VFV - Technisches Reglement 2009

  • Technische Bestimmungen des VFV (DMSB) für historische Renn- und Supersportmotorräder


    0. Geltungsbereich


    0.1 Allgemeines


    Die nachfolgenden Bestimmungen gelten für Gleichmäßigkeitsprüfungen mit historischen Renn- und Supersportmotorrädern der Kategorie I, Gruppe A1, B1/B2 und B3. Die im Text „Gespanne“ genannten Fahrzeuge sind Fahrzeuge der Gruppe B1 und B2. Fahrzeuge der Gruppe B3 benötigen für eine mögliche Einstufung stets ein Einzelgutachten der Technischen Kommission.


    0.2 Definition der Kategorien


    Gruppe A1: Solomotorräder einspurig


    Gruppe B1: Motorräder mit abnehmbarem Seitenwagen, zweispurig, bestehend aus einem


    einspurigen Motorrad mit einem zur Beförderung eines Beifahrers bestimmten


    Seitenwagen, der die zweite Spur zieht.


    Gruppe B2: Motorräder mit fest angebautem Seitenwagen, die im Übrigen den


    Gespannen der Gruppe B1 entsprechen. Motorräder mit integriertem Seitenwagen sind


    nur dann zugelassen, wenn deren Grundkonstruktion und das Baujahr innerhalb des für


    die Klassen zulässigen Zeitraumes liegen.


    Gruppe B3: Mehrspurfahrzeuge als Dreiradfahrzeuge ausgebildet, deren Vorderräder mit


    einer Achsschenkellenkung versehen sind. Der Antrieb kann sowohl über die gelenkten


    Vorderräder als auch über das einzeln in der Mitte des Fahrzeughecks angebrachte


    Hinterrad erfolgen.


    0.3 Definition der Bauperioden



    „Antik“bis 1919


    „Vintage“1920 - 1930


    „Post Vintage“1931 - 1949


    „Classic“1950 - 1967


    „Post Classic“1968 - 1983


    „Youngtime“ab 1984



    1. Allgemeine Bestimmungen



    1.1 Definition der Motorräder


    Unter das vorliegende Reglement fallen historische Renn- und Supersportmotorräder die


    vor der Baujahresgrenze Dezember 1983, bzw. Dezember 1989 (Klasse A) gefahren


    wurden und zum Sporteinsatz auf der Straße geeignet waren, detailgetreue Nachbauten


    (Repliken) solcher Motorräder, sowie mit damaliger Technik reglementgemäß neu


    aufgebaute Motorräder für die Clubsportklassen.



    1.2 Einteilung der Motorräder in Klassen



    1.2.0 Antik bis Bj. 1919 (bzw. 1928, siehe 4.1.1)


    Diese Klasse wird nur per Definition geführt, aber nicht in Wertung gefahren


    1.2.1 A = Youngtime GP 1984 – 1989


    1.2.2 B = Vintage 1920 – 1930


    1.2.3. C = Post Vintage bis 350ccm 1931 – 1949


    1.2.4. E = Post Vintage über 350ccm 1931 – 1949


    1.2.5 F = Classic bis 175ccm 1950 – 1967


    1.2.6. H = Classic bis 250ccm 1950 - 1967


    1.2.7 J = Classic bis 350ccm 1950 – 1967


    1.2.8 K = Classic bis 500ccm 1950 – 1967


    1.2.9 L = 50ccm bis zum historischen Ende der Klasse


    1.2.10 M = Gespanne bis 1949 + Gespanne Sitzer ab 18 Zoll bis 1967


    1.2.11 N = Classic Gespanne Sitzer 1950 – 1967


    1.2.12 O = Clubsport 1979 - 1983


    1.2.13 P = Classic Gespanne Kneeler 1950 – 1967


    1.2.14 Q = Clubsport Gespanne Sitzer 15 Zoll bis 1978


    1.2.15 R = Post Classic GP bis 250ccm 1968 – 1983


    1.2.16 S = Post Classic GP über 250ccm 1968 – 1983


    1.2.17 T = Clubsport 125/2-Takt + 250/4 – Takt bis 1978


    1.2.18 U = Clubsport 250/2-Takt + 350/4 – Takt Einzylinder bis 1978


    1.2.19 V = Clubsport 500/2-Zylinder bis 1978


    1.2.20 W = Clubsport 750/2-Zylinder + 500/Mehrzylinder bis 1978


    1.2.21 X = Clubsport 1000ccm bis 1978


    1.2.22 Y = Post Classic GP Gespanne bis 500ccm 1968 – 1983


    1.2.23 Z = Gespanne Kneeler 750/2-Takt + 1000/4 – Takt bis 1978




    1.3 Startnummernfolge, Farbe der Startnummernschilder/Startnummern



    1.3.1 A01 – A99: blaues Schild, weiße Ziffern


    1.3.2 B01 – B99: weißes Schild, schwarze Ziffern


    1.3.3 C01 – C99 schwarzes Schild, weiße Ziffern


    1.3.4 E01 – E99 schwarzes Schild, weiße Ziffern


    1.3.5 F01 – F99 gelbes Schild, schwarze Ziffern


    1.3.6 H01 – H99 gelbes Schild, schwarze Ziffern


    1.3.7 J01 – J99 gelbes Schild, schwarze Ziffern


    1.3.8 K01 – K99 gelbes Schild, schwarze Ziffern


    1.3.9 L01 – L99 weißes Schild, schwarze Ziffern


    1.3.10 M01 – M99 schwarzes Schild, weiße Ziffern


    1.3.11 N01 – N99 gelbes Schild, schwarze Ziffern


    1.3.12 O01 – O99 rotes Schild, weiße Ziffern


    1.3.13 P01 – P99 gelbes Schild, schwarze Ziffern


    1.3.14 Q01 – Q99 rotes Schild, weiße Ziffern


    1.3.15 R01 – R99 grünes Schild, weiße Ziffern


    1.3.16 S01 – S99 grünes Schild, weiße Ziffern


    1.3.17 T01 – T99 rotes Schild, weiße Ziffern


    1.3.18 U01 – U99 rotes Schild, weiße Ziffern


    1.3.19 V01 – V99 rotes Schild, weiße Ziffern


    1.3.20 W01 – W99 rotes Schild, weiße Ziffern


    1.3.21 X01 – X99 rotes Schild, weiße Ziffern


    1.3.22 Y01 – Y99 grünes Schild, weiße Ziffern


    1.3.23 Z01 – Z99 grünes Schild, weiße Ziffern




    1.4 Einstufung der Motorräder



    Die Einstufung der Motorräder in die unter 1.2 genannten Klassen und die Zuteilung


    des historisch angemessenen Baujahres erfolgt durch die Technische Kommission des


    VFV, spätestens in der Winterpause für die in der abgelaufenen Saison


    aufgenommenen Motorräder. Die Einstufung wird im Fahrzeugpass dokumentiert.




    1.5 Startberechtigte Motorräder



    Es sind nur Motorräder startberechtigt, für welche ein VFV-Fahrzeugpass erstellt


    wurde, ebenso in der laufenden Saison hinzukommende Motorräder, welche von den


    Passbeauftragten des VFV eine vorläufige Einstufung erhalten haben. Ausländische


    Starter ohne VFV-Pass haben ihrer Nennung ein Foto des Motorrades beizulegen oder


    ein dem VFV-Pass entsprechendes Dokument ihrer Föderation vorzulegen.




    1.6 Kontrolle der Startberechtigung



    Die entscheidende Kontrolle der Startberechtigung bei einer Veranstaltung erfolgt


    parallel zur Technischen Abnahme in Form einer Historischen Abnahme, bei welcher


    die unter Pkt. 1.5 geforderten Dokumente mit dem vorgestellten Motorrad verglichen


    werden.




