens Hahn jetzt das Bild abgerundet, dass man auch damals schon von der neuen Regierungschefin haben musste. Und von dem von ihr favorisierten Käufer für den Nürburgring.


    Weil Malu Dreyer damals dann auch die lieben Journalisten-Kollegen dazu angeregt hat, sich einmal eines anderen – natürlich großartigen – Unternehmens des heute Ex-Nürburgring-Käufers anzunehmen, habe ich auch dort die Entwicklung verfolgt.


    Ich habe darum auch sehr früh über den Einstieg von Porsche – und über die Hintergründe dazu – bei der „capricorn COMPOSITE GmbH“ im Industriegebiet von Meuspath (nahe dem Nürburgring) informieren können.


    Nachdem sich nun in den letzten Monaten die Ereignisse ein wenig bündelten, die Handlungsstränge aber mehr wurden und kaum zu verfolgen waren, werde ich die laufende Entwicklung zwar heute nicht endgültig entwirren können, aber mit Detailschilderungen ein wenig deutlicher zu machen versuchen.


    Werfen wir also aktuell zunächst einmal einen Blick in den Bundesanzeiger, wo auch GmbH's – nachdem eine Pflicht zur Veröffentlichung der Bilanzen für solche Firmen besteht – und so z.B. auch das Zahlenwerk einer der vielen Firmen unter Führung des Ex-Nürburgring-Käufers Robertino Wild veröffentlicht werden muss.


    Feststellung: Der 2014er Abschluss ist dort reichlich spät eingestellt worden.
    Der Jahresabschluss der Firma „capricorn COMPOSITE GmbH“, Meuspath,
    für die Zeit vom 1. Januar – 31. Dezember 2014, wurde im
    Bundesanzeiger am 4. Mai 2016 veröffentlicht. Das ist nicht „porsche-like“!


    Man hat sich also Zeit gelassen mit der Veröffentlichung. Vielleicht hat man einen Tipp des „GmbH-Guide.de“ im Internet ernst genommen, wo man lesen kann:


    „Je älter die Informationen sind, desto weniger können Mitbewerber damit anfangen. Zögern Sie daher die Veröffentlichung möglichst hinaus. Nimmt man die gut 50 Euro für das erste Mahnschreiben in Kauf, vergehen schnell 12 Monate und mehr.“


    Dass „capricorn“ längere Zeit brauchte wird aber verständlich, wenn man einen Blick auf die zwar wenigen Zahlen, aber die umfangreiche textliche Beschreibung und Darstellung wirft. - Da ist z.B. zu lesen:


    „Um die Klarheit der Darstellung zu verbessern, haben wir einzelne Posten der Bilanz zusammengefasst und daher in diesem Anhang gesondert aufgegliedert und erläutert. Aus dem gleichen Grunde wurden die Angaben zur Mitzugehörigkeit zu anderen Posten und davon Vermerke ebenfalls an dieser Stelle gemacht.“


    Da ist man selbst als erfahrener Leser von Kriminalromanen, der schon durch das dadurch ständige Üben über eine gewisse Praxis beim gedanklichen Sortieren von Aneinanderreihungen möglicher Beweise hat, die zu einer Tat führen könnten (aus denen dann der Krimi entstand) gezwungen, einzelne Abschnitte mehrfach zu lesen. (Wie Sie, lieber Leser, jetzt z.B. den letzten Satz.)


    Damit meine Leser wissen, dass auch ich nicht alles verstanden habe, füge ich mal so einen Beweisabschnitt aus dem 2014er Jahresabschluss der „capricorn COMPOSITE GmbH“ gleich mehrfach ein, damit Sie, liebe Leser, einfach durchlesen können:


    „Unter den sonstigen Vermögensgegenständen werden Forderungen gegen den Gesellschafter im Umfang von TEUR 2.957 ausgewiesen. Diese resultieren im Wesentlichen aus Abtretungen von Forderungen der Capricorn Composite GmbH gegen Unternehmen der Capricorn-Gruppe auf den Gesellschafter, die mit ebenfalls an den Gesellschafter abgetretenen Ansprüchen von anderen Gesellschaften der Capricorn-Gruppe gegen die Capricorn Composite GmbH verrechnet und anschließend in ein Darlehen umgewandelt wurden.“


    Verstanden? - Natürlich ist die Schrift schwer zu lesen, so dass wir es mal so versuchen:


    „Unter den sonstigen Vermögensgegenständen werden Forderungen gegen den Gesellschafter im Umfang von TEUR 2.957 ausgewiesen. Diese resultieren im Wesentlichen aus Abtretungen von Forderungen der Capricorn Composite GmbH gegen Unternehmen der Capricorn-Gruppe auf den Gesellschafter, die mit ebenfals an den Gesellschafter abgetretenen Ansprüchen von anderen Gesellschaften der Capricorn-Gruppe gegen die Capricorn Composite GmbH verrechnet und anschließend in ein Darlehen umgewandelt wurden."


    Natürlich könnte ein „Unverständnis“ auch in der mageren Schrift begründet sein. Versuchen wir es mal in „Fett“:


    „Unter den sonstigen Vermögensgegenständen werden Forderungen gegen den Gesellschafter im Umfang von TEUR 2.957 ausgewiesen. Diese resultieren im Wesentlichen aus Abtretungen von Forderungen der Capricorn Composite GmbH gegen Unternehmen der Capricorn-Gruppe auf den Gesellschafter, die mit ebenfalls an den Gesellschafter abgetretenen Ansprüchen von anderen Gesellschaften der Capricorn-Gruppe gegen die Capricorn Composite GmbH verrechnet und anschließend in ein Darlehen umgewandelt wurden.“


    Diese Erklärungen leuchten vielleicht jedem Leser dann sofort ein, wenn er vorher gelesen hat:


    „Die Bilanz und die Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr 2014 wurden auf der Grundlage der gesetzlichen Vorschriften erstellt. Für die Bilanz und die nach dem Gesamtkostenverfahren aufgestellte Gewinn- und Verlustrechnung wurden die Gliederungsvorschriften der §§ 266 und 275 Abs. 2 HGB sowie die einschlägigen Vorschriften des GmbH-Gesetzes beachtet.“


    Immerhin wurden die „Gliederungsvorschriften“ beachtet! - Wirklich verstehen tut man das alles erst, wenn man gesehen hat, wer diese Darstellung eines Jahresabschlusses als Geschäftsführer verantwortet:


    Dr. Robertino Werner Wild, Geschäftsführer


    Ach ja! - Wenn ich einen Doktor-Titel tragen würde, dann würde ich das auch verstehen, aber so – bei meiner nur vorhandenen – ich übertreibe mal ein wenig - „mittleren Intelligenz“... -


    Ach, Sie verstehen das auch nicht? - Dann sollte ich Ihnen mal erzählen, was sich in der letzten Woche vor dem Landgericht Düsseldorf abgespielt hat.


    Vorher möchte ich aber noch mal einen Blick ins Handelsregister werfen, weil inzwischen eine VW-Tochter, die Sportwagen-Schmiede Porsche in Stuttgart nämlich, Teilhaber bei der „capricorn COMPOSITE GmbH“ geworden ist. (Motor-KRITIK berichtete ausführlich.)


    Beim Amtsgericht Düsseldorf lese ich – dort ist die Firma, die in der Eifel angesiedelt ist, handelsgerichtlich eingetragen (Aktenzeichen: HRB 63109) - dass unter dem 15.07.2015 um 06:51 Uhr dort notiert wurde:


    „Nach Änderung der besonderen Vertretungsbefugnis Geschäftsführer:“ ….. (?)


    Na, raten Sie mal, wer das ist? - Sie haben richtig geraten, denn im Handelsregister ist zu lesen:


    „Wild, Robertino Werner, Düsseldorf, *XX.XX.XX“ (Geburtsdatum wurde hier unkenntlich gemacht)


    Der kommt wohl aus der gleichen Familie, wie der „Wild“ aus dem Bundesanzeiger. Nur fehlt ihm der Doktor-Titel. Darum ist die „Änderung der besonderen Vertretungsbefugnis“ auch verständlich. Ohne Doktor-Titel ist dieser Robertino Werner Wild wahrscheinlich billiger zu haben. - Im VW-Konzern muss gespart werden! Wegen dem Skandal! - Es gibt da wohl in Wolfsburg eine Betrügerbande. - Aber das ist in Wolfsburg. - Und Porsche ist in Stuttgart. - Und Robertino Wild ist in Düsseldorf.


    Werfen wir also mal einen Blick nach Düsseldorf. Den „Malkasten“ übersehen wir dabei einmal. - Oder? - Obwohl es da auch nicht so richtig voran geht. - Da ist man noch mit dem Umbau beschäftigt. Man schrieb Motor-KRITIK im März 2016:


    „Der gesamte Pachtbereich (Küche, Bar, Restaurant, Serviceräume) wird vollständig erneuert. Die umfangreichen Sanierungs- und Renovierungsarbeiten befinden sich wesentlich, im vorgegebenen Zeitplan.“


    Und man informierte Motor-KRITIK jetzt im Juli auf eine entsprechende Anfrage hin:


    „...unseren umfangreichen Erneuerungen ist es geschuldet, dass die Gastronomie im Spätsommer eröffnet wird. - Einen genauen Termin kann ich Ihnen heute aber noch nicht nennen.
    Was die Umbaukosten angeht, so verfahren wir wie üblich, das heißt – jede Partei finanziert seinen Bereich.“


    Da haben wir also noch Zeit. - Und wenn Sie's vergessen haben sollten: Der Pächter des gastronomischen Bereichs ist dort seit Herbst 2015 mit einem 10-Jahres-Vertrag, Robertino Wild.


    Aber schauen wir jetzt mal beim Landgericht Düsseldorf vorbei:


    Nach einer Gerichtsverhandlung am Freitag, letzter Woche, 22. Juli 2016 vor der 15. Kammer, über die ich noch informieren möchte – ist Robertino Wild als Geschäftsführer bei der „capricorn COMPOSITE GmbH“ wahrscheinlich noch günstiger zu haben. Zumal auch noch die Staatsanwaltschaft Koblenz überlegen wird (oder sagen wir mal so: Sie müsste es eigentlich langsam tun!) ob man nicht vielleicht das inzwischen eingestellte Ermittlungsverfahren wieder aufnimmt. - Oder „bremst“ ein neuer Justizminister?


    Sie erinnern sich: Robertino Wild hat eine Kunstsammlung, die sich der Rechtsanwalt und Insolvenz-Sachwalter am Nürburgring, Jens Lieser, als Sicherheit übereignen ließ, an ihn aber zum zweiten Mal beliehen wurde. Der Erste, der auch diese Kunstsammlung als Sicherheit übereignet bekam, blieb im Dunkeln. - Weil die Deutsche Bank keine Auskunft gab?


    Einer der (Dr.?) Robertino Werner Wild gut kennt, ihn bisher als „seinen Freund“ bezeichnete, hatte Herrn Wild mal in dieser Zeit 500.000 Euro geliehen, weil die gerade im verschlungenen Firmen-Konstrukt des Capricorn-Eigners benötigt wurden. - Sagt er. - Und beweist es gerade vor Gericht.


    Weil er sein Geld – obwohl er wohl eine entsprechende Zusage hatte – nicht wieder bekommen hat. Dabei hatte er schon gewartet, sich vertrösten lassen. – Da hat er dann 2015 eine Klage eingereicht. (Weil das über eine seiner Firmen lief, klagt natürlich eine Firma gegen eine Firma.)


    Aber Robertino Wild empfindet diese 500.000 Euro nun als Einlage in eine gemeinsame Firma, nicht als „eine vorübergehende Hilfe“. - Darum geht der Streit „unter Freunden“. - Das war wohl einmal!


    Dem Geldverleiher war wohl auch durch den Ausgang der ersten Runde (!) eines anderen Prozesses immer klarer geworden, dass er „seinen Freund“ wohl falsch eingeschätzt hatte. - Jedenfalls ist da nun irgendwie „der Wurm drin“.


    Robertino Wild hatte – was die Besitzverhältnisse der gesamten Kunstsammlung betrifft – in einem anderen Verfahren vor dem Landgericht Düsseldorf (Motor-KRITIK war auch hier „vor Ort“) tatsächlich dann – trotz dem Argument von „Sammelbuchungen“, in denen so einiges verborgen sein sollte – keinen guten Eindruck hinterlassen und schuldet nun dem Kläger aus dessen Forderung an dem Kunstbesitz (einschl. Zinsen) – wie es aussieht - um 300.000 Euro.


    Natürlich wird es hier auch eine „zweite Runde“ geben. - Zeit ist Geld. - Für Robertino Wild.


    Nach Motor-KRITIK-Einschätzung werden da wohl für Robertino Wild in relativ kurzer Zeit insgesamt einige hunderttausend Euro fällig werden. (einschl. Zinsen)


    Dumm gelaufen! - Denn diese Entwicklung wird nun Folgen haben, die Motor-KRITIK zwar absehen, aber hier nicht schon darstellen möchte. - Schließlich zählt sich Motor-KRITIK nicht zu den „Erlkönig-Jägern, die heute schon vermelden, was erst in Jahren passiert.


    Aber so lange wird’s in diesem „Fall Wild“ nicht mehr dauern. Nachdem ich einige Zusammenhänge zu kennen glaube, wird es wohl – wahrscheinlich „hinter den Kulissen“ - noch zu einigen Verschiebungen kommen, die dann den Gesamtkomplex des Nürburgring-Verkaufs in einem schöneren, noch bunteren Licht erscheinen lassen wird, als jetzt den Verkauf des Flughafens Hahn, der uns nun noch bevorsteht. - Es gibt da gerade erst eine neue europaweite Ausschreibung - die dann wohl wieder China mit einschließt.


    Am Nürburgring gibt sich der neue Geschäftsführer des neuen Besitzers (er hat alles bezahlt!) große Mühe, nun „Ruhe ins Spiel zu bringen“ und bisherige „Aufreger“ mit unaufgeregter Darstellung derer Zukunft ruhig zu stellen. So wird der „ring°racer“ nach Aussagen des Geschäftsführers in einem Wochenblatt bald wieder laufen. Und die „Grüne Hölle“? - Nun ja, man wird sie nutzen, die Gaststätten öffnen.


    Ein noch geheimer Plan: Man wird vielleicht noch eine Terasse zur B 258 hin bauen. - Denn was kann es Spannenderes geben, als dem Verkehr auf der B 258 zuzuschauen?


    Was das alles mit dem von den Mainzer Politikern – voran Frau Dreyer – damals so hochgelobtem neuen Geschäftskonzept des Käufers „Capricorn“ zu tun hat? - Man weiß es nicht! - Auch die EU wird die neuen Pläne des neuen (alten) Erwerbers nicht kennen.


    Im Beschluss der Europäischen Kommission vom 01.10.2014 ist auf Seite 84, Absatz 256 zu lesen:


    „Das Geschäftskonzept der Veräußerer wird vom Erwerber nicht übernommen. Die beiden vorhandenen Rennenstrecken (Grand-Prix-Strecke und Nordschleife) werden in Zukunft parallel und separat für verschiedene Zwecke genutzt, die eine internationale Vermarktung von Senderechten ermöglichen. Zu diesem Zweck plant Capricorn den Bau zusätzlicher Einrichtungen und die Ausstattung der Nordschleife mit HD-Kameras. Ein Teil der Einrichtungen, die im Rahmen von Teilbereich II des 'Projekts Nürburgring 2009' gebaut wurden, wird stillgelegt (z.B. Restaurants). Der ring°racer wird veräußert und die ring°card als Bezahlsystem abgeschafft. Im ring°boulevard werden die Retail-Geschäfts zu einem Restaurantkomplex umgebaut.“


    Außerdem ist dann in Absatz 257 weiter zu lesen:


    „Außerdem wird sich der Nürburgring nach den Plänen des Erwerbers von einer Tourismusattraktion hin zu einem Technologiecluster und Industriepool wandeln.“ ...


    Was also der neue Geschäftsführer der „capricorn NÜRBURGRING GmbH“ (CNG) so erzählt, sind wohl die Träume eines Neulings, der die Voraussetzungen nicht kennt, unter denen die EU einem Verkauf des Nürburgrings zustimmte. - Obwohl er sie kennen müsste!


    Vielleicht hilft es jetzt auch, mit dem Finger auf den Flughafen Hahn zu zeigen. Dort versickern doch weitere – ganz viele, viele - Millionen. - Eine weitere Fehlleistung der Landesregierung, für die keiner die Verantwortung trägen will. - Tragen muss!


    Hoffentlich erhält man für den Verkauf des Flughafens im überwiegenden Besitz des Landes Rheinland-Pfalz so viel Geld, wie man allein für den Verkaufsprozess dann insgesamt schon ausgegeben hat.


    Die Staatsanwaltschaft Koblenz wird sicherlich nun ganz böse nach China schauen und finster mit dem Finger drohen müssen.


    So böse, wie man auch auf Details in Sachen des Nürburgring-Verkaufs geguckt hat? - Nur war das böse Gucken wohl auf Dauer zu anstrengend. - Zumal man nun den „bösen Blick“ für die neuen Chinesen braucht. - Um die Öffentlichkeit zu beeindrucken! - Man muss eben immer „nach vorne schauen“! - Der Herr Justizminister bestimmt die Blickrichtung!


