Die Klugscheißerei bezog sich auf die Quelle. Heinz Erhard hat W. Busch (falsch) zitiert.
Im Übrigen halte ich das Prob für ein kommunales. Sowohl Gegner, als auch Befürworter haben ihre Argumente. Ob der Erholungswert auf einem Freizeitgrundstück nun wirklich den wirtschaftlichen Nachteil für die Region gegenüber, der durch Absage/Reduzierung von Veranstaltungen entsteht, als relevant zu betrachten ist, habe ich nicht zu beurteilen. Naheliegend wäre es, wenn der Eigentümer das Grundstück an Jemanden verscherbelt, der sich nicht daran stört. Notfalls könnte man evtl. auch Art. 14 GG zur Anwendung bringen?