    1.7 Erscheinungsbild



    Das Erscheinungsbild des Motorrades muss – abgesehen von der Erfüllung der


    Geräusch- und Sicherheitsvorschriften – der jeweiligen Epoche und dem damaligen


    Einsatzzweck entsprechen. Insbesondere sind auffällige, unzeitgemäße Lackierungen,


    Aufschriften und Aufkleber verboten. Das Erscheinungsbild des Fahrers sollte –


    abgesehen von der Erfüllung der Sicherheitsvorschriften – soweit als möglich Epoche


    und Einsatzzweck des Motorrades entsprechen.




    1.8 Sonderregelungen



    Werden historisch korrekte Motorräder durch die nachfolgenden Regelungen aus der


    ihnen zustehenden Klasse ausgeschlossen, kann die Technische Kommission mit


    Einstimmigkeit die entsprechende Zuordnung festlegen.






    2. Sicherheitstechnische Bestimmungen



    2.1 Schutz vor offen laufenden Antriebsteilen



    Laufen Antriebsteile von denen eine Gefährdung ausgehen kann offen, müssen sie


    soweit abgedeckt sein, dass es für Fahrer und Beifahrer während der Fahrt


    ausgeschlossen ist, damit in Berührung zu kommen. Insbesondere ist die auflaufende


    Kette eines Primärantriebes abzudecken. Dies gilt sinngemäß auch für Hinterrad und


    Seitenwagenrad eines Gespanns. Darüber hinaus muss sichergestellt sein, dass Fahrer


    und Beifahrer vor einer direkten Einwirkung durch eine gerissene Primärkette geschützt


    sind.



    2.2 Auspuffanlage



    Sämtliche Befestigungs- und Verbindungsteile der Auspuffanlage sind gegen


    Vibrationsschäden zu sichern. Dazu sollten elastische Aufhängungsteile dienen.


    Darüber hinaus sind alle lösbaren Verbindungen der Auspuffanlage dauerhaft und


    sichtbar zu sichern.



    2.3 Lenkerbefestigungen



    Der Lenker und seine Halteelemente müssen so ausgeführt sein, dass ein Versagen


    durch Rissbildung und Bruch nicht zu erwarten ist. Ungeschützte Lenkerenden müssen


    mit einem festen Material verstopft oder mit Gummi überzogen sein.



    2.4 Lenkeinschlag, Lenkerfreigang



    Der Einschlagwinkel des Lenkers muss, bezogen auf die Geradeausstellung, nach jeder


    Seite beim Solomororrad mindestens 15 Grad, beim Gespann mindestens 20 Grad


    betragen. Ein fester Endanschlag ist vorzusehen, wobei dann der Abstand zwischen


    Lenkergriff und Tank bzw. Verkleidung mindestens 20mm betragen muss.



    2.5 Bedienungshebel




    Alle freistehenden Enden von Bedienungshebeln von denen eine Verletzungsgefahr


    ausgehen kann, sind abzurunden. Der Mindestdurchmesser der kugeligen Enden von


    von Kupplungs- und Handbremshebel beträgt 10mm. Ausgenommen davon sind


    Fahrzeuge der Antik- und Vintage-Klasse mit Regulierhebeln. Alle Bedienungshebel


    sollten dem Originalzustand und der Fahrzeughistorie entsprechen.



    2.6 Seilzüge



    Seilzüge müssen scheuerfrei verlegt sein. Als Seilzugnippel dienen ausschließlich


    Lötnippel oder Klemmnippel. Keinesfalls dürfen Klemmschraubnippel Verwendung


    finden. Seilzüge dürfen bei vollem Lenkeinschlag nicht unter Spannung geraten.








    2.7 Fußrasten



    Fußrasten müssen mit Gummi überzogen oder durch eine Profilierung rutschfest


    gestaltet werden. Die Enden müssen in einem Mindestradius von 8mm abgerundet sein.


    Sie sollten dem Originalzustand weitestgehend entsprechen. Fußrasten mit


    Klappmechanismus müssen selbständig in ihre Normalstellung zurückklappen.



    2.8 Radabdeckungskanten



    Freiliegende Radabdeckungskanten aus Metall, welche mehr als 15mm vom Reifen


    entfernt sind, müssen mit einem Mindestradius von 2,5mm gebördelt oder abgedeckt


    sein.



    2.9 Gemischzuführung



    Gasschieber oder Drosselklappen müssen automatisch schließen, wenn der Fahrer den


    Griff loslässt. Ausgenommen davon sind Fahrzeuge der Antik- und Vintage-Klasse mit


    Regulierhebeln.



    2.10 Zündunterbrecher und Kraftstoffpumpen



    Bei allen Solomotorrädern wird ein Zündunterbrecher empfohlen.


    Bei allen Gespannen muss ein Zündunterbrecher angebracht sein, der in Funktion tritt,


    wenn der Fahrer sein Motorrad verlässt. Dieses System muss den Primärstromkreis


    unterbrechen und so angeschlossen sein, dass sowohl die Stromzufuhr als auch eine


    erneute Schließung des Stromkreises ermöglicht wird. Der Zündunterbrecher muss sich


    so nahe wie möglich an der Lenkermitte befinden und wird über ein nichtelastisches


    Verbindungskabel von angemessener Länge und Stärke ausgelöst, das mit dem Körper


    des Fahrers verbunden ist. Ein Spiralkabel (ähnlich einem Telefonkabel) von maximal


    1m Länge (in ausgezogenem Zustand) ist gestattet.


    Elektrische Kraftstoffpumpen müssen ebenfalls an einen Stromkreisunterbrecher


    angeschlossen sein, der bei einem Unfall aktiviert wird. Eine Testvorrichtung für


    Überprüfung bei der Technischen Abnahme muss vorhanden sein.



    2.11 Neigungswinkel



    Der mögliche Neigungswinkel des Motorrades muss der Epoche entsprechen. Es muss


    vermieden werden, dass ein Motorrad schon vor Erreichen dieses Bereichs hart aufsetzt


    und aushebelt. Für Fahrzeuge der Classic-Klassen gilt im Leerzustand ein freier


    Neigungswinkel von 45 Grad.



    2.12 Bremsen



    Die Motorräder müssen mit zwei voneinander unabhängigen Bremsen ausgerüstet sein,


    ausgenommen Motorräder der Antik-Klasse. Im Falle einer Verbundbremse muss beim


    Versagen einer Bremse die andere voll funktionstüchtig bleiben. Art und Ausführung


    der Bremsanlage sollten dem Originalzustand entsprechen.






    2.13 Reifen



    Es dürfen nur profilierte Reifen verwendet werden, wobei die Mindestprofiltiefe 1,6mm


    (50ccm: 1mm) beträgt. Ausgenommen davon sind die Gespanne der Klassen Y und Z,


    sowie Motorräder der Klasse A (siehe 4.7.2). Die Reifen müssen für die Montage auf


    den vorhandenen Felgen geeignet sein und ihre technischen Daten müssen für die


    Einsatzbedingungen ausreichen. Vom augenscheinlichen Zustand her muss ein


    Versagen ausgeschlossen sein. Übermäßig alte und ausgehärtete Reifen sind zum


    Wettbewerb nicht zugelassen.


    Die Oberfläche eines Slick-Reifens muss mindestens drei Vertiefungen in Abständen


    von max. 120 Grad aufweisen, die die Abnutzungsgrenze der Lauffläche und der


    Reifenschulter anzeigen. Sobald zwei dieser Vertiefungen an verschiedenen Stellen des


    Reifens abgenutzt sind, darf der Reifen nicht mehr verwendet werden.


    Reifen dürfen vor dem Einsatz auf der Strecke mittels Reifenwärmer auf


    Betriebstemperatur gebracht werden.