    Heute scheint sich niemand mehr für den Nürburgring zu interessieren. Noch nicht einmal mehr die Staatsanwaltschaft in Koblenz. Obwohl es doch auch hier schriftliche Kreditzusagen gab, die – wie z.B. Motor-KRITIK nachweisen konnte – keine waren. Der Insolvenz-Sachwalter war offensichtlich anderer Meinung. - Die Deutsche Bank schweigt dazu!


    Will man für einen ähnlichen Fall jetzt die Chinesen im Fall des Flughafens Hahn verklagen? - Und wer verklagt die Schuldigen beim vergleichbaren Fall am Nürburgring?


    Und erinnert sich niemand mehr, dass auch am Nürburgring Chinesen tolle, überzeugende neue Geschäftsgrundlagen schaffen wollten? - Hier stand dann einmal Roger Lewentz in der „zweiten Reihe“. Malu Dreyer hat ihm vorgemacht wie es geht. In Zusammenarbeit mit der KPMG.


    Auch hier waren Journalisten über „chinesische Hintergründe“ gestolpert und hatten sie offen gelegt. - Rechtzeitig. - So hatte die „Mainzer Truppe“ unter Führung von Malu Dreyer, einschließlich ihrer Helfer und Helfeshelfer in Frankfurt und Koblenz, noch beidrehen können.


    Und Robertino Wild wurde ihr Retter! - Das heißt: Sie mussten ihn dazu machen. Die Zeit war knapp. Und schließlich war doch klar, dass am Ende niemand die Verantwortung übernehmen würde. - Übernehmen müsste! - Das ist überall nachzulesen!


    Auf Seite 49 des Teasers für das „Projekt RING“, überschrieben mit „Haftungsausschluss“ (!) wird auch deutlich, wie „offen, transparent und bedingungsfrei“ das gesamte Bietverfahren ablief.


    „Dieser Teaser ist vertraulich und ausschließlich zur Verwendung durch die Personen, denen er ausgegeben wurde, bestimmt. Dieser Teaser darf weder kopiert noch Dritten zur Verfügung gestellt werden (mit Ausnahme solcher Berater des Interessenten, die einer beruflichen Verschwiegenheitspflicht unterliegen). Falls der Interessent sein Erwerbsinteresse am Nürburgring nicht weiter verfolgt, muss er diesen Teaser an KPMG zurückgeben.“


    Wie gesagt: „Offen, transparent und bedingungsfrei“, wie man eben so mit „Volksvermögen“ umgeht. - Dass unter Leitung der Regierungschefin Malu Dreyer, die natürlich auf den Verkauf keinen Einfluss hatte (sagt sie!) aber schon mal die späteren Käufer – als hätte es nur diesen einen Interessenten gegeben – am 16. Januar 2014 "zu einem ersten Kennenlernen" (?) vor Vertragsabschluss am 14. März 2014 in Mainz empfing, das gegenüber der Öffentlichkeit aber lange verschwiegen wurde, gehört auch zu diesem Thema.


    Nun hat Roger Lewentz jetzt am Hahn versagt. Weil auch wieder ein Journalist... - Manchmal sind die wirklich nicht zu bremsen. Da helfen sogar Hausdurchsuchungen nicht!


    Natürlich kann man, wenn man alles glaubt, was im politischen Mainz so verbreitet wird, auch der KPMG Vorwürfe machen. Wenn man die erhaltenen Honorare kennt – auch die, die für die Arbeit am Nürburgring gezahlt wurden (!) - dann ist man geneigt, diese Summen nicht als Honorare, sondern als „Schweigegeld“ zu bezeichnen. Am Nürburgring wurden die Vorwürfe der Öffentlichkeit praktisch am Frankfurter Flughafen – dem Sitz der KPMG – gar nicht ernst genommen. Alexander Bischoff, ein „Partner“ der KPMG und Verantwortlicher beim Nürburgring-Verkauf, ließ die Vorwürfe unaufgeregt an sich vorbei rieseln. - Sollte man deshalb heute das Thema Nürburgring vergessen?


    Am Beispiel des Flughafens Hahn merkt man nämlich, dass die KPMG durch die Landesregierung von RLP, exakt vom Innenminister Roger Lewentz zum Schweigen verdonnert wurde. Die KPMG hatte die Landesregierung sogar darum gebeten, von der Verschwiegenheitspflicht entbunden zu werden. Der Herr Innenminister hatte das mit der Erklärung abgelehnt:


    „Sonst scheitert dieses Verfahren!“


    Hat Roger Lewentz noch nicht gemerkt, dass „dieses Verfahren“, der Verkauf des Flughafens Hahn genau so scheitern wird, wie der Verkauf des Nürburgrings? - Am Ende dieser Handlungen von „visionären Politikern“ - wie man sich gerne selbst empfindet – wird, wie am Nürburgring, auch am Flughafen Hahn der Insolvenzverwalter seine Arbeit aufnehmen müssen.


    Aber Frau Dreyer schützt jetzt aktuell „ihren“ Innenminister. Sie muss jetzt diesen Roger Lewentz schützen, denn man braucht doch einen Nachfolger für sie aus dem harten Kern der SPD, der die Wähler weiter für dumm verkauft.


    Kann es auch sein, dass schon die Wähler dumm waren, die die SPD bei der letzten Landtagswahl wieder wählten?


    Immerhin wurde bei Frau Dreyer noch ein gewisses Format deutlich, das man Herrn Lewentz – leider (!) - absprechen muss.


    Aber zurück nach Düsseldorf: Dort könnte es demnächst zu so genannten „Pfänderspielen“ kommen. Weil das jetzt lange Erklärungen notwendig machen würde, möchte ich nur mal darauf hinweisen, dass auch ein 1-Prozent-Anteil – an richtiger Stelle - von großer Bedeutung sein kann.


    Aber das ist wieder eine andere Geschichte!


    Darüber informiert dann Motor-KRITIK, wenn sich der wichtige Handlungsstrang deutlicher abzeichnet und damit auch leichter und kürzer darstellen lässt. - Verständlich eben.


    Damit man nicht alles zweimal lesen muss, um es einmal zu verstehen!


    MK/Wilhelm Hahne

  • Der Bau des Nürburgrings wurde 1925 auf politischer Ebene angeregt, um für die damals sehr arme Region Hocheifel ein touristisches Standbein zu schaffen. Das hat schon von 1927 bis hin zum Jahr 2000 nicht befriedigend funktioniert. Dann hatte die SPD-Landesregierung mit ihrem Ministerpräsidenten Kurt Beck die Idee, den Nürburgring zu einem touristischen „Leuchtturm“ für die gesamte Hocheifelregion auszubauen („Nürburgring 2009“). Dieses Projekt kann als völlig gescheitert betrachtet werden. Dazu gehört nur ein Blick in die Touristikzahlen des Statistischen Landesamtes von Rheinland Pfalz oder aber ein Blick in die Internet-Verkaufsangebote für Hotels im nahen Nürburgring-Umfeld. Noch im April 2016 verkündete die capricorn NÜRBURGRING GmbH (CNG) in einer Pressemitteilung: „So lockt der weltberühmte Nürburgring auch heute Jahr für Jahr Hunderttausende in die Eifel, ein Umstand, von dem Adenau und die Region unverändert profitieren.“ Und man zitiert den Stadtbürgermeister von Adenau mit den Worten: „Der Nürburgring hat Adenau weit über die Grenzen hinaus bekannt gemacht. Viele Gäste kommen nur wegen der Faszination Nürburgring nach Adenau.“ Und man unterstreicht das mit dem Satz: „Nicht umsonst heißt ein Werbeslogan ‚Adenau – ein Stück Nürburgring‘. - Motor-KRITIK hat einmal genauer hingeschaut, dabei auch Fachkompetenz in Anspruch genommen und schreibt:


    Über strukturpolitische Visionen und Illusionen


    Es ist gerade ein VLN-Wochenende und heute, nach einem Freitag mit Test- und Einstellfahrten, stellt ein Bewohner aus dem Umfeld des Rings vor dem Rennen fest:


    „Da waren aber früher Freitags auch schon deutlich mehr Automobile auf der B 258 unterwegs.“


    Die Starterzahlen sind zurück gegangen, die Zuschauerzahlen waren auch immer schon sehr optimistisch geschätzt und das Interesse der Fans hat sich inzwischen auf die wenigen „Super-Schnellen“ verlagert. Aber es reicht, wenn man die während des Rennens sieht. So reisen VLN-Zuschauer überwiegend am Samstagmorgen zum Rennen an, um am Nachmittag nach dem Rennen wieder nach Hause zu fahren.


    Überhaupt geht der Trend – bei allen Motorsportveranstaltungen – hin zu Ein-Tages-Veranstaltungen.


    Übernachtungen gibt es vor allem durch die Teams, die aber auch immer weniger werden, weil die Kosten für den Motorsport insgesamt immer weiter steigen. Da machen dann zwar die Übernachtungskosten nur einen kleinen Teil des Budgets aus, aber auch die Teams, deren Fahrer mit eigenen Automobilen die ganze Serie bestreiten, werden immer weniger, während die Anzahl der Teams wächst, die ihre Einsatzfahrzeuge an Leute vermieten, die zwar nicht immer über die optimalen fahrerischen Voraussetzungen verfügen, aber über das notwendige Geld. - Der Motorsport – auch der Basis-/Amateur-Motorsport - ist zum reinen Geschäft verkommen, was die Anzahl der Teammitglieder auch ansteigen ließ.


    Aber davon profitiert ganz überwiegend nur die Hotellerie in Nürburg, d.h. auch jene Hotels, die unnötiger Weise die Bettenkapazität direkt am Nürburgring erhöhten. Das war Teil der verfehlten Konzeption der SPD-Landesregierung.


    Wenn man jetzt einmal überprüft, ob diese Maßnahmen, die unter dem Titel „Nürburgring 2009“ liefen, der Hocheifelregion überhaupt etwas gebracht haben, so muss man feststellen, dass der Tourismus schon im nahen Umfeld – und ich rechne Adenau dazu – rückläufig ist.


    Da oftmals etwas anderes erzählt und geschrieben wird, hat Motor-KRITIK sich einmal ein paar Zahlen des Statistischen Landesamtes von Rheinland-Pfalz zusammen mit einem Touristik-Fachmann angesehen. Meine Leser finden die Statistiken im Anhang als pdf-Datei.


    Die Zeitreihen des Statistischen Landesamts Rheinland-Pfalz belegen eindeutig, dass der Übernachtungstourismus sowohl in der Verbandsgemeinde Adenau insgesamt als auch in den beiden Standorten Adenau und Nürburg seit etwa fünf Jahren rückläufig ist. Der Umfang des Rückgangs wird durch die veränderte Datenerfassung, dass ab 2014 auch alle Kleinbetriebe erfasst werden, etwas kaschiert, wenn man die Anmerkung unter den Tabellen übersieht. Der Rückgang ist also überall stärker, als es die puren Zahlen widerspiegeln. (Berücksichtigen Sie also bitte beim Lesen und Werten die jeweils unter den Tabellen stehenden Anmerkungen.)


    Der Rückgang gilt vor allem für Adenau. Obwohl sich durch die Aufnahme der Kleinbetriebe in die Statistik die Zahl der Betriebe von 2013 auf 2014 von 7 auf 19 erhöht hat, ist die Zahl der angebotenen Betten sogar noch um 4 gesunken. Wenn 2013 in den 7 Betrieben noch 16.195 Gäste aufgenommen worden sind, hat sich 2015 die Gästezahl mit 15.162 in den jetzt 20 Betrieben sogar deutlich verringert


    Das hat wohl auch einen schwedischen Hotelbesitzer nachdenklich werden lassen, der, nach langen Versuchen in der Region Fuß zu fassen, jetzt das Handtuch wirft. Im Internet ist eine Verkaufsanzeige zu finden, mit der die eigentlich bedeutendsten Hotels in Adenau, die „Blaue Ecke“ und das „Wilde Schwein“ zu einem Preis von insgesamt 3,5 Millionen Euro (Verhandlungsbasis!) angeboten werden.


    Angesichts der Entwicklung der Gästeübernachtungen in dieser Stadt, die sich – wie man oben lesen kann – als „ein Stück Nürburgring“ empfindet, kann man den Verkaufswunsch für die zwei Hotels in Adenau rational nachvollziehen.


    Selbst Nürburg hat – wie man der Tabelle entnehmen kann - einen Rückgang zu verzeichnen, der nur durch die Gästezahl dokumentiert wird. Kann man nämlich aus den Daten auf die wirtschaftliche Situation eines oder weniger Betriebe direkt zurückschließen, verschweigt das Statistische Landesamt diskret die Angaben zu den Übernachtungen. Dennoch ist es ein leichtes, die fehlenden Übernachtungszahlen 2015 in etwa zu rekonstruieren. Aus den Verweildauern der Gäste in den Vorjahren, die sich nicht wesentlich verändert haben dürften, ergibt sich dann eine Anzahl von etwa 113.000 Übernachtungen für das Jahr 2015. Bedenkt man zusätzlich, dass sich auch hier durch die Aufnahme der Kleinbetriebe in die Statistik die Zahl der Betriebe mehr als verdoppelt, die Zahl der angebotenen Betten sich gegenüber 2013 aber fast nicht verändert hat, kann man daraus nur auf einen Verdrängungswettbewerb im Ort schließen.


    Der Tourismus in Nürburg steht für einen doppelten Konzentrationsprozess:


    Der Anteil Nürburgs am gesamten Tourismus in der VG-Adenau und den benachbarten Verbandsgemeinden ist in den vergangenen Jahren zu Lasten der anderen Gemeinden deutlich gestiegen.
    Innerhalb Nürburgs fressen ganz wenige Großbetriebe die etwas älteren und vielen kleinen Betriebe.


    Die Haupterkenntnis aus all diesen Daten ist eindeutig: Der Nürburgring ist gebaut und jahrzehntelang betrieben worden, um durch Tourismus der gesamten Region Hocheifel und ihren kleingewerblichen Strukturen ein wirtschaftliches Standbein zu verschaffen. Dieses erklärte Anliegen der Strukturpolitik wurde unverdrossen von 1925 bis 2009 gepredigt, obwohl dieses Konzept schon zwischenzeitlich sehr fragwürdig geworden war, z.B. bei der Errichtung der Grand-Prix-Kurzstrecke anfangs der 1980er Jahre (Steigenberger Gutachten).


    Die jüngere Entwicklung demonstriert eindrucksvoll:


    Trotz Einbußen profitiert lediglich der "Punkt Nürburg" und nicht die "Region Hocheifel" maßgeblich vom Rennsport-Tourismus.


    Viele Kleinbetriebe, deren Anzahl in der Region Hocheifel zudem seit Jahren sinkt, obwohl man gerade sie durch den Tourismus hatte fördern wollen, dürfen sich nur über die Krümel freuen, die vom Tisch der wenigen Großen fallen.


    Die Privatisierung des Nürburgrings 2014 hat den Abschied des Staates von seiner Vision, den Nürburgring zu einem strukturpolitischen Leuchtturm für die gesamte Region Hocheifel zu entwickeln, besiegelt. Diese Entwicklung zeigt, dass der Nürburgring seit langem und erst recht das Projekt „Nürburgring 2009“ einer touristischen Illusion geschuldet war, die nicht dadurch besser wurde, dass sich die Politik – die Landesregierung in Mainz – nach dem durch sie inszenierten Dilemma und dubiosen Verhältnissen unter Hinnahme horrender Verluste offiziell vom Nürburgring verabschiedet hat. Dennoch bleibt Strukturpolitik für die Hocheifel weiterhin eine Aufgabe:


    Ohne regulierende Eingriffe der Öffentlichen Hand wird sich der entstandene – und noch entstehende – Schaden für die Region nicht verringern lassen.


