Wilhelm Hahne und der Nuerburgring

  • N o t a u s g a b e


    Motor-KRITIK - Nr. 1
    vom 11. Juni 2012


    Lieber Leser!


    Der Zugang zu Motor-KRITIK ist auch heute – zu diesem Zeitpunkt – noch blockiert. Eine Meinungsäußerung ist mir darum auf meinen bisherigen Internetseiten nicht möglich.


    Die aktuelle Berichterstattung – z.B. heute in der „Rhein-Zeitung“ - macht aber einen Hinweis auf den „IST-ZUSTAND“ - wie er von mir in einer Reihe auf meinen Seiten geplant war (und nun nicht umgesetzt werden kann) notwendig.


    Die Titelzeile auf Seite 3 der heutigen Druck-Ausgabe der „Rhein-Zeitung“ (Nr. 133, von Montag, dem 11. Juni 2012) lautet:


    „Die EU will den Ring offenbar privatisieren“


    In der folgenden Geschichte wird zum Ausdruck gebracht, dass die EU den Wünschen der Regierungsopposition und „kritischen Stimmen“ nach einer Trennung von Freizeitpark und Motorsport am Ring wahrscheinlich nicht entsprechen wird. Wörtlich heißt es in der „Rhein-Zeitung“:


    „Doch es gibt ernst zu nehmende Anzeichen, dass die EU diesen Wünschen einen Strich durch die Rechnung macht.“


    Ich sage – und es wäre normalerweise dann heute in Motor-KRITIK zu lesen gewesen (wenn die Seiten nicht blockiert wären):


    Es gibt seit dem 5. Juni 2012 einen Gerichtsentscheid des Europäischen Geschichtshof (EuGH C-124/10P)in dem es u.a. heißt (ich entnehme es der Pressemitteilung Nr. 70/12 des Gerichtshof der Europäischen Union):


    „Daher stellt der Gerichtshof fest, dass die Rollen des Staates als Anteilseigner eines Unternehmens auf der einen Seite und als Träger öffentlicher Gewalt auf der anderen Seite zu unterscheiden sind und die Anwendbarkeit des Kriteriums des privaten Kapitalgebers letztlich davon abhängt, ob der betroffene Staat einem ihm gehörenden Unternehmen einen wirtschaftlichen Vorteil in seiner Eigenschaft als Anteilseigner und nicht in seiner Eigenschaft als Träger öffentlicher Gewalt gewährt.“


    In dem das Urteil betreffenden Fall geht es darum, ob der französische Staat einem Unternehmen, dass sich zu 100 Prozent in seinem Besitz befand im Rahmen einer „Bilanzumstrukturierung“ auf eine Steuerforderung von 888,89 Millionen Euro verzichten durfte, die dann praktisch zu einer Kapitalerhöhung dieser staatlichen Firma verwendet wurde.


    Die EU-Kommission hatte das als „eine mit dem Gemeinsamen Markt unvereinbare staatliche Beihilfe“ empfunden und mit Zinsen 1,217 Milliarden Euro zurückgefordert, die die staatliche Firma, Électricité des France (EDF) auch an den französischen Staat zurück zahlte.


    Aber man erhob Klage auf „teilweise Nichtigerklärung“ der EU-Entscheidung. „Mit Urteil vom 5. Dezember 2009 erklärte dann das Gericht die Entscheidung tatsächlich für nichtig“ – wie es in der Presseerklärung heißt - „dass die Kommission sich zu Unrecht wegen der steuerlichen Natur der getroffenen Maßnahme geweigert habe, zu prüfen, ob der französische Staat sich wie ein 'marktwirtschaftlich handelnder privater Kapitalgeber' verhalten hatte.“


    Die EU-Kommission wollte durch Einlegung von Rechtsmitteln dagegen eine Aufhebung des Urteils erreichen. Das wurde jedoch mit dem Urteil vom 5. Juni 2012 durch den EU-Gerichtshof in Luxembourg bestätigt. Wörtlich heißt es in der entsprechenden Presseerklärung:


    „Der Gerichtshof weist mit Urteil vom heutigen Tag das Rechtsmittel der Kommission zurück, da das Urteil des Gerichts keine Rechtsfehler aufweist.“


    Damit sind „Befürchtungen“, wie sie heute z.B. (aus welchen Gründen auch immer) in der „Rhein-Zeitung“ angeführt werden, absolut unbegründet. Hier wird eine Stimmung erzeugt, für die es nach meiner Meinung keine Grundlage gibt. Das bedeutet:


    •Die Trennung von Freizeitpark und Motorsport am Ring ist weiterhin eine wesentliche Voraussetzung für die zukünftige Entwicklung am Nürburgring.
    •Die Rennstrecken und ihr zum Betreiben notwändiges Umfeld müssen weiterhin Volkseigentum bleiben.
    •Die Landesregierung hat mit dem o.g. Urteil eine wichtige Verhandlungsgrundlage in der Hand, kennt das Luxemburger Urteil (!) und weiß auch um deren Bedeutung.
    •Die Darstellung heute in der „Rhein-Zeitung“ wird von mir als unangemessene Stimmungsmache empfunden.
    Da möge sich dann jeder Leser dieser „Notausgabe Nr. 1“ so seine Gedanken machen.


    Motor-Kritik/Wilhelm Hahne