    2.14 Reifenfreigang



    Der seitliche Mindestabstand des Reifens zu starren Fahrwerksteilen muss mindestens


    4 mm (Gespanne 8 mm) betragen. Der entsprechende Mindestabstand am Umfang


    muss mindestens 15 mm betragen.



    2.15 Kühlflüssigkeit



    Als flüssiges Kühlmittel ist nur Wasser zulässig.



    2.16 Ölleitungen



    Ölleitungen müssen korrekt verlegt und befestigt sein, alle Verschraubungen im


    Bereich des Ölkreislaufs müssen gesichert sein. Längere Druckleitungen müssen aus


    flexiblem Material bestehen oder besonders sorgfältig gegen Vibrationsschäden


    abgestützt sein.



    2.17 Ölablasschrauben



    Alle Ölablasschrauben müssen mit Draht gesichert sein.



    2.18 Kraftstoff- und Öltankverschlüsse



    Kraftstoff- und Öltankverschlüsse müssen so ausgeführt sein, dass auch im Falle eines


    Sturzes ein selbsttätiges Öffnen vermieden wird. Nötigenfalls ist eine Drahtsicherung


    erforderlich.



    2.19 Ölauffangvorrichtungen


    Sofern ein Ölentlüftungsschlauch vorhanden ist, muss dessen Ende in einem einfach


    kontrollierbaren Ölauffangbehälter enden. Dessen Volumen sollte bei


    Motorentlüftungen 500 ccm, bei Getriebeentlüftungen 250 ccm betragen. Bei Motoren


    mit frei umlaufenden Kettentrieben, bei Verlustschmierung sowie bei als


    Kettenschmierung ausgebildeten Ölentlüftungen muss an der Unterseite eine


    Ölsammelvorrichtung angebracht sein. Diese Sammelvorrichtung sollte so ausgebildet


    sein, dass ein Abtropfen vermieden wird.


    2.20 Gefährliche Motorräder



    Wenn Ausführung oder Zustand des Motorrades über die Punkte 2.1 bis 2.19 hinaus


    ein technisches Versagen oder eine Gefährdung vermuten lässt, erfolgt keine


    Zulassung zur Veranstaltung. Wenn ein Technischer Kommissar im Verlauf des


    Trainings oder eines Wertungslaufs zu der Überzeugung kommt, dass ein Motorrad


    defekt ist und dadurch eine Gefahr darstellen könnte, muss er den Fahrtleiter sofort


    darüber schriftlich informieren.





    3.Allgemeine Technische Bestimmungen



    3.1 Geräuschlimit



    Statische Messung (Messung erfolgt am stehenden Fahrzeug):


    Bis Bj. 1965: 110 dB(A), gem. VFV-Prüfliste, bezogen auf Fahrzeug-Typen.


    Ab Bj. 1965: 105 dB(A)


    Die Messung erfolgt gemäß den Vorschriften zur Geräuschkontrolle bei


    Gleichmäßigkeitsprüfungen (s. auch Techn. Bestimmungen des DMSB für


    Strassenrennen, Art. 01.79 und 01.80; s. Prüfliste im Anhang).


    Dynamische Messung (Messung erfolgt auf der Strecke):


    Zusätzlich werden Feldmessungen an Messpunkten vorgenommen, die vom


    Streckenbetreiber vorgegeben sind und durch fest installierte Messgeräte aufgezeichnet


    werden. An diesen Messpunkten dürfen die Messwerte 98 dB(A) nicht überschreiten.



    3.2 Hubraum



    Der Hubraum darf vom historisch korrekten, im Fahrzeugpass angegebenen Wert bis zu


    maximal 10 Prozent nur dann abweichen, wenn aufgrund von Verschleiß oder


    fehlender Originalteile die Bohrung vergrößert werden musste. Jede andere


    Hubraumerhöhung oder eine wissentlich falsche Hubraumangabe führt zum Ausschluss


    von der Veranstaltung. Der Veranstalter behält sich stichprobenartige


    Hubraummessungen vor.




    3.3 Kraftstoffe



    Es sind nur Kraftstoffe gemäß den Kraftstoffbestimmungen der FIM für Straßenrennen


    zugelassen (unverbleiter Tankstellenkraftstoff). Sind Motorräder nachweislich und


    gemäß ihrem historischen Einsatz nur mit anderen Kraftstoffen zu betreiben, dann ist


    dies in der Nennung gesondert anzuführen. Der Veranstalter entscheidet dann über


    einen möglichen Start. Eine Kraftstoffkontrolle gemäß den Bestimmungen des DMSB


    bleibt vorbehalten.



    3.4 Unerlaubte Werkstoffe



    Eine nachträgliche, vom Original abweichende Verwendung von Kohlefaser allgemein


    ist verboten. Ausgenommen davon sind zusätzlich erforderliche Bauteile zur Erfüllung


    der Geräusch- und Sicherheitsvorschriften. Radachsen aus Aluminium oder Titan sind


    generell verboten.



    3.5 Aufladung



    Motorräder mit Aufladung sind nur dann zugelassen, wenn die Ausführung zweifelsfrei


    historisch belegt ist und das gesamte Fahrzeugin seinem Erscheinungsbild der Epoche


    entspricht.



    3.6 Lenkerbreite



    Die Mindestlenkerbreite für die Klasse bis 50 ccm beträgt 400 mm, für alle anderen


    Klassen 500 mm.



    3.7 Radabdeckungen



    Die Radabdeckung muss die Lauffläche des Reifens im geforderten Bereich abdecken.


    Die Abdeckung kann durch Radabdeckungen, durch Teile der Verkleidung oder durch


    Teile des Aufbaus erfolgen. Der Vorderreifen muss mindestens von der oberen


    Radmitte aus nach hinten abgedeckt sein und zwar mindestens bis zu einem


    Winkelbereich, gemessen von der Radachse, 45 Grad nach hinten oben. Der


    Hinterreifen muss mindestens in einem Winkelbereich von 120 Grad abgedeckt sein.



    3.8 Verkleidungen



    Verkleidungen sind nur an solchen Motorrädern zulässig, die in ihrer Epoche damit


    ausgerüstet waren. Motorräder der Clubsportklassen dürfen mit einer Verkleidung


    ausgerüstet werden. Das Erscheinungsbild der Verkleidung muss der Epoche


    entsprechen. Fahrzeuge für Geschwindigkeitsrekorde mit Extremverkleidungen sind


    für Wertungsläufe nicht zugelassen.



    3.9 Hauptabmessungen des Motors



    Die Abmessungen für Bohrung und Hub müssen – abgesehen von Pkt. 3.2 – der


    Historie entsprechen.



    3.10 Motor- und Getriebegehäuse



    Motor- und Getriebegehäuse müssen im Wesentlichen original erhalten bleiben. Im


    Falle von Reparatur oder Ersatz müssen Dimensionierung und äußere Struktur dem


    Original entsprechen.



    3.11 Wechselgetriebe



    Die Zahl der historisch nachgewiesenen Getriebestufen darf nicht erhöht werden.


    Ausgenommen hiervon sind die Clubsportklassen, dort darf die Zahl der


    Getriebestufen bis auf sechs erhöht werden.



    3.12 Steuerung des Gaswechsels



    Die historisch belegbare Art der Gaswechselsteuerung darf nicht verändert werden.


    Dies bezieht sich in den Clubsportklassen auf den Basismotor. Von dieser


    Einschränkung ist sowohl die Art der Steuerung (bei 4-Takt: OHC, OHV, SV, Kette,


    Stosstangen, Königswelle etc., bei 2-Takt: Kolben, Drehschieber, Membran etc.) als


    auch der Ventilwinkel und die Zahl der Ventile betroffen. Auslassteuerelemente an 2-


    Takt Motoren sind nur erlaubt, wenn sie historisch nachgewiesen sind.



    3.13 Vergaser



    Es dürfen Flachschiebervergaser nur dann verwendet werden, wenn sie zeitgemäß der


    Maschine zugeordnet werden können.