    MK/Wilhelm Hahne/Dr. Jürgen Haffke

  • Hat die Landesregierung von Rheinland-Pfalz Grundstücks-Bestandteile des Nürburgrings verkauft, ohne sie zu besitzen? Als jetzt nach Zahlung der letzten Kaufrate durch den russischen Investor die Umschreibungen im Grundbuch vorgenommen werden sollten, stellte sich heraus, dass die Landesregierung den Besitz von Grundbesitzteilen nicht dokumentieren konnte, die sie eigentlich mitverkauft hatte. Die Situation ist wohl dadurch entstanden, dass nun erstmals der Nürburgring, der sich bisher immer nur im Staats-, bzw. Landesbesitz befand, jetzt, nach fast 90 Jahren, erstmals in Privatbesitz übergehen sollte. Schon beim Bau der Nürburgring-Nordschleife war es wohl zu „stillen Duldungen“ gekommen, als der Staat, das Land wahrscheinlich für den Streckenbau Grundstücke vereinnahmte, die man nie gekauft oder gepachtet hatte. Anders formuliert: Einige Grundstücksteile wurden wohl „still enteignet“. Jetzt bei den geplanten Grundbuchumschreibungen an einen privaten (russischen) Investor wird ein solches Verhalten von Staatsorganen erstmals öffentlich. Das ist nicht nur – im wahrsten Sinne - „ungehörig“, sondern ein handfester Skandal, den in diesem Fall auch die derzeitige Regierungschefin, Malu Dreyer (SPD) mit zu verantworten hat. Natürlich trifft auch eine Mitschuld die beratende KPMG oder den Insolvenz-Sachwalter, die eine Ausschreibung von Teilen des Nürburgrings vorgenommen haben, ohne die Besitzverhältnisse vorher eindeutig feststellen zu lassen. Das ist nicht der erste Faux-Pax des Insolvenz-Sachwalters, der sich auch schon mal eine Kunstsammlung als Sicherheit übereignen ließ, die zuvor schon mal beliehen war – und – das ist bisher weitgehend unbekannt, noch nicht einmal in vollem Umfang im Besitz des „Besitzers“ war. - Eine Parallelität zum Nürburgringverkauf, wo dieser Rechtsanwalt die Finanzierung an den ersten Käufer als gesichtert empfand? - Die Reihe der Skandale um den Verkauf des Nürburgrings setzt sich fort. Während die Öffentlichkeit sich neuen Skandalen – z.B Flughafen Hahn - zuwendet, ist die Reihe der Skandale um den Verkauf des Nürburgrings noch längst nicht abgeschlossen. Aber „Schönschreiber“ versuchen sich aktuell in einer anderen Darstellung. - Nicht nur die Medien haben sich durch eine geschickte Informationspolitik aus Mainz ablenken lassen. Jetzt scheint der Höhepunkt erreicht: Frau Malu Dreyer (Regierungschefin RLP), Herr Roger Lewentz (Innenminister RLP), Herr Jens Lieser (Insolvenz-Sachwalter), Prof. Dr. Dr. Schmidt (Insolvenz-Geschäftsführer), Herr Alexander Bischoff (KPMG) und Herr Pietro Nuvoloni (Pressesprecher) müssen sich durch Motor-KRITIK die Fragen stellen lassen:


    Betrug? - Dummheit? - Unvermögen?


    Würde man alle wunderlichen Abläufe um die Realisierung des Projekts „Nürburgring 2009“ einmal anonym und ohne die bekannten Namen der „Erfinder“, Antreiber, Berater, Finanziers einem unkundigen Zuhörer Punkt um Punkt zugänglich machen und dann die Frage stellen, wer wohl die Leute im Hintergrund waren, so wäre es nicht überraschend die Antwort zu hören:


    Eine perfekt organisierte kriminelle Vereinigung!


    Damit würde man sicherlich so manchen kriminellen Vereinigungen Unrecht tun. Im Fall Nürburgring standen in diesem Fall prominente Persönlichkeiten dahinter, die immer noch in unserer Gesellschaft eine besondere Rolle spielen. - Es kann natürlich auch sein, dass Politiker eine besondere Gattung von Menschen sind, die sich mit ihren Handlungen in einem rechtsfreien Raum bewegen, den sie sich vorher selber geschaffen haben.


    Grund genug, diesen Leuten bei ihrer Darstellung von „Transparenz“ genau auf die Finger zu schauen, die mit der transparenten Darstellung von scheinbar guten Ergebnissen – irgendwo – versuchen, den Blick der Öffentlichkeit auf wahre Abläufe bei einem anderen Projekt abzulenken. Die ergeben sich oft aus den Aktionen, die z.T. unter vorhandenem politischen Druck entstanden sind.


    So war es sicherlich kein Zufall, wenn der beim Verkauf des Nürburgrings plötzlich „aus dem Hut gezogene“ neue russische Investor gegen scheinbar alle Vernunft (wegen laufender Prozesse vor der EU-Gerichtsbarkeit) mit Zahlung der Restkaufsumme die Bedingungen des Kaufvertrages vorzeitig erfüllte und so – rein rechtlich – zum Besitzer des Nürburgrings wurde.


    Das wurde um den 25. April 2016 dann so von den Medien verbreitet, die durch Informationen des Insolvenz-Sachwalters „gefüttert“ wurden, der auch diese „Tatsache“ von seinem Pressesprecher, Pietro Nuvoloni, verbreiten ließ. Da wurde dann davon gesprochen – wo leben wir eigentlich? - dass der Kaufvertrag jetzt „geclosed“ wurde. Die daraus resultierende Information der Öffentlichkeit durch die Medien in dieser Sache sah dann so oder so ähnlich aus:


    „Der legendäre Nürburgring ist endgültig in russischer Hand. Der Kaufpreis sei viel schneller als erwartet bezahlt und der Kaufvertrag vollzogen, teilten die Insolvenzverwalter am Montag mit. 66 Millionen Euro seien schon geflossen. Die übrigen elf Millionen Euro müssten in den kommenden Jahren in Monatsraten überwiesen werden. "Ein Rücktrittsrecht vom Kaufvertrag besteht nicht mehr. Damit ist der Verkauf des Nürburgrings so gut wie abgeschlossen", hieß es weiter. "Für die Zukunft besteht jetzt für alle Vertragsparteien Rechts- und Planungssicherheit." Das Insolvenzverfahren beschränke sich nun auf "Abwicklungstätigkeiten" und Rechtsstreitigkeiten beispielsweise um Baumängel.“


    Mit dieser Meldung wurde in der Zentrale der Mainzer Landesregierung das Thema „Nürburgring“ dann ausgeblendet. Man konnte sich dem neuen Problemkind „Flughafen Hahn“ zuwenden. Und schuf – wieder mal – eine Groteske, die – so der Eindruck von Motor-KRITIK – die Mainzer Riege der politischen Komiker noch komischer aussehen ließ, als der Eindruck war, den sie auf dem Weg zu einer (scheinbaren) Darstellung von „Rechts- und Planungssicherheit“ schon hinterlassen hatten.


    Am Nürburgring lief indessen der Skandal hinter den Kulissen von „Rechts- und Planungssicherheit“ weiter, während die „Gutmenschen“ unter den Journalisten inzwischen verbreiten:


    „Aber der Ring regt sich, denn man konzentriert sich aufs Kerngeschäft. Motorsport - ohne Kirmes. Auf der Nordschleife testen Autohersteller ihre Modelle, Touristen fahren den Klassiker mit Profis oder solo. Ein Blick in den Veranstaltungskalender zeigt, dass auch der Rennzirkus boomt. 2015 hätten rund 650 000 Zuschauer die großen Rennen besucht, heißt es am Ring. Und die Formel 1? Gern, aber nicht um jedem Preis. Rock am Ring? Abwarten.“


    Motor-KRITIK nahm die Veröffentlichungen des Insolvenz-Sachwalters gegen Ende April 2016 von der vorzeitigen Erfüllung des Kaufvertrages zum Anlass, sich diese Tatsache durch eine der Firmen des Käufers (CNG) bestätigen zu lassen. Dort braucht man zwar schon einige Tage, um an der Formulierung zu feilen, aber am 30. Mai 2016 war dann aufgrund einer entsprechenden Anfrage von Motor-KRITIK als (scheinbar) glaubwürde Aussage in einer E-mail der CNG zu lesen:


    "Ja, die CNBG und deren Tochtergesellschaften sind nun rechtmäßige Besitzer aller Land- und Gebäudeteile."
    "Die entsprechenden Eintragungen in das Grundbuch sind beantragt."
    "Es gibt keinerlei Einschränkungen der Rennstrecken-Nutzung aus Grundstücksrechten.“
    "Nach dem Kauf erforderliche Eintragungen sind beauftragt."


    Wir haben diese Aussagen, die die Informationen des Insolvenz-Sachwalters unterstreichen, zu den Akten genommen, sie nicht zu einer Geschichte verarbeitet, weil diese Bestätigung zwar gut klang, aber uns – aufgrund jahrzehntelanger Beobachtungen der Situation am Nürburgring – nicht glaubwürdig schien. - Wir haben mit ihr ein Dossier angelegt, das wir dann über die Zeit weiter mit Details ergänzt haben.


    Jetzt – vier Monate nach meiner Anfrage beim neuen Nürburgring-Investor (eigentlich der 2. Käufer!) – schien der Zeitpunkt gekommen, einmal die Wertigkeit der Aussage des neuen russischen Investors, bzw. seiner capricorn NÜRBURGRING Besitzgesellschaft mbH (CNBG) und „deren Tochtergesellschaften“ zu überprüfen.


    So hat Motor-KRITIK dann wieder die CNG, eine der Tochtergesellschaften der CNBG – gut vier Monate nach ihrer ersten Aussage – angeschrieben und an ihre Darstellung der Situation vom 30. Mai 2016 erinnert:


    „...am 30. Mai 2016 teilten Sie mir aufgrund meiner Anfrage vom 17. Mai 2016 mit:


    "Ja, die CNBG und deren Tochtergesellschaften sind nun rechtmäßige Besitzer aller Land- und Gebäudeteile."
    "Die entsprechenden Eintragungen in das Grundbuch sind beantragt."
    "Es gibt keinerlei Einschränkungen der Rennstrecken-Nutzung aus Grundstücksrechten.
    "Nach dem Kauf erforderliche Eintragungen sind beauftragt."


    Ich wäre Ihnen dankbar, wenn Sie mir eine Erklärung dafür geben könnten, warum die Umschreibungen bis heute - vier Monate später! - immer noch nicht erfolgt sind. Normalerweise erfolgt eine Umschreibung nach Vorliegen des notariellen Antrags und Erfüllung der Eintragungsvoraussetzungen sehr schnell. ...“


    Motor-KRITIK ist nicht erstaunt, dass wir auch heute, am 8. Oktober 2016, noch ohne jede Antwort sind. Denn die Situation ist tatsächlich so, dass bisher keine Umschreibungen im Grundbuch erfolgt sind. Zum Beweis seien hier Antworten der wichtigen zwei Grundbuchämter in Ahrweiler und Daun auf entsprechende Anfragen von Motor-KRITIK eingefügt:


    Ahrweiler


    „...nach Auskunft des hiesigen Grundbuchamtes ist die Umschreibung noch nicht erfolgt.
    Die erforderlichen notariellen Anträge liegen noch nicht vor, die Gründe dafür sind nicht bekannt.
    Eine Prognose, wann die Umschreibung vollzogen sein wird, kann daher nicht gestellt werden. Nach Erfüllung der Eintragungsvoraussetzungen ist die Bearbeitungszeit beim Grundbuchamt gewöhnlich kurz. ...“


    Daun


    „...auf Ihre Anfrage vom 04.10.2016 hin wird mitgeteilt, dass eine Umschreibung noch nicht erfolgt ist.
    Ein Antrag auf Umschreibung liegt nicht vor.
    Gründe hierfür sind hier nicht ersichtlich. ...“


    Motor-KRITIK darf feststellen: Auch rd. fünf Monate nach Zahlung des Restkaufpreises ist eine Umschreibung des Nürburgrings auf den neuen Besitzer nicht erfolgt!


    Das verantwortliche Ministerium für den Verkauf des Nürburgrings ist das Innenministerium, das von Minister Roger Lewentz geleitet wird. Die dortige Presseabteilung hat sich in der Vergangenheit als reaktionsschnell erwiesen, was nicht verwundert, da sie von einem erfahrenen Journalisten geleitet wird, dem auch der Begriff „Zeit“ im journalitischen Alltag in seiner Bedeutung nicht unbekannt ist.


    Motor-KRITIK schrieb das Innenministerium in Mainz am 4. Oktober 2016 mit einer E-mail mit folgendem Inhalt an:


    „...am 25. April 2016 wurde in der Presse vermeldet:


    „Der legendäre Nürburgring ist endgültig in russischer Hand. Der Kaufpreis sei viel schneller als erwartet bezahlt und der Kaufvertrag vollzogen, teilten die Insolvenzverwalter am Montag mit. 66 Millionen Euro seien schon geflossen. Die übrigen elf Millionen Euro müssten in den kommenden Jahren in Monatsraten überwiesen werden. "Ein Rücktrittsrecht vom Kaufvertrag besteht nicht mehr. Damit ist der Verkauf des Nürburgrings so gut wie abgeschlossen", hieß es weiter. "Für die Zukunft besteht jetzt für alle Vertragsparteien Rechts- und Planungssicherheit." Das Insolvenzverfahren beschränke sich nun auf "Abwicklungstätigkeiten" und Rechtsstreitigkeiten beispielsweise um Baumängel.“


    Nach angemessener Wartezeit habe ich am 17. Mai 2016 der capricorn NÜRBURGRING GmbH (CNG) u.a. einige Fragen gestellt, die dann am 30. Mai 2016 so beantwortet wurden:


    "Ja, die CNBG und deren Tochtergesellschaften sind nun rechtmäßige Besitzer aller Land- und Gebäudeteile."
    "Die entsprechenden Eintragungen in das Grundbuch sind beantragt."
    "Es gibt keinerlei Einschränkungen der Rennstrecken-Nutzung aus Grundstücksrechten.
    "Nach dem Kauf erforderliche Eintragungen sind beauftragt."


    Ich musste nun aktuell – in dieser Woche, rd. 4 Monate nach dieser Auskunft - feststellen, dass eine Umschreibung aktuell noch nicht einmal notariell beantragt ist, da offenbar dafür eine Reihe von Voraussetzungen fehlen.


    Das bedeutet:


    Die Landesregierung von Rheinland-Pfalz ist auch im Oktober 2016 noch Besitzer des Nürburgrings!


    Ich wäre Ihnen dankbar, wenn Sie mir kurzfristig mitteilen würden, was an dieser Feststellung falsch ist.


    Wenn meine Darstellung aber der Realität entspricht: Welche Konsequenzen hat das für die Landesregierung von Rheinland-Pfalz?


    Ich wäre Ihnen für eine allgemein verständliche – und zeitnahe – Antwort sehr dankbar. ...“


    An der Antwort für Motor-KRITIK feilt man offensichtlich immer noch: Ich, bzw. Motor-KRITIK, konnten bisher nicht den Eingang einer Antwort feststellen.


    Nun hatte unsere Recherche zu diesem Thema der Besitzumschreibung im Grundbuch nach Erfüllung der Bedingungen des Kaufvertrages schon im September begonnen. Ich hatte mich z.B. um einen Gesprächstermin mit dem Bürgermeister des Ortes Müllenbach bemüht, der sich wohl auch im Interesse seiner Ortsgemeinde gegen die Umschreibung von bestimmten Grundstücken auf den neuen (russischen) Investor streubt, weil hier seinem Dorf Grundstücke entrissen werden sollen, die eigentlich immer noch im Gemeindebesitz sind.


    Dieser Bürgermeister hat natürlich – wie jeder gute Ortsbürgermeister – einen Rechtsberater, den er in kritischen Fällen um Rat fragen darf. Motor-KRITIK kennt die Zusammenhänge – auch den Ortsbürgermeister – so dass wir davon ausgehen mussten, dass der Ortsbürgermeister, durch Motor-KRITIK in eine unangenehme Situation gedrängt, wohl diesen Rechtsanwalt um Rat gefragt hatte.


    Das ist zwar eine Unterstellung, die wir bei Motor-KRITIK aber für realistisch halten. Darum haben wird diesen Anwalt in dieser Sache auch angeschrieben, zumal wir seine lobenswerte Einstellung kennen, die Verschwiegensheitspflicht eines Anwalts sehr ernst zu nehmen.


    Hier der Inhalt unsere E-mail vom 5. Oktober 2016:


    „...wie ich weiß, gehört die Ortsgemeinde Müllenbach mit ihrem Ortsbürgermeister Udo Mergen zu Ihren Mandanten.


    Herrn Mergen hatte ich am 28. September per E-mail um einen Termin zu einem Informationsgespräch zum Thema Nürburgring-Verkauf und Besitzumschreibung gebeten, auf das Herr Mergen bis heute nicht reagiert hat. - Ungewöhnlich für Herrn Mergen.


    Ich gehe davon aus, dass Sie ihn in dieser Sache beraten haben. Darum möchte ich Sie heute direkt informieren, dass ich mich in dieser Sache jetzt sowohl mit der CNG als auch dem Innenministerium in Verbindung gesetzt habe. - Natürlich gibt's auch andere Informationsstränge.


    Ich gehe davon aus, dass ich - nun sicherlich etwas umständlicher - die Dinge einer öffentlichen Klärung zuführen kann, die offenbar - warum auch immer - gegenüber der Öffentlichkeit verheimlicht werden sollen.


    Herr Mergen spricht nicht mit mir und Sie werden sich sicherlich aus Gründen der berufsrechtlichen und gesetzlichen Vertraulichkeit zum Schweigen verpflichtet fühlen. Gerade darum gehören Sie aus meiner Sicht in dieser Sache zu den erwähnenswerten "handelnden Personen".


    Welche Möglichkeiten hätte ich sonst als Journalist, als die, die ich nun wahrgenommen habe, um der realen Situation näher zu kommen?


    Ich schreibe Ihnen das nur, damit Sie Ihren Mandanten darauf vorbereiten können, dass es in den nächsten Wochen - nach Abschluss meiner Recherchen - zu einer Darstellung der realen Situation in Sachen Nürburgringverkauf kommen wird. So haben Sie die Möglichkeit, "Sprachregelungen" - vielleicht sogar in Abstimmung mit der CNG und dem Innenministerium - vorzubereiten.


    Ich freue mich drauf!