    3.14 Airboxtechnik



    Der Einsatz von Airboxtechnik in jeglicher Form ist untersagt, ausgenommen


    Fahrzeuge der Bauperiode Youngtime GP.



    3.15 Kennfeldzündungen



    Die Verwendung von Kennfeldzündungen ist untersagt, d.h. bei elektronisch


    gesteuerten Zündanlagen darf die Zündzeitpunktverstellung nur über die Drehzahl


    geregelt werden.



    3.16 Zusätzliche allgemeine Bestimmungen für Gespanne



    Die Maximalmaße betragen: Breite 1700 mm, Länge 2400 mm.


    Die Mindestbodenfreiheit beträgt beladen 65 mm.


    Der Antrieb darf nur über das Hinterrad auf die Strasse übertragen werden.


    Der Lenker muss an der Gabel fest angebracht sein und über dem Niveau des


    niedrigsten Punktes der Fahrersitzfläche liegen.


    Kraftstofftanks die im Beiwagen integriert sind müssen gesondert vor


    Bodenberührung geschützt sein. Der Deckel des Kraftstofftanks muss so ausgeführt


    sein, dass er nicht aus der Verkleidung herausragt und im Falle eines Unfalls nicht


    abgerissen werden kann.


    Der Seitenwagen muss starr und an mindestens drei Punkten mit dem Motorrad


    verbunden sein oder er muss integrierter Bestandteil des Fahrwerks sein.


    Ist eine Batterie vorhanden, muss sie so platziert sein, dass weder Fahrer noch


    Beifahrer mit ihr oder ihrem Inhalt in Berührung kommen können.


    Der senkrechte Federweg von Vorder- und Hinterachse muss beim Einfedern


    mindestens 20 mm betragen. Die Verwendung von aktiven Federungen ist verboten.


    Hinterrad und Seitenwagenrad müssen auf der Innenseite bis zum Niveau der


    Seitenwagenplattform vollständig abgedeckt sein.





    3.17 Startnummernschilder



    Startnummernschilder müssen an der Frontseite sowie an der linken und rechten Seite


    angebracht sein. Die Startnummernschilder sind ellipsenförmig mit einer Höhe von


    230 mm und einer Breite von 280 mm. Die Ziffernhöhe sollte mindestens 140 mm, die


    Strichstärke 25 mm und die maximale Zeichenbreite 80 mm betragen. Die


    Buchstabengröße muss mindestens die halben Werte der Ziffern haben


    (70/12,5/40mm). Der Abstand zwischen den Zeichen muss mindestens 15 mm


    betragen. Die Kanten von Metallnummernschildern sind mit einem Mindestradius von


    3 mm abzurunden bzw. einzubördeln. Bei Motorrädern mit Verkleidung ist die


    Startnummerngrundfläche gegebenenfalls ein Teil der Verkleidung.


    Bei den Farben muss es sich um matte Farben gem. der RAL-Farbskala handeln, d.h.


    Schwarz wie 9005, Blau wie 5010, Gelb wie 1003, Rot wie 3020, Grün wie 6002,


    Weiß wie 9010.




    4. Zusätzliche klassenbezogene Bestimmungen




    4.1 Klasse Antik bis 1919



    4.1.1 Definition der Motorräder



    Motorräder der Klasse Antik bis 1919 sind folgende:







    • Motorräder mit Ersteinsatzjahr bis 1919

    • Motorräder mit Ersteinsatzjahr bis 1928, die mit Riemenendantrieb gebaut wurden.

    • Motorräder mit Ersteinsatzjahr vor 1925, die ohne Kupplung und Getriebe gabaut wurden.

    • Motorräder mit Ersteinsatzjahr vor 1925, die mit Kupplung und höchstens zwei Gangstufen gebaut wurden.



      4.1.2 Technische Eingrenzungen



      Die Motorräder müssen den Bestimmungen 1 bis 3 entsprechen. Darüber hinaus gilt:


    • Die Motorräder dürfen in keinem sichtbaren Detail von der zeitgenössischen Technik abweichen

    • Zeitgemäße Simplexbremsen dürfen nachgerüstet werden

    • Elektronische Bauteile sind nicht erlaubt

    • Nur Drahtspeichenräder sind erlaubt



      4.2 Klasse Vintage 1920 bis 1930



      4.2.1 Definition der Motorräder



      Motorräder der Klasse Vintage 1920 bis 1930 sind folgende:


    • Motorräder mit Ersteinsatzjahr 1920 bis 1930, ausgenommen Motorräder der Antik-Klasse


    4.2.2 Technische Eingrenzungen



    Die Motorräder müssen den Bestimmungen 1 bis 3 entsprechen. Darüber hinaus gilt:







    • Nur zeitgemäße außenliegende separate Schaltautomaten sind erlaubt

    • Umrüsten auf Zahnriemenprimärtrieb ist nicht erlaubt

    • Umrüsten auf Duplexbremsen ist nicht erlaubt

    • Elektronische Bauteile sind nicht erlaubt

    • Zentralschwimmervergaser aus der Zeit nach 1930 sind nicht erlaubt

    • Nur Drahtspeichenräder sind erlaubt

    • Umrüsten auf Alufelgen ist nicht erlaubt

    • Der Mindestfelgendurchmesser beträgt 19 Zoll

    • Die maximale Reifenbreite beträgt 108 mm (= 4 Zoll)

    • Hydraulische Dämpferelemente für die Radfederung sind nicht erlaubt


      4.3 Klasse Post Vintage 1931 bis 1949



      4.3.1 Definition der Motorräder



      Motorräder der Klasse Post Vintage 1931 bis 1949 sind folgende:


      - Motorräder mit Ersteinsatzjahr 1931 bis 1949



      4.3.2 Technische Eingrenzungen



      Die Motorräder müssen den Bestimmungen 1 bis 3 entsprechen. Darüberhinaus gilt:


      - Umrüsten auf Zahnriemenprimärtrieb ist nicht erlaubt


      - Umrüsten auf Duplexbremse ist nur bei Telegabeln erlaubt


      - Elektronische Bauteile sind nicht erlaubt


      - Zentralschwimmervergaser aus der Zeit nach 1949 sind nicht erlaubt


      - Umrüsten auf Federelemente sowie Bremsen aus der Zeit nach 1949 ist nicht erlaubt


      - Nur Drahtspeichenräder sind erlaubt


      - Der Mindestfelgendurchmesser beträgt 19 Zoll (Gespanne 18 Zoll)


      - Die maximale Felgenbreite beträgt 1.85 Zoll ( = WM3)


      - Die maximale Reifenbreite beträgt 108mm ( = 4 Zoll)


      - Hydraulische Dämpferelemente sind nur erlaubt, wenn sie historisch nachgewiesen


      sind.





      4.4 Klasse Gespanne bis 1949 + Gespanne Sitzer ab 18 Zoll bis 1967



      4.4.1 Definition der Motorräder



      In der Klasse Gespanne bis 1949 + Gespanne Sitzer ab 18 Zoll bis 1967 sind die


      Gespanne der Klassen Vintage, Post Vintage und die Gespanne der Klasse Classic,


      Sitzer ab18 Zoll zusammengefasst. Es sind nur Gespanne der Gruppe B1 erlaubt.



      4.4.2 Technische Eingrenzungen



      Die Motorräder müssen den Bestimmungen 1 bis 3 entsprechen. Darüber hinausgilt:


      - Die Gespanne müssen gemäß ihrer Baujahreszuordnung den Punkten 4.2.2, 4.3.2


      oder 4.5.2 uneingeschränkt entsprechen.




      4.5 Klasse Classic 1950 – 1967



      4.5.1 Definition der Motorräder



      Motorräder der Klasse Classic 1950 – 1967 sind folgende:


      - Historische Werksrennmaschinen oder Produktionsrennmaschinen mit


      Ersteinsatzjahr 1950 – 1967, auf damaligem technischen Stand, sowie deren exakte


      Repliken.


      - Historische Werksrennmaschinen oder Produktionsrennmaschinen mit


      Viertaktrennmotoren bis 500ccm und Ersteinsatzjahr 1968 – 1972, auf damaligem


      technischen Stand, sowie deren exakte Repliken.


      - Historisch zweifelsfrei nachgewiesenen Eigenbaurennmaschinen bis 500ccm und


      Ersteinsatzjahr 1950 - 1967 auf damaligem technischen Stand.


      - Zum Rennmotorrad umgebaute Serienmotorräder mit nicht mehr als 500ccm und


      bis Baujahr 1964, auf damaligem technischem Stand.


      - Gespanne die diesem technischen Reglement entsprechen, auch wenn sie nach


      1967 aufgebaut wurden.



      4.5.2 Technische Eingrenzungen



      Die Motorräder müssen den Bestimmungen 1 bis 3 entsprechen. Darüber hinaus gilt:


      - Ändern der historischen Rahmenbauart ist nicht erlaubt


      - Umrüsten auf Aluminiumschwingen ist nicht erlaubt


      - Umrüsten auf Hebelsysteme bei der Federung ist nicht erlaubt


      - Federbeine mit separatem Ausgleichsbehälter sind nicht erlaubt


      - Telegabelstandrohre über 35 mm Durchmesser sind nicht erlaubt (außer


      Rickman/Betor)


      - Scheibenbremsanlagen sind nicht erlaubt


      - Nur Drahtspeichenräder sind erlaubt


      - Der Mindestfelgendurchmesser beträgt 18 Zoll


      - Die maximale Felgenbreite beträgt 2.15 Zoll (= WM3)


      - Die max. Reifenbreite beträgt


      bis 175 ccm = 100 mm


      bis 250 ccm = 110 mm


      über 250 ccm = 120 mm



      Weiterhin gilt für Gespanne:


      - Der maximale Radstand beträgt 1500 mm


      - Nur Rohrrahmen sind erlaubt


      - Zweitakter sind nicht erlaubt


      - Der maximale Hubraum beträgt 600 ccm (bei englischen Twins 650 ccm)


      - Motor und Antrieb müssen aus der Zeit vor 1968 stammen (keine BMW/5 etc)


      und dürfen nur zeitgemäß modifiziert werden


      - Der Mindestfelgendurchmesser beträgt 16 Zoll


      - Die maximale Reifenbreite beträgt 110 mm


      - Die Verkleidung darf nicht als aerodynamische Einheit Motorrad und Boot


      umschließen


      - Bei Kneelern beträgt die maximale Höhe 800 mm



      4.6 Klasse Post Classic GP 1968 – 1983



      4.6.1 Definition der Motorräder


      Motorräder der Klasse Post Classic GP 1968 bis 1983 sind folgende:


      - Werksrennmaschinen oder Produktionsrennmaschinen bis maximal 500ccm mit


      Ersteinsatzjahr 1968 – 1983, auf damaligem technischen Stand, sowie deren exakte


      Repliken, ausgenommen Motorräder der Classic-Klasse.


      - Historisch zweifelsfrei nachgewiesene Zweitakt-Eigenbaurennmaschinen bis


      maximal 500ccm, mit Ersteinsatzjahr 1968 – 1983, auf damaligem technischen


      Stand.


      - Zweitakt-Werksrennmaschinen oder Zweitakt-Produktionsrennmaschinen der


      Formel 750 auf damaligem technischen Stand, sowie deren exakte Repliken.


      - Historische Gespanne Kneeler bis 500ccm mit Zweitaktmotor und Ersteinsatzjahr


      1968 – 1983, auf damaligem technischen Stand, sowie solche die diesem


      technischen Stand entsprechen, auch wenn sie nach 1983 gebaut worden sind.


      Darüber hinaus auch im (jeweils zu prüfenden Einzelfall) Gespanne bis 500ccm mit


      Viertakt-Rennmotoren, welche technisch dieser Baujahresperiode zuzuordnen sind.


      Ausgenommen sind Motorräder der Classic-Klasse.



      4.6.2 Technische Eingrenzungen



      Die Motorräder müssen den Bestimmungen 1 bis 3 entsprechen. Darüberhinaus gilt:


      - Telegabelstandrohre (außer Rickman/Betor) bis 41mm Durchmesser sind erlaubt


      . - Nur Einkolbenbremszangen sind erlaubt, Doppelkolbenzangen nur bei


      historischem Nachweis.


      - Der Mindestfelgendurchmesser bei Solomotorrädern beträgt 18 Zoll, 16 Zoll nur


      mit historischem Nachweis.


      - Die maximale Reifenbreite bei Solomotorrädern beträgt 165mm.



      Darüberhinaus gilt für Gespanne:


      - Der maximale Radstand beträgt 1600mm.


      - Die maximale Höhe beträgt 800mm


      - Heckmotoren sind nicht erlaubt.


      - Profillose Rennreifen (Slicks) sind erlaubt.




      4.7 Youngtime GP 1984 – 1989



      4.7.1 Definition der Motorräder



      Motorräder der Klasse Youngtime GP 1984 – 1989 sind folgende Solomotorräder:


      - Zweitakt-Werksrennmaschinen und Zweitakt-Produktionsrennmaschinen der


      Hubraumklassen 80ccm bis 500ccm und Ersteinsatzjahr 1984 – 1989, auf


      damaligem technischen Stand, sowie deren exakte Repliken.


      - Historisch zweifelsfrei nachgewiesene Zweitakt-Eigenbaurennmaschinen der


      Hubraumklassen 80ccm bis 500ccm mit Ersteinsatzjahr 1984 – 1989 und auf


      damaligem technischen Stand




      4.7.2 Technische Eingrenzungen


      :


      Die Motorräder müssen den Bestimmungen 1 bis 3 entsprechen. Darüberhinaus gilt:


      - Der Einsatz von profillosen Reifen (Slicks) ist nur bei 17 Zoll Rädern erlaubt und


      nur dann, wenn für das Motorrad ein zweiter Satz austauschbarer Räder bereitsteht,


      welcher mit Regenreifen bestückt ist und der bei der Technischen Abnahme


      montiert sein muss




      4.8 50ccm bis zum historischen Ende der Klasse



      4.8.1 Definition der Motorräder



      Motorräder der Klasse 50ccm bis zum historischen Ende der Klasse sind folgende:


      - Historische Werksrennmaschinen oder Produktionsrennmaschinen mit


      Ersteinsatzjahr bis 1983, auf damaligem technischen Stand, sowie deren exakte


      Repliken.


      - Historische Eigenbaurennmaschinen mit Ersteinsatzjahr bis1983, auf damaligem


      technischen Stand, sowie solche die diesem technischen Stand entsprechen, auch


      wenn sie nach 1983 gebaut worden sind.



      4.8.2 Technische Eingrenzungen:



      Die Motorräder müssen den Bestimmungen 1 bis 3 entsprechen. Darüber hinaus gilt:


      - Die Motorräder müssen vom Aufbau und Erscheinungsbild her klar einer


      Einsatzepoche im Straßenrennsport zugeordnet werden können


      - Es werden keine Bastelmotorräder zugelassen, deren Motorbasis nach 1989


      entstanden ist.


      - Es werden keine Serienumbauten zugelassen, welche in dieser Form in historischer


      Zeit nie am Start gewesen sind




      4.9 Clubsport bis 1978



      4.9.1 Definition der Motorräder



      Motorräder der Klasse Clubsport bis 1978 sind folgende Solomotorräder:


      - Historisch nachgewiesene Rennmaschinen mit Hubraum über 500ccm mit


      Ersteinsatzjahr 1950 – 1978 und auf damaligem technischen Stand, ausgenommen


      Motorräder der Klassen Classic und Post Classic GP.