    Ich wünsche Ihnen noch einen Schönen Tag! ...“


    Darauf gab es bis heute keine Reaktion, die ich eigentlich auch nicht erwartet habe. Denn der Erste, der in dieser Sache offiziell „auf die Lichtung tritt“, der ist praktisch für die derzeit (noch) regierende Schicht „tot“, weil „zum Abschuss frei gegeben“!


    Natürlich habe ich auch mit einem Notar gesprochen, der „natürlich“ auch nicht von „Transparenz“ geredet hat (wie Frau Dreyer gerne schwafelt), sondern von „Verschwiegensheitspflicht“. Aber in diesem Gespräch ist auch klar geworden, dass die Umschreibung des Nürburgrings auf den neuen Käufer (Investor) auch noch nicht nach Jahren erfolgt sein kann.


    Aus dem Alter der Rennstrecke - Baubeginn 1925 – ergibt sich, dass heute die Teile des Nürburgrings, die im Forstamt Adenau als „Privatwald“ geführt werden, sich zwischenzeitlich sehr oft im Besitz von Erbengemeinschaften befinden. Diese Gemeinschaften bestehen oft aus einer zweistelligen Zahl von Teilhabern. Und das Gesetz sagt, dass die einstimmig (!) einem Verkauf zustimmen müssen.


    Ich erinnere mich, dass in den 90erJahren der Nürburger Revierförster Graeff – vor Jahren verstorben – im Auftrag der Nürburgring GmbH um den Ankauf eines Waldstücks im Bereich des Streckenabschnitts „Wippermann“/“Eschbach“ beauftragt war. Die Abwicklung hat – so weit ich das in Erinnerung habe – mindestens zwei Jahre gedauert.


    Meine Recherchen zu der aktuellen Situation haben aber ergeben, dass dem neuen Investor offensichtlich Grundstücke durch den Insolvenz-Sachwalter - nach Anbahnung durch die KPMG - verkauft wurden, die – noch – nicht der inzwischen insolventen Nürburgring GmbH gehörten. Selbst mit viel Geld lässt sich das nicht in kurzer Zeit korrigieren.


    Also ist die Motor-KRITIK-Feststellung bezogen auf die Landesregierung von Rheinland-Pfalz, vertreten durch den Innenminister des Landes, Roger Lewentz, aktuell berechtigt:


    Die Landesregierung von Rheinland-Pfalz ist auch im Oktober 2016 noch Besitzer des Nürburgrings!


    Daraus ergeben sich Konsequenzen!


    Für den neuen „Besitzer“ (der rechtlich keiner ist!) besteht keine „Planungssicherheit“!


    Er können an der „Nordschleife“ z.B. keinerlei Anpassungen an die Forderungen der FIA und DMSB vorgenommen werden, weil es dazu der Genehmigung durch den derzeitigen Besitzer – immer noch – das Land Rheinland-Pfalz (vertreten durch die Landesregierung) bedarf. - Und es taucht die Frage auf:


    Wer hat die letzten baulichen Maßnahmen an der Nordschleife eigentlich bezahlt?


    Wenn man nun die derzeitig gültige Situation kennt, dann begreift man nicht, in welcher Weise hier die Öffentlichkeit sowohl vom „Verkäufer“ als auch vom „Käufer“ hinter‘s Licht geführt wurden – und noch werden!


    Was Motor-KRITIK hier dargestellt hat, ist nur die „erste Schicht“ eines Schutz-Anstrichs, die nur mit viel Erfahrung in vielen Lebensbereichen (und mit Menschen!) „freigekratzt“ werden konnte. Darunter warten weitere Schichten – davon darf man ausgehen – aufs Freilegen.


    Denn tatsächlich musste einer Reihe von Beteiligten an diesem – nennen wir es - „Schurkenstück“ klar sein, dass man sich mit den dargestellten Handlungen „ins Abseits“ begeben hatte. Das wird z.B. dadurch klar, dass es in bestimmten Behörden schon vor der hier erfolgten Darstellung Anfragen von „Beteiligten“ gab, die eigentlich – weil Motor-KRITIK die Antworten kennt – darauf schließen lassen, dass man einen „möglichen Knatsch“ in Kauf nahm (aber eigentlich nicht erwartete), um sich von einem Problem – dem Nürburgring – lösen zu können, um sich einem neuen Problem – dem Flughafen Hahn – dann konzentriert zuzuwenden. - Wo man sich dann auch zunächst mal lächerlich machte!


    Spätestens nach dieser Geschichte ist klar: Die Landesregierung in ihrer jetzigen Zusammensetzung ist nicht mehr glaubwürdig!


    Kurt Beck war es nicht!
    Malu Dreyer ist es nicht!


    Innenminister Lewentz wollen wir in diesem Zusammenhang erst gar nicht erwähnen. Über die Konsequenzen sollte man sich nicht streiten, sondern sie nun ziehen!


    Der Steuerzahler in Rheinland-Pfalz, aber auch die Öffentlichkeit insgesamt, hat eine Behandlung, wie sie beim Thema Nürburgring erfolgte durch die „politische Elite“ des Landes erfolgte, nicht verdient.


    Frau Dreyer! - The party is over!


    MK/Wilhelm Hahne


    PS: Wenn die Staatsanwaltschaften nicht „an der Kette“ der jeweiligen Justizminister liegen würden, dann müsste jetzt eigentlich durch die Staatsanwaltschaft Koblenz sofort ein Ermittlungsverfahren eingeleitet werden, da eine Staatsanwaltschaft das Interesse der Öffentlichkeit wahrzunehmen hat. - Aber Recht ist – so scheint es zumindest in Rheinland-Pfalz - was den Regierenden gefällt!

  • „Nachtrag & Ergänzung“ sind Vokabeln „von gestern“. Das wurde mir jetzt noch mal klargemacht, als ich die Aussage der CNG, wo von „Besitz“ geschrieben wurde, wenn eigentlich “Eigentum“ gemeint war, ohne weiteren Kommentar übernommen hatte. Was in meiner Geschichte folgte, ließ eigentlich keinen Zweifel daran, was gemeint war. Tatsache ist: Es ist auch rd. fünf Monate nach Zahlung des im Kaufvertrag für den Nürburgring festgelegten „Restbetrages“ - es sind insgesamt „nur“ um 65 Millionen Euro – noch keine Übertragung des Eigentums bei den zuständigen Grundbuchämtern auf den neuen „Besitzer“ erfolgt. Es liegt noch nicht einmal ein Antrag vor. - Selbst Notare verstehen was das ist, wenn ein Käufer, der den Kaufpreis für ein Grundstück auf dessen „Anderkonto“ entrichtet hat, ihn dann um eine „Besitzumschreibung“ bittet. Das ist so falsch, dass es immer so richtig verstanden wird, wie die Feststellung in renommierten Blättern, dass man – nur als Beispiel - „mit 120 Stundenkilometern unterwegs war“. - Natürlich muss das Kilometer pro Stunde (km/h) heißen, aber – so habe ich mir mal von einem Redakteur eines Fachblattes sagen lassen - „es wird immer richtig verstanden.“ - Es gäbe noch andere Beispiele. Nur z.B. im Innenministerium von Rheinland-Pfalz versteht man Details in meiner Geschichte so, wie es ihnen in den Kram passt, hat andere Fakten offenbar überlesen. Nun war der Herr Innenminister auch gerade in Afrika. - Auf einer „Fortbildungs-Reise“? - So gibt es jetzt – nach Veröffentlichung meiner Geschichte vom Innenministerium an Motor-KRITIK den Hinweis, dass der „Besitzer“ derzeit – lt. Pachtvertrag – die CNG ist und man gibt den „Tipp“: "Für alle weiteren Nachfragen sind die Sachwalter die richtigen Ansprechpartner." - Natürlich habe ich diese Anregung dann auch gerne zum Anlass für eine Anfrage beim Insolvenz-Sachwalter, Jens Lieser, Koblenz genommen. - Und natürlich gibt es jetzt hier auch keinen Nachtrag oder Ergänzung. - Meine heutige Geschichte ist nämlich das...


    Update 1: „Betrug? - Dummheit? - Un…?“


    Nach meiner Geschichte zum Thema Grundbucheintragungen zum Nürburgringverkauf (die bisher nicht erfolgt sind!) ist es so ruhig, wie man die Natur auch vor großen Unwettern erleben kann. Die Situation im Fall des Nürburgring-Verkauf ist ähnlich. - Es in geradezu unheimlich ruhig.


    Niemand äußert sich dazu, widerspricht oder bestätigt. Selbst bei der CDU scheint man keinerlei Interesse an einer Offenlegung der derzeitigen Situation zu haben. Denn eigentlich war die Situation, wie sie sich derzeit in „Sachen Grundbuch“ darstellt, auch schon vor der Zeit der SPD-Herrschaft in Rheinland-Pfalz unklar. - Oder so klar, dass man nicht daran rühren wollte.


    Das ist eine Katastrophe! Aber auch eine „Kataster-trophe“. In den Katasterämtern ist schnell auszumachen, wo noch „weißes Gebiet“ ist. Damit sind „unklare Verhältnisse“ gemeint. Das betrifft nicht nur die Grundstücke direkt an der Nürburgring-Nordschleife, sondern z.B. auch einige dort vorhandene Brücken.


    Was für die Nordschleife gilt, gilt wohl auch für die von der Öffentlichkeit längst vergessene Südschleife. - Der Ortsbürgermeister von Müllenbach wird wissen, warum er auf meine Anfrage vom 28. September bis heute nicht geantwortet hat. - Aus Sicht der CNBG ist das sicherlich ein lobenswertes Wohlverhalten!


    Ein „Insider“ informierte Motor-KRITIK aktuell, dass es offenbar von Seiten des russischen Investors gar kein Interesse gibt, jetzt schnell zu einer Umschreibung im Grundbuch zu kommen.


    - ??? -


    Dieser russische Investor, bzw. die Firma, die lt. Vertrag (den keiner kennt) den Nürburgring gekauft hat, - so die aktuelle Information - hat mit der NBR Ring GmbH & Co. KG, (lt. einem auch unbekannten Vertrag) der die Eigentumsrechte durch die insolventen Nürburgring-Firmen (in überwiegendem Landesbesitz) übertragen wurden (ohne dass eine entsprechende Grundbucheintragung erfolgte!) vertraglich vereinbart, dass er den bisher gezahlten Kaufbetrag von mehr als 65 Millionen Euro, so lange verzinst bekommt (der Zinssatz soll klar über dem aktuell banküblichen liegen), wie der Eigentumswechsel nicht im Grundbuch eingetragen werden kann.


    Und da scheint es Probleme zu geben, die der russische Investor dann lächelnd zur Kenntnis nimmt:


    Er erhält so seinen Millionenbetrag gut verzinst!
    Er ist so auch nicht zur Zahlung der Grunderwerbssteuer in Millionenhöhe verpflichtet!


    Ich habe zwar schon einmal ausführlich und im Detail darüber berichtet, möchte hier noch einmal darstellen, wer der derzeitige Nürburgring-Eigentümer ist, ohne im Grundbuch eingetragen zu sein.


    Dazu möchte ich hier die Antwort einstellen, die ich dazu schon vor vielen Monaten auf meine entsprechende Anfrage von der Staatskanzlei der Landesregierung RLP in Mainz erhielt und auch schon auf Motor-KRITIK eröffentlicht habe – Aber: Nur wenige Leser werden sich erinnern.


    „Grundstückseigentümer sind die drei insolventen Gesellschaften: Nürburgring GmbH, Motorsport Resort Nürburgring GmbH und Congress- und Motorsport Hotel Nürburgring GmbH. Mit Vollzugs- und Treuhandvertrag vom 29. Dezember 2014 wurden die gesamten Grundstücke im Eigentum dieser drei Gesellschaften mit Wirkung zum 9. Januar 2015 auf die NBR Ring GmbH & Co. KG übertragen. Im Grundbuch werden aktuell noch die drei insolventen Gesellschaften als Eigentümer ausgewiesen. Die Umschreibung ist aufgrund grundbuchrechtlicher Vorschriften noch nicht vollzogen.“


    Man muss sich den letzten Satz sozusagen „auf der Zunge zergehen lassen“:


    „Die Umschreibung ist aufgrund grundbuchrechtlicher Vorschriften noch nicht vollzogen.“


    Worauf natürlich – unausweichlich – die Fragen folgen müssen:


    Wer ist die NBR Ring GmbH & Co. KG?
    Wer sind ihre Gesellschafter?


    Man versteht die „aktuelle Ruhe“ um so besser, wenn man einmal auf die Gesellschafter-Zusammensetzung und ihre jeweiligen Anteile schaut:


    Kommanditisten sind die Capricorn Nürburgring Besitz GmbH (CNBG) – also der russische Käufer - mit 95,1 Prozent
    und die NR Treuhand GmbH mit 4,9 Prozent.
    Komplementärin ist die NR Verwaltungs GmbH.
    Gesellschafter der NR Verwaltungs GmbH ist die NR Treuhand GmbH.
    Gesellschafter der NR Treuhand GmbH ist die Schultze & Braun Vermögensverwaltungs GmbH.
    Geschäftsführer der NR Treuhand GmbH ist Herr Rechtsanwalt Dr. Andreas Beck, Schultze & Braun GmbH, Rechtsanwaltsgesellschaft, Achern.


    Dieses Konstrukt geht sicherlich auf die hervorragende Arbeit von Insolvenz-Sachwalter Jens Lieser und dem Insolvenz-Geschäftsführer Prof. Dr. Dr. Schmidt zurück. Da es sich bei der Insolvenz um eine solche „in Eigenverwaltung“ handelt, ist die sicherlich in enger Abstimmung mit dem verantwortlichen Innenminister, bzw. der Regierungschefin des Landes erfolgt, denen der Steuerzahler das „Volksvermögen Nürburgring“ anvertraut hatte.


    Übrigens: Jens Lieser, vielbeschäftigter Rechtsanwalt mit Insolvenz-Abwicklungen, hat auf die Motor-KRITIK-Anfrage vom 11.10 – allerdings abends 17:10 Uhr – bis heute nicht geantwortet. Wenn er eine Erklärung für die derzeitige Situation bei der Insolvenz-Abwicklung hat, für die er verantwortlich ist, werden meine Leser seine Darstellung auch hier auf diesen Seiten finden. - Heute also noch nicht!


    Aber auch die CNG hat auf meine ursprüngliche Anfrage vom 4.10. nicht reagiert, obwohl ich nach dem Ausscheiden von Uwe Baldes dann noch mal am 8.10. an die ausstehende Antwort erinnert hatte.


    Es herrscht ein „tiefsinniges Schweigen“! - Aber jedem Leser dieser Geschichte müsste nun eigentlich klar sein, warum der russische Investor den Kaufvertrag schon „vorab“ erfüllte. Der Grund ergibt sich aus der o.g. Formulierung:


    „...mit Wirkung vom 9. Januar 2015...“


    Meine „Basis-Geschichte“ hat wohl bei allen, die uns gerne in Sachen Nürburgring das erzählen, was ihnen am besten „in den Kram passt“, eine „kleine Verärgerung“ ausgelöst. Bei „facebook“ war in diesem Zusammenhang am 12. Oktober zu lesen:


    „Am Besten verstehen es die Menschen die rund um den Ring leben falsche Wahrheiten anzunehmen und abzuwarten... Aktuell hat es die politisch gesteuerte Presse geschafft das kritische Stimmen total unerwünscht sind und Argumente welche auf fundierten Kenntnissen der Situation basieren zornig niedergeredet werden.“


    Auch bei „facebook“ war - auch aktuell - zu lesen:


    „Solche Aussagen (Anmerkung: Das bezog sich auf die Motor-KRITIK-Geschichte) sind absolut unbeliebt im Umfeld des Nürburgrings. Ebenso ist der Verfasser Wilhelm Hahne mittlerweile unbeliebt.“


    Aber damit kann ich leben! - Ich bin nicht auf der Welt um mir Freunde zu machen. - Aber ich habe Verständnis für das Verhalten der Leute, die nicht meine Freunde sein können. - Ich bin Journalist, nicht PR-Mitarbeiter!


    Darum verstehe ich auch – wie bereits geschrieben - warum der russische Investor bei der derzeitigen Situation so ruhig bleibt:


    Hohe Zinsen für seine Millionen-“Einlage“!
    Keine Grunderwerbsteuer!


    Das bedeutet u.a.: Das Land Rheinland-Pfalz bringt durch die von den Politikern in Verbindung mit dem Insolvenz-Sachwalter eingeleiteten Winkelzüge die eigenen Finanzbehörden um Steuereinnahmen in Millionen-Höhe! - Zu Gunsten eines russischen Investors. - Zum Nachteil der ehrlichen Steuerzahler!


    Nun wird der Russe mit einer 95,1-Prozent Beteiligung an der Firma, die ihm vertraglich eine Zinszahlung zugesichert hat, auch nicht die Zinsen an sich selbst aus einer überwiegend ihm gehörenden Firma zahlen. Da taucht dann die Frage auf:


    Welche geheimen Verträge gibt es sonst noch?
    Wer zahlt z.B. die Zinsen für die auf einem so genannten „Ander-Konto“ liegenden Millionen?