      - Umgebaute Motorräder auf Großserienbasis bis 1978 mit Technik bis 1978,


      ausgenommen Motorräder der Klasse Classic .


      - Neu erstellte Eigenbaumotorräder mit Technik und Großserienmotorbasis bis 1978



      4.9.2 Technische Eingrenzungen



      Die Motorräder müssen den Bestimmungen 1 bis 3 entsprechen. Darüber hinaus gilt:


      - Nur Stahlrohrrahmen


      - Aluschwingen nur mit historischem Nachweis


      - Hebelsysteme bei der Federung nur mit historischem Nachweis


      - Zentralfederbeine nur mit historischem Nachweis


      - Federbeine mit separatem Ausgleichsbehälter nur aus der Zeit vor 1978


      - Nur Einkolbenbremszangen


      - Telegabelholme nur bis 38mm Durchmesser (außer Rickman/Betor)


      - Motorbauteile von GP Motoren sind nicht erlaubt


      - Die Kühlungsart des Basismotors muss erhalten bleiben


      - Elektronräder nur bei historischem Nachweis


      - Mindestfelgendurchmesser 18 Zoll


      - Maximale Reifenbreite 165mm


      - Die Motorräder müssen kompromisslos für Straßenrennbetrieb umgebaut sein





      4.10 Clubsport 1979 – 1983



      4.10.1 Definition der Motorräder




      Motorräder der Klasse Clubsport 1979 – 1983 sind folgende Solomotorräder:


      - Historisch nachgewiesene Werksrennmaschinen, Produktionsrennmaschinen und


      Eigenbaurennmaschinen mit Ersteinsatzjahr 1979 – 1983 und auf damaligem


      technischen Stand, ausgenommen Motorräder der Klasse Post Classic GP.


      - Umgebaute Motorräder auf Großserienbasis bis 1983 mit Technik bis 1983,


      ausgenommen Motorräder der Klasse Clubsport bis 1978.


      - Neu erstellte Eigenbaumotorräder mit Technik und Großserienmotorbasis bis 1983,


      ausgenommen Motorräder der Klasse Clubsport bis 1978.



      4.10.2 Technische Eingrenzungen



      Die Motorräder müssen den Bestimmungen 1 bis 3 entsprechen. Darüber hinaus gilt:


      - Keine Motorbauteile von GP-Motoren


      - Die Kühlungsart des Basismotors muss erhalten bleiben


      - Mindestfelgengröße 18 Zoll


      - Maximale Reifenbreite 165mm


      - Bremsscheibendurchmesser maximal 300mm


      - Nur zeitgemäße Ein- und Zweikolbenbremssättel


      - Die Motorräder müssen kompromisslos für Straßenrennbetrieb umgebaut sein




      4.11 Gespanne Kneeler 750/2-Takt + 100/4-Takt bis 1978




      4.11.1 Definition der Motorräder



      Motorräder der Klasse Gespanne Kneeler 750/2-Takt + 1000/4-Takt bis 1978 sind


      folgende:


      - Historisch nachgewiesene Gespanne Kneeler mit 2-Taktmotoren bis 750ccm oder


      4-Taktmotoren bis 1000ccm mit Ersteinsatzjahr bis 1978, ausgenommen Gespanne


      der Klassen Classic und Post Classic GP.


      - Gespanne Kneeler mit 2-Taktmotoren bis 750ccm oder 4-Taktmotoren bis


      1000ccm, historisch nicht nachgewiesen, aber mit Technik bis 1978 aufgebaut,


      ausgenommen Gespanne der Klassen Classic und Post Classic GP.



      4.11.2 Technische Eingrenzungen



      Die Motorräder müssen den Bestimmungen 1 bis 3 entsprechen. Darüber hinaus gilt: - Der maximale Radstand beträgt 1600mm


      - Die maximale Höhe beträgt 800mm


      - Heckmotoren sind nicht erlaubt


      - Nur Einkolbenbremszangen


      - Profillose Reifen (Slicks) sind erlaubt


      - Die Motorräder müssen vom Aufbau und vom Erscheinungsbild her der Epoche


      entsprechen.



      4.12 Clubsport Gespanne Sitzer 15 Zoll bis 1978



      4.12.1 Definition der Motorräder



      Motorräder der Klasse Clubsport Gespanne Sitzer 15 Zoll bis 1978 sind folgende


      - Reglementgemäß neu aufgebaute Gespanne mit Technik bis 1978



      4.12.2 Technische Eingrenzungen



      Die Motorräder müssen den Bestimmungen 1 bis 3 entsprechen. Darüber hinaus gilt:


      - Rahmen und Motor nur von Großserienstraßenmotorrad bis 1978


      - Maximaler Hubraum 1000ccm


      - Nur straßenzugelassene 15 Zoll Reifen am Motorrad, maximale Breite 155mm


      - Nur Plattform-Rennseitenwagen, angeschraubt


      - Tank nur auf Motorrad, nur Fallbenzin

  • Motorräder der Klasse Clubsport 1979 – 1983 sind folgende Solomotorräder:


    - Historisch nachgewiesene Werksrennmaschinen, Produktionsrennmaschinen und


    Eigenbaurennmaschinen mit Ersteinsatzjahr 1979 – 1983 und auf damaligem


    technischen Stand, ausgenommen Motorräder der Klasse Post Classic GP.


    Als da wären ?????


    Zudem ist zwar unter Punkt 0.3 die Klasse Youngtime(r) aufgeführt, unter 4.7 auch definiert, jedoch sind sie weder unter 1.2 noch unter 1.3 erwähnt. Da sie lt. Regelement aufgrund des Baujahres in der Post Classic GP (klasse R + S) nicht zulässig sind, eine spezielle Youngtimer Klasse nicht aufgeführt ist, bedeutet das, dass man mit solchen Motorrädern nicht teilnehmen kann.


    So ganz schlau wird man aus dem VFV Reglement nicht.

  • Hallo Nürnberger,
    schaue mal genau unter Punkt 1.2 und 1.3 nach. Die Youngtimer sind als Klasse A definiert. Habe es auch zuerst übersehen. Bei der Definition der Clubsportklasse ist bestimmt was verutscht.
    Motorräder der Klasse Clubsport 1979 – 1983 sind folgende Solomotorräder:




    - Historisch nachgewiesene Werksrennmaschinen, Produktionsrennmaschinen und




    Eigenbaurennmaschinen mit Ersteinsatzjahr 1979 – 1983 und auf damaligem




    technischen Stand, ausgenommen Motorräder der Klasse Post Classic GP.




    - Umgebaute Motorräder auf Großserienbasis bis 1983 mit Technik bis 1983,




    ausgenommen Motorräder der Klasse Clubsport bis 1978.




    - Neu erstellte Eigenbaumotorräder mit Technik und Großserienmotorbasis bis 1983,




    ausgenommen Motorräder der Klasse Clubsport bis 1978.
    Vor allem der erste Passus ist schwer nachzuvollziehen. Eine Werksmaschine oder Production-Racer kann nicht Clubsportmaschine sein.
    Gruß Uwe

  • Ich bin schon ein wenig überrascht, dass hier bereits über das neue VfV Reglement diskutiert wird, obwohl es am Samstag in Schotten von Manfred Woll zunächst nur zur allgemeinen Info präsentiert wurde. Schriftlich liegt noch nichts vor und daher denke ich, wäre es besser erst einmal abzuwarten, bis dies der Fall ist. Ich bin sicher, dass neue Reglement (in erster Linie betrifft es lediglich die neuen Klassen) ist selbsterklärend.

  • Hallo Nürnberger,
    schaue mal genau unter Punkt 1.2 und 1.3 nach. Die Youngtimer sind als Klasse A definiert. Habe es auch zuerst übersehen.


    :S Uuuups - Danke, das hatte ich wirklich übersehen, da Klasse "A" bisher so Riemantrieb mit Pedalen, jedenfalls irgend etwas wahnsinnig "interessantes", war.


    Eine Werksmaschine oder Production-Racer kann nicht Clubsportmaschine sein.


    So dachte ich bisher auch. ?( Aber: dass neue Reglement (in erster Linie betrifft es lediglich die neuen Klassen) ist selbsterklärend.


    :huh: ?(

  • Habe gerade gelesen das es nächstes Jahr 2neue Klassen gibt.GP-Bikes bis Bj 1983 und 1984 bis 89 .


    Find ich echt toll.


    Da dürften endlich unsere verstaubten 500er-GP-Bikes zum Leben erweckt werden.


    Gewinnt bei den VFV-Rennen eigentlich der schnellste oder der gleichmässig langsamste ?


    Ich kenne das Reglement nicht so.Aber es sollten keine Rentner-Eierrennen sein.


    Denn dafür wurden diese Motorräder nicht gebaut.

  • Hallo Rolf,
    beim VFV gewinnt der Gleichmäßigste. Was aber entgegen der oft behaupteten Meinungen oft auch der Schnellste ist. Da wird niemand gehindert so schnell zu fahren wie er will. In Walldürn und Schleiz gibt es nächstes Jahr einen 2 Takt Pokal mit "richtigen Rennen" in 2 Klassen(bis 250ccm und über 250ccm). Da kannst du deine Honda auf jeden Fall Artgerecht bewegen. Außerdem gibts(glaube ich zumindest) in Bremerhafen eine Klasse. Und in der IG Königsklasse paßt dein Motorrad auch. Gibt also keine Ausreden wegen zuweniger Startmöglichkeiten. Als früher Fan von dir würde es mich freuen dich in Action zu sehen.
    Gruß Uwe

  • Was auch immer Du damit meinst--wenn Dir der Gleichmässigkeitsmodus nicht behagt, dann fahr einfach nicht beim VFV, sondern bei denen, wo das "schwarz-weisse-Tuch " den Sieger bestimmt. :thumbsup:


  • Gewinnt bei den VFV-Rennen eigentlich der schnellste oder der gleichmässig langsamste ?


    Ich kenne das Reglement nicht so.Aber es sollten keine Rentner-Eierrennen sein.


    Denn dafür wurden diese Motorräder nicht gebaut.


    Die absolute Zeit spielt keine Rolle, nur die Abweichung von der "Setzzeit". In der zweiten Runde wird die Zeit genommen, die gilt dann als Maßstab. Sagen wir, du fährst am Ring eine 1:59:00 in Runde Zwei, dann eine 1:58:50, dann hast du soundsoviel Strafpunkte (ich glaube 5; pro zehntel sec 1 Strafpunkt?). Na egal. Jedenfalls hat ein anderer in Runde Zwei eine 3:31:00 gefahren und in der nächsten eine 3:31:20, so hat er weniger Strafpunkte und liegt demnach in der Wertung vor dir.


    Hat mit Rennen sehr wenig zu tun, zumal ein großer Anteil der Teilnehmer über keinerlei Rennerfahrung verfügt. Einige eiern schon sehr in der Gegend herum. Dazu kommt, dass sehr unterschiedlich starke Motorräder am Start sind. Ich bezweifle etwas, dass dir, als echten Racer, die Sache besonders liegt. Rausfinden kannst du das aber nur, wenn du es probierst. Ich denke aber, du wärst bei der Odenwald Klassik und Schleizer Dreieck besser bedient.

  • Das schöne an den VFV Läufen ist, dass sich jeder in Abhängigkeit von
    seinem Fahrkönnen und seinem Motorrad seine Rundenzeit selbst
    generieren kann. Es gibt einen richtigen Start und eine Zielflagge. In
    dem Zeitraum dazwischen geht es darum Spaß zu haben und die Zeiten zu
    fahren mit denen man selbst zufrieden ist. Passende Gegner findet man
    auch. Wenn es einem gelingt schnell und gleichmäßig zu fahren, ist das
    schon ein ganz gutes Gefühl. Die beiden Dinge gehören bei einem guten
    Fahrer zusammen.


    Um ein hochwertiges mindestens 20 Jahre altes GP-Motorrad (mit teueren
    und seltenen Ersatzteilen) im harten Renneinsatz mehrmals im Jahr zu
    bewegen, ist es eigentlich 20 jahre zu spät.

  • Ich wuerde vorschlagen (ich weiss dass mich niemand um meinen Senf gebeten hat) dass sich unser sau-schneller ROLF ALJES mal so einen Lauf bei den GLEICHMAESIGEN anschaut und dann selbst entscheidet ob er dort mitspielen moechte.


    Gleichmaessig mit 90% von dem was machbar ist ist ja auch ganz schoen schnell.


    Und in “unserem Alter”, auf den letzten Meter gebremst, auf der letzten Rille ums Eck rumm, mit 100% oder mehr – hat keinen Taug mehr.


    Die Runterfallerei tut heute saumaessig weh.


    Und es dauert auch so furchtbar lange bis die “koerperlichen und seelischen” Wehwechen dann wieder so einigermassen verheilt sind.


    Meine letzten 2 Crash haben mir jedenfalls zu denken gegeben.


    Gleichmaessig mit 90% ist auch viel billiger ….


    ROLF – komm zu uns alten Mannsbildern an den BIRA – da darf jeder so wie er mag und kann.

  • Möchte keinen zu nahe treten.Und es werden auch viele bei den VFV-Veranstaltungen


    tüchtig am Kabel ziehen .Aber Rennen sind nach meiner Meinung nach Veranstaltungen wo der schnellste gewinnt.Und klar sind wir


    mit dem Alter auch langsamer gworden.Und vorsichtiger auch .Die fazination eines Rennens besteht doch in der anspannung vor dem


    Start , die Kämpfe im Rennen und eben ein gutes Ergebnis erreicht zu haben.Es gibt bestimmt alte 500er - Rennmotorräder die


    wegen ihrer seltenheit oder empfindlichkeit nur sachte gefahren werden sollten.Allerdings sollte mit der enorm zuverlässigen


    Honda RS500R ordendlicher Sport gezeigt werden können.Ich stelle mir es einfach toll vor wenn so 15-20 ältere 500-2Takt


    Rennmaschinen am Start stehen und vernünftig bewegt werden .Ob man jetzt erster oder zehnter wird ist erstmal zweitrangig.


    Und die IGKoenigsklasse ist meiner Meinung nach zur Zeit nicht die geeignete Plattform.Es stehen ja kaum ältere oder gar keine


    500GP-Bikes am Start.Wenn sich jemand auf dem Schlips getreten fühlt tut es mir leid aber Hauptsache es findet ein


    Meinungsaustausch statt.In diesem sinne. :)

  • Also ein gewisses "Rennflair" kommt schon dadurch auf,dass der Trainingsschnellste bei der Startaufstellung auch vorne steht.Somit wird schon im Pflichttraining ordentlich Gas gegeben.Und freiwillig läßt sich da keiner so schnell überholen nur das seine Zeiten gleichmäßig sind.Und wenn der Rolf mal eine längere Auszeit mit seiner Honda hatte,glaube ich, ist das eine gute Sache um den "Rost"mal abzuschütteln.

  • Jetzt mal Klartext:


    Wichtig ist, dass man überhaupt an den Start geht - egel bei welcher
    Veranstaltung. Wenn der Entschluss gefasst ist, muss man halt ein paar
    (tausend?) Euros in die Hand nehmen und sein Motorrad ordentlich
    vorbereiten. Nur mit Reden und Abwägen kommt man da nicht weit. Wir
    haben dafür gekämpft, dass beim VFV die GP Motorräder nach 1983 mit
    Slicks, Reifenwärmern und allem was dazu gehört gefahren werden können.
    Nun wäre es schön, wenn ein paar Fahrer die ein entsprechendes Motorrad
    besitzen und es können, ihren Hintern hochbekommen und dann auch fahren.