    Es ist aber auch interessant, sich in Verbindung mit der eigentlich irgendwann fälligen Grunderwerbsteuer einmal mit dem §13 dieses Gesetzes zu beschäftigen:


    Grunderwerbsteuergesetz (GrEStG)


    § 13 Steuerschuldner


    Steuerschuldner sind
    1. regelmäßig: die an einem Erwerbsvorgang als Vertragsteile beteiligten Personen;
    2. beim Erwerb kraft Gesetzes: der bisherige Eigentümer und der Erwerber;
    3. beim Erwerb im Enteignungsverfahren: der Erwerber;
    4. beim Meistgebot im Zwangsversteigerungsverfahren: der Meistbietende;
    5. bei der Vereinigung von mindestens 95 vom Hundert der Anteile an einer Gesellschaft in der Hand
    a) des Erwerbers: der Erwerber;
    b) mehrerer Unternehmen oder Personen: diese Beteiligten;
    6. bei Änderung des Gesellschafterbestandes einer Personengesellschaft: die Personengesellschaft;
    7. bei der wirtschaftlichen Beteiligung von mindestens 95 vom Hundert an einer Gesellschaft: der Rechtsträger, der die wirtschaftliche Beteiligung innehat.


    Das bedeutet in der Praxis, dass nach § 13 GrEStG alle an einem Erwerbsvorgang (s. o.) beteiligten Personen als Gesamtschuldner – also Käufer und Verkäufer gleichermaßen - haften. Das Finanzamt wendet sich zunächst an denjenigen, der sich vertraglich zur Zahlung der Grunderwerbsteuer verpflichtet hat. In der Regel ist dies der Erwerber.


    Allerdings: Zahlt dieser nicht, wird das Finanzamt den Veräußerer zur Grunderwerbsteuer heranziehen!


    Die CNBG müsste eigentlich Eigentümer des Nürburgrings sein, ist aber im Grundbuch nicht als solcher eingetragen. Dafür ist sie dann aber mit 95,1 Prozent an einer GmbH & Co. KG beteiligt, die Eigentümer des Nürburgrings ist, nachdem ihr das Eigentum am Nürburgring mit einem „Vollzugs- und Treuhand-Vertrag“ übertragen wurde. (Achten Sie mal auf die „95“ in Absatz 7 des § 13 GrEStG.) Also eigentlich ist der russische Investor jetzt gleich zweimal Eigentümer des Nürburgring, ohne es auch nur einmal – nachweisbar - durch eine Grundbucheintragung zu sein.


    „Dat is doch wirklich geil!“, sagt mir ein Nürburgring-Fan, dem ich das erklärt habe.


    Nicht nur wegen dieser scheinbar vorhandenen nicht ungünstigen Voraussetzungen hält es Motor-KRITIK für möglich, dass der russische Investor seine Investitionen in der Eifel auf einen gewissen Zeitrahmen begrenzen wird. Er wird sich – und das ist unter Berücksichtigung der insgesamt unklaren Gesamtsituation absehbar – aus der Eifel wieder zurückziehen.


    Motor-KRITIK-Vorhersage: Zum Ende des Jahres 2020.


    Und wer wird dann die Grunderwerbsteuer zahlen? Sie wurde in Rheinland-Pfalz zum 1. März 2012 durch den Finanzminister Carsten Kühl von 3,5 Prozent auf 5,0 Prozent angehoben.


    Auch bis zum Jahr 2020 wird keine Eigentumsübereignung im Grundbuch stattgefunden und der russische Käufer keine Grunderwerbsteuer gezahlt haben.


    So wird der russische Investor wohl seine Kaufsumme zurückfordern. - Müssen!


    Darauf einen doppelten Wodka!


    „Будем здоровы!“ -


    („Darauf, dass wir gesund werden!“ - ist zwar eine unpräzise, aber hier exakt zutreffende Übersetzung.)


    MK/Wilhelm Hahne


    Update 2: Die Abläufe beim Flughafen Hahn werden sicherlich anders sein, aber – per Saldo – auch so verlaufen, wie es die Landesregierung von Rheinland-Pfalz mit dem „Verkauf“ des Nürburgrings beispielhaft vorgeführt hat. - Transparent, unverständlich und vertraulich. - Für normale Bürger unbegreiflich! - Politiker bilden eine Ausnahme! - Auch hier wird man per Saldo hunderte Millionen „in den Sand setzen“. - Вздрогнем! (Übersetzung:: „Zucken wir zusammen!“) So ein Spruch geht eigentlich nur in Verbindung mit einem Wasserglas voll Wodka! - Dabei könnte der Käufer für den Flughafen Hahn dieses Mal aus der Eifel kommen. - Aber Wodka geht immer!

  • „Betrug? - Dummheit? - Unvermögen?“ war eine Geschichte auf diesen Seiten von Motor-KRITIK am 8. Oktober 2016 betitelt, die dann am 14. Oktober ein „Update 1“ erfuhr. - Und nichts regte sich! - Eine solche Ruhe tritt nach meiner Erfahrung nur nach Geschichten ein, die keine öffentliche Aufregung vertragen und die die Betroffenen dadurch zu vermeiden suchen, dass sie „in Deckung gehen“. - Natürlich habe ich versucht, noch bestehende Unklarheiten zu beseitigen. Aber auch in den Katasterämtern hat man nur wortlos mit den Schultern gezuckt. - Kann es wirklich sein, dass eine Landesregierung den Landtag, seine Bürger, die Wähler, die Steuerzahler „an der Nase herumführt“? - Hat sie dazu die Hilfe z.B. von Insolvenz-Sachwaltern, bzw. Rechtsanwälten in Anspruch genommen und gegenüber der Öffentlichkeit ein Konstrukt aufgebaut, dass nun nach den veröffentlichten Fragen und Fakten von Motor-KRITIK wackelt und knirscht? - Die CDU-Landtagsfraktion (MdL Alexander Licht) hat der Landesregierung am 27. Oktober - wohl aufgrund der Motor-KRITIK-Informationen - eine „Kleine Anfrage“ zukommen lassen. Die Frist zur Beantwortung wurde intern mit 18. November 2016 festgelegt, betrug also rd. drei Wochen. - Die Landesregierung hat diese Frist voll genutzt! - Durch die verwaltungsinternen Abläufe ging die Antwort des verantwortlichen Innenministeriums erst heute, am 22. November 2016 ein. - Die Art der Antworten auf einfache, klare Fragen, unterstreicht noch einmal die Berechtigung der Motor-KRITIK-Fragen von Anfang Oktober: „Betrug? - Dummheit? - Unvermögen?“ - Tatsache ist, dass inzwischen folgende Frage erlaubt sein muss:


    RLP-Regierung: Vertrauensmissbrauch?


    Zunächst die klare Feststellung von Motor-KRITIK:


    Das Land Rheinland-Pfalz ist aktuell noch Eigentümer des Nürburgrings!


    Motor-KRITIK möchte nachfolgend aus der von MdL Alexander Licht in einer „Kleine Anfrage“ an die Landesregierung gestellten Fragen, aber auch aus den heute erst offiziell werdenden Antworten von Staatssekretär Ronald Stich aus dem Innenministerium zitieren bzw. dessen Antworten im Klartext darstellen.


    Die CDU-Fraktion, vertreten durch MdL Alexander Licht, stellte am 27. Oktober 2016 unter dem Betreff:


    "Stand des Verkaufsverfahrens der Motorsportstätte Nürburgring GmbH und seiner ehemals dem Land gehörenden Immobilien"


    folgende einfache und klaren Fragen an die Verantwortlichen in der Landesregierung:


    1. Welche Gesellschaften der ehemals Nürburgring GmbH bestehen noch mit welchen Funktionen?


    2. Welche Besitzverhältnisse bestehen derzeit für die einzelnen Liegenschaften der in Insolvenz geratenen Gesellschaften der Rennstrecke?


    3. Welche der einzelnen Liegenschaften sind inzwischen durch notarielle Verträge dem Käufer grundbuchlich übertragen?


    4. Welche der einzelnen Liegenschaften waren bisher aus welchen Gründen noch nicht an den Käufer der Rennstrecke per Eintrag im Grundbuch übertragen?


    Die Landesregierung, vertreten durch ihren verantwortlichen Innenminister Roger Lewentz, ließ darauf am 18. November – unter voller Ausnutzung der ihr gesetzten Frist – durch den o.g. Staatssekretär antworten.


    Diese Antwort basiert dann – wie Staatssekretär Stich „i.V.“ schreibt…


    „...auf der Grundlage der Angaben des Sachwalters...“


    und er beantwortet dann die Fragen 1 bis 4 in scheinbarem Zusammenhang – aber ohne die Fragen, wie meine Leser oben verfolgen können – wirklich zu beantworten.


    Zunächst stellt der Herr Staatssekretär fest:


    „Neben der Nürburgring GmbH i.E. (NG) bestehen noch deren Tochter- bzw. Enkelgesellschaften Motorsport Resort Nürburgring GmbH i.E. (MSR), Congress- und Motorsport Hotel Nürburgring GmbH i(CMHN) und Nürburgring Betriebsgesellschaft mbH. i.L. (NBG)


    Die Insolvenzverfahren über die Vermögen der NG, MSR und CMHN dauern weiter an. Die Liquidation der NBG soll voraussichtlich bis Ende 2016 abgeschlossen sein.“


    Damit hat er dann zumindest die Frage 1 beantwortet. Für Motor-KRITIK-Leser interessant und zur Gesamtbeurteilung nicht unwesentlich:


    i.E. steht für „in Eigenverwaltung“
    i.L. steht für „in Liquidation“


    Zu diesen eigentlich feststehenden Unterschieden zwischen o.g. Bezeichnungen wurde der Öffentlichkeit von Seiten der verantwortlichen Politiker in Mainz in der Vergangenheit so manches Unverständliche erzählt, weil die passenden Details zur jeweiligen Bezeichnung im Insolvenzrecht unmissverständlich nachzulesen sind. - Aber richtig ist wahrscheinlich nur, was z.B. einer Regierungschefin wie Malu Dreyer oder dem Chef der Staatskanzlei, Herrn Hoch, „in den Kram passt“.


    Dann heißt es im Schreiben aus dem Innenministerium in Mainz weiter:


    „Nach Angaben des Sachwalters haben die insolventen Gesellschaften ihr gesamtes unbewegliches und bewegliches Anlagevermögen sowie die immateriellen Wirtschaftsgüter verkauft.


    Das Eigentum am beweglichen Anlagevermögen sowie die IP-Rechts wurden übertragen.“


    Danach wurde in der „Kleine Anfrage“ nicht gefragt. Vergleichen Sie mal, lieber Leser, die Fragen oben, mit den hier stehenden Antworten.


    Zur Erklärung: Die Bezeichnung „IP-Rechte“ steht als Abkürzung für „Intellectual Property“ und bezieht sich in diesem Fall wohl auf Markenbezeichnungen, geschützte geographische Bezeichnungen u.ä. - Wobei hier die Frage entsteht:


    Warum sind im Hamburger Handelsregister aktuell mehrere existierende Firmen zu finden, die in ihrer Firmenbezeichnung die – lt. Insolvenz-Sachwalter mit verkaufte – und dem Eigentümer geschützte Bezeichnung „NÜRBURGRING“ tragen?


    Sehr schön formuliert sind dann in der Antwort des Staatssekretärs Stich an MdL Licht folgende Absätze, mit denen man eigentlich nicht mehr und nicht weniger sagt:


    Das Land Rheinland-Pfalz ist aktuell noch Eigentümer des Nürburgrings!


    Da ist zu lesen:


    „Die Übertragung des unbeweglichen Anlagevermögens ist noch nicht abgeschlossen, da sachenrechtlich die Umschreibung im Grundbuch erforderlich ist.


    Exakt darauf hatte Motor-KRITIK in dem o.g. Beitrag vom 8. Oktober 2016 hingewiesen. Und dem Herrn Insolvenz-Sachwalter am 11. Oktober 2016 folgende E-mail zugestellt:


    „Sehr geehrter Herr Lieser,


    ich hatte beim Innenministerium angefragt, warum rd. 5 Monate nach Erfüllung des Kaufvertrages durch die CNBG, bis heute noch nicht einmal die Umschreibung bei den Grundbuchämtern beantragt ist.


    Die Antwort des Innenministeriums: "Für alle weiteren Nachfragen sind die Sachwalter die richtigen Ansprechpartner."


    Vorher hatte man mich informiert, dass inzwischen - durch einen gültigen Pachtvertrag - die CNG "Besitzer" des Nürburgrings ist. Meiner Ansicht nach müsste aber nun längst beim Grundbuchamt - bzw. den Grundbuchämtern - eine Umschreibung erfolgt sein. Eigentlich ist doch die CNBG nach Zahlung der "Restsumme" Eigentümer. Wie ich feststellen musste: Leider bisher nicht im Grundbuch.


    Sie können sicherlich das Rätsel lösen und die daraus entstehenden Fragen beantworten.


    Mit freundlichen Grüßen
    Wilhelm Hahne“


    Der Herr Rechtsanwalt und Insolvenz-Sachwalter hat es für richtig empfunden, darauf nicht zu antworten. - Aber er war gewarnt!


    Brauchte darum das Innenministerium zur Beantwortung einfacher Fragen drei Wochen?
    Musste man dem Insolvenz-Sachwalter Zeit für das Einreichen der Anträge bei den Grundbuchämtern einräumen, um eine „aufschiebende Antwort“ geben zu können?


    Immerhin konnte so der Herr Staatssekretär Randolf Stich dem Herrn MdL Alexander Licht heute, am 22. November 2016, weiter mitteilen:


    „Die Anträge wurden bei den beteiligten Grundbuchämtern gestellt. Der Sachwalter rechnet in Kürze mit der entsprechenden Umschreibung.“


    Um es klar und deutlich zu formulieren:


    Motor-KRITIK rechnet nicht mit einer Umschreibung "in Kürze"!


    Tatsächlich wurden inzwischen wirklich die Anträge bei den beteiligten Grundbuchämtern gestellt. - Nicht beantwortet ist die Frage: Wann? -Das Grundbuchamt Daun bestätigt heute:


    „...es liegt auf Antrag auf Umschreibung vor.“ (Ich habe den Schreibfehler unverändert gelassen.)


    Vom Grundbuchamt Bad Neuenahr-Ahrweiler gibt es dazu heute – am 22. November 2016 - die Information an Motor-KRITIK:


    „...die Anträge sind inzwischen eingegangen und werden bearbeitet. Die Sache ist allerdings recht umfangreich.“


    Was bedeutet:


    Die Darstellung des Herrn Liefer gegenüber dem Innenministerium ist reichlich optimistisch.


    Denn das gleiche Grundbuchamt hatte Motor-KRITIK im Oktober 2016 mitgeteilt, dass zwar noch kein Antrag vorliegen würde (5 Monate nach Erfüllung des Kaufvertrages und der Pressemitteilung des Herrn Lieser vom 25. April 2016 in dem er mitteilen lässt: „Alle Vermögenswerte gehen jetzt auf die Käuferin über.“!), und informierte Motor-KRITIK exakt am 4. Oktober 2016:


    „Nach Erfüllung der Eintragungsvoraussetzungen ist die Bearbeitungszeit beim Grundbuchamt gewöhnlich kurz.“


    So möchte Motor-KRITIK dann – einen Zusammenhang herstellend – unterstellen:


    Die Eintragungsvoraussetzungen sind mit hoher Wahrscheinlichkeit nicht erfüllt!


    Dazu habe ich auch in den o.g. Geschichten schon „Anmerkungen“ gemacht.


    Nachdem die Fragen des MdL Alexander Licht eigentlich im Wesentlichen nicht oder nur unvollkommen vom für den Verkauf des Nürburgrings verantwortlichen Innenministerium beantwortet wurden, möchte Motor-KRITIK das hier folgend nachholen:


    Frage 2: „Welche Besitzverhältnisse bestehen derzeit für die einzelnen Liegenschaften der in Insolvenz geratenen Gesellschaften der Rennstrecke?“


    Antwort durch Motor-KRITIK:
    Eigentümer, im Grundbuch nachzulesen, ist aktuell immer noch die Nürburgring GmbH, aktuell „i.E.“ und damit die Landesregierung von Rheinland-Pfalz.


    Frage 3: „Welche der einzelnen Liegenschaften sind inzwischen durch notarielle Verträge dem Käufer grundbuchlich übertragen?“


    Antwort durch Motor-KRITIK:
    Bisher fand keine Übertragung im Grundbuch auf den Käufer statt, so dass der auch aktuell noch nicht als Eigentümer des Nürburgring gelten kann, sondern über einen Pachtvertrag mit einer seiner Tochterfirmen als Pächter agiert.


    Frage 4: „Welche der einzelnen Liegenschaften waren bisher aus welchen Gründen noch nicht an den Käufer der Rennstrecke per Eintrag im Grundbuch übertragen?“


    Antwort durch Motor-KRITIK:
    Die Gründe sind unterschiedlich und z.T. sehr komplex, so dass in absehbarer Zeit kaum mit einer grundbuchlichen Übertragung zu rechnen ist.


    Wenn sich die aktuelle Situation aber so darstellt, dann muss die Frage gestellt werden:


    Wer hat die letzten Umbauten an der Nürburgring-Nordschleife in Auftrag gegeben und bezahlt?


    Nach geltendem Recht kann das nur der Eigentümer am „unbeweglichen Anlagevermögen“.