  • Naja Peter,


    vielleicht solltet ihr euch mal Gedanken darüber machen, ob man die Klassen und Fahrer nicht auch anders einteilen könnte. Die fahrerischen Unterschiede sind schon enorm. Selbstverständlich soll jeder nur so flott fahren wie er's sich zutraut und verantworten kann. Andererseits gibt's halt auch welche, die etwas - hmm - unorthodoxe Linien wählen. Das ist oft schwer berechenbar und letztlich gefährlicher, als Rennen mit Fahrern, die nicht schon 300 m vor dem Hatzenbachbogen bremsen und dort dann mit 80 km/h die volle Streckenbreite benötigen.


    Mir ist zwar bekannt, dass der VFV Rennen meidet wie der Teufel das Weihwasser, aber wäre nicht zumindest bei der Post Classic, den Youngtimern und den Clubsportlern, die ja durchaus bei vernünftiger Einteilung gemeinsam starten und getrennt gewertet werden könnten, so etwas denkbar? In CZ und beim CRMC in GB geht es doch auch, dass parallel Rennen und GL stattfinden.

  • Ich bin nicht der große Forenschreiber. Lieber schraube ich und fahre. Da mir die neuen GP Klassen aber am Herzen liegen, engagiere ich mich hier auch. Klar, die fahrenden Schikanen bereiten schon mal Probleme. Die hilft nur Gas kurz wegnehmen und dann sicher überholen. Wenn man Pech hat trifft man die halt zwei- bis dreimal pro Lauf. Na und? Mit der Gleichmäßigkeit ist es dann auch vorbei. Na und? Der nächste Fahrer hinter dir muss auch diese Schikane bewältigen. Das In Deutschland Rennen und Gleichmäßigkeitslauf nicht gemeinsam stattfinden können, hat versicherungsrechtliche Gründe. Der Vorteil bei den Gleichmäßigkeitsläufen ist, dass die ganz normale Lebens- und Krankenversicherung gilt. Zum Kribbeln im Bauch: es gibt einen richtigen Start und eine Zielflagge. Wie gesagt: der Schnellste muss und kann nicht immer der Gleichmäßigste sein. Man kann sich seinen Speed selbst aussuchen. Ich persönlich komme damit ganz gut zurecht.... und in Schleiz beim Classic GP fahre ich natürlich auch wieder.

  • Gibt es denn noch Jemand, der RS Wellen repariert? Dieter Klopfer war m. W. der Einzige, der das gemacht hat. ;(


    Das grosse Problem ist das der Dieter die Pleuelfüsse ausgehohnt hat und mit Übermasslager bestückt hat .Somit passen die orig- Pleuellager nicht mehr.Ich habe über 20Pleuel und alle haben unterschiedliche Masse.Wenn man diese Lager hätte könnte man auch die Wellen instantsetzen.Mein damaliger Freund und Mechaniker Norbert Meissner hat die Wellen immer selber gepresst und macht das heute noch.Aber mit den Klopfer - Pleuel gibt es eben das Problem das es keine Lager gibt.Solltest Du orig-Pleuel mit Lager haben kannst Du dich mit dem Norbert in Verbindung setzten .Das dürfte kein Problem sein.


    Als ich 1994 meine Honda von Manfred Erhard kaufte ( ex Rudroff-Reiner )war eine DIKO-Höckle -Welle drin.Ich hab sie dann nach 3000Km !!! vorsichtshalber ausgetauscht.Im Reserve-Motor tat sie nochmal ca 900Km ihren Dienst bevor eine Überholung stattfand.


    Der Dieter sagte mir mal das eine Honda RS500R für die Ewigkeit gebaut wäre.Er dürfte recht haben.

  • :) :)


    Verzeihung , es waren 11Jahre und geschätzte 40000


    Kilometer auf der Rennstrecke.


    4 mal Deutscher 500er Meister.


    Nicht schlecht für dieses GP-Bike. :)


    HONDA RS500R - 7104 -

  • Hallo Sportsfreunde, ob der hochgerühmte Rolf zu schnell für den VFV ist muss sich erst noch herausstellen??!! Nach über 18 Jahren VFV "Rennen" mit vielen heißen Kurven mit wirklichen Rennfahrern wie Erich Sander , Richard Zelmer, Roland Ratunde, Alfons Breu, Bern Seidl, Jon Blanchard, Heinz Rosner, Manfred Held , Cord Warnicke, Druschel und Sikoro usw kann ich als Fahrer mit über 43 Jahren aktiven Rennsport-Erfahrung behaupten dass Niemand , wirklich Niemand zu schnell für die Gleichmäßigkeits-Läufe vom VFV ist!! Ich habe alles ausprobiert in den letzten 2o Jahren von Grab The Flag bis HIRO, wenn man von der HIRO-Superserie-Serie absieht ist der überbleibende Rest auch bei den Sogenannten Rennen nur mit (bis auf die ersten 3-5 Fahrern) lauwarmen-Wasser unterwegs!! Und so ist es eben beim VFV auch , allerdings mit guten Motorrad-Material und meist fairer Fahrweise, auf Super Grand-Prix-Strecken zu Vernünftigen Preisen . Resümee ,wer auf Grand-Prix-Strecken angasen will und zwar so schnell er kann ,der sollte VFV-Läufe fahren!! ( Übrigens wer als erster durchs Ziel fährt ist auch häufig der Gleichmäßigste, ich habe diesen Umstand selber öfter, erleben dürfen)Als bekennender VFV-Fan,fast immer auf der letzten Rille mit großer Freude ,mit der 350Aladoro unterwegs, für das Aermacchi-Team Germany mit sportlichen Grüßen aladoro 2

  • Hallo Sportsfreunde, ob der hochgerühmte Rolf zu schnell für den VFV ist muss sich erst noch herausstellen


    Ich bin weder hochgerühmt noch schnell oder sonstwas-Schnell oder gar <sauschnell> waren immer die Fahrer die GPs gefahren sind. Und zwar eine komplette GP-Saison.Ich konnte oft genug am Jahresanfang mithalten um im laufe eines Rennjahres gegen GP-Teilnehmer kein Land mehr zu sehen.Sie hatten viel mehr Trainingskilometer -die besseren Reifen -den Knallsprit- (ich bin mal in Aalen beim Vorstart hinter dem Rudroff gestanden - laufender Motor-ich wäre fast erstickt so brutal waren die Abgase von seiner Honda)Ich hab jede Mark die ich im Rennsport verbraten habe selber verdient.Ich hatte niemals die voraussetzungen der gesponsorten GP-Fahrer.Aber ich neide es ihnen nicht.Sie waren halt kleverer.

  • Mach Dir keinen Kopf, Rolf, das ist die Sache nicht wert. ;)


    Bring die Bakker Honda auf Vordermann, sieh zu, dass Du sie mal testen kannst (01./02. Mai gibts ne preiswerte Möglichkeit auf'n Flugplatz) und komm zum Post Classic Cup von Klaus und Manfred. Wird sicher ein Heidenspaß, schon deshalb, weil es klar ist, dass die Fahrer nichts mehr zu beweisen brauchen. :thumbup:


    Adolf Schneider hat mir heute ziemlich sicher zugesagt, vom anderen deutschen ICGP Fahrer Michael Wild habe ich leider keine Kontaktdaten. Kennst Du ihn vielleicht?


  • Hallo Nürnberger,
    ich hab noch 2 Fotos vom letzten VFV Lauf in Most gefunden wo wir
    beide ganz schön reingehalten haben. Da hat doch die Gleichmäßigkeit
    noch Spaß gemacht oder?