    Wer erteilte im Fall des Nürburgring-Umbaus (z.B. am Streckenabschnitt „Flugplatz“‘) tatsächlich den Auftrag an welche Firmen?
    Wer zahlte dann nach erfolgtem Umbau die dafür gestellten Rechnungen?


    Das sind aus Motor-KRITIK-Sicht noch nicht gestellte – und darum – auch nicht beantwortete Fragen.


    Es wäre langsam an der Zeit, dass die Staatsanwaltschaft in Sachen „Nürburgringverkauf“ ein paar Fragen stellt. - Eine Folge von Pleiten und Pannen, zu denen dann evtl. laufende Ermittlungsverfahren der Staatsanwaltschaft immer – zumindest für Motor-KRITIK – überraschend eingestellt wurden.


    Aber die Staatsanwaltschaft arbeitet am besten im Auftrag des Justizministers, ist Weisungsempfänger. Und der verfügt nur, was der „Regierungsarbeit“ hilft.


    Zur Not kann das auch die Hausdurchsuchung der Staatsanwaltschaft bei einem Journalisten sein. - Wie man weiß – und ich es erlebt habe!


    Ich wollte nicht versäumen, daran am Jahrestag der Landesverfassung (70 Jahre!) zu erinnern, die von Julia Klöckner (CDU) so empfunden wird:


    „Die Beratende Landesversammlung war Basis und Wegbereiter für die parlamentarische Demokratie, wie wir sie heute kennen.“


    Nur vergisst man schon mal – auf Anweisung (?) - das Grundgesetz, täuscht die Wähler (Wer denkt dabei nicht an Eveline Lemke?) und hält die Bedingungen für das aktuelle Ausscheiden der KPMG aus dem Beratungsvertrag für den Flughafen Hahn „transparent geheim“!


    Feine Landesregierung!


    MK/Wilhelm Hahne

  • Kein Deutschland-GP 2017: Die Reaktion aus Hockenheim


    Von Vanessa Georgoulas - 24.11.2016 20:45


    Die Formel 1 wird im nächsten Jahr nicht in Deutschland Halt machen. Der neueste Entwurf des WM-Kalenders sieht nunmehr 20 WM-Läufe vor. Im Vergleich zur letzten Version hat sich sonst nicht viel geändert.


    Am 30. November wird der Weltrat des Automobilweltverbands FIA über den endgültigen Formel-1-Kalender für das nächste Jahr entscheiden. Dabei wird den Mitgliedern eine Version vorgelegt, die keinen Grand Prix in Deutschland vorsieht und folglich nur noch 20 Rennen umfasst, wie die Kollegen von Auto, Motor und Sport berichten.


    http://www.speedweek.com/forme…tml#.WDfznIGOG10.facebook


    Tja ja ...... weit weit ist es gekommen mit meiner alten Heimat!!!


    Traurige Gruesse aus Siam :-)

  • Hier sollen keine Grimm‘schen Märchen erzählt werden. Die folgende Geschichte ist auch nicht die Folge einer „postfaktischen“ Entscheidung, sondern basiert auf Fakten, wie sie auch heute in der „Rhein-Zeitung“ zu lesen waren. Von der Journalistin Ursula Samary notiert, die einer Verhandlung vor dem Koblenzer Landgericht beigewohnt hatte. Da war ein Hans-Jürgen L. zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr und acht Monaten auf Bewährung verurteilt worden. Im Untertitel ist zu lesen, dass dieser Mann eine „staatliche GmbH um mehr als eine halbe Million Euro geschädigt“ habe. - Motor-KRITIK meint, dass es „etwas mehr“ war. - Hans-Jürgen L. hatte ein Geständnis abgelegt, was zu einer milden Strafe führte. Sein Verteidiger, Christoph Dohn, hatte seine Verteidigung entsprechend ausgerichtet. Allerdings hatte sich Hans-Jürgen L. auch noch „persönlich bereichert“. Um eine kleinere fünfstellige Summe. - Dabei waren „kleine Summen“ gar nicht sein Ding. - Er wird aber auch nicht an einer „großen Strafe“ interessiert gewesen sein. Inzwischen sind die „Bremer Stadtmusikanten“ „in alle Winde verstreut“, „round about the world“, wie man „postfaktisch“ feststellen muss. - Aber bei Motor-KRITIK ist ihre Arbeitsleistung, ihr Beitrag zum misslungenen Projekt „Nürburgring 2009“ immer noch im Gedächtnis präsent. - Obwohl es seit dieser Zeit genügend neue „Beiträge“ zum Thema Nürburgring gab, die durchaus das Zeug hatten, „alte Geschichten“ zu verdrängen. - Dazu soll es am Ende dieser Geschichte noch ein aktuelles Beispiel geben. - Aber zunächst heißt es einmal:


    Unvergessen: „Bremer Stadtmusikanten“!


    Nachdem er als „Hans“ in Bremen gelernt hatte wie‘s geht, konnte „L.“, wie er in der „Rhein-Zeitung“ benannt wird, dann bei der Umsetzung von „Nürburgring 2009“ in die Realität nun als „Hans-Jürgen“ all‘ seine Erfahrung einbringen.


    Aber nicht nur er. Zufällig hatten sich eine Reihe von Bremer Erfolgsmanagern – sie hatten in Bremen erfolgreich teure Projekte „in den Sand gesetzt“ - dann in der Eifel getroffen, um hier in der Provinz dem „Eifel-Pack“ mal zu zeigen „was eine Harke ist“. Dazu gehörte neben...


    Andreas B.
    Stephan C. und
    Hans-Jürgen L. - in Bremen unter Hans L. bekannt,


    ...auch noch ein weiterer Bremer Unternehmer, der bei der „Ausstattung“ mit publikumswirksamen Attraktionen beim Projekt „Nürburgring 2009“ behilflich, und beratend tätig war. - „Gegen eine kleine Schutzgebühr“!


    Eigentlich sollte Hans-Jürgen L. schon zusammen mit Dr. Walter Kafitz und Prof. Dr. Deubel vor Jahren der Prozess gemacht werden. Aber krankheitsbedingt…. - Und inzwischen dann auch noch Hartz IV. - Das gibt dann Plus-Punkte vor Gericht, weil das „,mildernde Umstände“ sind.


    „...Nach eigenem Geständnis und Beweisen“ hatte sich Hans-Jürgen L.


    „im höchsten Maße pflichtwidrig“ verhalten


    und war zudem noch aufgrund seiner Position bei der Nürburgring GmbH als Finanzdirektor dafür verantwortlich, dass am Aufsichtsrat vorbei bestimmte Finanzvermittler „etwa 340.000 Euro“ (schreibt die „Rhein-Zeitung“) Honorar erhielten. - Wofür, ist eigentlich nicht aufgefallen.


    Motor-KRITIK hat noch einmal – nur der Ordnung halber – heute in uns vorliegende Unterlagen geschaut und dabei folgende Rechnung aufgemacht:


    29. August 2008, Aufwandsentschädigung IPC - Beleg-Nr. 5460 - 40.000,-- Euro
    10. September 2009, Umstrukturierung IPC - Beleg-Nr. 5860 - 45.000,-- Euro
    24. September 2008, Aufwandsentschädigung IPC – Beleg-Nr. 6122 - 40.000,-- Euro
    04. Mai 2009, Aufwandsentschädigung (lt. mündl. Vertrag) Nr. 4242 - 100.000,-- Euro
    22. Mai 2009, Aufwandsentschädigung (lt. mündl. Vertrag) Nr. 2983 - 50.000,-- Euro
    17. Juni 2009, Aufwandsentschädigung (lt. mündl. Vertrag) Nr. 0113 - 150.000,-- Euro
    29. Oktober 2008, Sonderaufwand Pinebeck, Finanz. MSR, Nr. 7056 - 45.000,-- Euro
    11. November 2008, Sonderaufwand Pinebeck, s.o. MSR, Nr. 7221 - 174.962,18 Euro


    Das ergibt nach Motor-KRITIK-Rechnung dann 604.962,18 Euro


    Das Landgericht hat wohl eine andere Rechnung für die Summen aufgemacht, die von der Geschäftsleitung der Nürburgring GmbH – wozu Hans-Jürgen L. zu zählen war – sozusagen am Aufsichtsrat vorbei (und damit gegen ihren Vertrag verstoßend) ihren „Helfern in der Finanzierungsnot“ ausgezahlt wurden.


    Nach Motor-KRITIK-Notizen gab es auch einen ungesicherten Kredit (der sich in mehrere Kredite splittete) durch die Nürburgring GmbH an die Cash Settlement & Ticket GmbH in Höhe von 5,6 Millionen Euro, von dem zumindest wir nicht wissen, welche Rolle der Finanzdirektor der Nürburgring GmbH hier spielte, der dann in der Rolle des Geschäftsführers der Cash Settlement & Ticket GmbH den „kleinen Kredit“ auch in Anspruch nahm. Als Prokurist und Finanzdirektor war er eben auch für die „finanziellen Angelegenheiten“ der Nürburgring GmbH verantwortlich.


    Vielleicht sind diese wenigen Millionen auch in den Insolvenz-Wirren der einzelnen Firmen verloren gegangen.


    Und der Aufsichtsrat wusste von nichts! - Vielleicht wusste aktuell auch das Landgericht in Koblenz nicht alles. - Wie „Nichtwissen“ und „Vergessenhaben“ wohl zu den herausragenden Eigenschaften vieler an diesem Nürburgring-Projekt beteiligten Politiker und anderer Akteure gehörten. - Sogar ein Ex-Finanzminister konnte sich z.B. im so genannten „Deubel-Prozess“ nicht an Details erinnern.


    Nun wollen wir nicht kleinlich sein: Bei den vielen einfach verschwundenen hunderten Millionen beim Bau und den weiteren hunderten Millionen Euro, die beim Verkauf des Nürburgrings vom Steuerzahler geopfert werden mussten, sollte es auf ein paar 100.000 Euro nicht ankommen!


    Wir vergessen das einfach! - Wir blicken nach vorne! - Wir machen das!


    Hans-Jürgen L. hatte jedenfalls vor seinen Stilübungen am Nürburgring schon sein besonderes Talent dadurch bewiesen, dass er eine der größten Pleiten des Stadt-Staates Bremen (mit entsprechenden Subventionsverlusten) als Geschäftsführer der Space Park Development GmbH in Bremen hinlegte.


    Immerhin: Das Center dort wurde, wenn ich den Darstellungen der Presse aus jener Zeit glauben kann, eine "Investitionsruine", hatte also sowohl was Anfang wie Ende betrifft Vorbildfunktion.


    Selbst als "Investitionsruine" war das Space Park Center noch so interessant, dass das Fernsehen dort einen Film zur "Tatort"-Serie drehte: "Requiem". So hatte zumindest das Fernsehpublikum noch im Herbst 2005 etwas von der dort verbuddelten Subventionssumme.


    Auf dem Gebiet müsste am Nürburgring noch etwas getan werden. Aber im Moment taugt der Nürburgring noch nicht einmal so richtig als Investitionsruine. - Aber als Rennstrecke. - Sagt der Pächter und versucht es zu beweisen.


    Hans-Jürgen L. hatte – wie man als aufmerksamer Beobachter feststellen muss – auch hier am Nürburgring schon etwas Farbe ins Bild gebracht. Auch sein Auftritt vor dem LG Koblenz war – wenn man die „Rhein-Zeitung“ in guter Kenntnis seiner Vorleistungen liest - perfekt vorbereitet.


    Als fast so gut muss man den aktuellen Verkauf einer „Tochter“ der _wige MEDIA AG empfinden. Die verkaufte vor Tagen ihre im Industriegebiet Meuspath ansässige Tochter, _wige SOLUTIONS gmbh, an Herrn Thomas Riedel und Partner, wohl auch Gesellschafter der Riedel Communications GmbH & Co KG in Wuppertal.


    Die machen nun daraus die „wige SOLUTIONS GmbH & Co. KG“, die dann auch die bisherigen Aufgaben der „alten“ _wige SOLUTIONS GmbH übernehmen dürfte.


    Thomas Riedel unterhält mit seiner anderen - oben schon genannten - Firma am Nürburgring direkt eine Außenstelle, weil man dort die Funkgeräte zur Verfügung stellt, die bei Rennveranstaltungen gebraucht werden. Die „neue wige“ dürfte nun also auch über die Ausstattung im Racecenter am Nürburgring verfügen, ohne dass eine Durchführung von Rennen sowohl auf dem Grand-Prix-Kurs als auch der Nordschleife gar nicht möglich wäre.


    Die CNG hatte im Vorfeld vergeblich versucht der „alten _wige“ die Ausstattung, die von den dort eingesetzten Fernsehgeräten bis hin zum Kopierer reicht, abzukaufen um wirklich als „Herr der Rennstrecke“ gelten zu können. - Man hatte sich nicht über einen Kaufpreis einigen können. Die Verhandlungen liefen schon „ewig“ und galten als irgendwie festgefahren.


    Mal sehen, ob es nun zu einer Lösung kommt, die der CNG, bzw. der CNBG gefällt. Wie es scheint, ist aber jetzt zunächst die Riedel Communications GmbH & Co KG in Wuppertal im Besitz des „Spielballes“.


    Der Verkäufer, die _wige MEDIA AG in Köln hofft, sich mit dem Verkauf seiner „SOLUTIONS“-Tochter von einem „margenschwachen und kapitalintensiven Bereich“, getrennt zu haben, wie das deren Vorstandsvorsitzender Peter Lauterbach formulierte, der gleichzeitig Geschäftsführer der _wige SOLUTIONS gmbh war.


    Es knirscht zur Zeit heftig in der Firmenkonstruktions-Bauabteilung am Nürburgring, bzw. bei denen, die sich als Eigentümer darstellen – bzw. darstellen lassen - ohne es eigentlich zu sein.


    Das „Knirschen“ kann auch daher rühren, dass man derzeit am Nürburgring alles tut, um dem direkten Umfeld und der Öffentlichkeit insgesamt ein gutes Bild zu vermitteln. Man probt offenbar auch schon hinter den Kulissen für neue Auftritte.


    Motor-KRITIK wird sie begleiten und versuchen der Öffentlichkeit ein faktenbasiertes Bild zu vermitteln.


    Es muss ja nicht immer alles „postfaktisch“ sein. Trotzdem wird es nicht ohne das Gefühl gehen, das der Nürburgring schon aufgrund seiner Ausstrahlung und seines eindrucksvollen Mythos verdient.


    MK/Wilhelm Hahne

  • In diesem Jahr, 2017, erlebt der Nürburgring seinen 90. Geburtstag. Da schaut man gerne in alten Unterlagen nach, was der Jubilar so alles erlebt hat. Eine der wichtigsten Sammlungen zu diesem Thema sind die vielen Jahrgänge der Zeitschrift "Der Nürburg-Ring", deren Titel sich schon mal in "Der Nürburgring" und "Nürburgring" wandelte. Diese Publikationen, die direkt am Nürburgring entstanden, sind von 1926 bis 1974 erschienen. Leider besitzt keine Bibliothek und kein Archiv in Deutschland alle Ausgaben dieser Zeitschrift. Nirgendwo, weder am Nürburgring selbst, noch in den unterschiedlichsten Archiven gibt es einen kompletten Satz aller Ausgaben. - Bitte helfen Sie!


    „Der Nürburgring“: Dringend gesucht!


    In mühevoller, langwährender Recherche ist es jetzt einem langjährigen Leser von Motor-KRITIK gelungen, die Inhaltsverzeichnisse - fast - aller Hefte der Zeitschrift "Nürburgring" zu erfassen.


    Es fehlen nur noch die insgesamt vier Hefte der beiden Jahrgänge 1938 und 1939.


    Ist unter den vielen Lesern von "Motor-KRITIK" jemand, der eines oder vielleicht sogar alle der gesuchten Hefte besitzt? Bitte melden Sie sich dann bei mir (info@motor-kritik.de (link sends e-mail)), damit ich mit Ihnen in Kontakt treten kann, wie Kopien dieser wohl sehr seltenen Hefte zur Auswertung für eine 90 Jahre Nürburgring-Geschichte einem interessierten Wissenschaftler zur Auswertung zur Verfügung gestellt werden können.


    Das wäre ein tolles Geschenk zum 90. Geburtstag des Nürburgrings 2017!


    Nach Abschluss der Arbeiten wird Motor-KRITIK zunächst die Inhaltsverzeichnisse aller Ausgaben, soweit sie dann erfaßt werden konnten, veröffentlichen und später dann vielleicht einzelne interessante Geschichten nachschieben.


    Dabei werden wir wieder – und das häufiger - auf den Namen eines Mannes stoßen, der einmal der Nürburgring GmbH als Pressechef diente, Vorsitzender des ADAC Gau Nordrhein war und schließlich gar Präsident des ADAC in München wurde:


    Hans Bretz. - Seine Satz-Schöpfung aus seiner Zeit als Pressesprecher der Nürburgring GmbH wurde ab 1935 zum geflügelten Wort:


    „Jeder lobt, was nürburgringerprobt!"


    Nicht nur die Nürburgring GmbH hat ihn über die Jahre dann vergessen, sondern auch der ADAC, wie auf diesen Seiten – zum letzten Mal im Juni 2016 – erinnert wurde. Sein Grab auf dem Friedhof in Nürburg, auf dem er auf eigenen Wunsch beigesetzt wurde, ist weitgehend ungepflegt.


    Das sei bei dieser Gelegenheit einmal den Verantwortlichen bei ADAC und dem neuen Betreiber des Nürburgrings zur Erinnerung ins Notizbuch geschrieben. - 90 Jahre Nürburgring wären auch Veranlassung, mal einen Mann mit in den Vordergrund zu rücken, der in der Zeit seiner Arbeit am – und für den - Nürburgring viel für diese Rennstrecke getan hat. - Aber bisher wurde von diesen Gruppen nichts getan.


    Der neue Nürburgring-Betreiber mit „russischen Wurzeln“ wird in diesem Jahr aber wieder eine


    „nürburgring award night“ unter dem Obertitel „SAVE THE DATE“


    kurz vor dem 24h-Rennen veranstalten. Der Titel passt gut zu meiner gestern Nacht auf der Server-Datenbank verschwundenen Geschichte von einem „Problemfall“.


    Aber zurück zu Hans Bretz und die Zeitschrift „Der Nürburgring“. - Seine erste Geschichte zum Thema Nürburgring wurde übrigens in Heft 2 der o.g. Zeitschrift, 1926 unter dem Titel


    „Die Eifel, das Land des Autotouristen“


    veröffentlicht.


    Mit Heft 1/1974 wurde das Erscheinen der Zeitschrift „Nürburgring“ dann eingestellt. Auf Seite 2 dieser letzten Ausgabe gab es eine Geschichte mit dem – heute wieder sehr aktuellen – Titel:


    „Quo vadis Motorsport“


    Die letzte Geschichte in diesem „Abschieds-Heft“, beginnend auf Seite 34, war betitelt:


    „Wissenswertes über den Nürburgring“


    Um meine Leser noch einmal daran zu erinnern:


    Was meinem sammelnden und forschenden Motor-KRITIK-Leser fehlt, sind die bis heute von ihm unentdeckten


    vier Hefte der Jahrgänge 1938 und 1939 der „Nürburgring“-Zeitschrift.


    Jetzt sind Sie als Leser von Motor-KRITIK und ihren vorhandenen Kontakten zu Nürburgring-Fans gefragt.


    Ich würde mich über ein schnelles Echo sehr freuen und wünsche „Viel Erfolg“ bei Ihrer Suchaktion!


    Wilhelm Hahne

  • Seit vielen Jahren wird diese Frage unter den Nürburgring-Fans und -Nutzern diskutiert. Auch Motor-KRITIK wurde immer wieder mit der Frage konfrontiert. Bisher hat sich niemand um eine Klärung auf „amtlicher Ebene“ bemüht. Auch privaten Kaufinteressenten schien diese Frage unbeachtlich, da scheinbar längst durch die Art der Nutzung und die über Jahrzehnte erfolgte Praxis geklärt. - Motor-KRITIK hat aktuell einmal das Verkehrsministerium des Landes Rheinland-Pfalz um eine Stellungnahme gebeten, um entstandene Unsicherheiten in der Zuordnung der „Straße Nordschleife“ zu klären. - Heute ist die offizielle Stellungnahme der Landesregierung, vertreten durch das Verkehrsministerium des Landes Rheinland-Pfalz, bei Motor-KRITIK eingegangen. Weil in diesem Fall von erheblicher Bedeutung, möchte Motor-KRITIK mit der bisher geübten Praxis brechen und dieses „Statement“ eines Landes-Ministeriums nicht als Anhang, sondern in voller Länge – sozusagen „unverdeckt“ - veröffentlichen. - Und die Thesen der Landesregierung des Landes Rheinland-Pfalz zur Diskussion stellen! - Bitte schreiben Sie Ihre Meinung, argumentativ untermauert, unter dem Betreff: „Straßenrechtliche Einstufung des Nürburgrings“ an: info@motor-kritik.de (link sends e-mail) – Danke!


    Nürburgring: Privat- oder Landes-Straße?


    Um meine Leser bei ihrer Art der Bewertung nicht zu beeinflussen, möchte ich hier meine Anfrage und meine Art der Argumentation in meiner Anfrage an das Verkehrsministerium des Landes nicht darstellen, sondern die Antwort des Landes-Verkehrsministeriums hier einfach unkommentiert folgen lassen.


    Wenn meine Leser irgendetwas in/an der Argumentation stört: Einfach notieren und Motor-KRITIK zuschicken. (Adresse s.o.)


    Hier folgt, was mir als „umfassende rechtliche Würdigung der Nordschleife“ durch das “Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau Rheinland-Pfalz“ heute zuging:


    „Straßenrechtliche Einstufung des Nürburgrings



    Es ist zwischen dem Straßenrecht und dem Straßenverkehrsrecht zu unterscheiden. Das Straßenrecht regelt die mögliche Widmung einer Straße (ansonsten Privatstraße), das Straßenverkehrsrecht gewährleistet die Sicherheit des Verkehrs durch Aufstellung von Verhaltensregeln. Bei der vorliegenden Prüfung geht es somit zunächst um das Straßenrecht.



    Die Nordschleife des Nürburgrings ist ein historischer, mehr als 20 km langer Rundkurs, der 1927 eröffnet wurde. Nach der Internetdarstellung der Nürburgring GmbH konnte die Strecke "von Beginn an [...] gegen Gebühr an rennfreien Wochenenden und in den Abendstunden auch von Privatpersonen befahren werden. Auch Autohersteller nutzen die erste „Gebirgs-, Renn- und Prüfungsstrecke“ mit ihren vielen Kurven, Gefällen und Sprunghügeln bereits seit ihrer Eröffnung für umfangreiche Testfahrten".



    Die Nordschleife wird auch heute noch für diese drei Bereiche (Rennsportveranstaltungen, Testfahrten und Touristenfahrten) genutzt: Nach der Fahrordnung (AGB) der Nürburgring Betriebs GmbH wird der Nürburgring (Nordschleife, Grand-Prix-Strecke) an veranstaltungs- und testfreien Tagen für touristische Fahrten freigegeben. Für diese Fahrten gelten die Bestimmungen der Straßenverkehrsordnung (StVO), sofern in den AGB nichts anderes bestimmt wird (Präambel). Für das Befahren der Nordschleife muss jeder Fahrzeugführer im Besitz eines gültigen Tickets sein (§ 1 Ziff. 2 AGB). Nicht zugelassen sind u.a. Fahrzeuge, die bauartbedingt eine Mindestgeschwindigkeit von 60 km/h unterschreiten, Quads, LKW sowie Fahrzeuge mit Überführungs-, Kurzzeit- und Oldtimer-Wechselkennzeichen (§ 1 Ziff. 1 AGB).



    An der Nordschleife stehen für Touristenfahrten zwei, durch Schranken und Umzäunung gesicherte Zufahrten zur Verfügung (km 0 Antoniusbuche, km 9,6 Breitscheid). Die Betreibergesellschaft ist Inhaberin des Hausrechts auf der Nordschleife des Nürburgrings. Das Hausrecht beruht auf dem Grundstückseigentum bzw. –besitz (§§ 858 ff., 903, 1004 BGB) und ermöglicht seinem Inhaber, grundsätzlich frei darüber zu entscheiden, wem er den Zutritt zu der Örtlichkeitgestattet. Das schließt das Recht ein, den Zutritt nur zu bestimmten Zwecken zu erlauben.



    Straßenrechtliche Widmung


    Öffentliche Straßen gern. § 1 Landesstraßengesetz (LStrG) Rheinland-Pfalz sind die dem öffentlichen Verkehr gewidmeten Straßen, Wege und Plätze. Die Widmung ist der Rechtsakt, der aus einer Sache eine öffentliche Sache macht. Das Grundstück, auf dem sich die Straße befindet, kann sich im Eigentum der Gemeinde oder eines Privateigentümers befinden. Eine Widmung ist im Straßenrecht ein förmlicher Akt und bedarf für ihre Wirksamkeit grundsätzlich der öffentlichen Bekanntmachung. Aus den hier bekannten Unterlagen ist eine förmliche Widmung der Nordschleife nicht ersichtlich.



    Die Widmung eines Privatgrundstücks für den öffentlichen Verkehr stellt eine Grundstückslast dar, wonach der Eigentümer öffentlichen Verkehr auf seinem Grundstück zu dulden hat. Solche Grundstückslasten (öffentlichrechtliche Dienstbarkeit) sind bei den betreffenden Grundstücken wohl nicht im Grundbuch eingetragen. Auch dies spricht dafür, dass die Nordschleife nicht als öffentliche Straße gewidmet wurde und damit keine öffentliche Straße i.S. des Landesstraßengesetztes ist.



    Unvordenkliche Verjährung


    Die Nordschleife ist auch nicht durch das Institut der "Widmung kraft unvordenklicher Verjährung" zu einer öffentlichen Straße geworden. Dabei wird widerlegbar vermutet, dass eine Straße gewidmet wurde, soweit eine Nutzung mindestens 40 Jahre lang vorgenommen worden ist und zugleich aus den zuvor vergangenen 40 Jahren eine andere Nutzung nicht erinnerlich ist.



    Die Nordschleife wurde - wie ausgeführt - für Rennsportveranstaltungen und Testfahrten gebaut und immer schon so genutzt bzw. nur an veranstaltungs- und testfreien Tagen für touristische Fahrten freigegeben. Bei den Touristenfahrten steht das Fahren auf dem Rundkurs als solches im Vordergrund und nicht die Überwindung einer räumlichen Distanz zwischen zwei Orten. Für die Touristenfahrten werden regelmäßig Tickets für eine oder mehrere Rundenausgegeben; Start- und Zielpunkt liegen an derselben Stelle. Der Nordschleife kommt damit keine Erschließungsfunktion zu. Um die umliegenden Orte zu erreichen, stehen zahlreiche klassifizierte öffentliche Straßen zur Verfügung, die die Nordschleife durch Unterführungen queren oder parallel zu ihr verlaufen (z.B. B412, B257, B258, L92, L93, K21). Auch ist sie immer schon – anders als die klassifizierten Straßen - nicht von jedermann zu jeder beliebigen Tages- /Nachzeit befahrbar.



    Die damalige Errichtung als „Gebirgs-, Renn- und Prüfungsstrecke“ und die seitherige Nutzung zu diesem Zweck sprechen somit dafür, dass die Nordschleife auch nicht durch das Institut der "unvordenklichen Verjährung" zu einer öffentlichen Straße wurde.



    Sonstige Erwägungen


    Dass die "Fahrordnung" für das Befahren des Nürburgrings (Allg. Geschäftsbedingungen) in bestimmten Teilen die Straßenverkehrsordnung (StVO) kraft privatrechtlicher Vereinbarung für anwendbar erklärt, kann nicht als Indiz für eine öffentliche Straße / öffentlichen Verkehr herangezogen werden, da es sich hierbei um eine rein straßenverkehrsrechtliche Frage handelt. Denn der Begriff einer öffentlichen Straße ist nicht im gesamten Recht einheitlich. So ist der Begriff im Straßen- und Wegerecht enger als im Straßenverkehrsrecht. Die spezifische Verkehrsaufgabe einer Straße wird durch das Straßenrecht bestimmt. Der erlaubte Nutzungsrahmen der Straße oder einer sonstigen öffentlichen Verkehrsfläche wird durch die Widmung bestimmt. Nur innerhalb dieses vorgesehenen Nutzungsrahmens entfalten die Vorschriften des Straßenverkehrsrechts den Anspruch, das Verkehrsverhalten der Verkehrsteilnehmer untereinander zu regeln.



    Auch wenn es sich bei der Nordschleife um einen „tatsächlichen öffentlichen Verkehrsraum“ handeln sollte, kann daraus kein Zugangs- und Benutzungsrecht für jedermann hergeleitet werden. Zwar kann öffentlicher Verkehr im Sinne des Straßenverkehrsrechts auch auf nicht gewidmeten Wegen stattfinden, weshalb die Verkehrs rechtlichen Vorschriften auch auf Privatstraßen Anwendung finden, soweit diese mit Zustimmung oder unter Duldung des Verfügungsberechtigten tatsächlich benutzt werden. Der Eigentümer einer tatsächlich öffentlich genutzten Verkehrsfläche ist aber auch unter Geltung des öffentlichen Straßenverkehrsrechts berechtigt, die Nutzung dieser Fläche durch die Allgemeinheit ganz auszuschließen oder in räumlicher, zeitlicher oder personeller Hinsicht zu beschränken.



    Dass die Polizei auf der Rennstrecke auch Unfälle aufnimmt, kann ebenfalls nicht als Indiz für eine öffentliche Straße herangezogen werden. Denn obwohl der Nürburgring nicht dem öffentlichen Verkehr gewidmet ist, finden die Vorschriften der Straßenverkehrsordnung, des Straßenverkehrsgesetzes und der straßenverkehrsrechtlichen Vorschriften des Strafgesetzbuches dann Anwendung, wenn die Strecke für den „offenen Touristenverkehr“ freigegeben, das heißt nicht gesperrt ist. Der Grund dafür liegt darin, dass dann in einem Maße „Öffentlichkeit“ herrscht, dass die obrigkeitliche Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit geboten ist.



    Ergebnis


    Die Nordschleife ist keine öffentliche Straße im Sinne des Straßenrechts, da – soweit ersichtlich - keine Widmung vorgenommen wurde und auch mit Blick auf die Nutzung der Nordschleife in den vergangenen Jahrzehnten keine Widmung nach dem Institut der unvordenklichen Verjährung als widerlegbare Vermutung hergeleitet werden kann.



    Auch aus der über die AGB bei Touristenfahrten für anwendbar erklärten StVO oder als tatsächlich öffentlicher Verkehrsraum kann kein jederzeitiges Zugangs- und Benutzungsrecht für jedermann abgeleitet werden, da es sich hierbei zum einen um Unbenannt 1Straßenverkehrsrecht handelt - dort ist der Begriff einer "öffentlichen Straße" weiter ist als im Straßenrecht - und zum anderen der Eigentümer die Nutzung durch die Allgemeinheit jederzeit ganz auszuschließen oder beschränken kann.“


    Soweit die Darstellung und Argumentation aus Mainz.


    Natürlich hätte es eigentlich im Interesse des Privat-Käufers sein sollen, die hier dargestellte Argumentation vom Verkäufer des Nürburgrings zu fordern; denn es wird auch in Zukunft zu diesen oder jenen – kleinen oder großen – Problemen kommen, die auch einfach daraus entstehen, dass jetzt in diesen Jahren erstmals seit dem Bau des Nürburgrings, diese Rennstrecke von staatlichem Besitz in Privat-Eigentum übergehen soll. - Aber noch ist keine Eintragung/Umschreibung im Grundbuch erfolgt!


    Aber auch die hierbei entstehende Problematik ist z.T. durch die vorstehend darstellte neue Situation gegeben.


    Natürlich kann man – wie es die Mehrheit der Fans tut – die Situation des Nürburgrings „als geklärt“ empfinden und mit einem „Alles wird gut!“ immer auf das nächste Rennen am Nürburgring warten.


    Aber der Nürburgring ist mehr als eine Rennstrecke, ist nicht nur Kult, sondern auch ein Stück Volksvermögen in Milliardenhöhe, das sich nun scheinbar einfach „in Luft aufgelöst hat“.


    Vieles ist bisher unklar. - Motor-KRITIK versucht, zumindest die Problematik begreifbar und verständlich zu machen.


    Darum gibt es auch hier auf Motor-KRITIK eine offizielle Antwort auf eine Frage, über die zwar hinter vorgehaltener Hand immer wieder diskutiert wurde, was die Situation aber nicht einer Klärung näher gebracht hat.


    Nun können Sie zur Meinungsbildung in dieser Sache mit beitragen, indem Sie, lieber Leser, dazu Ihre Meinung einbringen. - Danke!


    MK/Wilhelm Hahne

  • Für Oswald Kolle war es – je nach Buch oder Film – mal der Mann oder die Frau. Ein „unbekanntes Wesen“ nämlich. Für andere war es „die Kuh“, der „Feminismus“ oder auch „Industrie 4.0.“ - Da soll hier einmal der Nürburgring dazu gemacht werden, bzw. beschrieben sein, so dass man, wenn man in Zusammenhängen denkt, ihn auch den „unbekannten Wesen“ zurechnen kann. Denn was von ihm bisher öffentlich dargestellt wurde – oder in seinem Umfeld auch geschah – blieb oft weitgehend unbekannt, weil es auch darum ging, den Nürburgring jeweils in einer „passenden Art“ ins Rampenlicht zu stellen. Aktuelle Versuche, dem Geschehen um die „Sache Nürburgring“ herum eine gewisse Stimmung zu geben, veranlasst Motor-KRITIK ein wenig den Vorhang zu heben, der „zur Abschirmung“ von den unterschiedlichsten Akteuren – und evtl. „Betroffenen“ - genutzt wird. - Also schauen wir doch mal zurück in eine Zeit, in der auch nicht alles besser war und vergleichen mit aktuellen Abläufen. Eigentlich hat sich wenig geändert: Die Einen schauen nicht genau hin; die Anderen schauen lieber weg. Weil es da sehr oft um persönlich Vorteile geht oder darum, keine persönlichen Nachteile zu erfahren. - So liegen eigentlich bis heute viele Details im geheimnisvollen Dunkel. - Da sei Motor-KRITIK dann die Frage erlaubt:


    Der Nürburgring: Das unbekannte Wesen?


    Die Frage kann eigentlich nur mit JA beantwortet werden, wenn man als Journalist mit offenen Augen (und Brille!) einmal das Geschehen um den Nürburgring in den letzten Jahrzehnten Revue passieren lässt. - Die gerade hier veröffentlichte „umfassende rechtliche Würdigung der Nordschleife“ durch die Landesregierung oder die auch auf diesen Internetseiten der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellte „Drucksache 17/2067“ sind Anlass genug, ein wenig an der „richtigen Darstellung“ des Nürburgrings mit zu arbeiten.


    Es ist geradezu typisch – nicht nur für „unsere Zeit“ - dass bis heute bei Motor-KRITIK der Eingang einer umfassenden – und argumentativ untermauerten – Lesermeinung nach unserer Bitte vom 7. Februar 2017 nicht festgestellt werden konnte. Aber es gab natürlich Meinungsäußerungen. Die waren nicht immer druckfähig. Bei manchen muss man sich auch fragen, „ob‘s chön“ war, da sie obszön waren.


    Da gab es auch „nettere Äußerungen“ wie:


    „Ich denke, ich steh‘ im Wald!“ (am Telefon)
    „Mainz bleibt Mainz, wie es singt und sinkt!“ (per WhatsApp)
    „Ich lach‘ mich so schlapp, wenn der große Knall kommt!“ (per E-mail)


    Es gab auch ernsthafte Anfragen, ob meine Veröffentlichung tatsächlich als eine offizielle Meinung aus der Landesregierung ernst genommen werden könne, da sie auf neutralem DIN-A4-Papier – ohne Briefkopf – und ohne jede Unterschrift veröffentlicht wurde. - War Motor-KRITIK vielleicht auf eine „Spam“ oder „Junk“ (engl. Für „Abfall“ und „Plunder“) hereingefallen?


    Aus diesem Grunde ist hier einmal die E-mail als Screenshot dargestellt, mit der mich der veröffentlichte Anhang erreichte. Das geschah rd. zwei Wochen nach meiner Anfrage beim Verkehrsministerium von Rheinland-Pfalz, die wir bei Motor-KRITIK gerne abgewartet haben, weil wir an einer qualifizierten, belastbaren Argumentation interessiert waren, an der wir unsere Meinung überprüfen wollten.


    Wenn man sich eine Meinung zu bestimmten „Zuordnungen“ bilden will, muss man z.T. - wie auch im „Fall Nürburgring“ - weit zurück in die Vergangenheit blicken. Das können zwar heute auch Computer, aber es braucht auch Menschen, die diesen Computern „den richtigen Weg weisen“.


    Es ist zwar richtig, dass die Digitalisierung unserer Welt, auch die des Journalismus beeinflusst hat, aber sie kann den Journalisten nicht ersetzen, wenn der „nur“ Journalist ist und den Zusatz „PR“ nicht kennt. Oder auch nicht akzeptiert, dass in Redaktionen schon einige Abläufe in einer Art von „vorauseilendem Gehorsam“ in eine bestimmte Richtung beeinflusst werden.


    Auch Journalisten sind mehrheitlich nur Menschen, die die Fähigkeit sich anzupassen, auch im Beruf gerne nutzen, wenn diese Fähigkeit Nachteile vermeiden hilft oder – sogar Vorteile verschafft. - „Das ist nun einmal im Leben so“, werden mir viele Leser bestätigen. Dabei greifen sie dann auf eigene Erfahrungen zurück. - Und sprechen gleichzeitig – weil das derzeit „cool“ ist – von „Lügenpresse“?


    Jeder hat die Freiheit, sich seine Informationsquellen selber zu suchen. Aber wer macht sich schon die Mühe? - Gibt es ihn noch, den glaubhaften Journalismus? - Ja! - Aber er ist – natürlich – nicht flächendeckend vorhanden.


    Um nun zum eigentlichen Thema Nürburgring zurück zu kehren:


    Auch hier habe ich nette – und eigentlich gute – Journalisten erlebt, die bestimmte Dinge zu diesem Thema nicht aufgreifen konnten, weil sie sich z.B. - durch einen Beratervertrag verbunden – gegenüber diesem Thema in eine bestimmte Richtung verpflichtet fühlten. Aber sie haben dann nach einem Weg gesucht, ihr „geheimes“ Wissen dennoch an den Mann zu bringen.


    So habe ich – bzw. Motor-KRITIK – nicht nur einmal und nicht nur in Sachen Nürburgring, Informationen erhalten, die einer meiner Kollegen redaktionell „nicht unterbringen konnte“. Aus welchen Gründen auch immer.


    Gerade gestern habe ich eine gut geschriebene Kolumne bei SPIEGEL-online gelesen, mit dem intelligent gestaltetem Titel:


    Journalismus
    "Okay, Frau Merkel, das schreib ich so! (link is external)


    Wenn man die Vita der Autorin liest, begreift man, dass sie davon überzeugt ist, was sie in dieser Geschichte schreibt, die so endet:


    „Viele der genannten Fragen könnte man mit einem einfachen Besuch und einer Fragerunde klären. Die Leute aus dem Betrieb würden medienmäßig mündiger werden, und die Leute aus der Redaktion würden womöglich etwas Vertrauen zurückgewinnen. Eine Win-win-Situation. Nur fragen Sie nicht nach mir, ich schreibe von zu Hause.“


    Wenn Sie die ganze Kolumne lesen wollen, müssen Sie nur oben auf deren Titel klicken.


    Ich – Wilhelm Hahne – habe nicht nur „von zu Hause“, sondern auch in einer Redaktion gearbeitet und dort schon den aller-aller-aller-ersten Teil des „Diesel-Skandals“ bei VW mitbekommen. Und auch die Fortsetzung erlitten. Weder diese Erfahrung, noch die einer Klage-Serie eines Automobilherstellers, noch eine Hausdurchsuchung der Staatsanwaltschaft (ein klarer Verstoß gegen das Grundgesetz!) haben meine persönliche Einstellung zum Journalismus verändern können.


    Ich habe in diesem Zusammenhang auch erleben müssen, dass ein Minister lügt! - Übrigens nachweisbar!


    Aber ich würde in Kenntnis vieler Zusammenhänge auf der anderen Seite niemals den Begriff „Lügenpresse“ verallgemeinern, wie das heute oft auch mit anderen Zuordnungen geschieht, mit denen man dann „in einer Schublade“ abgelegt wird. Das ist zwar zeitgemäß, aber wie vieles andere „Zeitgemäße“ – unsinnig!


    Das war übrigens schon zu „analogen“ und nicht nur zu „digitalen“ Zeiten so!


    Manchmal sind Menschen eben „blauäugig“! (Ich habe übrigens braune Augen.)


    Heute steht übrigens ein Dreißigzeiler in der „Rhein.Zeitung“. Kleiner ging‘s wohl nicht. - Es wird unter dem Titel


    „Ringpleite: Geld für Handwerker“


    vermeldet, ẃas auf diesen Internetseiten schon vorgestern zu lesen war. Und gestern in der „Rhein-Pfalz“. Dort war von der Kollegin Karin Dauscher recherchiert und formuliert zu lesen, was nun auch durch andere Kollegen einfach abzuschreiben war:


    „...Erst Ende 2015 hatte die Landesregierung zusammen mit den Insolvenzverwaltern Jens Lieser und Thomas B. Schmidt eine Vereinbarung mit der EU-Kommission getroffen, um insbesondere den Handwerkern die Rechnungen zu bezahlen, ohne erneut einen Verstoß gegen das Wettbewerbsrecht zu riskieren. Formal hat das Land nun die Forderungen aufgekauft, die Zahlung der jeweiligen Rechnung wird als sogenannte „De-minimis“-Beihilfe verbucht. So hatte es der damalige Finanz- und heutige Wirtschaftsstaatssekretär Salvatore Barbaro (SPD) vor etwas mehr als einem Jahr angekündigt. Ein Gläubiger, dessen Forderung über die zulässige „De-minimis“-Obergrenze von 200.000 Euro hinausgeht, klagt laut Finanzministerium allerdings gegen die Regelung. ...“


    Das ist alles sachlich richtig, aber richtig ist wohl auch, dass bei einer Insolvenz die Gläubiger normalerweise aus der Insolvenzmasse bezahlt werden sollten. Aber ich muss immer wieder darauf hinweisen:


    Es ist eine Insolvenz in Eigenverwaltung!


    Das macht man dann – weil es die Politiker so wünschen – und weil man nicht an Einfluss verlieren will. Weil man gegenüber den Wählern gut aussehen möchte, kommt es so zu „Sonderlösungen“ in Absprache mit der EU-Behörde in Brüssel. Und der Insolvenz-Geschäftsführer, der für seine „Funktion“ vom Land – aus der Insolvenzmasse(?) - jahrelang ein fünfstelliges Gehalt (pro Monat!) bezog und sein „Kollege (ohne Professoren- und zwei Doktor-Titel) lassen sich nun dafür loben.


    Was nirgendwo zu lesen ist:


    Nicht nur kleine Handwerker erhielten so Ende Januar 2017 ihre Forderungen an eine landeseigene GmbH durch die Landesregierung beglichen, sondern auch kleine Gemeinden z.B. ihre Steuerforderungen aus der Grundsteuer B.


    Bei dieser Gelegenheit sei die Feststellung erlaubt:


    Der neue Käufer des Nürburgrings hat da - nach meinen Informationen - noch nichts bezahlt!


    Warum auch? - Er ist ja nicht Eigentümer! - Er wartet nach Entrichten des Kaufpreises inzwischen 10 Monate (in Worten: zehn Monate!) auf eine Umschreibung im Grundbuch, die ihn zum Besitzer machen würde. Aktuell ist immer noch die Nürburgring GmbH – und damit das Land Rheinland-Pfalz – nach deutschem Recht der aktuelle Besitzer des Nürburgrings!


    Weil es mir bei dieser Gelegenheit einfällt:


    Wer gab den Umbau der Rennstrecke – z.B. am „Flugplatz“ in Auftrag?
    Wer bezahlte die Rechnungen?
    Wer trägt die Kosten für die nicht genutzten Gebäude auf der „anderen Seite“ der B 258?
    Wer trägt z.B. deren Heizkosten?


    Merke: Pächter können an fremdem Eigentum keine Veränderungen vornehmen!


    Werden hier dann auch die höheren Rechnungen in Teil-Rechnungen á 199.999 Euro gesplittet, damit diese Forderungen, von irgendeinem Auftraggeber ausgelöst, dann von der ausführenden Firma an das Land Rheinland-Pfalz abgetreten werden können, wo dann diese Forderung als


    „Über- und außerplanmäßige Ausgaben von erheblicher finanzieller Bedeutung (§ 37 Abs. 4 zweiter Halbsatz der Landeshaushaltsordnung – LHO –)“ - s. „Unterrichtung durch die Ministerin der Finanzen“, wie Drucksache 17/21067,


    fast unauffällig in den Landeshaushalt eingefügt wird?


    Eine andere Frage, die hier schon einmal gestellt, aber nirgendwo beantwortet wurde:


    Wie kann im Bilanzjahr 2015, bei einer Firma, die sich seit 2012 in Insolvenz in Eigenverwaltung befindet, ein Jahresfehlbetrag vom 13.720.795,01 Euro ausgewiesen werden?


    So etwas ist doch nur durch ein geschicktes Management eines profilierten Insolvenz-Geschäftsführers möglich, der eng sowohl mit den Inhabern dieser Firma, der Landesregierung von RLP, als auch mit dem offiziell eingesetzten Insolvenz-Sachwalter zusammen arbeitet. - Teamwork eben!


    Was sicherlich auch an der Lösung auszumachen ist, die man gemeinsam fand, um der EU-Behörde in Brüssel die Zustimmung zu einer Lösung abringen zu können, die – wie man oben lesen kann – die Bezeichnung „De-minimis“ trägt. - Die „Rhein-Zeitung“ schreibt am Ende ihrer Berichterstattung zu diesem Thema heute auf Seite 3 als Schlusssatz:


    „Das seit 2012 laufende Insolvenzverfahren könnte sich noch lange hinziehen.“


    Es stecken da wohl auch noch viele Möglichkeiten drin, die man noch lange nicht alle ausgeschöpft hat. - Oder? - Da wurde doch auch dieses Mal der Steuerzahler wieder unauffällig zur Kasse gebeten. - Und niemand hat‘s gemerkt?


    Während das allgemeine Interesse derzeit wohl mehr dem Verkauf des Flughafens Hahn gilt, ist mein Interesse weiter auf den Nürburgring ausgerichtet. So kam es auch zu meiner Anfrage in Mainz, als was man denn nun die Nürburgring-Nordschleife betrachten soll: Als Privatstraße oder eine öffentliche Landstraße?


    Die Antwort habe ich unkorrigiert (es sind auch noch die Original-Schreibfehler drin!) vor Tagen hier eingestellt worden. So kennt denn inzwischen jeder Motor-KRITIK-Leser die


    „Straßenrechtliche Einstufung des Nürburgrings“


    aus der Sicht des aktuellen Besitzers! - Dem Land Rheinland-Pfalz!


    Wenn man einmal den Begriff


    „Reichsversuchsstraße“


    bei Google eingibt, wie ich das gerade gemacht habe, werden Titel zu fünf Geschichten von Motor-KRITIK genannt. Denn tatsächlich war ich wohl das erste Medium, das darauf hingewiesen hat, welche Widmung durch die Reichsregierung die Nürburgring-Nordschleife noch während des Baus – und das ganz zu Anfang - erfuhr.


    In der aktuellen Darstellung aus dem Verkehrsministerium von Rheinland-Pfalz ist davon nirgendwo die Rede. Man kommt im „Ergebnis“ gegen Ende zwar zu einer scheinbaren Feststellung, die man aber mit einem


    „...soweit ersichtlich...“


    dann deutlich abwertet. Motor-KRITIK hat mit einem Dokument nachgewiesen, was sich auch durch die unterschiedliche Bauart der Nordschleife als Straße selbst erklärt, dass dieser bedeutende Teil des Nürburgrings, die Nordschleife


    ...als Reichsversuchsstraße deklariert bzw. gewidmet wurde.


    So müsste sie inzwischen – s. Artikel 90 Grundgesetz – zu einer Bundesstraße geworden sein.


    Dort heißt es:


    „(1) Der Bund ist Eigentümer der bisherigen Reichsautobahnen und Reichsstraßen.


    (2) Die Länder oder die nach Landesrecht zuständigen Selbstverwaltungskörperschaften verwalten die Bundesautobahnen und sonstigen Bundesstraßen des Fernverkehrs im Auftrage des Bundes.


    (3) Auf Antrag eines Landes kann der Bund Bundesautobahnen und sonstige Bundesstraßen des Fernverkehrs, soweit sie im Gebiet dieses Landes liegen, in bundeseigene Verwaltung übernehmen.„


    Daran dürfte sich nichts geändert haben, auch wenn der Besitz vom Bund dem Land RLP übertragen wurde. - Selbst der Verkauf an „Privat“ dürfte daran nichts ändern!


    Besonders eindrucksvoll ist die Erklärung aus dem Verkehrsministerium in Mainz dann, wenn man feststellt, dass sie eigentlich nur eine „Privatstraße“ sein kann, weil...


    „...zum anderen der Eigentümer die Nutzung durch die Allgemeinheit jederzeit ganz ausschließén oder beschränken kann.“


    Erstaunlich! - Man kennt innerhalb der Regierungsmannschaft – im Verkehrsministerium – nicht das „Landesgesetz zur Erhaltung der Zweckbestimmung des Nürburgrings“, das den jeweiligen Pächter (oder Eigentümer) in seinen Beschränkungen beschränkt.


    Wie beschränkt ist das denn?


    Oder mit einem anderen Beispiel sei mal dumm erinnert: Lt. Nutzungsordnung des privaten Betreibers ist im Touristenverkehr das Rechtsüberholen verboten. Offenbar auf einer Bundesstraße.


    Denn schon vor Jahren gab es eine Polizeiaktion, bei der mit Einsatz eines Polizeihubschraubers an einem Wochenende die Einhaltung dieser Vorschrift überwacht und evtl. bestraft wurde. Einer der damals Betroffenen war z.B. Olaf Manthey, der von dieser Polizeiaktion auf einer „Privatstraße“ (?) überrascht wurde.


    Mit diesen kleinen „Anmerkungen“ zu dem, was vom Verkehrsministerium in Mainz großartig als


    „Straßenrechtliche Einstufung des Nürburgrings“


    bezeichnet wurde, möchte Motor-KRITIK nun – bitte - eine ernsthafte Diskussion in Gang setzen:


    Ist der Nürburgring eine Privatstraße?
    Ist der Nürburgring eigentlich eine Bundesstraße?


    Darf ich meine Leser noch einmal um eine Meinungsäußerung bitten? - Vielleicht gibt es neue Argumente!


    So schön sich emotionsgeladene Beiträge auch lesen: Zu diesem Thema sollten die Beiträge faktenlastig, argumentativ überzeugend sein. - Sowohl in die eine, wie – vielleicht – auch in die andere Richtung.


    Motor-KRITIK dankt im Voraus!


    MK/Wilhelm Hahne